Beiträge von Canibu12

    Vielen Dank zunächst für das Feedback!


    Die genannte zweigleisige Strategie erscheint mir sehr sinnvoll.


    Hast du jedoch zufällig detailliertere Informationen dazu, dass eine Versetzung durch den Dienstherrn nach einigen Anträgen nicht mehr abgelehnt werden kann? Weder das NBG noch das BeamtStG sind dazu nämlich sehr aussagekräftig. In Ersterem findet sich dazu rein gar nichts, wohingegen es im BeamtStG unter §15 lediglich heißt, dass "die Versetzung [...] von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt [wird]."

    Ich dachte daher nämlich ehrlicherweise, dass so etwas wie ein Rechtsanspruch auf Versetzung eben nicht existiert.


    Selbiges wäre auch für die zweitere Option relevant, sofern es sich bei der potentiell neuen Stelle eben nicht um eine Funktionsstelle handelt: Sofern ich mich erfolgreich bei einer neuen Schule bewerben würde und auch meine bisherige Schule mich freigeben würde, könnte m.E. mein bisheriges Regionales Landesamt für Schule und Bildung trotzdem die Freigabe verweigern.


    Ich mag mich hier aber auch irren und bin für jegliche Korrektur dankbar.

    Hallo zusammen! Mich treibt gegenwärtig folgende Frage um: Ich bin in Niedersachsen an einer Oberschule beschäftigt und fühle mich dort eigentlich sehr wohl. Die Arbeit macht trotz aller vorhandener Probleme (Unterrichtsversorgung olé) Spaß, das Kollegium ist toll und das Verhältnis zur Schulleitung gut. Die Schule befindet sich jedoch im Einzugsbereich eines anderen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung als der aktuelle Wohnort. Der aktuelle Arbeitsweg beträgt allerdings pro Strecke ca. 30 Minuten und ist damit gänzlich unproblematisch.


    Nun befindet sich allerdings eine Immobilie in meinem Besitz, die gerade für uns als Familie hervorragend geeignet wäre, um selbst einzuziehen. Da wir aktuell zur Miete wohnen, wäre dies zudem die finanziell vernünftigste Entscheidung, da eine Vermietung mit zu großen Risiken einhergeht und ein Verkauf nur Sinn bei gleichzeitigem Neuerwerb machen würde, den der derzeitige Immobilienmarkt aber bei uns absolut nicht hergibt. Zudem wohnen auch die inzwischen doch gut betagten Eltern im gleichen Ort, sodass eine mittelfristige Betreuung im Alter problemloser möglich wäre als gegenwärtig.


    Einziges Problem: Dadurch würde sich die tägliche Fahrtzeit pro Strecke im Berufsverkehr um ca. 30 - 45 Minuten auf insgesamt 60 - 75 Minuten verlängern. Als temporäre Lösung wäre das auch noch tragbar (gerade in Kombination mit einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit, solange die Kinder noch klein sind), aber dauerhaft und mit voller Stelle, möchte ich diese Strecke ehrlicherweise nicht pendeln.


    Aus diesem Grund erscheint mir eine langfristige Versetzung erstrebenswert, die jedoch m.E. ziemlich schwierig werden wird: Ich kenne zahlreiche Beispiele aus dem Kollegium, bei denen Versetzungen in die angestrebte Regionalabteilung (wenn überhaupt!) aufgrund der prekären Unterrichtsversorgung erst nach vielen Jahren (und auch dann nur bei Bewerbungen auf Funktionsstellen) genehmigt werden. Da sich die Problematik der Unterrichtsversorgung eher noch verschärft hat und zudem per Runderlass die Lücke geschlossen wurde, sich als verbeamtete Lehrkraft über eine Teilnahme am regulären Einstellungsverfahren quasi "wegzubewerben", bin ich da sehr realistisch. Selbst von der Schulleitung befürwortete Versetzungen wurden zuletzt immer wieder im entsprechenden Landesamt abgelehnt, sodass quasi niemand wegkommt. Dazu kommt, dass ein täglicher Fahrtweg von bis zu 90 MInuten pro Strecke als "zumutbar" gilt.


