Warum?
Wie viele Tage hat das Schul-/Arbeitsjahr? ![]()
Warum?
Wie viele Tage hat das Schul-/Arbeitsjahr? ![]()
Bei uns ist auch Alkohol an der Schule verboten.
Bei uns auch. Für die Schüler ![]()
Anekdote (ja- schon wieder) aus meiner eigenen Schulzeit:
In der Chemie-AG brachte unser Chemielehrer eine 2-Liter-Pulle Roten mit. Den haben wir destilliert und das Ergebnis gemeinsam verkostet.
Der Gute war jedoch noch etwas älter als ich heute und aus dem Ruhestand wegen Lehrermangel "reaktiviert" worden. Der hatte noch das 68er-Gen - und außer der Rückkehr in den Ruhestand nichts zu befürchten ![]()
Darüber, was wir sonst bei ihm gelernt haben, lege ich den Mantel des Schweigens. Sonst bekommt die Chemiefachkraft des Forums Schnappatmung ...
Geht um Brandschutz und so. Normale Möbel entsprechen evtl. nicht den hohen Sicherheitsanspürchen an Schulen in Deutschland. *hüstel*
Möbel können brennen. Toiletten nicht **Hust-Hust ***
Doch, ging wirklich einfach. 210 Home Office Tage und 192 Arbeitswege wurden angerechnet.
Really? Dann hat dein Finanzbeamter geschlafen.
Yep, im Ref habe ich eigens ein Regal gekauft für das Klassenzimmer. Danach natürlich dort stehen gelassen. Schön blöd.
Durchaus. Besonders, weil du dir dadurch
a) Ärger mit dem Kreisbrandmeister
b) Haftungsprobleme, falls so ein Teil umkippt
einhandeln kannst.
Nach einem Besuch des Kreisbrandmeisters = Brandschutzsachverständigen (der in diesem Bereich weisungsbefugt ist) wurde an meiner alten Schule ein Container in den Hof gestellt und die Schule stark entrümpelt. Die beliebten Sofaecken wurden auch wegen Hygienevorschriften verboten.
Positiv an der Aktion: Die neue Schulleitung setzte gegenüber der Stadt als Schulträger eine neue Möbilierung mit professionellen Regalen und Sitzmöglichkeiten aus dem Katalog der Schulausstatter durch.
Die Etatverhandlungen der Schulleitung mit dem Kostenträger - und Verhandlungsgeschick - können viel bewirken und damit die Konten der KuK entlasten.
Nebenbei: Wer als Lehrkraft beim großen "A" einkauft - und nicht beim örtlichen Buch- und Schreibwarenhändler - reduziert damit das Gewerbesteuereinkommen der Gemeinde. Und so auch den Etat der Gemeinde, den diese zur Finanzierung der Schule zur Verfügung hat.
Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.
Das kann ich jedoch nur, wenn ich im Klassenzimmer mein privates Handy einsetze. Als der Vorfall passiert ist, gab es noch nicht in jeder Hosentasche ein Handy. Damals habe ich einen Schüler ins Sekretariat geschickt, und mitgeteilt, dass ein epileptischer Anfall vorliegt.
Naja, die Überlegenheit der Weißen gegenüber Nicht-Weißen ist älter als das. Das finden wir ja auch schon im 15. Jh., also unmittelbar nach der Entdeckung der neuen Welt. Das war ja ein immerwährender Kreislauf aus "Wir sind überlegen, also herrschen wir über sie" und "wie herrschen über sie, also müssen wir überlegen sein."
Nun - das ist auch die "Überlegenheit" gegenüber den Juden und Menschen anderer Meinung. Ich befasse mich momentan mit Kunst- und Kirchengeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts. Da lernt man viel über die Kirche, die Hexenverbrennungen und über den Umgang mit der jüdisch gläubigen Bevölkerung.
Passend zum Thema Rassenüberheblichkeit:
Momentan läuft auf Arte "Der vermessene Mensch" über den Völkermord Deutschlands an den Herero und Nama, beeinflusst durch pseudowissenschaftliche Rassentheorien.
bei mir startet in 1 Woche das Referendariat für die Fächerkombination Mathe/Physik
Ein Tipp:
Hier im Forum tummeln sich Kollegen, die in der Grundschule Klasse 1 unterrichten bis zu KuK, die Azubis in der Berufsschule begleiten.
