Beiträge von glee

    Ich bin seit Februar diesen Jahres an einer Berufsschule mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Ich habe von einer Kollegin nachdem Sommer den Posten des Vertrauenslehrer übernommen , nachdem diese bis zum Ende des Halbjahres(2020) wieder an die Schule kommt.

    Ich kann dir versichern, das ich Lehrer bin. Ich habe auch gemerkt, dass ich mich einige Male vertippt habe oder wie Wortwahl nicht angemessen war. Ich schätze es, solche Verdächtigungen zu äußern.

    Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt. Der Schüler ist bist zur Entscheidung nicht zum Unterricht in der nächsthöheren Klasse zugelassen. Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen. Wenn der Widerspruch positiv für den Schüler ausfällt, wie kann die Schule am besten auf den Entscheid aus Arnsberg reagieren?

    Ich habe in der Landesverordnung von NRW und Münster gelesen, dass bei einer nicht Abhilfe des Widerspruchs, der Widerspruchsführer informiert wird. Dies hat die Schulleitung nicht gemacht. Für mich liegt dann ein Formfehler vor.

    Liebe Kollegen,


    ihr habt Recht. Ich habe erst nach den Sommerferien das Amt des Vertrauenslehrer übernommen . Ehrlich gesagt habe ich mich in der Materie noch nicht intensiv eingelesen und auch nicht gedacht, dass ich mit so einem Fall betraut werde. Meine eigentliche Frage ist, ob der Schüler über die Widerspruchskonferenz eine Mitteilung erhält oder nicht und ob dies verpflichtend ist(Formfehler)


    An der Schule ist es so, das ein Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen im Fach Praxis zur Überprüfung eine zweite Lehrkraft beim letzten Besuch anwesend ist. Dies war nicht so

    Ich möchte eines festhalten, dass ich weder ein Elternteil noch ein Schüler bin.


    Ich habe an meiner Schule die Fügung eines Vertrauenslehrer. Der betreffende Schüler kam zu mir und hat mir die Sachlage erklärt.


    Ich wollte es im Interesse des Schülers und meines Kollegen wissen

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    seid meinem letzten Beitrag, ist einige Zeit vergangen. Nun zum „update“ .Die Widerspruchskonferenz fand in der zweiten Schulwoche statt. Wie es zu erwarten war, hat sich die betreffende Kollegin geweigert, die Note zu ändern und es wurde an die nächste höhrere Behörde weitergeleitet. Wie ich nun erfahren habe, hat man dem betreffenden Schüler als Widerspruchsführer, keinen Bescheid über die Widerspruchskonferenz zukommen lassen. Er habe im Sekretariat nachgefragt und die haben ihm mitgeteilt, dass die Verfahrensbeteiligten nochmals informiert werden. Die Fachbereichsleitung hat auch auf die E-Mail des Schülers nicht geantwortet.
    Der Schüler hat sich nun anwaltlich vertreten lassen und vor zwei Wochen ging das Schreiben in der Schule ein . Auf das Schreiben haben bisher weder die Schulleitung noch die Fachbereichsleitung geantwortet.
    Meine Frage die daraus resultiert ist, ob dies einen weiteren Verfahrensfehler(Formfehler ) darstellt oder nicht.


    Danke im voraus für eure Antworten


    Ein schönes Wochenende euch allen.


    Lg glee

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    morgen findet die Wk statt. Der Klassenlehrer hat an alle Schülerinnen und Schüler eine Nachricht per E-Mail bezüglich des ersten Schultags versendet.
    Und dabei den betreffenden Schüler(der den Widerspruch eingereicht hat) ausgenommen.
    Ich frage mich nun, ist dies rechtens bzw. muss er bis zur Entscheidung der Wk warten?

    Erst einmal Danke für die Links. Ich wollte einfach gerne von euch wissen, wer schon einmal bei einer Widerspruchskonferenz anwesend war und wie der Ablauf ist bzw . ob jede Schule seinen eigenen „Rhythmus „ hat und ob zum Beispie dem Widerspruch stattgegeben wurde/nicht stattgegeben wurde.


    Beste Grüße Glee

    Liebe Forenmitglieder,


    nach den Ferien findet direkt am Montag eine Widerspruchskonferenz statt, an der ich das erste mal teilnehmen werde.
    Kann mir bitte einer erklären oder Internetquellen angeben, wo der Ablauf einer Widerspruchskonferenz beschrieben wird.
    Einige Fragen die mich quälen sind:
    Wie ist der Ablauf?
    Darf der Schüler / die Schülerin daran teilnehmen oder ein gesetzlicher Vertreter?
    Wie lange dauert solch eine Konferenz ?
    Habt ihr schon solche eine Widerspruchskonferenz miterleben können?(blieb dementsprechend die Note oder wurde sie noch einmal verändert?)



    Danke schon einmal im Voraus

    Liebe Forumsmitglieder,


    die Situation die ich im nachfolgenden schildere, ist der Cousine meiner Verlobten widerfahren. Es geht darum, dass sie ihre Erzieherausbildung an einer Berufsschule in NRW macht. Sie hat von ihrer Praxislehrerin nach deren Einschätzung eine 4/4- verdient. Die beiden Praxisanleiter in der Grundschule(OGS) gaben ihre eine 6 . Nun hat sie mit der noch momentanen krankgeschriebenen OGS-Leitung geschrieben und diese hat die Cousine meiner Verlobten von September bis März betreut und würde ihr eine 3 geben(im übrigen hat die OGS-Leitung wegen Mobbing für Ende Juli gekündigt). Sie hat schon die beiden Klassenlehrer kontaktiert, da ihre Expertise nicht mit berücksichtigt wurde


    . Man muss auch sagen, dass die Cousine, die OGS-Leitung und eine weitere Kollegin von den beiden Praxisanleitern teils gemobbt wurden.
    Meine Frage ist, man kann die Note nach einer Zeugniskonferenz meines Wissens nur ändern, wenn ein relevanter Grund vorliegt Nach meiner Meinung liegt der im genannten Beispiel vor oder?


    Beste Grüße Glee

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