Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Nein 🤣 aber der Vorbereitungsdienst endet immer zum 31.07. oder 01.02. im Sommer kommt es halt drauf an, wann das nächste Schuljahr beginnt.

    In Ba- Wü endet der Vorbereitungsdienst mit dem letzten Schultag. Die Schwaben sind sparsam. Auch beim Gehalt.
    Bei der Einstellung beginnt die Gehaltszahlung mit dem ersten Schultag.
    BTW: Das nächste Schuljahr beginnt immer am 1.August ;)

    Zur Ausgangsfrage - für Ba-Wü:
    Es kommt darauf an, durch welche "Position" hier A13 erreicht wurde.
    Auf "Funktionsposten" wie Schulleitungen und Konrektoren ist eine Anhebung auf eine höhere Stufe erfolgt, damit ein "Gehaltsabstand" bleibt.
    Leute, die - wie ich - als "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 angehoben wurden, verharren auf der Besoldungsstufe.

    Kollegen an GHWRS, die bislang nach A12 besoldet wurden, bleiben auf dieser Gehaltsstufe - selbst wenn nun immer mehr Hauptschullehrer mit neuer GHPO und A13 ins Kollegium kommen.
    So ist zumindest die Lage in Ba-Wü. Hier gibt es auch nicht "A13 für alle". Grundschulkollegen und Kolleginnen bleiben auf A12.

    Ferienzeiten hat sie nicht verloren, sondern sie hat Mehrarbeit in der Schulzeit und Arbeit außerhalb der Bürozeit gegen feste Zeiten und geringere Flexibilität bei der Arbeitszeitverteilung getauscht.

    Falsch. Ferienzeiten hat sie verloren - wobei Lehrer keine Ferien, sondern "unterrichtsfreie Zeit" haben.
    In diesem Zusammenhang hat sie mehr Flexibilität gewonnen, da sie in ihrer Urlaubsplanung nicht mehr auf Ferienabschnitte angewiesen ist ;)

    Ich schreibe hier ja gerade, dass Förderschullehrer um ein Vielfaches qualifizierter in der Förderung von Schülern mit Förderbedarf (insbesondere GE und EE) sind, als Gymnasiallehrer (zu denen ich gehöre). Ich erkenne also gerade an, dass es in dieser Hinsicht erheblich besser qualifizierte Menschen als mich gibt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Grundschulkollegen, die deutlich besser für den Primarbereich ausgebildet sind, als Haupt-/Realschullehrer oder Lehrer an Gymnasien.

    Schon, das du es endlich einsiehst ;)
    Wobei ich dich in einem Punkt korrigieren muss:
    An den Pädagogischen Hochschulen in Ba-Wü gibt es erst seit Kurzem den Studiengang "Sek1", der auch die Hauptschule umfasst. Zuvor wurden wir als "Grund- UND Hauptschullehrer ausgebildet - sind also für beide Stufen qualifiziert.

    Zudem wurden bspw. an der Uni Frankfurt zum letzten Wintersemester alle Bewerber für das Lehramt an Förderschulen zugelassen.

    Wie für das Lehramt Englisch an Gymnasien.
    ;)
    Das sagt schon was aus.

    An der PH Heidelberg wurden im WS 21/22 in Ph/Ch/Te alle Bewerber zugelassen.
    Für SoPäd G lag der NC bei 44 Punkten (30 Punkte ergeben sich aus der Abinote und 30 Punkte durch pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten vor Studienbeginn)
    https://www.ph-heidelberg.de/studium/intere…-studiengaenge/

    ... wobei das schon wieder mal am Thema des Threads vorbeigeht, weil du bestimmte Berufsgruppen als unqualifiziert darstellen willst.

    Back on topic - iIn Ba-Wü (und vermutlich auch in den anderen BL gilt:

    Nach dem Referendariat wird man aus dem Beamtenstatus auf Probe entlassen. Falls man vor dem Referendariat noch keine 36 Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, hat man sich noch keine Ansprüche erworben, ALG zu erhalten - man bekommt maximal Bürgergeld - falls überhaupt. Damit hier keine Wartefrist entsteht, muss man sich nämlich mindestens 3 Monate VOR dem Ende des Ref Arbeit suchend melden. Sonst erfolgt eine Sperrfrist beim Anspruch.

    Wer sich nach dem Referendariat mehr als 5 Jahre Zeit lässt, behält zwar sein Staatsexamen als Lehrer - muss jedoch in einem Kolloquium nachweisen, dass man fachlich noch in der Materie so firm ist, dass das Referendariat erfolgreich absolviert werden kann. Im Prinzip handelt es sich um die Wiederholung der mündlichen Prüfung und diese wird an der Hochschule abgelegt. Also - nicht zu flapsig nehmen.

