Beiträge von yestoerty
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Dann sollte man die Kostendämpfungspauschale auch einrechnen, jedenfalls in den Bundesländern in denen es sie gibt. Aber man kann dafür auch je nach Tarif und Gesundheitsstatus die Beitragsrückerstattung gegenrechnen.
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Mein Mann war bei 50% Beihilfe und 30% Risikoaufschlag bei ca 320€ im Alter von 33. da halte ich 400€ für zu viel.
Über die letzten 6 Jahre gerechnet hatte ich keine 3% Beitragssteigerung im Durchschnitt, das war schon drunter.
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Das kann ja auch passieren, wenn man sich vom Partner krank melden lässt.
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Aber es ist doch nur Mehrarbeit, wenn man anwesend sein muss, oder? An meiner Refschule wurden Stunden im Stundenplan markiert, bei denen man bevorzugt für Vertretung eingeteilt wurde,damit man sich da keinen Termin hinlegt. Wenn aber nichts im Vertretungsplan stand, konnte man gehen. Wenn dann im Verlauf der Stunde Bedarf war und man schon weg war, war das ok.
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Und ob viele Abiturbildungsnge vorhanden sind, wie breit das Spektrum bei den dualen Ausbildungen ist macht auch sehr viel aus. Ganz abgesehen davon natürlich das Klima, die Ausstattung, die Schulleitung...
Ich hab damals alle Bewerbungen persönlich abgegeben und meist hatte wer Zeit mir die Schule zu zeigen oder ich hab mich einfach so mal 10 Minuten auf den Flur gestellt, mit der Sekretärin geredet, Schüler nach dem Weg gefragt. Da bekommt man einen guten ersten Eindruck. -
Ich habe jetzt keine Lust, das nachzuschlagen, meine aber, dass man in NRW schon die erste Vertretung bezahlt bekommen, wenn man in Teilzeit arbeitet.
Ja, wenn es Mehrarbeit ist (also nicht woanders was ausgefallen ist in dem Monat). Wenn man also viel vertreten muss lohnt es sich also theoretisch das Deputat um eine halbe Stunde zu reduzieren?!
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Mein Sohn Tanz gerade gerne den Flummitanz.
(Das Flummilied von Rolf Krenzer)
Den haben bei meiner Einschulung die Viertklässler für uns getanzt. -
Wieso?
Da steht:
„Während der Zeit der Elternzeit oder Pflegezeit ohne Dienstbezüge besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte mit Dienstbezügen. Dies gilt nicht, wenn der Beamte/ die Beamtin berücksichtigungsfähi- ge/r Angehörige/r eines/einer Beihilfeberechtigten wird.[...]
Sind beide Elternteile verbeamtet und wird die Elternzeit von beiden gemeinsam genommen (ohne Teilzeit bzw. mit unterhälftiger Teilzeit), ist ein Elternteil von ihnen als berücksichtigungsfähige Person des Anderen zu bestimmen. Die Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden.“Sprich: der, der in EZ ist, ist beihilfeberechtigte/r Ehepartner/in.
Sind beide gleichzeitig in EZ muss man bestimmen wer die 50% und wer die 70% bekommt, also über wen eingereicht wird.
Von finanziellen Grenzen steht da nichts. -
Indem man als Stundenplaner die Pläne nicht so weit optimiert, dass fast keiner Freistunden hat. Das haben wir sehr schnell gelernt.
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Es hängt wahrscheinlich von der Schulform ab.
Wir versuchen Vertretungen zu vermeiden, ist aber am BK auch einfacher, die haben dann halt Freistunde. Um aber alle Stundenpläne zu optimieren wird dann Unterricht verlegt, vorgezogen etc. -
Kinderlose Leute die erst um 10 hätten?
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War bei beiden Kindern so.
Ruf da einfach mal an, bisher waren unsere Sachbearbeiterinnen da sehr hilfreich. -
Beim 1. Kind musste ich dann alles über meinen Mann einreichen und bekam 70% Beihilfe als beihilfeberechtigte Ehefrau. Ich hab vorher auch VZ A13 gearbeitet, mein Mann VZ A11. War gar kein Problem.
Fragebögen zum Einkommen bekam mein Mann nur vom LBV zum Thema Einkommen in der Elternzeit (die er auch nahm).Jetzt bei 2 Kindern in EZ bekomme ich wieder 70% als beihilfeberechtigte Ehefrau. Da wir jetzt 2 Kinder haben bekommt mein Mann in der Zeit auch 70%. Nach meiner EZ bekomme ich dann 70% und er 50%.
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Hier auch. 120 LehrerInnen, 2 Schulstandorte. Das bekommt man nicht mal eben so hin, das dauert zur Erkältungszeit gerne eine Stunde...
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Einfach auf die Homepages gehen, sich da angucken welche Bildungsgänge es gibt.
Schüleraussagen sind immer mit Vorsicht zu genießen. Als Lehrer einer Schule mag es dir um das Klima gehen, was die Schüler mitbekommen, aber ob die ca. 6 Kollegen (von 100-120) in der einen Klasse jetzt guten Unterricht gemacht haben, die Klassengemeinschaft gut war etc. ist ja sehr unterschiedlich und wird auch sehr unterschiedlich wahrgenommen.
Oder worüber willst du dich informieren? -
Ich hatte früher mal geguckt und für mich wäre nur in Frage gekommen an einer deutschen Schule im Ausland zu arbeiten (wäre aber dann sehr schwierig geworden, dass mein Mann dann auch arbeiten kann).
Eine Freundin lebt aktuell in Malaysia. Klassische Rollenverteilung in deren Expat Wohnblock: er hat einen Job, sie die Kinder und eine Haushaltshilfe.
Eine andere Freundin ist halb-Finnin und hat mit ihrer Familie dort ein paar Jahre gelebt, damit die Kinder die Kultur und Sprache lernen. Ihr Mann hat allerdings nur in einer internationalen Firma einen Job bekommen, weil seine Sprachkenntnisse nicht ausreichend waren.
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Ich hätte alles, was keine eigenständige Leistung ist, also wortwörtlich abgeschrieben ist, markiert, nicht gewertet und fertig.
Würde ich damit begründen, dass nicht-eigenständigen Leistungen gekennzeichnet werden müssen. Sie dürfen ja auch sonst keine Zitate als eigene Leistung ausgeben.Ist dann je nach eigener Leistung eine 5 oder 6. Da gibt es keine neue Chance!
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Was ich mich gefragt habe: wie passt das Thema inhaltlich in den Lehrplan der anderen Klasse?
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