Beiträge von Lynx42

    Hallo, wie passend - denn das Thema interessiert mich auch und deswegen war ich gerade hier auf der Suche.


    Also, wir haben aktuell die gleiche Situation wie du, Chrisy - haben uns aber auch zunächst für die GKV mit kleiner Zusatzversicherung für die Anwartschaft entschieden.



    Während meinem Ref damals waren meine Frau und ich beide in der GKV (freiwillig) und da sie über mich familienversichert war, war sie beihilfeberechtigt. Ich konnte mir damals dann beim Arzt Bescheinigungen erstellen lassen, was dieser bei der GKV abrechnet und diese bei der Beihilfe einreichen.
    Letztlich kam dann die GKV für die Kosten auf und die Beihilfe hat uns nochmal 50% obendraufgezahlt - also sind wir mit Plus raus.


    Aktuell bin ich PKV, meine Frau freiwillig GK und unsere Tochter über sie in der GKV familienversichert. Wir wohnen und arbeiten in Hessen.
    Kann mir jemand sagen wie jetzt die Situation für meine Tochter ist? Ist diese beihilfeberechtigt, obwohl sie in der GKV versichert ist?
    Wenn ja: Müsste ich dann wieder schauen, dass ich an alle Rechnungen drankomme, die die Klinik und die Ärzte an die GKV weiterreichen um diese dann, wie damals bei der Beihilfe einzureichen?


    Vielen Dank!

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