Beiträge von ernieinlima

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Experten und Expertinnen,
    meine Frage beziet sich die Möglichkeit der Erweiterung meiner Lehrerlaubnis auf Sekundarstufe 1.


    Ich bin 49 Jahre alt und habe von 1989 bis 1993 meinLehramtsstudium Primarstufe an einer UNI in NRW absolviert (Mathe,Deutsch und Sachunterricht, Schwerpunt Biologie) und nach dem erstenStaatsexamen meinen Vorbereitungsdienst im Studienseminar für die Primarstufe mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen (auch NRW).
    Danach habe ich an verschiedenen Grundschulen in NRWgearbeitet und war von 2003 bis 2009 Schulleiter (Rektor) an einer Grundschule in NRW. Danach bin ich für 8 Jahre als Auslandsdienstlehrkraft Leiterder Grundschulabteilung an einer deutschen Schule im Ausland gewesen.
    Seit meiner Rückkehr im Februar 2017 arbeite ich nun als abgeordnete Lehrkraft bei der Bezirksregierung, abgeordnet für 5Jahre.
    Durch meine langjährige Tätigkeit in der erweitertenSchulleitung deutschen Auslandsschule, die als Gesamtschule von Kindergartenbis Abitur organisiert ist, habe ich tiefe Einblicke auch in dieunterrichtliche Arbeit der Sekundarstufe bekommen. Auch im Rahmen meineraktuellen Tätigkeit habe ich mich bereits intensiv mit der Arbeit derSekundarstufe beschäftigt und nach meiner Abordnung bei der Bezirksregierungwürde mich die Weiterarbeit in diesem Bereich sehr interessieren.
    Da kurz vor und nach meinem Studium diverseLehrbefähigungen miteinander kombinierbar waren bzw. sind und im Momentzahlreiche Seiteneinsteiger die Unterrichtserlaubnis für verschiedene Lehrämtererhalten können, stellt sich mir nun die Frage, ob es für mich auch eineMöglichkeit gibt, meine Lehrbefähigung zu erweitern und eine Lehrbefähigung fürdie Sekundarstufe 1 zu erlangen.
    Was meint ihr? Muss ich neu studieren, Referendariat machen? Staatsprüfungen? Geht sowas neben dem Beruf?


    Vielen Dank für eure Hinweise und viele Grüße
    Ernie

    Hallo zusammen,
    die Erhöhung der Besoldung der Grundschulleiter in NRW (A12->A13, A13->A14) ist laut diverser Medienberichte beschlossene Sache. Ich höre aber mittlerweile gar nichts mehr zum Thema.
    Wann kommt sie denn nun, diese Erhöhung? Vor der Wahl wird's wohl nix mehr ... ;)


    Viele Grüße
    Ernie

    Mir hat das Ganze keine Ruhe gelassen und ich habe deswegen ein paar Euro investiert und von einem Anwalt folgende Antwort erhalten:


    "Ich gehe davon aus, dass dieses nicht zum Problem werden dürfte - im Einzelnen:


    Beamte aus anderen Ländern können sich entweder über das sog. Ländertauschverfahren der KMK oder über das normale Einstellungsverfahren in Berlin unter Beibehaltung des Beamtenstatus bewerben.


    Voraussetzung ist zunächst, dass Sie für den jeweiligen Bewerbungsschluss eine aktuelle Freigabeerklärung oder den Nachweis einer fristgemäßen Beendigung des derzeitigen Beamtenverhältnisses in NRW vorlegen.


    Die Übernahme der verbeamteten Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst erfolgt ab
    01.08.2014 nur dann im Wege der Versetzung (Fortsetzung des Beamtenverhältnisses),
    wenn das Beamtenverhältnis einschließlich des Beamtenverhältnisses auf Probe seit mindestens 5 Jahren besteht, was erfüllt wäre bei Ihnen.


    Ein Einstellungsanspruch unterliegt ansonsten aber dem Beurteilungsspielraum der Einstellungsbehörde, da die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist.


    Ansonsten ist aber seit dem KMK-Beschlüssen von 2014 das Verfahren und die Voraussetzungen einfacher geworden.
    Die Länder haben sich darauf geeinigt, Lehrerexamen wechselseitig anzuerkennen, gleich aus welchen Bundesland der Lehrer kommt. Die zweite Staatsprüfung für die Primarstufe haben Sie ja. "


    Mag ja für den ein oder anderen interessant sein ...

