Beiträge von Thalisa67

    Ich habe erneut um Info bezüglich Gesprächsinhalte ( um mich vorzzubereiten...) gebeten und versucht die Notwendigkeit der Teilnahme meiner Kollegin sachlich zu begründen.
    Im Antwortschreiben meiner SL steht, da Sie zu dem Gespräch einlädt, sie auch bestimmt wer daran teilnimmt.
    Des weiteren hätte Sie mir schon gesagt, dass die Mutter sich nicht verstanden fühle und es um meine Beziehung zu dem Kind ginge. Sie selbst sei in dem Gespräch nicht näher auf das Gesagte eingegangen. Wir würden ja miteinander und nicht übereinander sprechen. Sie habe deshalb einen gemeinsamen Termin einberaumt....



    Kind und Mutter sind problematisch.

    Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass dir der Gesprächsinhalt so detailliert wie möglich mitgeteilt wird. Dein SL hält die Aussage "Es geht um ihre Beziehung zur Schülerin XY im Unterricht" anscheinend für ausreichend detailliert, ich würde das bestreiten.
    So wie TwoEdgedWorld das vorschlägt, wäre das natürlich am coolsten. Das erfordert aber auch den meisten Mut, denn dieses Vorgehen hat einen Gesichtsverlust der Schulleitung zur Folge, die augenscheinlich ihr Lehrpersonal nicht im Griff hat und sich vorführen lässt. Das kann böse nach hinten losgehen.


    Das wäre für mich die absolut letzte Vorgehensweise, wenn der SL mich auch nach Kenntnisnahme meiner Bedenken zwingt, das Gespräch zu führen. Vorher würde ich dem SL sinngemäß unbedingt noch einmal mitteilen, dass seine Angaben für meine Vorbereitung des Gesprächs nicht ausreichend sind und wenn er mir nicht detailliert mitteilt, was die Mutter als Beschwerde vorgebracht hat, könne ich dieses Gespräch nicht professionell führen. Es wird ja auch kaum in seinem Interesse sein, dass sein Kollegium einen unprofessionellen Eindruck hinterlässt. Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.


    Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.

    .........das ist ja eine Kernfrage,ob ich trotzdem ohne weitere Info und ohne Beistand einer Kollegin gezwungen werden kann an dem Gespräch teilzunehmen. Ich denke ja. Die Alternative zur Ablehnung ist twoEdgeWords Vorschlag an dem Gespräch teilzunehmen jedoch erst später eine Stellungnahme abzugeben.
    Menschlich bin ich einfach betroffen!

    Hallo Ihr Lieben,
    danke für die Antworten. Das hat schon einmal gut getan. Ich habe in einer mail an die SL gebeten mir die Gesprächsinhalte mitzuteilen und auch gebeten, dass meine Kollegin,die mit mir meist in der Doppelbesetzung unterrichtet und mit der ich mir die Klassenleitung teile, bei dem Gespräch anwesend ist. Mir wurde mitgeteilt, dass die Mutter meine problematische Beziehung zu dem Kind angesprochen hätte und das es keine Notwendigkeit gebe die Kollegin oder sonst noch jemandem zu dem Gespräch dazu zuziehen.Mehr Info habe ich nicht bekommen. Ich würde jetzt gerne noch einmal bitten mir die Gesprächsinhalte genauer mitzuteilen und wollte noch einmal darum bitten, dass die Kollegin anwesend sein kann. Was kann ich tun, wenn dies wieder nicht erfolgt? Im Vorfeld gab es von der Mutter keine Bitte um ein Elterngespräch mit mir.
    Mich belastet das sehr!

    Eine Mutter hat sich über mich bei der Sl beschwert. Ich wurde von dem Termin und dem Gespräch erst im Nachhinein durch die SL informiert.
    Die SL hat nun einen gemeinsamen Termin anberaumt. Über den Inhalt des Gesprächs und die erhobenen Vorwürfe des vorangegangenen Gesprächs wurde ich nicht informiert.


    Reg ich mich zu unrecht auf?

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