Ich muss auch mindestens 10 min Zeit einplanen, wenn ich da anrufe. Da hängt man erst einmal in einer minutenlangen Warteschleife, in der dir mitgeteilt wird, dass alle Beratungsplätze besetzt sind. Ist dann die Telefonsprechzeit z.B. um 15 Uhr vorbei, dann bekommst du aber auf die Sekunde genau den den Hinweis, dass du außerhalb der Sprechzeiten anrufst. Wenn ich dann tatsächlich mal jemanden telefonisch erreiche - also die Behörde scheint es tatsächlich zu geben - dann merke ich immer schnell, dass man sich dort scheinbar belästigt fühlt.
Beiträge von Matze170977
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Ich sage Schülern immer, dass ich nachträglich nichts abziehe, damit sie sich bei Unklarheiten melden, anstatt Angst zu haben, dass sie das bereuen könnten, und ich dann gar nicht merke, falls es einen Fehler gab.
Genauso mache ich es auch. In diesem Fall einen Schüler für seine Ehrlichkeit zu bestrafen, wäre fatal und würde letztlich auch falsche Signale aussenden. Wenn ich mich zu ungunsten des Schülers vertan habe, wird selbstverständlich zu dessen Gunsten geändert.
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Bei Bafög- Empfängern gibt es ja immer noch das Druckmittel, dass wir unentschuldigte Fehlzeiten den Bafög- Ämtern melden müssen, weil die Leistungen ja an den regelmäßigen Schulbesuch gekoppelt sind.
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Auch bei mir gilt der Grundsatz: Was ich bei allem Wohlwollen nicht lesen kann bzw. auch was inhaltlich vollkommen wirr ist, wird nicht gewertet. Daneben kommt dann nur die Bemerkung "unleserlich" oder "unklar".
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Hallo,
mich treibt seit einiger Zeit ein ziemliches Problem um. Aber vielleicht mal von Anfang an.
Ich bin seit mittlerweile über zwölf Jahren an einer Schule für Erwachsene tätig. D.h. wir haben Schüler die meist neben der Arbeit das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. In Hessen sind das meist staatliche Abendschulen bzw. Kollegs.
Weil wir aber auch das Problem hatten, dass es einzelne Schüler gab, die sich durch extreme Fehlzeiten auszeichneten, wurde an unserer Schule vor einigen Jahren eine Fehlzeitenregelung in der Gesamtkonferenz beschlossen. Damit wurde festgelegt, dass Fehlzeiten zu Abzügen in der mündlichen Note führen können. Vor allem sollte auch ein Stück weit Gerechtigkeit denen gegenüber geschaffen werden, die zwar jeden Abend da sind, aber trotzdem nur bescheidene Leistungen erbringen und auch zumindest ansatzweise ein bisschen dafür gesorgt werden, dass wir nicht dazu missbraucht werden, um den Sozialstaat zu alimentieren (Bafög, Kindergeld, Semestertickets u.s.w.). Vor allem ging es auch ums unentschuldigte Fehlen. Die Regelung wurde so entworfen, dass ab einer bestimmten Fehlquote etappenweise Abzüge in der sonstigen mündlichen Mitarbeit erfolgen sollen. Sie steht, wie uns der damalige Schulleiter bereits sagte, in einer rechtlichen Grauzone. Was das unenstschuldigte Fehlen angeht, gehe ich soweit mit. Problematisch wird es allerdings dann, wenn jemand aufgrund von Krankheit, Familie oder Job Fehlzeiten ansammelt, diese zwar entschuldigt, dann aber trotzdem rigoros Abzüge bekommt. Meinem Empfinden nach besteht immer noch ein Unterschied, ob jemand z.B. ein Drittel durch Krankheit gefehlt hat oder diese Zeiten dadurch angehäuft hat, weil er sich regelmäßig die letzte Stunde geklemmt hat. Die Schulleitung, die wir in den letzten Jahren hatten, war allerdings der Meinung, dass da kein Unterschied sei. Deshalb wurde ich auch in Notenkonferenzen regelmäßig angegangen, weil ich mich angeblich nicht an Konferenzbeschlüsse gehalten, Rechtsvorschriften nicht umgesetzt und "pädagogische Willkür" betrieben hätte bzw. ich sinngemäß zu dämlich, wäre die Fehlquote ordentlich auszurechnen.
