Ich war mehrere Jahre im Angestelltenverhältnis (an einer staatlich anerkannten Ersatzschule) tätig und wurde spät - nach dem Wechsel in den Staatsdienst - verbeamtet. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, hat den Nachteil, dass diese Jahre nicht als "Erfahrungsdienstzeit / Dienstalter" bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden. Nun beziehe ich Pension plus Rente. Klingt gut.
Da wir als Beamte jedoch "auskömmlich" versorgt werden, zieht das Landesbesoldungsamt einen "anrechenbaren Anteil der Rente" von der zustehenden Pension ab. Von der Rentenversicherung erhalte ich allerdings zusätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung sowie eine Rente aus der Zusatzversorgungskasse.
Ich bin 1 Jahr vor dem eigentlichen Termin "ausgestiegen und habe mich vorzeitig "zur Ruhe" setzen lassen. Dafür nehme ich 2,7% Abschlag bei der Pension in Kauf. Dieser Abschlag ist abhängig vom Geburtsjahr - bei mir war noch "die Gnade der frühen Geburt" hilfreich, weil für Lehrkräfte auch das Geburtsdatum innerhalb des Schuljahres Ausschlag gebend ist. Für Ba-Wü gilt:
https://www.google.com/url?sa=t&sourc…/42059/2191.pdf
In dem ganzen Zahlenwirrwarr ist für mich nur eines wichtig:
Ich beziehe summasumarum dasselbe "Ruhegehalt/Einkommen, als ob ich bis zum Schluss gearbeitet hätte und seit Anbeginn verbeamtet gewesen wäre. So geht Mathematik. Ist doch schön (für mich). Falls du in der GEWerkschaft bist (bist du ja nicht), lass dich beraten - die können dir das genau ausrechnen.
Die Berechnung ist nicht trivial und individuell verschieden - je nach Vita, Die "normale" Rentenberatungsstelle dürfte hier inkompetent sein. Das ist extrem spezifisch.