Aber hat man mit dem Bachelor nicht die Sek I - Befähigung?
Beiträge von IsQuiUtitur
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Also eine Schulleitung, die Musik braucht, könnte mich "offiziell" für Latein und Philo einstellen, mich dann aber auch für Musik einsetzen?
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Anrechenbarkeit meines Drittfaches.
Wenn ich mein Studium - demnächst - beendet habe, habe ichLatein und Philosophie vollwertig (also Bachelor und Master) auf Lehramt (Lehramt GymGe) studiert. In diesen Fächern werde ich also demnächst (vermutlich im Mai) mein Referendariat beginnen. Zudem habe ich bis zu Beginn meines Referendariates Musik als Drittfach studiert. Dies jedoch mit Einschränkungen. Mein Drittfach Musik studiere ich nur für das Realschullehramt (weil man Musik an meiner Uni nicht fürs Gymnasiallehramt studieren konnte) und dies auch nur bis zum Bachelor. Ich habe also, wenn ich mich nach dem Referendariat an einer Schule (Gymnasium oder Gesamtschule) bewerbe, eine vollwertige Lehrerausbildung als Latein- und Philosophielehrer und in Musik einen Bachelor of Arts für das Realschullehramt.
Meine Frage wäre, ob ich damit überhaupt in irgendeiner Weise eine Lehrberechtigung für Musik habe, sodass ein Schulleiter mich also auch einstellen könnte, weil ich Musikunterricht geben darf (was dann vermutlich nur Sekundarstufe I wäre).
Ferner wäre eher meine Frage, welche Möglichkeiten eine Schulleitung hätte, mich als Musiklehrer einzustellen. Ich weiß beispielsweise, dass man, wenn man seinen Bachelor erworben hat in einem Lehramt, als Vertretungslehrer arbeiten darf oder dass Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss eingestellt werden können. Welche Möglichkeiten hätte eine Schulleitung an einem Gymnasium mich als Latein-. Philosophie,u n dMusiklehrer einzustellen ?
PS: ich bin in NRW

Liebe Grüße
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@'MrsPace
Danke für Dein Interesse an meinem Fall. Ich habe schon die Befürchtung, allen auf den Geist zu gehen!
Gott sei Dank kam noch nichts!!!
Aber: nachdem ich mir verschiedene Sachen durchgelesen habe, auch in anderen Foren, scheint es so zu sein, dass auch das BZR abgefragt wird. Oder sagen wir so: Es gibt Leute, die das behaupten und Leute, die das Gegenteil behaupten.... und beide Begründungen erscheinen plausibel.
Ich möchte einfach nur "bescheid wissen"... grundsätzlich finde ich die Frage sehr interessant, vor allem auch, falls man tatsächlich mal verurteilt wird... -
Folgender Fall:
Eine Person hat ihr Referendariat in NRW fürs Gymnasiallehramt erfolgreich beendet. Jetzt kann sich die Person auf Stellen bewerben, die zur Verbeamtung und zur Einstellung als Angestellter ausgeschrieben sind.
Das Problem ist, dass diese Person vor genau 4 Jahren eine Verurteilung (erste und letzte bis dahin) zu 20 Tagessätzen wegen Nötigung im Straßenverkehr hatte.
Dass diese Verurteilung für die Einstellung in den Schuldienst als Angestellter nicht hinderlich ist, ist klar, weil dafür das erweiterte Führungszeugnis Belegart OE verlangt wird, wo eine solche Tat nicht aufgelistet ist.
Unklar ist allerdings, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit (die vor der Verbeamtung auf Lebenszeit kommt) auch "nur" das erweiterte Führungszeugnis verlangt wird, oder direkt ins BZR geschaut wird, wo eine solche Tat aufgelistet ist und dazu führen könnte, dass die charakterliche Eignung für eine Verbeamtung nicht gegeben ist.
Da die Person dies nicht weiß (trotz umfangreicher Recherche), bewirbt sie sich auf eine Stelle in NRW, die für eine Verbeamtung ausgeschrieben ist.
Ist es hierbei möglich, diese Stelle umwandeln zu lassen in ein Angestelltenverhältnis und ab dem 5. Jahr nach der Straftat (weil die Straftat ab da getilgt ist) eine Beamtenstelle zu nehmen?
Man würde also die Verbeamtung ablehnen und erstmal sich einstellen lassen und später eine Verbeamtung beantragen. Wäre das überhaupt möglich? Wie würde das ablaufen?
Würde, wenn festgestellt würde, dass die Verbeamtung der Vorstrafe wegen nicht geht, automatisch eine Umwandlung ins Angestelltenverhältnis bestehen?Ich schreibe das übrigens so hypothetisch, weil ich zur Zeit im 5. Semester studiere, aber eine solche Verurteilung befürchte...
Auch eine bereits von mir gestellte Frage beantwortete das Anliegen, das hier geschildert wird, nicht ausreichend. -
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Am liebsten würde ich sofort jeden anzeigen, der sich derartig gegenüber vorsichtige Fahrer verhält... nur kann das ganz schnell in einer Gegenklage enden.. und wenn das zweimal passiert, kommt es ins Führungszeugnis! .... dann könnte ich noch nicht einmal ins Ref.!
