Beiträge von Matze170977

    Wenn ich richtig informiert bin, muss ein Lehrer zu Beginn eines Schuljahres bzw. Halbjahres in der Kursstufe seine Bewertungskriterien offenlegen. Dann wird klar gesagt, welche Punkte bei der Berücksichtigung einer Zeugnisnote herangezogen werden. Damit nimmt man schon mal vielen Kritikern den Wind aus den Segeln.


    Bei der Rückgabe einer Klausur erläutere ich, was bei der jeweiligen Aufgabe erwartet wurde. Die Schüler können das dann mit ihren Antworten vergleichen. Damit erübrigen sich auch schon ein wesentlicher Teil der Einzelfragen. Sollten dann noch Fragen auftreten, die nicht vor der gesamten Gruppe geklärt werden müssen (z.B. Punkte falsch zusammengerechnet oder andere Einzelfragen) so werden die dann am Ende der Stunde geklärt.


    Diskussionen mit Schülern über die Note eines Mitschülers (Warum hat Schüler XY 14 Punkte auf dem Zeugnis, ich aber nur 12 ?) werden von mir grundsätzlich nicht geführt. Ich erkläre einem Schüler, wie sich seine Note zusammensetzt, aber Verhandlungen gibt es nicht. Meine Antwort ist dann: "Wir sind hier nicht auf dem Hamburger Fischmarkt oder einem orientalischen Basar."

    Es kann doch nicht sein, dass ein Kollegium mehrheitlich aus Karrieristen oder Duckmäusern besteht, die sich alles gefallen lassen...

    Nein, mit Sicherheit ist das nicht die Mehrheit. Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich in meinen mittlerweile 14 Jahren Erfahrung als Lehrer drei Typen von Lehrern kennengelernt:


    1. Die genannten Karrieristen und Duckmäuser, die sich regelmäßig bei der Schulleitung einschleimen und ihr nach dem Munde reden, weil sie sich wahrscheinlich Auftstiegschancen
    versprechen. Die schlimmsten darunter sind dann allerdings die Opportunisten, die erst bei der Schulleitung schleimen und kaum ist sie im Ruhestand anfangen, über sie herzu-
    ziehen.


    2. Diejenigen, die zwar unzufrieden sind mit der Schulleitung und ggf. einem Kollegen, der dann mal den Mund aufmacht, persönlich ihre Solidarität bekunden, nach dem Motto:
    "Richtig, dass es endlich mal gesagt wurde." Wenn es allerdings darauf ankommt (z.B. in Konferenzen), dann kriegen sie die Zähne nicht auseinander.


    3. Die Kollegen, die sich dann mal trauen, etwas zu sagen, dann aber mit schöner Regelmäßigkeit aneggen und dann hinnehmen müssen, dass die Schulleitung sie auf dem Kieker hat.
    Diese werden dann natürlich bei unterschiedlichsten Gelegenheiten heruntergeputzt bzw. Bemerkungen (z.B. Feedback von Schülern) werden so hingebogen, dass sie zum Nachteil
    ausgelegt werden.


    Ich kann mit Sicherheit nicht für jede Schule sprechen, aber an den Schulen, wo ich bisher als Lehrer tätig war, sind mir solche Typen an Kollegen begegnet. Wenn ich es aufteile, dann würde ich sagen, dass jeder Typus zu etwa 1/3 vertreten war.

    Hallo,


    ich habe eine Frage und hoffe mal auf die Hilfe in diesem Forum.