Den Gipfel erlebte ich allerdings dann, als ich einem Schüler, der nachweislich über 80 % des Unterrichts (meist unentschuldigt) gefehlt hatte und entsprechend auch die Klausur mit 00 Punkten geschrieben hatte, tatsächlich 00 Punkte auf dem Zeugnis gab. Er wurde darum nicht versetzt und fing an, dagegen vorzugehen. Anstatt dann mir den Rücken freizuhalten, zog die damalige Schulleitung feige den .... ein und fragte mich, ob ich die Note auch begründen könne. -
Ich kenne eigentlich, dass Klausuren zu dokumentieren sind. D.h. die Aufgaben und letztlich die der Notenspiegel werden dem Fachbereichsleiter vorgelegt. Diese landen dann im FB- Ordner im Sekretariat. Klar, soll es auch darum gehen, dass letztlich ein einigermaßen einheitliches Anforderungsniveau gehalten wird.
Hast du den Eindruck, dass dich jemand von der Schulleitung oder Fachleitung auf dem Kieker hat. Dann würde ich ein klärendes Gespräch suchen. Ggf. kann auch der Personalrat mit hinzugezogen werden. -
Meine e-mail- Adresse (dienstlich) gebe ich an Schüler weiter, aber mit dem Hinweis, dass ich z.B. am Wochenende oder in den Ferien dort in der Regel nicht reinschaue. Meine private Telefonnummer gebe ich grundsätzlich nicht an Schüler weiter. Wenn etwas dringendes sein sollte, dann müssen sie sich im Sekretariat melden. Zwar stehe ich im Telefonbuch, aber ich wohne nicht am Schulort. Es ist in meinen mittlerweile fast 13 Jahren, die ich an meiner jetzigen Schule unterrichte erst einmal vorgekommen, dass ein Schüler mich überhaupt daheim angerufen hat, nachdem er meine Nummer im Internet gesucht hatte.
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In Hessen ist die Verordnung für das Abitur auch klar. Darin heißt es sinngemäß, dass sprachliche Fehler anzustreichen sind und ggf. auch zu Abzügen in der Bewertung führen. In meinen Fächern Biologie bzw. Geschichte wären das maximal 2 Punkte.
Sicher streiche ich auch die Fehler in der Rechtschreibung oder Grammatik an und berücksichtige dies auch im Fehlerindex. Aber ich finde, dass Unsauberheiten im Ausdruck oder Satzbau nicht automatisch mit vollen Fehlern bewertet werden sollten, solange immer noch der Sinn eines Satzes erkennbar ist. Wenn ich einen Satz gar nicht verstehe, dann geht das sowieso zu Lasten des Inhalts. Gerade wenn ich SchülerInnen mit Migrationshintergrund habe, dann kann ich nicht jedes systematisch jeden Kommafehler oder jeder Unsicherheit im Satzbau nehmen, um damit die Bewertung herunterzudrücken. Einige Leute in meinem Kollegium haben da ja eine regelrecht sadistische Neigung.
Es ist für mich auch immer bezeichnend gewesen, wenn die ehemalige Schulleitung bei allen möglichen Gelegenheiten (Gesamtkonferenzen, pädgogische Tage u.s.w.) davor gewarnt hat, dass ein zu starker Rückgang der Schülerzahlen die Existenz unserer Schule gefährden könnte, auf der anderen Seite jeden Kollegen, der ggf. mal bei der Notengebung etwas Nachsicht gezeigt und die pädagogischen Ermessensspielräume zugunsten eines Schülers ausgelegt hat, bei den Zeugniskonferenzen in einem teilweise sehr zweifelhaften Ton angegangen ist. Da wurde dann buchstäblich Wasser gepredigt und Wein gesoffen.
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Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass es immer mal einzelne Schüler gibt, die sich trotz mehrfacher Erklärungen ihrer Noten bzw. der Kriterien der Notengebung am Ende immer noch hinstellen und meinen, meine Notengebung wäre nicht nachvollziehbar. Klar, es sind Einzelmeinungen, aber am Anfang hat es mich doch geärgert. Aber mittlerweile habe ich, was das angeht meine Frustrationsschwelle nach oben gelegt.
Wenn jemand in solchen Situationen immer noch keine Einsicht zeigt, dann will er es schlichtweg nicht und da muss man einfach sagen: "Das ist nicht mehr mein Problem." -
Das ist ein wohl recht komplizierter Fall. Sowas gibt wahrscheinlich oft. Schulgrundstücke sind nun mal offen zugänglich und werden oft von Kindern aus der Nachbarschaft in der Freizeit genutzt. Die Frage ist wirklich: Was ist, wenn mal was passiert ? Solange dieser Fall nicht eintritt, befasst sich auch niemand mit der Frage. Vielleicht kann die Schulleitung die Eltern dahingehend informieren, dass die Kinder außerhalb des Unterrichts oder der Betreuungszeit zwar den Schulhof nutzen können, jedoch hat weder Schule noch der Hort die Aufsichtspflicht bzw. die Verantwortung. Das würde ich den Eltern schriftlich geben und auch unterschreiben lassen. Dann wären allen Fragen im hoffentlich niemals eintretenden Fall eines Unfall o.ä. geklärt.
