Beiträge von Koelner84

    Liebe Foren Mitglieder, zu meinem Problem:
    Ich bin Mathematik Diplomer und habe den Seiteneinstieg im Lehramt vorgenommen. Es hat auch alles soweit geklappt. Ich habe eine pädagogische Einführung gemacht, das Feststellungsverfahren und als Zweitfach Informatik studiert. Es wurde dann geprüft, ob ich eine Planstelle kriegen kann und dies wurde genehmigt. Nach vier Jahren wurde nun die Lebenszeiternennung geprüft und sie behaupten, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gierbei wurde folgender Gerichtsbeschluss zitiert:


    http://www.bverwg.de/entscheid…php?ent=080310B2B110.09.0


    In diesem Fall wollte der Seiteneinstiger mit dem Feststellungsverfahren eine allgemeine Lehramtsbefähigung, so dass er auch an eine staatliche Schule wechseln kann. Mir ist klar, dass man mit einem Feststellungsverfahren an die Schule gebunden ist. Daher behandelt dieser Gerichtsfall meiner Meinung nach ein ganz anderes Problem. So wie ich weiß, reicht ein Feststellungsverfahren an der Schule, wo man dieses durchgeführt hat, aus, um eine Planstelle kriegen zu können.


    Nun meine beiden Fragen:
    1) Reicht ein Feststellungsverfahren für eine Planstelle aus?
    2) Kann man eine Benennung überhaupt zurückziehen, wenn bereits eine Prüfung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vor vier Jahren stattgefunden hat und sich seitdem keine Gesetze mehr geändert haben?


    Liebe Grüße

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