Was tatsächlich nicht geht und vor Gericht voraussichtlich nicht Bestand hätte, wäre ein Triell Scholz – Merz – Habeck. Habeck einschließen und Weidel ausschließen geht nicht.
Wir haben eine freie Presse. Dazu zählt auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Ich bin mir sicher, dass kein Gericht hier eine Entscheidungsbefugnis zur Programmgestaltung besitzt. Falls es um Chancengleichheit ginge, müssten alle 34 (?) Parteien dieselbe Sendezeit erhalten - was bei den Wahlwerbespots ja geschieht.