Beiträge von sam1976

    Ich weiß nicht, wie es außerhalb der Hessischen Grenzen geregelt ist.
    innerhalb gilt zunächst mal die Anwesneheitspflicht für die zu haltenden Unterrichtsstunden und die verpflichtenden Konferenzen gemäß Konferenzordnung, sowie der Elternsprechtag.
    Alles andere, wie z.B. Tag der offnen Tür, Projekttage oder -wochen, Schulfeste sind Veranstaltungen, die stattfinden können, aber nicht müssen.
    Sämtliche aufgeführten Veranstaltungen sind Teil der pädagogischen Gestaltung der Schule und sind folglich erst verbindlich, wenn die Gesamtkonferenz darüber abgestimmt hat und der Personalrat im Rahmen seines Mitbestimmungsrecht zugestimmt hat.
    Dann allerdings ist die Anwesenheit verpflichtend.


    Folglich könnte man auch verhandeln, dass ein Tag der offnen Tür mit entsprechendem Freizeitausgleich verrechnet wird. Wenn eine Schulleitung oder die Schulverwaltung das nicht billigt, stimmt entweder der Personalrat dagegen und / oder die Gesamtkonferenz lehnt mehrheitlich diese zusätzliche(n) Veranstaltung(en) ab. Mit Klassenfahrten kann man übrigens ähnlich verfahren, man muss schauen, dass die Grundsätze für die Fahrten von der Gesamtkonferenz abgelehnt werden. Für Hessische Lehrer ist da der § 133 des Hessischen Schulgesetzes sehr interessant.


    Wer sich beschwert, dass es nur 2 oder 3 Tage sind, der möge sich bitte mal die Dienstordnung für Lehrkräfte und Sozialpädagogen (oder vergleichebare Literatur in anderen Ländern) durchlesen. Erst wenn derjenige ABSOLUT alle Punkte fristgerecht innerhalb seiner Arbeitszeit versieht und sich dann noch über zu viel Freizeit aufregt, darf gerne meine Anwesenheit beim nächsten Tag der offnen Tür an meiner Schule übernehmen. ;)

    Mit Mathe kannst du an einer solchen Gesamtschule, die alles anbietet, allen Schülern "zum Fraß vorgeworfen" werden. Als H&E-Lehrer wird es mit Naturwissenschaften nichts, da dort spezielle Sicherheitsvorschriften gelten. Du würdest ja auch keinen Mathe- und Physiklehrer, der keine Ahnung von einer Lehrküche hat, bedenkenlos dort unterrichten lassen. Spätestens, wenn etwas passiert, dürften einige Köpfe wegen grober Fahrlässigkeit rollen.
    1. Man braucht die entsprechende Befähigung. Wer die nicht hat oder nachholt, handelt fahrlässig,
    2. seitens der Aufsichts- und Fürsorgepflicht von der Schulleitung würde ich als Schulleiter niemals einen nicht qualifizierten in ein Fach mit Gefahrenpotential einsetzen.
    Mit H&E dürftest du an einer Gesamtschule AL-Kurse anbieten. Und viele Schule wären dafür dankbar.

    Schüler dürfen selbstverständlich fordern, dass die Notengebung begründet wird, aber ein Recht, diese schriftlich zu erhalten haben sie nicht. Wenn jemand mit einer Zeugnisnote nicht einverstandne ist, hängt der Vorgang vom Bundesland ab. In HEssen z.B. kann die SL nur die Lehrkraft bitten, die Notengebung nochmal zu überdenken. Sie ist nicht befugt, die Änderung anzuweisen oder dies selbst zu tun. Volljährige Schüler oder bei minderjährigen dessen Eltern müssen sich bei der Schulverwaltung schriftlich beschweren. Die Schulverwaltung darf dann eine schriftliche Begründung bzw. die transparente Notengebung bekommen und unter Umständen die Lehrkraft anweisen die Note zu ändern.


    Wie es in NRW läuft, weiß ich nicht. Andere Länder, andere Sitten.


    Als Klassenlehrer den Mediator "spielen", halte ich für gefährlich, da man, wie schon beschrieben, ganz schnell zwischen den Stühlen sitzt, einmal als "Anwalt" seiner Schüler, zum anderen als Kollege.
    (Ich will die Aufgabe des Klassenlehrers als Vertrauensperson der Schüler nicht in Frage stellen.)

    Die Besoldungsgruppe hängt vom Lehramt ab bzw. welches Lehramt man ausführt.
    Gymnasiallehrkräfte werden in A13 als Studienrat eingruppiert.


    Wie es bei anderen Schulformen aussieht, hängt vom Bundesland ab.


    Die Einstufung hat etwas mit der Vorerfahrung zu tun. Im Allgemeinen beginnt man nach dem Vorbereitungsdienst, wie ds Ref in Hessen heißt :autsch: , mit Stufe 1.


    Wenn man dann einige Jahre "durchgehalten" hat, wird man je nach "Vorerfahrung" höher gestuft.


    Wer vor dem 2. Staatsexamen bereits maßgebliche Unterrichtserfahrung in Form von Vertretungsverträgen usw. gesammelt hat, sollte diese auf jeden Fall angeben und nachweisen. Eine Höherstufung kann unter Umständen erfolgen.


    Zumindest in Hessen hat der Personalrat hier keine Mitbestimmung. Wenn es um angestellte Lehrkräfte geht, hat der Personalrat sowohl bei der Eingruppierung als auch bei der einstufung mitzubestimmen.