    Kürzlich habe ich Einsicht in meine Personalunterlagen genommen. Wie zu erwarten war, habe ich dort auch ein paar Dinge gefunden, mit denen ich nicht einverstanden bin. Zwar habe ich ja das meiste auch durch meine Unterschrift quittiert, aber eine wirkliche Chance des Widerspruchs ist mir damals nicht eingeräumt worden bzw. das hessische Beamtengesetz schreibt ja nicht vor, dass ich damit einverstanden sein muss.
    Meine Frage ist nun: Wie lange dürfen solche Schriftstücke in der Akte verbleiben bzw. wann müssen diese automatisch entfernt werden ? Habe ich dennoch die Möglichkeit zu einzelnen Punkten, mit denen ich nicht einverstanden bin eine Erklärung abzugeben ?
    Mit Beginn des neuen Schuljahres hat unsere Schulleitung auch gewechselt. Unser neuer Schulleiter meinte, dass er zu solchen Dingen nicht wirklich etwas sagen kann, weil er ja nun keine Einzelheiten kennt.
    Mir ist es aber wichtig, dass solche einseitigen Darstellungen nicht unbegrenzt stehenbleiben, weil ich ja auch nicht weiß, ob ich mich in Zukunft noch woanders bewerben möchte.


    Viele Grüße

    Was die Herrschaftswillkür angeht, glaube ich, hat unser ehemaliger Schulleiter wirklich den Vogel abgeschossen. Neulich erzählte ein Kollege im Lehrerzimmer, dass er in den Sommerferien vom ehemaligen Schulleiter eine e-mail bekam. Darin wurde er noch einmal zusammengeschissen, weil er angeblich in den letzten Tagen des Schuljahres seinen Unterricht nicht mehr ordentlich gemacht hätte und deshalb eine Notiz in die Personalakte vornehmen würde. Nun war das wohl noch im Juli, wo der alte Chef noch formal im Amt war. Aber als wir das gehört haben, habe ich echt gedacht, ich falle vom Glauben ab. Ein anderer Kollege meinte nur: "Was für ein A...."
    Der betroffene Kollege meinte natürlich, dass damit eigentlich sein Sommerurlaub im Eimer war, weil er sich darüber mächtig geärgert hat. Andererseits war es vielleicht auch dumm, im Urlaub seine mails zu lesen.
    Allerdings ist doch so ein Vorgehen, wenn es vielleicht rechtlich in Ordnung war, menschlich absolut unterste Schublade. Ich muss auch sagen, dass wir im Kollegium eigentlich alle froh sind und die Situation sich auch deutlich entspannt hat.

    Das ist meiner Ansicht nach ein klarer Fall für den Personalrat. Sollte sich die Schulleitung weiterhin stur stellen, dann damit drohen, seine Erkrankungen künftig innerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Das scheint die einzige Sprache zu sein, die manche Schulleiter verstehen.

    Also bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit kann ich zumindest aus hessischer Sicht sagen, dass das eigentlich relativ problemlos verläuft. Da müssten schon wirklich sehr schwerwiegende Dinge vorliegen, dass diese weiter verzögert oder gar verweigert wird. Die müssten dann auch wirklich hieb- und stichfest belegt werden. Man hat ja auch das Recht, zu einer Beurteilung ggf. eine eigene Gegendarstellung zu schreiben. Dann läge der Fall beim Schulamt und dort müsste man aktiv werden (Bsp. Unterrichtsbesuch des Schulrates). Ich habe aber wirklich noch nie gehört, dass es soweit kam, weil das wirklich Stress für auch für einen Schulleiter wäre.
    Nun weiß ich nicht, wie die Sache im Saarland läuft. Vielleicht fragst du einfach mal die Kollegen.

    Ich krame mal einen ganz alten Thread heraus.
    Was haltet ihr vom Einsatz einer Mutter (halbe Stelle) einer knapp zweijährigen Tochter im Abend- und Samstagunterricht (abends von 18.00 bis 21.00 Uhr, Sa Einsatz am Vormittag)? Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

    Gibt es tatsächlich noch am Samstag Unterricht ? Ich dachte, der wäre seit ca. 20 bundesweit abgeschafft.

