Beiträge von hauptstadtcaracas

    Hallo,
    meine Frau und ich arbeiten in Venezuela an einer deutschen Schule. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela im Artikel 20 wird folgendes ausgeführt:
    Artikel 20
    Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen
    (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschs in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, daß diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.


    Ich lese aus den Zeilen, dass ich in den 2 Jahren hier in Venezuela keine Steuern (weder in Deutschland noch in Venezuela) bezahlen muss.
    Hat jemand dazu Erfahrungen? Oder wie interpretiert ihr die Zeilen?
    Beste Grüße


    Peter Zwick

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