Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.
Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können und wenn (WENN!) für diese Termine eine Ankündigung mit einer Frist von einer Woche reicht, dann ist das die Rechtsgrundlage, auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und zwar nicht erst dann, wenn der Zug abgefahren ist (oder der Flieger abgehoben hat), sondern idealerweise im Vorfeld, damit man auch Planungssicherheit hat.
Da ist so ein konkreter Fall, bei dem Schulleitung was von "nicht gerne gesehen" schwafelt, ein guter Aufhänger, um das mal in der PR-Sitzung zu thematisieren.
Was wäre denn eine "einvernehmliche Lösung", wenn der Flug/Urlaub eben gebucht ist?