    Daher die Frage: Wie würdet ihr in dieser Konstellation verfahren? Ein temporäres Pendeln o.g. Strecke wäre wie gesagt absolut hinnehmbar, aber eine perspektivische Versetzung für mich unverzichtbar. Die Frage ist nur: Wie genau erreicht man diese?

    Hallo zusammen,


    ich befinde mich gegenwärtig in Elternzeit, hatte diese unter Einhaltung der entsprechenden Frist ab Geburt ohne Bezüge angemeldet und möchte für die entsprechenden Monate Elterngeld beantragen. Da die Elternzeit 7 Wochen im Voraus beantragt werden musste und ich natürlich nicht in die Glaskugel schauen konnte, um das exakte Geburtsdatum unseres Kindes zu berechnen, habe ich nach Absprache mit der Personalstelle auf dem ursprünglichen Erstantrag das errechnete Geburtsdatum im September angegeben und nach der Geburt Anfang Oktober über eine entsprechende Veränderungsanzeige das reale Geburtsdatum quasi "nachgereicht".


    Dies führte allerdings dazu, dass meine Bezüge im September auf Basis des voraussichtlichen Geburtsdatums um die entsprechenden Tage gekürzt wurden und die entsprechenden "Restzahlungen" für die Tage im September sowie die ersten Tage im Oktober nun auf einer Bezügemitteilung für den Monat Januar zu finden sein werden.


    Der Zeitraum für den Elterngeld beantragt werden soll, umfasst jedoch auch diesen Monat Januar. Nun arbeite ich ja im Januar nicht und die Nachzahlung, die ich erhalte, bezieht sich auf die Monate September/Oktober vor der Geburt des Kindes. Entsprechend müsste die Elterngeldstelle also eigentlich die Nachzahlung im Januar für die Errechnung des Einkommens in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes berücksichtigen.

    Da der Geldzufluss jedoch im Januar erfolgt, ist die Frage, ob man dies wirklich bei der Elterngeldstelle so umsetzt oder aber noch auf die Idee kommt, das Elterngeld für den Monat Januar zu kürzen, weil ich dort ja "Einkommen" habe. Bei Nicht-Berücksichtigung der Nachzahlung für das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt + etwaiger Elterngeldkürzung für den Monat Januar wäre dies entsprechend ja eine doppelte Benachteiligung aufgrund einer verspätet erhaltenen Nachzahlung.


    Einen entsprechenden Beschäftigungsnachweis für die Elterngeldstelle über die vollständige Freistellung vom Dienst während der genehmigten Elternzeit kann ich selbstverständlich vorweisen. Daraus geht eigentlich hervor, dass ich eben u.a. im Monat Januar nicht arbeite und dementsprechend für diesen Monat auch keine Bezüge erhalte.


    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Konstellation (Elternzeit + Elterngeld ab Geburt + verspätete Bezügenachzahlung) gemacht?


    Bei der Elterngeldstelle nachhaken fällt leider raus, da die telefonische oder schriftliche Erreichbarkeit euphemistisch ausgedrückt "eher suboptimal" ist.

    Hallo alle zusammen.


    Ich bin gerade dabei, meinen ersten Versetzungsantrag zu stellen und die Informationen zu den möglichen Begründungen sind dabei so vielfältig wie häufig auch intransparent.


    Zunächst einmal zu meiner Person und den Gründen für den Versetzungsantrag:


    Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet und aktuell an einer Oberschule ohne gymnasialen Zweig tätig. Ursprünglich habe ich das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erworben. Zum Zeitpunkt meiner Einstellung waren Stellen mit meiner Fächerkombination leider Mangelware, so dass ich letztendlich eine Stelle annahm, die zwar nicht unmittelbar an meinem Wohnort, aber doch in pendelbarer Distanz lag.



