Wir haben es mit Menschen in einer Phase ihres Lebens zu tun, in der sie eine Vielzahl von mehr oder weniger schwierigen Lebensthemen bewältigen müssen. Es ist nicht die Aufgabe von Lehrern, diese Themen in jedem Fall zu vermeiden, im Gegenteil haben viele SuS keine andere Anlaufstelle. Dass du dir bewusst bist, dass du sensibel und wachsam sein musst, finde ich aber gut. Es wird Lektüren geben, die du in bestimmten Klassen lieber nicht liest, zum Beispiel weil sie Einzelne unangenehm in den Fokus rücken könnten. Aber grade Deutschlehrer haben schöne Möglichkeiten, immer wieder einmal einen Raum zu schaffen, in dem eine bisher unausgesprochene allgemeine Thematik bearbeitet werden kann. Wer besonders betroffen ist, hört den anderen vielleicht nur zu und gewinnt dabei verschiedene Außenperspektiven, sieht an dir, wie man das Thema wertschätzend aufnehmen kann, hört vielleicht von Stellen, wo man Hilfe findet, bekommt signalisiert, dass Lehrer ansprechbar sind usw. Das ist Teil unserer Erziehungsarbeit.
Beiträge von Ratatouille
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Den Nachweis über das Plagiat in der vorliegenden Schüler:innenarbeit benötigt man als Lehrkraft in jedem Fall
Wie CDL ausgeführt hat, stimmt das nicht, Stichwort Anscheinsbeweis.
Ich hatte mal einen Schüler, der eine hochdichte wissenschaftliche Arbeit mit tollen Grafiken und ausgefeiltestem Text eingereicht hat, die er nie und nimmer selbst geschrieben haben konnte. Entsprechend war er auch nicht in der Lage, die Arbeit darzustellen und auf Fragen überzeugend zu reagieren. Den Text gefunden haben wir zwar nicht (wonach uns der Vater auftrumpfend gefragt hat) das war aber auch gar nicht nötig. Ich nehme an, der Vater hat dem Sohn einen noch unveröffentlichen Vortrag mitgebracht, vielleicht von einem Symposium.
In allen anderen Plagiatsfällen war es aber kein Problem, eine Quelle zu finden - das macht es natürlich einfacher. Und meist erkennt man Plagiate schon vor dem Lesen der Arbeit an Layoutdetails.
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Unvorstellbar, was du hinter dir hast!! Und wie schön, dass du zwei gesunde Kinder hast.
Obwohl ich Glück hatte und problemlos bis zur Geburt Vollzeit arbeiten konnte, finde ich es richtig und nötig, dass auf Schwangere Rücksicht genommen wird. Aber ich habe mich oft über Ähnliches geärgert wie du. Da gibt es die süßliche, auch verlogene Darstellung von Schwangerschaft und Babyzeit einerseits und eine teils grobe Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Familien andererseits.
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Es geht sicherlich weniger um die Lehrperson als um die Dynamik in dieser Jungsgruppe. Und es würde mich nicht wundern, wenn die sich schon bei deinen Vorgängern eingeschossen hätten. Es liegt also nicht an dir und du konntest in deiner Rolle als Praktikant auch nicht wirklich viel dagegen tun. Lass dich nicht entmutigen. Wenn du als Lehrer auf eine solche Gruppe triffst, hast du ganz andere Möglichkeiten und kannst viel authentischer reagieren.
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Bist du wirklich Lehrerin, larajasmin? (Sorry, interessiert mich einfach.)
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Wenn jemand in Italien, Österreich, Slowenien oder Dänemark Urlaub macht, wird er sicherlich öfter auf Einheimische treffen, die vom Tourismus leben und daher weder einen unentspannten Eindruck machen wollen noch Maßnahmen und Einschränkungen begrüßen dürften.
