Beiträge von -Kevin-

    Soebend erhielt ich einen Anruf, das "Anna" sich beim Schul-Sozial-Pädagogen eingefunden hat und dort erzählt das sie sehr wohl einige Male schwänzte.
    Das bedeutet das sich die Schulleitung darum kümmert und sich mit den Eltern zusammensetzen wird.


    Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten und vor allem für die Geschwindigkeit in der ich diese erhielt.


    Das Thema kann nun #geschlossen werden ^^

    Wie bereits erwähnt ist das Wohl des Kindes zu keiner Zeit in Gefahr. Selbst die Eltern sehen ein, das ein dauerhaftes Fehlen nicht der Grundbestandteil einer schulichen Laufbahn sein kann. Die Situation ist ja erst eskaliert als die Eltern mich und die Schulleitung verantwortlich machten. Laut Aussagen der Eltern ist der Arzt ein bekannter von den Eltern was den Schluss nahelegen lässt das es sich um keine Krankheit handelt, ebenso wie die plötzliche Anwesenheit nach der Aufforderung einen Amtsarzt aufzusuchen.
    Ich bin mir absolut sicher das es dem Kind gut geht, jedoch muss ich mich Rechtlich absichern, um der Gefahr aus dem weg zu gehen, Sachen zu behaupten die nicht stimmen.


    @Friesin
    Mir wurde die Situation völlig aus der Hand genommen, nun kümmert sich die Schulleitung darum. Das Gespräch mit den Eltern verlief soweit normal, bis zu dem Brief.
    Natürlich habe ich sie gleich benachrichtigt, und nun kommt es zu einem erneuten Gespräch. Nur muss ich in diesem sicher sein behaupten zu können, das die Pflicht nicht bei mir liegt. Ich tu es dennoch und auch gerne, jedoch muss ich gewährleisten können, das die Eltern die Tochter in diesem Punkt in Kenntnis setzten, da ich es auf die Unwissenheit der Eltern projizieren kann.

    @Friesin
    So mache ich das mit allen Schülern, jedoch ist es hier etwas anderes. Das ist dem Umstand geschuldet das sie sich weder um die Blätter kümmert sich noch bei den Mitschülern bedankt. Diese haben darauf keine Lust mehr, da sie teilweise um die 10 Blätter mitnehmen müssen. Außerdem macht sie scheinbar in ihrer "kranken" Zeit Bilder, auf denen sie reitet oder im Fitness-Center trainiert. (Sie besitzt allerdings einen gültigen Krankenschein, nun haben wir ihr aufgetragen sich von einem Amtsarzt entschuldigen zu lassen, wozu sie nun verpflichtet ist... seit dem Moment ist sie wieder da). Da ich mehr als eine Klasse zu unterrichten habe, kann ich es mir nicht leisten ihr alle Blätter aufzubewahren und jeden Tag mitzunehmen, in der Hoffnung das sie heute die güte besitzt zu erscheinen.


    Ich muss nur wissen ob es dafür ein Gesetz gibt und wenn ja wo ich es finden kann. :)


    @immergut
    Das ist nicht korrekt, nur nimmt es nun überhand weshalb ich nun mit den Eltern in diesem Streitgespräch verwickelt bin. Auf die Seite bin ich selbst gestoßen, nur habe ich heute den Brief bekommen in der sie uns für das Lernverhalten der Schülerin verantwortlich macht. Deshalb kam ich hierher, in der Hoffnung das es jemand mit diesem Problem gibt, der mir helfen kann ;)
    PS: Alle erdenklichen Schritte wurden bereits eingeleitet, ich will mich nu rechtlich absichern

    @immergut
    Danke für die Mühen. Ich bin dadurch einen Schritt weitergekommen, nun fehlt mir lediglich die gesetzliche Grundlage zur der Frage: "Wer ist für die Aufarbeitung/Nachholung des versäumten Unterrichtstoffes zuständig?"
    Trotzdem ein großes Dankeschön an dich :D


    @Matze170977
    Die Schulleitung sieht es genau wie ich. Sie sagt ebenfalls das die Schülerin selbst dafür zuständig ist und begründet dies mit der Aussage: "Wir haben über 300 Schüler und davon sind täglich etwa 20 - 30 Krank ... wir können nicht allen hinterherrennen, zumal wir nicht dazu verpflichtet sind."
    Doch ich suche nach der gesetzlichen Äußerung um die Aussage belegen zu können.

    Liebe Leser und Leserinnen,
    Als erstes möchte ich die Situation kurz Erläutern.


    Eine Schülerin (von nun an Anna) ist mit einer ärztlichen Entschuldigung abwesend. Insgesamt 70 Tage war sie nicht in der Schule. Doch nicht am Stück, es gibt Tage an denen sie kommt und welche an denen das anders aussieht, doch darum geht es nicht. Unabhängig von der Realität der Krankheit, besitzt sie einen gültigen Krankenschein. Durch die permanente Abwesenheit versäumte sie bereits einiges an Unterrichtsstoff. Nun meldeten sich die Eltern und beschuldigten uns, nicht Ordnungsgemäß mit Anna umzugehen. Sie verpflichtet uns ihr die Unterrichtsmaterialien ALLE zukommen zu lassen, zur Not über Fax...
    Da wir allerdings mehr als eine Schülerin besitzen ist dies nicht möglich.


    Meines Wissens ist die Nacharbeitung des versäumten Unterrichtsstoffes allein oder mit Hilfe des Klassenverbandes zu erledigen.


    Nun zu der Frage: Ist dies korrekt und kann man mich bitte zu der gesetzlichen Grundlage führen?


    Zusatzinformationen:
    - Sekundarstufe II
    - Sachsen
    - Klassenlehrer (sowie Mathematik)
    - 21 Schüler in der Klassen


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Antworten ^^

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