Beiträge von Lisa2017

    Ja so habe ich es verstanden. Es wäre wohl für Sek I Schulen.
    Ich müsste, um zurück ans Gymnasiumzu kommen einen Laufbahnwechsel "durchmachen". Dann scheint es ja so zu sein oder? Sonst müsste ich die Laufbahn nicht wechseln denke ich.
    Daher habe ich auch Bedanken mich verbeamten zu lassen an der Schule. Anderseits liegen die Stellen für Gymnasiallehrer auch nicht auf der Straße. :( Es ist egal ob Laufbahnwechsel oder "normale" Stelle. Es ist schwer etwas zu finden...

    Für mich war es auch total verwirrend... Als Gymnasiallehrer bin ich ja auch in der Sek I tätig. Dachte nicht, dass ich hierfür nochmal zusätzlich Art Prüfung machen muss. :-/
    Aber wenn ich diese machen würde wäre es dann so, dass ich auch beide Lehrbefähigungen wie alle anderen Sek I und Sek II Lehrer?

    Ich hab meine Studium nicht in NRW gemacht. Ich kann sowohl in der Sek I eines Gymnasiums als auch in der Oberstufe arbeiten. Allerdings ist meine Ausbildung nicht für die Haupt- und Realschule. Daher müsste ich die Sek I Lehr Befähigung hier nachholen.
    Weiss nicht was daran nicht zu verstehen ist.

    Das stimmt nicht. Ich mit meiner reinen SII Lehrbefähigung kann sehr wohl an einem Gymnasium in der Sek I arbeiten. Dafür ist mein Abschluss gemacht. Für das Gymnasium und die Oberstufe.
    Ich kann im Sek I Bereich an Gesamtschulen oder Sekundarschule nur nicht verbeamtet werden wenn ich die Befähigung nicht erlange.
    Doch, wenn du bereits im Berufsleben bist musst du sehr wohl einen Laufbahnwechsel anstreben wenn du von Sek I auf Sek II wieder wechseln möchtest. Uni interessiert doch nicht mehr...

    Hier in NRW soll es so sein, dass es ein Kolloquium zusätzlich zur zweiten Dienstbeurteilung gibt. Angeblich geht es darum um Schulrecht. Ich hab aber auch etwas von Deutschfachdidaktik gelesen.

    Lieben Dank für Deine Antwort.
    Genau. Ich habe "leider" nur eine Sek II Qualifikation. Aber das haben hier in NRW viele.
    Klar das wäre natürlich ein Vorteil. Es scheint aber nicht so zu sein wenn ich die Sek I Quali habe. Wenn es so wäre dass ich dann beide hätte müsste ich ja keinen Laufbahnwechsel beantragen?! Es scheint dann als wenn ich eine oder die andere habe?! Völlig verwirrend....

    Lieben Dank. Das werde ich machen.
    Im Moment bin ich noch in der Probezeit. Wenn es so sein sollte, dass ich diese Befähigung benötige, würde ich die Schule verlassen. Schade, dass man es den Leuten immer so kompliziert macht...

    Ja, ich weiß. Aber ich möchte die Lehrbefähigung nicht haben. Für mich als Gymnasiallehrer ist das aber doch totaler Unsinn?!
    Ich wurde auf eine Sek I Stelle eingestellt. Im Moment bin ich "Quereinsteiger". Das möchte ich so beibehalten.
    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon, dass ich die Befähigung benötige. Lediglich benötige ich sie für die Verbeamtung. Aber für die Anstellung als Angestellter weiterhin finde ich nichts.
    Ich dachte es gibt vielleicht eine generelle Regelung.

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe als Gymnasiallehrerin eine Stelle für Sek I an einer Sekundarschule im Moment.
    Es ist vorgesehen, dass ich nach der Probezeit an dieser Schule verbeamtet werde. Davor müsste ich die Lehrbefähigung für Sek I erwerben.
    Nun hab ich mich dazu entschieden diesen Weg nicht einzuschlagen. Ich sehe darin im Moment nur Nachteile.
    Wäre es daher möglich nach dem Rechtin NRW weiterhin als Sek II Lehrerin ohne Sek I Lehrbefähigung an dieser Schule zu bleiben?
    Gehaltstechnisch ist die Stelle so wie sie jetzt ist für fast jeden uninteressant, da ich E11 beziehe. Allerdings kann ich so wieder ohne Laufbahnwechsel ans Gymnasium wechseln.


    Lieben Dank für Eure Antworten


    Lisa

    <p>Hallo ihr Lieben, </p><div>ganz lieben Dank für eure Einschätzungen.</div><div>Ich habe heute alles besprechen können. Der Wunsch auf eine Teilzeitstelle wurde entsprochen. Man ging wohl sogar davon aus, dass ich keine volle Stelle annehmen würde. </div><div>Wie ihr schon sagtet, ich kann mir meine Stundenzahl im Arbeitsvertrag selber festlegen. Die Klassenleitung würde ich mit teilen mit einem Kollegen. Also das wäre auch entspannter. Zudem würde ich das zusätzliche dritte Fach nur in einer Klasse fachfremd mit wenigen Stunden unterrichten. </div><div>Also es ist doch mit weniger Stress dann zu rechnen. Ansonsten hätte ich die Stelle auch nicht angenommen. </div><div>So klingt es für mich akzeptabel. </div>

    PS Es ist dazu zu sagen, dass dieser Schultyp auf Dauer sehr wahrscheinlich nicht interssant für mich wäre. Ich würde als Sek 1 Lehrer verbeamtet und würde meine Sek 2 Qualifikation verlieren. Demnach würde ich diese Schule auf kurz oder lang wieder verlassen (müssen). Daher vermute ich, dass der Aufwand der Zusatzquali für Englisch das nicht wert sei oder?

    Genau, das Bundesland wäre NRW. Ich unterrichte eigentlich Geschichte und Philosophie. Englisch steht im Raum als drittes Fach. Mit meinen eigentlichen Fächern würde ich demnach eigentlich so keine Klassenleitung übernehmen. Durch das dritte Fach wäre es dann möglich.
    Die Schulleitung möchte eine Vollzeitkraft.
    Hieße das, ich müsste als Vollzeitkraft anfangen und müsste dann den Antrag stellen. Der würde dann ja erst zum nächsten Halbjahr wirksam oder? Ich würde natürlich gerne gleich reduziert anfangen.
    Finchen, wie arbeitest du so als Klassenlehrerin. Entschuldige die dumme Frage. Aber ich stelle mir das als totales zusätzliches Arbeitspensum vor. Wieviel musst du zusätzlich tun?

    Hallo ihr Lieben,
    ich hätte eine dribgende Frage.
    Ich haben die Chance eine Vollzeitstelle an einer Sekundarschule zu bekommen. Allerdibgs ist die Voraussetzung eine drittes Fach zu "erwerben" und eine Klassenleitung zu übernehmen. Was für viele vielleicht toll klingt birgt für nicht einige Bedenken.
    Ich habe Kinder und die Sorge, dass nur dieses dritte Fach und vor allem diese Klassenleitung schnell über den Kopf wachsen.
    Ich komme frisch aus der Elternzeit und have davor mein Ref. beendet.
    Könntet ihr mir vielleicht eure Einschätzung geben?
    Geplant war eine halbe Stelle für den Start zu haben. Das schließt die Schulleitung allerdibgs aus.


    Liebe Grüße

Werbung