Da ziehe ich in Zukunft lieber den Kürzeren und rede mir ein: der Klügere gibt nach... -
Weil ich natürlich nie sicher sein kann, ob ich richtig informiert bin.
Vielleicht weiß es ja jemand hier tatsächlich besser....
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@Realschullhullehrerin
Ich denke auch, dass es da Möglichkeiten gibt... die Justiz und Polizei hat, denke ich, auch besseres zu tun!
Ich fände es nur äußerst merkwürdig, wenn man wegen sowas nicht verbeamtet würde.... das stünde doch in keinem Verhältnis!
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Ich würde im Falle einer Anzeige natürlich alles abstreiten und sagen, dass ich aus Unsicherheit ein paar Meter langsam weiter gefahren bin und das natürlich nur über einen Anwalt, in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird!
UND ich wecke keine schlafenden Hunde... da immer noch nichts gekommen ist, gehe ich mittlerweile davon aus, dass auch nichts mehr kommen wird.... es käme ja zunächst ein Anhörungsbögen und dieser kommt eingentlich recht zügig. Da das Ganze jetzt zwei Wochen knapp her ist, wiege ich mich von Tag zu Tag mehr in Sicherheit!
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Liebe Antwortenden ,
ich bedanke mich erstmal für Eure guten Antworten!
Zunächst möchte ich die Fragen beantworten:
Vor 13 Tagen bin ich mit einem Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten, der gehubt und gedrängelt hat, weil ich ihm zu langsam links abgebogen bin (ich bin ein langsamer und sehr vorsichtiger Fahrer). Daraufhin bin ich zum Teil aus Verunsicherung und zum Teil extra (weil der Typ mich aufgeregt hat) langsam weiter gefahren. Als ich dann beschleunigt habe, fängt er an, mich zu überholen und währenddessen provokativ zu hupen. Dann habe ich ihm an der nächsten Ampel gesagt, dass ich ihn anzeigen werde, woraufhin er mir hinterher gefahren ist und mein Nummernschild fotografiert hat - ich weiß: totaler Kindergarten! - . Ich hab ihn nicht angezeigt, befürchte aber, dass er es getan hat. Er könnte mich ja wegen vorsätzlichen langsam fahren anzeigen!
Bis heute ist nichts von der Polizei gekommen (Anhörungsbögen kommen ja in der Regel recht schnell).
Ich habe trotzdem Angst, dass das, falls noch was kommen sollte, zur Verurteilung kommt, obwohl ich mir natürlich einen Anwalt nehmen würde, weshalb ich da gut rauskommen könnte ... aber man weiß ja nie, wie es läuft.Was mir aber noch viel mehr Angst macht ist, ob diese Verurteilung meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden könnte.
Ich weiß, dass diese Verurteilung, so sie denn überhaupt kommen sollte, noch nicht mal im erweiterten Führungszeugnis stünde.
Daher würde mich interessieren, weil es Leute in Foren gibt, die das behaupten, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit, die ja vor einer Lebenszeitverbeamtung kommt, nur ins erweitere Führungszeugnis der Belegart oe geguckt wird, oder direkt nach einem Eintrag im BZR geguckt wird: denn im BZR würde eine solche Verurteilung ja stehen.Zu meiner Situation: ich studiere im 5. Semester gerade und bin vermutlich mit allem in 4,5 Jahren fertig, hätte dann ja noch ein halbes Jahr, bis es gänzlich getilgt würde.
Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ... aber ich investiere sehr viel Energie in mein Studium und möchte daher sicherstellen, dass sowas meinem Ziel nicht im Wege steht!
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stimmt o:
In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass eine Schulbehörde nicht das Recht hat, Einsicht in das BZR zu erlangen. Es wird , auch bei Verbeamtung, wohl nur das erweiterte Führungszeugnis der Belegart Be0 abgerufen, wo mein Vergehen nicht vorkommen würde...
Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man wegen sowas nicht verbeamtet wird.... -
Folgender Fall: Jemand wird im April 2017 in NRW mit seinem Referendariat (Lehramt Gymnasium) fertig. Nun kann er sich für Stellen bewerben, die für eine Beamtung (zunächst auf Probe) oder eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben ist. Das Problem ist, dass er noch bis Oktober 2017 im BZR eine Straftat stehen hat (Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu 20 Tagessätzen), welche die erste und bis dahin auch letzte Verurteilung ist. Gibt es eine Möglichkeit, sich auch auf eine Stelle zu bewerben, die eine Verbeamtung auf Probezeit vorsieht, da die Eintragung im BZR bald getilgt wird, bzw. gibt es Möglichkeiten, mit der Schulleitung zu sprechen, erst nach Oktober 2017 die Verbeamtung einzuleiten und vorher eventuell als Angestellter zu arbeiten, oder die Prüfung des BZR erst nach Oktober vorzunehmen etc. ? Die Frage läuft also darauf hinaus, ob 1. Es vorstellbar ist, dass die Schulleitung diesbezüglich mit sich reden lässt 2. es eine Möglichkeit gibt, die Sache, wie vorgeschlagen oder eventuell anders, zu lösen.
Gibt es ansonsten die Möglichkeit, sich zunächst für eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis zu bewerben und später sich verbeamten zu lassen?
Liebe Grüße
PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...
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