Wir bezahlen noch recht lange unser Haus ab. Ich werde sicher nicht 400 Euro für ein WG-Zimmer in HH bezahlen wenn 15 Minuten auswärts unser Haus halb leer steht. Wenn eins der Kinder das anders will, muss es nebenher arbeiten gehen und es so zum großen Teil mitfinanzieren.
Ich habe mein ganzes Studium in einer Fahrschule gejobbt. Nicht umsonst erwartet auch das Arbeitsamt, dass man seine Kinder bis 25 zu Hause aufnimmt und finanziert vorher keine Wohnung.
Dass die Kinder eventuell mal studieren wollen, sollte dir bei der Anschaffung klar gewesen sein. Und dass sie sich den Ort dazu aussuchen können, regelt das Grundgesetz.
Ich verstehe diese Einstellung nicht, was können denn die Kinder dafür, wenn die Eltern über ihre Verhältnisse leben? (Ein Haus bauen, welches so teuer ist, dass später kein Studium am anderen Ort finanziert werden kann)
Letztenendes müsst ihr zahlen, wenn es eure Kinder drauf anlegen. Nicht gut fürs Familienklima, aber ihr gutes Recht.
Eure Unterhaltspflicht beläuft sich bei eigenem Haushalt der Kinder auf um die 700€. Vorrausgesetzt euer Einkommen ist hoch genug, ansonsten gibt es Bafög.
Wenn meine Eltern eure Einstellung an den Tag gelegt hätten, hätte man sich eben vor Gericht getroffen. Es war aber ganz anders, wir haben uns unterhalten, ich habe Rücksicht genommen und wir haben uns auf einen geringeren Betrag geeinigt. Reichte zum Überleben, alles andere habe ich dazu verdient. War kein Problem, aber ein Zugeständnis von mir. Es war also nicht großzügig von meinen Eltern, dass ich 500€ bekommen habe, sondern bescheiden von mir, dass ich nicht auf 700€ bestanden habe. Es stand aber nie zur Diskussion, dass ich ausziehe.
Ich finde es beschissen, dass gerade "Mittelstandskinder" so stark von ihren Eltern abhängig sind. Hausbau, Autokauf und Geschwister ermöglichen selten die Realisierung des gesamten Unterhaltsanspruches, gleichzeitig möchte man aber auch nicht seine Eltern verklagen. Meist erhält man kein Bafög, kein Wohngeld (die Eltern haben ja auf dem Papier das Einkommen!) aber eben auch nicht die 700€, die einem eigentlich zustehen würden. Dabei ist spätestens mit dem Schulwechsel aufs Gymnasium ziemlich sicher abzusehen, dass 8 Jahre später eben diese Unterhaltskosten anfallen.