Die durch das Urheberrecht bestehenden Schranken z.B. bei der Anfertigung von digitalen Kopien sind kein spezielles Problem des Austauschs von Lehrkräften, sondern bestehen bereits bei der individuellen Unterrichtsvorbereitung. Anders ausgedrückt: das Urheberrecht setzt hier keine nennenswerten zusätzlichen Schranken, die nicht bereits für die "Einzelkämpfer" unter den Lehrkräften ohnehin bestehen.
Leider ist das nicht überall so. Zwar darf man in RLP nach dem neuen Rahmenvertrag so viel digitalisieren wie kopieren, aus einem Schulbuch immerhin 15% oder 20 Seiten pro Klasse und Jahr, aber man darf 0% davon über eine Plattform teilen, weder passwortgeschützt mit einzelnen Klassen wie anderswo noch mit Kollegen, auch nicht, wenn alle das Buch gekauft oder eine Lizenz haben. Denn hier wird nicht zwischen "Veröffentlichen" auf einer Plattform und Veröffentlichen im Internet unterschieden. Geteilt werden darf nur analog oder per Email. Das legt eher eine kurzfristige Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kollegen nahe, wenn überhaupt, als den systematischen Aufbau eines gemeinsamen Fundus, jedenfalls nicht digital. Den Kollegen wurde vom BM mitgeteilt, dass erwartet wird, dass Lehrer ihr Material selbst erstellen und dann auf der Landesplattform zur Verfügung stellen. Das wäre natürlich die günstigste Variante, praktikabel ist es aber nicht.