Back on topic - iIn Ba-Wü (und vermutlich auch in den anderen BL gilt:
Nach dem Referendariat wird man aus dem Beamtenstatus auf Probe entlassen. Falls man vor dem Referendariat noch keine 36 Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, hat man sich noch keine Ansprüche erworben, ALG zu erhalten - man bekommt maximal Bürgergeld - falls überhaupt. Damit hier keine Wartefrist entsteht, muss man sich nämlich mindestens 3 Monate VOR dem Ende des Ref Arbeit suchend melden. Sonst erfolgt eine Sperrfrist beim Anspruch.
Wer sich nach dem Referendariat mehr als 5 Jahre Zeit lässt, behält zwar sein Staatsexamen als Lehrer - muss jedoch in einem Kolloquium nachweisen, dass man fachlich noch in der Materie so firm ist, dass das Referendariat erfolgreich absolviert werden kann. Im Prinzip handelt es sich um die Wiederholung der mündlichen Prüfung und diese wird an der Hochschule abgelegt. Also - nicht zu flapsig nehmen.
Wer bei der Bewerbung nach dem Referendariat das 40. Lebensjahr (je nach BL auch 45) vollendet hat, wird nicht mehr verbeamtet, sondern nur im Angestelltenverhältnis eingestellt. Bei besonderem Bedarf oder Interesse des Landes gibt es Ausnahmeregelungen - m.W. jedoch nur für Hochschulprofessoren.
Falls du noch jung bist und dich nach dem Ref etwas umschauen willst - mach. Meine Tochter hatte nach dem Ref ein Jahr als Lehrerin in Berlin gearbeitet, bevor sie sich in Ba-Wü beworben hatte.