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Später anfangen würde ich auch gerne. Auch bei den Erwachsenen sind die "Lerchen" eine Minderheit, die Mehrheit muss zu früh aufstehen.
Es geht aber wegen des Schülertransports tatsächlich oft nicht, solange nicht das gesamte Leben eine Stunde später startet. Und wo doch, geht es nicht für alle. Daher würdest du, Maylin, genauso früh aufstehen und vor dem Unterricht unbezahlt Aufsicht machen, die dann einfach als Dienstpflicht bezeichnet würde, und da kein Unterricht erteilt wird, nicht als Mehrarbeit bezahlt würde.
Natürlich müssten solche Aufsichten eigentlich nicht die Lehrer machen. Ist aber halt sonst keiner da, den man dafür nicht bezahlen müsste. Ob der Unterricht später enden würde, weiß ich nicht. Vielleicht handelt es sich um eine Alternative zur "Viertagewoche" zum Senken der Kosten.
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Dass es verschiedene Abstraktionsniveaus gibt, heißt ja nicht, dass die einfachere Aussage falsch ist. Der Inhalt kann entweder in einem Satz zusammengefasst werden oder es kann bereits eine Deutungshypothese versucht werden. Es steht dir frei, das bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Mein Vorschlag, worum es in deiner Erzählung geht, wäre übrigens, die Hohlheit von Konventionen aufzudecken.
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"Als HPI freuen wir uns, unsere langjährige Expertise in der digitalen Bildung, der Nachwuchsausbildung von IT-Spezialisten und agilen Methoden in diesem wichtigen Pilotprojekt einbringen zu können." Da macht der ganze Lehrermangel doch fast schon wieder Sinn.
Interessanter Gebrauch auch des Personalpronomens "wir": „Gerade, weil wir ein solch einmaliges Projekt starten, wollen wir die Inhalte von Anfang an gemeinsam mit den Schulen entwickeln – in dieser Form ist das auch ein Novum“, erklärte der Kultusminister.
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Dazu passt auch die aktuelle Kommunikation. Zur Zeit werden ja die Lehrer ungewohnterweise von den KM "gelobt", weil das Abitur gut ausgefallen sei.
Beispiel Brandenburg (der Abiturschnitt wird seit Corona jeses Jahr um 0,1 besser): "Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) sagte, der aktuelle Jahrgang habe wegen der Corona-Maßnahmen besondere Rahmenbedingungen auf dem Weg zum Abitur gehabt. Die Schülerinnen und Schüler hätten diese Phase selbstorganisiert und eigenverantwortlich genutzt, um sich langfristig auf die Prüfungen vorzubereiten. Die Lehrkräfte hätten dies intensiv unterstützt und begleitet."
Subtext:
a) Wenn Schüler zeitweise ohne Lehrer arbeiten müssen, verbessern sich sogar die Leistungen.
b) Die SUS arbeiten von alleine verantwortungsvoll und zielgerichtet.
c) Lehrer arbeiten eigentlich nicht, sie begleiten und unterstützen nur.
d) Das können sie dann aber bitteschön wenigstens intensiv tun.
Wenn also die Leistungen der SUS in der "Viertagewoche" überraschenderweise sinken sollten, sind die Lehrer nicht mehr zu loben, denn ganz bestimmt haben sie die SUS zu wenig intensiv begleitet und unterstützt. Das Abitur wird trotzdem jeweils besser ausfallen als im Jahr davor.
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Ich habe den Artikel nicht gelesen. Dass Lehrer eine Viertagewoche hätten, glaub ich aber nie und nimmer, eher, dass Schüler einen Tag in der Woche individuell arbeiten, daher weniger Stunden erteilt werden müssen. Die "Selbstlern"zeit wird aber trotzdem von Lehrern "begleitet" (unbezahlt) oder von billigem Ersatzpersonal in der Schule beaufsichtigt. Die Lehrer können dann mehr Klassen unterrichten. Spart, sieht gut aus bei Lehrermangel und der Wirtschaft wirds auch gefallen (Endgeräte, Software, Selbstlernmaterialien).