    Dass eine Besoldung nicht entsprechend meine Qualifikation mit A13 sondern aufgrund der Schulform lediglich mit A12 erfolgte, spielte für mich damals eine eher untergeordnete Rolle. Ich hatte nach Ende des Referendariats mit meiner eher ungünstigen Fächerkombination zunächst keine Stelle, hielt mich dann eine zeitlang mit Vertretungsstellen über Wasser, so dass ich zum damaligen Zeitpunkt einfach irgendwie in einer Schule "ankommen" wollte und vor allem endlich kontinuierlich Berufserfahrung sammeln wollte.


    Leider ist es jedoch mittlerweile so, dass ich mich an meiner Schule überhaupt nicht mehr wohl fühle, weil mich abgesehen von dem tollen Kollegium einfach eine Reihe an Aspekten stören.


    So liegt vor allem auf organisatorischer Ebene so Einiges im Argen, was dazu führt, dass viel Zeit und Energie wenig zielorientiert verschwendet werden und dann wiederum anderweitig fehlen. Auf die Belange von Kolleginnen und Kollegen wird grundsätzlich seitens der Schulleitung wenig Rücksicht genommen, Kritik und konstruktive Veränderungsvorschläge werden einfach ignoriert und abgeblockt. Organisatorisches Chaos und Kommunikationsdefizite führen dabei häufig genau dazu, dass die Kontinuität, die ich mir ursprünglich wünschte, häufig im Unterrichtsalltag überhaupt nicht umsetzbar ist, weil immer wieder spontane Konferenzen mit zweifelhafter Sinnhaftigkeit anberaumt werden, vielfach neue Stundenpläne für die kommende Woche mitgeteilt werden, die Unterrichtsverteilung für das neue Schuljahr häufig noch in der ersten Schulwoche nicht gänzlich feststeht und die ersten Wochen mit einem provisorischen Stundenplan gearbeitet wird, usw. Das alles sind Zustände, die ich so weder von meiner Referendariatsschule noch von den Schulen, in denen ich vertretungsweise arbeitete, kenne.



    Dazu merke ich einfach mehr und mehr, warum ich ursprünglich einmal eine andere Schulform gewählt habe. Ich komme zwar mit dem häufig eher schwierigen Schülerklientel (sozialer Brennpunkt) im Unterricht klar, merke aber einfach, dass es mich absolut nicht mehr zufrieden stellt, "mehr Sozialarbeiter als Lehrer" zu sein. Ich möchte einfach perspektivisch wieder zurück an ein Gymnasium, um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen pädagogischer Arbeit und Vermittlung von Inhalten zu haben.




    All dies sind Faktoren, die auf Dauer gesundheitsgefährdend sein können (was man auch bei einigen älteren Kolleginnen und Kollegen sowie dem Blick auf den Krankheitsstand im Kollegium sehen kann) und die ich gerne vermeiden würde, weil ich meinen Beruf liebe und ihn gerne noch lange ausüben möchte.


    Natürlich könnte ich all dies als persönliche Begründung in einem Versetzungsantrag anführen. Da jedoch unsere Unterrichtsversorgung absolut miserabel ist und ich sehe, dass ein Großteil des Kollegiums bereits seit längerer Zeit erfolglos Versetzungsanträge stellt, mache ich mir jedoch keine Illusionen, zeitnah eine Versetzung bewilligt zu bekommen.


    Interessant wäre es aber dennoch zu erfahren, inwiefern derartige Gründe (vor allem der Wechsel an eine andere Schulform bei höherer Qualifikation) zumindest längerfristig erfolgsversprechend sind.


    Auch über weitere Tipps, um zumindest irgendwann einmal den Versetzungsantrag genehmigt zu bekommen, wäre ich sehr dankbar.

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