Beiträge von bingo45

    Hallo liebes Forum!


    Ich habe eine Verständnisfrage zur Elternzeit betreffend des nachfolgenden Sachverhalts:


    Lehrerin L - Beamtin im Landesdienst NRW - ist noch 31.08.2016 in Elternzeit. Dann endet ihre zweijährige Elternzeit, in der sie zuletzt auch in Teilzeit tätig war. Ihre Stelle bei der ursprünglichen Schule hat sie damit verloren. Für den 01.09.2016 müsste sie sich um eine neue (Vollzeit-)Stelle - in NRW über OLIVER - bemühen. Nun ist L aber bereits wieder schwanger und erwartet das zweite Kind Anfang Oktober 2016. Der 01.09.2016 liegt damit als Termin der Rückkehr bereits im Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes.


    Kann L davon ausgehen, dass sie ab dem 01.09.2016 wieder auf eine volle (Leer-)stelle gesetzt wird und damit zunächst wieder volle Bezüge erhält? Dies dürfte m.E. so sein, da die Beurlaubung zum 01.09. endet und damit eine Rückkehr in das alte Dienstverhältnis (volle Stelle) eintritt. Hier gilt dann wieder der Mutterschutz bei Fortzahlung voller Bezüge.


    Wird L dann überhaupt an eine Schule zugewiesen?


    L beabsichtigt ohnehin die zweijährige Elternzeit auch für das zweite erwartete Kind in Anspruch zu nehmen.


    Habe ich etwas übersehen?


    Viele Grüße,


    Bingo

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