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Nö. Was man nicht darf, muss man auch nicht.
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Warum sollte man Kopien in einen Pool laden?
Weil man, wenn man Unterrichtseinheiten gemeinsam plant, vielleicht Verlagsmaterial anpasst oder in einer Einheit mit einbindet, wie man das auch im individuellen Unterricht tun kann.
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So, sorry, hat etwas gedauert. Ich hätte das gerne direkt verlinkt, es gibt aber nur einen lokalen download:
https://schulemedienrecht.bildung-rp.de/aktuelles/einz…b21ad33a0ff2910
Herunterscrollen bis:
EPoS-Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 10. Februar 2020, "Urheberrecht: Zulässige Nutzungen in Schulen; Gesamtverträge" und auf "lokaler Download" klicken.
Das Verbot, Material von Schulbuchverlagen hochzuladen, hat das Ministerium selbst hervorgehoben. Es gibt auch eine Tabelle (nächster Download).
Interessanterweise bezieht man sich aber ausschließlich auf den Gesamtvertrag. Muss ich nochmal drüber nachdenken, wie ich das deute.
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Die durch das Urheberrecht bestehenden Schranken z.B. bei der Anfertigung von digitalen Kopien sind kein spezielles Problem des Austauschs von Lehrkräften, sondern bestehen bereits bei der individuellen Unterrichtsvorbereitung. Anders ausgedrückt: das Urheberrecht setzt hier keine nennenswerten zusätzlichen Schranken, die nicht bereits für die "Einzelkämpfer" unter den Lehrkräften ohnehin bestehen.
Leider ist das nicht überall so. Zwar darf man in RLP nach dem neuen Rahmenvertrag so viel digitalisieren wie kopieren, aus einem Schulbuch immerhin 15% oder 20 Seiten pro Klasse und Jahr, aber man darf 0% davon über eine Plattform teilen, weder passwortgeschützt mit einzelnen Klassen wie anderswo noch mit Kollegen, auch nicht, wenn alle das Buch gekauft oder eine Lizenz haben. Denn hier wird nicht zwischen "Veröffentlichen" auf einer Plattform und Veröffentlichen im Internet unterschieden. Geteilt werden darf nur analog oder per Email. Das legt eher eine kurzfristige Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kollegen nahe, wenn überhaupt, als den systematischen Aufbau eines gemeinsamen Fundus, jedenfalls nicht digital. Den Kollegen wurde vom BM mitgeteilt, dass erwartet wird, dass Lehrer ihr Material selbst erstellen und dann auf der Landesplattform zur Verfügung stellen. Das wäre natürlich die günstigste Variante, praktikabel ist es aber nicht.
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Vielleicht so:
https://jungle.world/artikel/2022/25/wozu-mehr-lehrer
So gehts auch:
https://blogs.faz.net/fazit/2022/06/…h-lehrer-12763/
Wird schon.
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hat uns unsere Schulleitung untersagt
Höhh?
Die Schulleitung darf in der Schulkonferenz gerne ihre Meinung sagen. Dann wird über pädagogische Grundsätze an der Schule abgestimmt.
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Mein BL ist RLP. Ich konnte das zuerst nicht glauben, habe im Netz aber tatsächlich eine entsprechende Anweisung an die Schulträger gefunden. Zwischen Leihgeräten für Schüler und Lehrer wird dabei nicht unterschieden, und so hat es unser Schulträger auch umgesetzt. Interessant, dass es bei euch nicht so ist.
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Ist es normal, dass auf LEHRER-iPads der Web Content Filter aktiviert ist (in meinem BL vom Land vorgeschrieben) und man jede URL einzeln in die zentrale Whitelist (Schulträger administriert die Geräte) aufnehmen lassen muss? Was soll das?
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