    Also ich habe die Kombination Biologie und Geschichte, die auch eher selten ist. Du solltest dir bloß im Klaren sein, dass es später mal bei der Bewerbung zum Referendariat in manchen Bundesländern Probleme geben könnte. Ich konnte mich damals z.B. in Bayern mit meiner Kombination nicht bewerben, weil sie dort nicht zulässig war. Ob es heute noch so ist, kann ich nicht sagen. Aber das soll ja nun erst einmal nicht abschrecken. Wichtig ist, doch bei der Entscheidung, dass dir die Fächer Spaß machen. Alles weitere wird sich dann finden. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen im Studium. :top:

    Naja, das Problem ist einfach, dass die Nachfolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hausintern besetzt wird, da es angeblich nur einen Bewerber gab. Ich muss sagen, dass ich das für äußerst schwierig halte, zumal dieser Kollege auch nicht gerade zimperlich in seinen Ansprüchen gegenüber den Schülern ist und u.U. Konflikte durchaus in der Luft liegen, obwohl er sich zumindest in den letzten Konferenzen schon etwas moderater gegeben hat.

    @Taugenichts
    Also ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall den Personalrat der Schule einschalten. Ggf. suchst du dir auch ein paar Leute aus dem Kollegium und ihr wendet euch gemeinsam an den Personalrat und verlangt einfach, dass sie aktiv werden. Dafür sind sie gewählt.


    Ich kenne ähnliche Verhältnisse auch und weiß, dass so etwas nur passieren kann, wenn der Personalrat schwach ist, das Kollegium entweder die reinste Löwengrube ist oder eben vollkommen unpolitisch ist. Dann hat eine solche Schulleitung leichtes Spiel, indem sie nämlich einen gegen den anderen ausspielt.


    Ich würde klar und deutlich von der verlangen, dass sie solche Behauptungen, wie fachliche und pädagogische Inkompetenz klar und stichhaltig belegt. Wenn sie das nicht kann, dann und diese Vorhaltungen weiter kommen, dann eben tatsächlich mal ein Schreiben an die Schulaufsicht, damit solchen Praktiken das Handwerk gelegt wird. Auch Schulleiter können nicht einfach schalten und walten, wie sie wollen.

    ...jedenfalls sind bei uns 80% der Kollegen alleine aus Gründen der eigenen Persönlichkeit für den Job geeigneter als unser SL.

    Also, ist dies nicht etwas gewagt ? Ich glaube für den Schulleiterposten muss man tatsächlich geboren sein. Wenn ich daran denke, dass diese Leute auch ziemlich unter Druck und Stress stehen. Das entschuldigt natürlich nicht das Fehlverhalten. Vielleicht ist das ein Grund, weshalb ich nicht besonders scharf auf so einen Posten bin. Da wär´s mir auch das Geld nicht wert.
    Ich mag zwar ein ordentlicher Lehrer sein - wenn ich den Rückmeldungen von meinen Schülern Glauben schenke und mir auch die Ergebnisse in Prüfungen und Klausuren ansehe bzw. den meisten Bemerkungen von Fachkollegen nach zu urteilen - aber, ich glaube, ich wäre ein grottenschlechter Schulleiter.

    Also ich habe nun in meiner mittlerweile 14jährigen Lehrertätigkeit verschiedene Schulleiter bzw. Schulleitungsmitglieder erlebt. Ich muss sagen es waren gute Leute darunter, aber eben auch welche, die naja ... Zur zweiten Gruppe zählten vor allem solche, die hausintern aufgestiegen sind. Waren sie vorher gute Kollegen, entpuppten sie sich mitunter als miserable Vorgesetzte.
    Was ich mir für die Zukunft aufgrund wirklich negativer Erfahrungen vorgenommen habe, ist schlichtweg mir nicht alles gefallen zu lassen. Es gibt im Kollegium Personalräte. Sollte das nichts bringen, gibt es auch beim Schulamt eine Personalvertretung.
    Klar, ist das immer mit Ärger verbunden, aber was ist wichtiger ? Gut, ich kann das als Beamter auf Lebenszeit leicht sagen, aber auch angestellte Lehrer müssen sich nicht alles bieten lassen.