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Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass sie in diesen Bereich passt. Aber vielleicht mal von Anfang an:
Im vergangenen Schuljahr kam der damalige Schulleiter auf mich zu und bat mich darum, dass ich ihm die Geschichtsklausuren vor der Rückgabe gebe. Er begründete dies damit, dass ich angeblich in der Vergangenheit den Fehlerindex nicht immer korrekt berechnet habe. Nun gebe ich zu, dass ich vielleicht im Gegensatz zu den Deutschkollegen das eine oder andere übersehe. Das ist auch bei anderen KollegInnen so. Gut, ich habe es einfach mal hingenommen. Ich wollte ja nicht schon wieder Streit anfangen. Ich habe auch ein schriftliches Feedback erhalten, wo - naja, ich war nicht sonderlich überrascht - mir mal wieder in Manier eines Krümelkackers (sorry) einzelne vergessene Kommas oder Unsauberheiten im Ausdruck, die ich nicht angestrichen habe, vorgehalten wurden. Noch einmal zu Erinnerung: Es war eine Geschichtsklausur, kein Deutschaufsatz. Ich bin kein Deutschlehrer. Nun gut, habe dieses Schreiben gelesen und dachte, dass es damit gut wäre. Meine Hoffnung war auch, dass mit seiner Pensionierung die Sache erledigt sei.
Als ich nun kürzlich Einsicht in meine Akte nahm, fand ich dieses Schriftstück darin. Es war keine Rede davon, dass dies in die Akte kommt. Ich habe es auch nicht unterschrieben und schon gar nicht akzeptiert. Meine Frage ist nun, kann ich verlangen, dass dieses aus meinen Unterlagen entfernt wird ? Ich bin nämlich nicht bereit, dass dieses Spielchen bei der neuen Schulleitung so weitergeht. -
Wenn ich richtig informiert bin, muss ein Lehrer zu Beginn eines Schuljahres bzw. Halbjahres in der Kursstufe seine Bewertungskriterien offenlegen. Dann wird klar gesagt, welche Punkte bei der Berücksichtigung einer Zeugnisnote herangezogen werden. Damit nimmt man schon mal vielen Kritikern den Wind aus den Segeln.
Bei der Rückgabe einer Klausur erläutere ich, was bei der jeweiligen Aufgabe erwartet wurde. Die Schüler können das dann mit ihren Antworten vergleichen. Damit erübrigen sich auch schon ein wesentlicher Teil der Einzelfragen. Sollten dann noch Fragen auftreten, die nicht vor der gesamten Gruppe geklärt werden müssen (z.B. Punkte falsch zusammengerechnet oder andere Einzelfragen) so werden die dann am Ende der Stunde geklärt.
Diskussionen mit Schülern über die Note eines Mitschülers (Warum hat Schüler XY 14 Punkte auf dem Zeugnis, ich aber nur 12 ?) werden von mir grundsätzlich nicht geführt. Ich erkläre einem Schüler, wie sich seine Note zusammensetzt, aber Verhandlungen gibt es nicht. Meine Antwort ist dann: "Wir sind hier nicht auf dem Hamburger Fischmarkt oder einem orientalischen Basar."
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Es kann doch nicht sein, dass ein Kollegium mehrheitlich aus Karrieristen oder Duckmäusern besteht, die sich alles gefallen lassen...
Nein, mit Sicherheit ist das nicht die Mehrheit. Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich in meinen mittlerweile 14 Jahren Erfahrung als Lehrer drei Typen von Lehrern kennengelernt:
1. Die genannten Karrieristen und Duckmäuser, die sich regelmäßig bei der Schulleitung einschleimen und ihr nach dem Munde reden, weil sie sich wahrscheinlich Auftstiegschancen
versprechen. Die schlimmsten darunter sind dann allerdings die Opportunisten, die erst bei der Schulleitung schleimen und kaum ist sie im Ruhestand anfangen, über sie herzu-
ziehen.2. Diejenigen, die zwar unzufrieden sind mit der Schulleitung und ggf. einem Kollegen, der dann mal den Mund aufmacht, persönlich ihre Solidarität bekunden, nach dem Motto:
"Richtig, dass es endlich mal gesagt wurde." Wenn es allerdings darauf ankommt (z.B. in Konferenzen), dann kriegen sie die Zähne nicht auseinander.3. Die Kollegen, die sich dann mal trauen, etwas zu sagen, dann aber mit schöner Regelmäßigkeit aneggen und dann hinnehmen müssen, dass die Schulleitung sie auf dem Kieker hat.