    Naja, es kommt auf die Schule an. In bestimmten Regionen kommen besser Lehrer an. Meine Schule ist im Brennpunkt, da wollen nur wenige hin.
    Ich würde mich trotzdem aktiv erkundigen. So viele aktive Mitglieder hat dieses Forum nicht, als dass du hier eine ausschöpfende Antwort erwarten kannst.
    Ich habe etwas für dich gegooglet:
    Anerkennung
    Bewerbungsstelle

    Super, danke. Die erste Seite kannte ich tatsächlich noch nicht und hat mir schon ein bisschen weitergeholfen. Zumindest ist für mich der Teil "Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt ist grundsätzlich anerkannt und berechtigt Sie, in Berlin als Lehrer oder Lehrerin an öffentlichen Schulen zu arbeiten." ein Hinweis darauf, dass es gehen sollte.

    ]...und am besten nicht nur lesen, sondern auch (falls Du mal vor Ort bist): hingehen! Geht ja evtl. auch inoffiziell, z. B. Schulfest, Theateraufführung oder Aehnliches besuchen und mal ein paar Eindrücke sammeln: Ausstattung, Atmosphäre, Klientel, Kollegen... Wenn Du schon an eine bestimmte Schule denkst: Kennst Du da jemanden?
    Inspektionsberichte geben oft nur einen Ausschnitt der Realität wieder, homepages sind teilweise sehr professionell gemacht - das kann, muss aber nichts ueber die Qualität der Schule sagen.

    Ja, klar. Wir sind jetzt im Juli in Deutschland und da haben wir schon ein paar Tage Berlin eingebaut. Natürlich gucke ich mir die Schule (und auch andere) genau an. Habe auch schon "um ein paar Ecken" Kontakt zu einer Kollegin an der Schule.

    Na, das ging ja schnell mit den Antworten. Vielen Dank erst einmal für euer Interesse.
    Ich hatte bereits ein Gespräch mit einem Schulrat in Berlin und bin auch an einer konkreten Schule interessiert. Die Frage nach der möglichen formalen Hürde (erste bis vierte Klasse) konnte man mir dort nicht beantworten. Das würde dann im Falle einer Bewerbung geprüft, hieß es.
    Der Tipp mit den Inspektionberichten ist gut, ich habe mir bereits einige durchgelesen. Man bekommt auf jeden Fall einen guten ersten Eindruck von der Schule.
    Ein bisschen entmutigend finde ich natürlich eure Hinweise auf die fehlenden Grundschullehrer schon. Ich weiß, dass die Situation in vielen Bundesländern gerade in der Grundschule sehr schwierig ist. Ein Jammer und mit Sicherheit ein Versäumnis der Politik der letzten Jahre. Und wir müssen das jetzt ausbaden :(
    Ich freue mich auf weitere Hinweise zum Thema, gerne auch zum Leben und Wohnen in Berlin. Aber dafür mache ich besser einen neuen thread auf.


    Viele Grüße
    Ernie

    Hallo zusammen!
    Ich bin mehrere Jahre Rektor an einer Grundschule in NRW gewesen und arbeite nun seit 8 Jahren an einer Auslandsschule als Grundschulleiter. Nach meiner Rückkehr in den deutschen Schuldienst im Februar 2017 möchte ich nach Berlin wechseln , in dem ich mich dort direkt auf eine Rektorenstelle an einer Grundschule bewerbe. Damit falle ich aus dem normalen Tauschverfahren raus und brauche nur ein Freigabe aus NRW.
    Ich bin in NRW allerdings nicht als Grund-/Hauptschullehrer sondern "nur" als Grundschullehrer ausgebildet worden. Bekanntlich geht die Grundschule in NRW von der ersten bis zur vierten Klasse, in Berlin von der ersten bis zur sechsten Klasse. Bisher konnte man mir (selbst bei Schulamt) noch nicht beantworten, ob das möglicherweise ein formales Problem darstellt, das die erfolgreiche Bewerbung verhindert.
    Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit oder kennt Präzedenzfälle?


    Viele Grüße
    Jens

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