Beiträge von NilsOslo

    Danke für die Antwort. Im Internet (lehrer-online-bw.de) steht:
    "Der Belegausdruck verbleibt in der Schulakte.
    Ihre Schulleitung vermerkt nach Erhalt des Belegausdrucks im internen Verfahren die Freigabemöglichkeit und gibt die Bearbeitung des Antrags weiter an Schulamt bzw. Regierungspräsidium. Ihr Antrag wird von Seiten der Schulverwaltung ins aufnehmende Land weitergeleitet."
    Bedeutet das nicht, dass die Schulleitung das blockieren kann?
    Danke

    Hallo,


    ich (Gymnasiallehrer – De/Ge) möchte gerne schnellstmöglich das Bundesland wechseln (Baden-Württemberg → Niedersachsen), weiß allerdings nicht, wie ich da vorgehen muss.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, registriert man sich für das Lehrertauschverfahren. Dann hofft man, dass das Land einen freigibt.
    Dazu hätte ich eine Frage. Entscheidet der Schulleiter (in BW) über die Freigabe oder das Regierungspräsidium? Das Problem besteht nämlich darin, dass unser Schulleitung es persönlich nimmt, wenn man sich wegbewirbt und schon mehreren Kolleginnen und Kollegen gegenüber (durch die Blume) geäußert hat, dass er ja die Dienstbeurteilung erstelle und dementsprechend die Note beeinflussen könne. Im Prinzip kann man durchaus von einer versteckten Drohung sprechen. Deswegen interessiert mich, ob und wie lange er die Freigabe verweigern kann.


    Wenn ich die Freigabe habe – in welchem Zeitfenster muss eine Stelle im neuen Bundesland gefunden werden?
    Der Beamtenstatus und die bisherigen Pensionsansprüche etc. bleiben doch bestehen, oder?


    Vielen Dank für die Hilfe.


    Nils

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