    Wer bei der Bewerbung nach dem Referendariat das 40. Lebensjahr (je nach BL auch 45) vollendet hat, wird nicht mehr verbeamtet, sondern nur im Angestelltenverhältnis eingestellt. Bei besonderem Bedarf oder Interesse des Landes gibt es Ausnahmeregelungen - m.W. jedoch nur für Hochschulprofessoren.

    Falls du noch jung bist und dich nach dem Ref etwas umschauen willst - mach. Meine Tochter hatte nach dem Ref ein Jahr als Lehrerin in Berlin gearbeitet, bevor sie sich in Ba-Wü beworben hatte.

    im Süden Deutschland sieht man mehr Natur

    Das ändert sich von Jahr zu Jahr. Ein Bekannter war mit dem Fahrrad auf dem Donauradwanderweg unterwegs. Als er zurück kam, hat er sich darüber beschwert, er habe oft keine Landschaft gesehen. Der Mais links und rechts des Fahrradweges habe die Aussicht versperrt.
    So geht Biogas-Landwirtschaft.
    Mein Schwager hat als Landwirt die Milchwirtschaft aufgegeben. Der erzielte Preis habe unter den Produktionskosten gelegen. Zudem seien die Pachtpreise für Felder massiv gestiegen, weil die Biogaserzeuger Pachtpreise zahlen, bei denen er nicht mehr mithalten könne.
    Mais ist ein "Starkzehrer". Falls hier nicht auf Fruchtfolge geachtet wird, werden die Böden innerhalb weniger Jahre zur Wüste.
    Ursprünglich war die Biogaserzeugung zur Verwertung landwirtschaftlicher Abfälle und als Zusatzeinnahme gedacht.
    In unserer Gegend hatten sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen, um einen 1000-Kühe-Stall zu bauen.
    Nicht, um damit vorrangig Milch zu erzeugen - sondern als "Futter" für eine große Biogasanlage.
    BTW: Diese Fehlentwicklung kann man der derzeitigen Regierung nicht anlasten. Das haben andere verbockt.

    Als ich vor 10 Jahren Schulleiter wurde, musste ich nicht warten. (Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt der Fall ist. )

    Du kannst - und willst dir gar nicht vorstellen, was in der Schulverwaltung alles möglich ist.
    Eine befreundete Kollegin wurde nun zur Schulrätin befördert. Wobei das nicht ganz korrekt ist.
    Aufgaben, Arbeitspensum, 41-Stunden-Woche im Amt mit Verlust der Ferienzeiten hat sie sofort erhalten.
    Titel und Gehaltsstufe bekommt sie nach der Bewährung in 2 Jahren. Sie ist darauf eingegangen - weil sie seit vielen Jahren bereits in diesem Bereich ans Amt abgeordnet war und das gerne tut. Es ist totztdem unvorstellbar.

    Vor einigen Jahren hatte sich ein Kollege auf die Konrektorenstelle einer Grund- und Werkrealschule beworben, die näher an seinem Wohnort lag.
    Er war ein paar Jahre zuvor bereits über das spezielle Programm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 aufgestiegen.
    Die Konrektorenstelle war mit A12+ besoldet. Mit Übernahme der Position wäre er im Gehalt abgestuft worden - weil die Stelle eben so besoldet ist, wie sie ist. :autsch:
    Er hat sich mit dem Schulamt geeinigt, dass er die Stelle ohne offizielle Ernennung kommissarisch übernimmt - und seine Gehaltsstufe behält.
    Zwischenzeitlich ist er dort Schulleiter und erhält die ihm zustehenden A14. Ente gut, alles gut ;)
    Trotzdem sind es Lehrstücke aus Amtsurdistan.

    Du hast doch deine Korrekturlesungen und deren Bewertungen in Beziehung gesetzt.

    Oder was genau wolltest du uns damit sagen?

    Zitat

    Dass zwischen "Verstehen" und "Verfassen" ein - nicht nur gradueller Unterschied besteht, ist für dich unverständlich. Ebenso wie dein Dünkel mir unverständlich ist. Und an deinem Textverständnis solltest du noch arbeiten. Das ist ausbaufähig.

    BTW: Vor Kurzem habe ich eine Doktorarbeit in Lebensmittelchemie Korrektur gelesen - und dabei nicht nur gelesen.

    Die Doktorarbeit meiner Tochter gab "Cum laude". Lebensmittelchemie "Summa cum laude". So schlecht kann mein Textverständnis nicht sein

    Nur das.
    Aber mangelndes Textverständnis ist leider ein verbreitetes Problem.

    Funny, James!

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