Diese werden dann natürlich bei unterschiedlichsten Gelegenheiten heruntergeputzt bzw. Bemerkungen (z.B. Feedback von Schülern) werden so hingebogen, dass sie zum Nachteil
ausgelegt werden.Ich kann mit Sicherheit nicht für jede Schule sprechen, aber an den Schulen, wo ich bisher als Lehrer tätig war, sind mir solche Typen an Kollegen begegnet. Wenn ich es aufteile, dann würde ich sagen, dass jeder Typus zu etwa 1/3 vertreten war.
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Aufpassen, dass Schulleiter nicht die Noten dann auch tatsächlich ändern, denn in Hessen darf dies nur vom Schulamt aus gehen!
Das würde ich mir mit Sicherheit nicht bieten lassen. Dann würde es eine Mitteilung an die Schulaufsicht geben, und zwar von mir.
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Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe mal auf die Hilfe in diesem Forum.
Kürzlich habe ich Einsicht in meine Personalunterlagen genommen. Wie zu erwarten war, habe ich dort auch ein paar Dinge gefunden, mit denen ich nicht einverstanden bin. Zwar habe ich ja das meiste auch durch meine Unterschrift quittiert, aber eine wirkliche Chance des Widerspruchs ist mir damals nicht eingeräumt worden bzw. das hessische Beamtengesetz schreibt ja nicht vor, dass ich damit einverstanden sein muss.
Meine Frage ist nun: Wie lange dürfen solche Schriftstücke in der Akte verbleiben bzw. wann müssen diese automatisch entfernt werden ? Habe ich dennoch die Möglichkeit zu einzelnen Punkten, mit denen ich nicht einverstanden bin eine Erklärung abzugeben ?
Mit Beginn des neuen Schuljahres hat unsere Schulleitung auch gewechselt. Unser neuer Schulleiter meinte, dass er zu solchen Dingen nicht wirklich etwas sagen kann, weil er ja nun keine Einzelheiten kennt.
Mir ist es aber wichtig, dass solche einseitigen Darstellungen nicht unbegrenzt stehenbleiben, weil ich ja auch nicht weiß, ob ich mich in Zukunft noch woanders bewerben möchte.Viele Grüße
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Was die Herrschaftswillkür angeht, glaube ich, hat unser ehemaliger Schulleiter wirklich den Vogel abgeschossen. Neulich erzählte ein Kollege im Lehrerzimmer, dass er in den Sommerferien vom ehemaligen Schulleiter eine e-mail bekam. Darin wurde er noch einmal zusammengeschissen, weil er angeblich in den letzten Tagen des Schuljahres seinen Unterricht nicht mehr ordentlich gemacht hätte und deshalb eine Notiz in die Personalakte vornehmen würde. Nun war das wohl noch im Juli, wo der alte Chef noch formal im Amt war. Aber als wir das gehört haben, habe ich echt gedacht, ich falle vom Glauben ab. Ein anderer Kollege meinte nur: "Was für ein A...."
Der betroffene Kollege meinte natürlich, dass damit eigentlich sein Sommerurlaub im Eimer war, weil er sich darüber mächtig geärgert hat. Andererseits war es vielleicht auch dumm, im Urlaub seine mails zu lesen.
Allerdings ist doch so ein Vorgehen, wenn es vielleicht rechtlich in Ordnung war, menschlich absolut unterste Schublade. Ich muss auch sagen, dass wir im Kollegium eigentlich alle froh sind und die Situation sich auch deutlich entspannt hat. -
Das ist meiner Ansicht nach ein klarer Fall für den Personalrat. Sollte sich die Schulleitung weiterhin stur stellen, dann damit drohen, seine Erkrankungen künftig innerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Das scheint die einzige Sprache zu sein, die manche Schulleiter verstehen.
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Also bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit kann ich zumindest aus hessischer Sicht sagen, dass das eigentlich relativ problemlos verläuft. Da müssten schon wirklich sehr schwerwiegende Dinge vorliegen, dass diese weiter verzögert oder gar verweigert wird. Die müssten dann auch wirklich hieb- und stichfest belegt werden. Man hat ja auch das Recht, zu einer Beurteilung ggf. eine eigene Gegendarstellung zu schreiben. Dann läge der Fall beim Schulamt und dort müsste man aktiv werden (Bsp. Unterrichtsbesuch des Schulrates). Ich habe aber wirklich noch nie gehört, dass es soweit kam, weil das wirklich Stress für auch für einen Schulleiter wäre.
Nun weiß ich nicht, wie die Sache im Saarland läuft. Vielleicht fragst du einfach mal die Kollegen. -
Vielleicht schreibst du mal an Frau Eisenmann und Herrn Kretzschmann und erinnerst sie an ihre vollmundigen Versprechen zum Thema Bildung und ihre Wichtigkeit.
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Wie sieht die Schulleitung denn den Sachverhalt ? Das dürfte ihr doch nicht entgangen sein.
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