Damit du auf deinen Unterricht und deine Schulart bezogene, passende Hinweise bekommst, solltest du dein Profil durch Bundesland und Schulart ergänzen. Die Angabe vom Bundesland ist wegen der unterschiedlichen Lehrpläne und Vorgaben hilfreich.
Gestern Abend hat Hape Kerkeling bei Maischberger eine schöne Metapher verwendet:
Kerkeling kritisierte die Klassifizierung, die AfD sei nur "in Teilen rechtsradikal": "Welcher Idiot ist Mitglied in einer Partei, die teilweise rechtsradikal ist? Das kann kein wirklicher Demokrat sein." Dafür nutzte er auch eine drastische Metapher: "Wenn ich ein Glas Wasser habe und ein bisschen Kloakenwasser reintue, dann ist das ganze Glas ungenießbar. Das kann ich wegschütten."
Wenn es das nicht ist, was wolltest du dann gemeint haben?
Was ist an "offen zeigen" nicht zu verstehen. Das ist die "Metapher" in diesem kirchlichen Kontext. Hör auf. Du hast dich verrannt. Deine Aversion gegen mich nimmt seltsame Züge an. EOD.
.... Er möge doch bitte einfach das Verhalten beschreiben, das er damit gemeint hat, dann wäre das geklärt und dann könnte man den Schlussstrich ziehen. ...
Wie oft muss ich dich auf meine Erläuterung in #158 noch hinweisen? Ich frage besser nicht, was für dich daran nicht verständlich ist. Mehr ist nicht. Und wird nicht sein. Für deine Phantasie muss ich mich nicht entschuldigen.
Ich fände es an der Stelle angebracht, einen Schlussstrich zu ziehen und zur durchaus interessanten Ausgangsfrage zurückzukehren.
Mir war entgangen, dass die Katholische Kirche sich eine "Neue Grundordnung im Arbeitsrecht" gegeben hat, die im Bistum Freiburg zum 3. April 2023 in Kraft gesetzt wurde. Die Grundordnung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und der AN hat sich darauf zu verpflichten. Ob die anderen Bistümer die Neuregelung ebenfalls schon in Kraft gesetzt haben, ist mir nicht bekannt.
Den Mitarbeitervertretungen im Bistum Freiburg wurde die neue Ordnung mit Stand vom 18.01.2024 bekannt gemacht.
Bis dahin galt, dass Arbeitnehmer in der katholischen Kirche bei einem Verstoß gegen die Grundordnung die Kündigung drohte - oder bei Verdacht auch keine Einstellung erfolgte. Das Arbeitsrecht in der Katholischen Kirche ist vom Allgemeinen Arbeitsrecht entkoppelt, normale Arbeitnehmerrechte - wie auch das Betriebsverfassungsgesetz - gelten im Kirchenbereich nicht. Es gibt keinen Betriebsrat, sondern "Mitarbeitervertretungen", deren Befugnisse nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz übereinstimmen. Es gilt auch kein Tarifvertrag, sondern der AVR. Ein Streikrecht ist ausgeschlossen. Löhne werden "im gegenseitigen Einvernehmen" im AVR festgelegt.
Der TE kann darauf hoffen, dass die Schule, an der er sich bewirbt, von den neuen Regeln Kenntnis erhalten hat - und sich nicht darüber hinwegsetzt.
Die Neuregelung formuliert deutlich, worin meine Bedenken bestanden haben:
Alles anzeigenc) Artikel 2 – Eigenart und Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes
Was unter „Dienstgemeinschaft“ und „Sendungsauftrag“ zu verstehen ist, erläutert Art. 2.
Neu ist, dass genauer beschrieben wird, was „alle Tätigen“ sind, die zur Dienstgemeinschaft gehören und am Sendungsauftrag mitwirken.
„Alle in den Einrichtungen der Kirche Tätigen, gleich ob sie haupt- oder ehrenamtlich, ob sie leitend oder ausführend beschäftigt sind und unbeschadet des Umstandes, ob es sich um Christen, andersgläubige oder religiös ungebundene Mitarbeitende handelt arbeiten
gemeinsam daran, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann (Dienstgemeinschaft).“
d) Artikel 3 – Ausprägungen katholischer Identität und Verantwortung für den Erhalt und die Stärkung des christlichen Profils
Artikel 3 Abs. 2 betont die Vielfalt in den kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung und somit der Dienstgemeinschaft. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres
Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentant/innen der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. Damit ist klar, dass die Einladung und Bitte zur Mitarbeit für alle gilt (z.B. auch für Mitarbeitende, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben). ( Das ist neu - wie auch die explizite Erläuterung beweist! W.A.)
