Beiträge von t_is_for_teacher

    Solange du Kindergeld bekommst, ist das entsprechende Kind Beihilfeberechtigt (idR. also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Besteht ein 'eigener' Beihilfeanspruch über den Bezug von Waisengeld, dann solange.

    Die Uni möchte eine Bescheinigung, dass das Kind nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Dazu einfach zum letzten gesetzlichen Versicherer gehen (oder falls es so einen nie gab, zur AOK) und dort Bescheid sagen (kann sein, dass die einen Versicherungsnachweis des Privatversicherers wollen, so genau erinnere ich mich nicht), die wissen dann schon, welches Formular sie für die Uni mitgeben müssen.

    Die Gesetzesänderung wurde bereits verabschiedet (hier findest du die Infos: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl…32&ver=0&menu=1), dort heißt es



    D.h., du musst kein Eignungspraktikum machen, kannst ganz normal mit dem Studium anfangen, wo mit dem kommenden WiSe das neue OP eingerichtet sein wird.

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