    Das die Schulleitung für die ordnungsgemäße Einhaltung der Lehrpläne muss, ist selbstverständlich. Selbstverständlich ist auch, dass eine Schulleitung sicherstellen muss, dass der Unterricht ordentlich durchgeführt wird und dass innerhalb des Kollegiums die Standards bei der Notengebung eingehalten werden. Das ist absolut richtig.


    Es gibt allerdings im Schulgesetz in Hessen die "pädagogische Freiheit", die gemäß §86 Hessisches Schulgesetz ausdrücklich geschützt ist. Darin steht auch, dass diese nicht in "unzumutbarer Weise" eingeschränkt werden darf. Wenn ich z.B. einem Schüler, der zwischen 04 und 05 Punkten steht, 05 Punkte gebe, dann liegt das in meinem Ermessensspielraum. Da hat auch die Schulleitung kein Recht, diese Entscheidung anzuzweifeln und schon gar nicht mir - wie geschehen - vor anderen Kollegen vorzuwerfen, ich hätte eine Fehlentscheidung getroffen. Das ist nicht nur einmal passiert, sondern solche Vorhaltungen wurden mir mehrere Jahre lang gemacht.

    Hallo,


    ich habe eine Frage, die ich mal in diese Runde bringen möchte, weil es mich mittlerweile seit einigen Jahren ärgert.


    In der Vergangenheit gab es an unserer Schule mehrfach Vorfälle hinsichtlich meiner Notengebung bzw. Leistungsbewertung. So hat z.B. der stellvertretende Schulleiter im Zusammenhang mit mündlichen Abiturprüfungen oder Klausuren hinter meinen Rücken Fachkollegen gefragt, ob sie diese im Niveau für angemessen halten. Auf Zeugniskonferenzen wurde ich mehrfach angegangen, weil ich angeblich bei der Notenvergabe Noten geschenkt habe. Mit anderen Worten die derzeitige Schulleitung hat in den letzten Jahren meine fachliche und pädagogische Kompetenz mehrfach angezweifelt bzw. mich auch vor anderen Kollegen schlecht gemacht. Allerdings habe ich von den Fachbereichsleitern niemals gehört, dass Klausuren oder Prüfungsaufgaben zu einfach gewesen seien. Von Ihnen habe ich bestätigt bekommen, dass sie meine Anforderungen für angemessen halten. Andere Kollegen haben mir dann auch manchmal gesagt, dass ich doch sehr geduldig bin, wenn ich so etwas schlucke. Ich muss gestehen, dass es vielleicht ein Fehler war, dass ich mich nicht entscheiden gewehrt habe, aber ich wollte einfach den Kollegiumsfrieden wahren. Nun ist es so, dass unser Schulleiter am Schuljahresende in Pension geht. Der Stellvertreter ist bereits im Ruhestand.
    Mich beschäftigt nun die Frage, wie ich mich in Zukunft verhalte, damit so etwas nicht weitergeht. Ich will ja nun auch nicht von Anfang an auf Krawall aus sein. Was ich mir allerdings vorgenommen habe ist, dass ich nach den Sommerferien einmal die Einsicht in meine Akte beantrage.

    Hallo,


    ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und dachte ich melde mich hier mal an. Ich bin zwar schon einige Jahre im Schuldienst, aber ich denke, dass man auch als erfahrener Lehrer nicht auslernt und vielleicht trotzdem ein paar Anregungen, Hilfen oder Tipps im Schulalltag bekommen kann.


    Vielleicht noch das: Ich unterrichte die Fächer Biologie und Geschichte.

    Also zu meiner Zeit (ist nun auch schon ein paar Jahre her) hieß es in dem Fall, dass die Prüfung sechs Monate später wiederholt werden konnte. Wie die bayerischen Regelungen sind, weiß ich nicht. Klar muss weiterhin unterrichtet werden. Du willst doch noch weitere Erfahrungen sammeln, um es beim nächsten Versuch zu bestehen. Das das Gehalt gekürzt wird, habe ich nicht gehört. Aber vielleicht solltest du mit deiner Seminarleitung sprechen. Die wissen, doch wie das Prozedere läuft.

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