Als Mindestvoraussetzung wird von allen Mitarbeitenden eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und die Achtung des christlichen Charakters der Einrichtung verlangt. Die Mitarbeitenden sollen in ihrem eigenen Aufgabenfeld dazu beitragen. Das bedeutet, dass ein loyales Verhalten verlangt wird, aber nicht mehr auf Ebene der alten Grundordnung. Von katholischen Mitarbeitenden wird nicht mehr verlangt als von allen anderen Mitarbeitenden. Den Begriff „Loyalitätsobliegenheiten“ mit dem abgestuften Anforderungskatalog für
katholische, nichtkatholische christliche oder nichtchristliche Mitarbeitende gibt es in der neuen Grundordnung nicht mehr. Der personenbezogene Ansatz wurde aufgegeben, da dieser Diskriminierungen ermöglicht. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetzes (AGG)8 dürfen Beschäftigte aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Die Grundordnung
wurde entsprechend novelliert.
Künftig wird von allen Mitarbeitenden erwartet, dass sie sich mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung im Rahmen ihrer Tätigkeit identifizieren (institutionenorientierten Ansatz).
Die Kirchlichkeit einer Einrichtung wird nicht mehr an der persönlichen Lebensführung der Einzelnen festgemacht. Der Charakter der Einrichtung steht im Mittelpunkt, nicht das Verhalten der Mitarbeitenden. Verantwortlich für den kirchlichen Charakter der Einrichtung ist der Dienstgeber, also der Rechtsträger der Einrichtung. Das ergibt sich aus Artikel 3 Abs. 3. Der Dienstgeber hat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen können. Der Dienstgeber ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden das christliche Profil der Einrichtung fortwährend weiterzuentwickeln und zu schärfen (Abs. 4).
Du schuldest mir noch eine Antwort:
Scheinbar hast du mich blockiert - oder liest mit Absicht nicht, was ich schreibe. #158
Nochmal zur Monstranz - nachdem der Begriff wohl falsch interpretiert wird.
In der katholischen Kirche musste man als kirchlicher Arbeitnehmer seine Homosexualität verstecken. Wer sie offen gelebt hat, musste - auch noch bis ins 21.Jahrhundert - mit einer Kündigung rechnen, wie auch in dem Brief des Bischofs von Essen sehr deutlich formuliert wird.
In unserer Gegend wird die "Monstranz" bei Prozessionen als Zeichen des Glaubens offen gezeigt. Divers lebende Menschen durften ihre sexuelle Orientierung (als kirchliche Arbeitnehmer) nicht offen zeigen.
<edit - nach Hinweis des Moderators>
Mein Hinweis auf die Grundordnung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche war aus dem Wissen aus meiner Tätigkeit erfolgt.
Die Grundordnung des Arbeitsrechts wurde endlich!! im Jahr 2023 reformiert - was mir entgangen war. Seitdem dürfen die sexuelle Orientierung und persönlichen Lebensumstände nicht mehr als Kündigungsgrund verwendet werden. Ob sich das in den eineinhalb Jahren jedoch überall herumgesprochen hat, darf man - wie man an mir sieht - durchaus bezweifelt werden. </edit>
IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.
Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.
Korrektur:
Die Neue Grundordnung wurde - endlich! -zum 03.04.2023 in Kraft gesetzt.
Daher sind die von mir geäußerten Befürchtungen - sofern sich alle an die neue Regelung halten - obsolet.
Alles anzeigenDen Begriff „Loyalitätsobliegenheiten“ mit dem abgestuften Anforderungskatalog für
katholische, nichtkatholische christliche oder nichtchristliche Mitarbeitende gibt es in der
neuen Grundordnung nicht mehr. Der personenbezogene Ansatz wurde aufgegeben, da
dieser Diskriminierungen ermöglicht. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetzes (AGG)8 dürfen Beschäftigte aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Die Grundordnung
wurde entsprechend novelliert.
Korrekt.
Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)
Lies Den Brief des Bischofs von Essen an die Mitarbeiter
Dann verstehst du, worum es geht.
Soso, denkst du nicht. Offenbar beantwortet er die Frage ja gar nicht, wie er das genau gemeint haben will.
Deine Lesekompetenz ist suboptimal. Deine Interpretation massiv daneben. Wie immer. Geh' in dich. ![]()
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