    Ich bekomme nächstes Schuljahr (wieder) eine 10. Hauptschulklasse, von denen sich alle freiwillig dazu entschlossen haben, ihren Realschulabschluss binnen eines Jahres nachzuholen. Sie mussten sich ja bewerben.
    Selbstverständlich bin ich für meine Schüler da, respektiere sie, höre ihnen zu, unterstütze sie, berate sie usw. und die Erfolgsquote liegt, wenn es gut läuft, nach einem Jahr bei 50 - 60 %.
    Es gibt viele, die zuverlässig sind, alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, den nächsthöheren Abschluss zu erreichen und hinter denen stehe ich auf jeden Fall.
    Dann gibt es ca. 25 - 35 % des Jahrgangs, die es mit Pünktlichkeit und Anwesenheit nicht so genau nehmen.
    Wenn dann das Schulamt sich weigert, diese Schüler auszuschulen, obwohl sie z.T. ihre 10 Schuljahre hinter sich haben, welche Konsequenzen soll man denn dann noch ziehen? Das Zeichen gegenüber denen, die zuverlässig erscheinen, ist ja dann auch mies.


    Bei Absentismus wird z.B. verlangt:
    1. mehrere Schulbesuchmahnung verschicken;
    2. Gespräch mit Schulleitung, Schulpsychologe, Klassenleitung, Eltern und Schüler
    3. s. unter 1.
    4. s. unter 2.
    (und das ca 2-3 Mal)
    erst nach merfachen Gesprächen
    5. Antrag auf Bußgeldverfahren einleiten (Bearbeitungszeit ca. 3 - 9 Monate)


    Macht alles Sinn, wenn es sich um Schüler handelt, die noch einige Jahre Schulkarriere vor sich haben. Man muss ja nicht gleich mit der Keule draufhauen. Wer weiß. aus welchen Gründen die Schule aus dem Fokus der Kinder verlorenging.


    Wer aber nur für ein Jahr kommt und dann den Platz nur auf dem Papier füllt, nimmt zusätzlich anderen Bewerbern die Möglichkeit, ihren Realschulabschluss nachträglich zu erlangen.


    Wenn man aber in der eigenen Klasse 5 - 10 Schwänzer hat, wie soll man sich da aufs Kerngeschäft konzentrieren, wenn derart viel Zeit für die Schwänzer draufgeht, obwohl die zuverlässig Anwesenden eigentlich die Aufmerksamkeit und Energie verdient hätten? Leider sorgen diese Kinder dafür, dass man phasenweise sehr verbittert ist, wie es in meinen vorigen Posts rüberkam.


    Faszinierend bei der Sache ist die Arbeitshaltung: So negativ wie ich die Zuverlässigkeit beschrieben habe. So kann ich gar nicht ausdrücken, wie positiv die Arbeitsdisziplin während des Unterrichts ist. Daraus schöpfe ich wieder Motivation und Zuversicht.


    Leider ist die Arbeit falsch verteilt. Wir dürften uns nicht schwerpunktmäßig mit den auffälligeren Kindern beschäftigen sondern versuchen eine Gleichverteilung zu erreichen. Wenn ein Kind im Unterricht sich vorbildlich verhält, Topleistungen bringt, so wird es doch eher als "problemloser Mitläufer" betrachtet und man ist dankbar für jeden dieser Art.


    Wie kann man erreichen, dass man sich als Lehrkraft um jeden gleichermaßen bemühen kann?
    1. kleinere Klassen
    2. geringere Unterrichtsverpflichtungen
    3. Arbeitszeit für Förderung und Forderung
    4. Reduzierung der "sonstigen" Dienstpflichten
    5. schnell zur Verfügung stehende externe Unterstützung bei Kindern, die für uns eine Herausforderung darstellen


    Solange Legehennen eine stärkere Lobby haben als Kinder und für betrügende Autokonzerne und zockende Banken massig Geld locker gemacht wird, im Gegensatz zur Erziehung und Bildung, bringt die Erkenntnis nichts, dass die einzig wahre Zukunftssicherung in der Erziehung und Ausbildung unserer Kinder / Jugens ist.


    Erst wenn seitens der Gesellschaft ein Umdenken erfolgt, dass unter anderem Milliarden in die Hand genommen werden müssen, damit eine Bildung und Erziehung adäquat und wertschätzend verläuft, können wir hoffen, dass wir unsere nachfolgenden Generationen gut vorbereiten können.
    (Mit Wertschätzung meine ich nicht das Gehalt / die Besoldung von Lehrern, sondern das Schaffen von mehr Lehrerstellen, damit Klassen kleiner werden usw., Gebäude qualitativ ähnlich hochwertig sind, wie manche Bankentürme, das Unterrichtsmaterial modern und in ausreichender Zahl vorhanden ist, ....)

    Bei neuer Kritik:
    1. Bitte geben Sie es mir schriftlich.
    2. Bitte geben Sie es mir schriftlich, damit ich es rechtlich prüfen lassen kann.
    3. Bitten geben Sie mir es schriftlich, damit ich rechtlich dagegen vorgehen kann.


    Bei aller Sorgfaltspflicht eines Schulleiters, hat er zusätzlich noch eine Fürsorgepflicht seiner Untergebenen auzuüben.
    Wenn so eine Kritik "öffentlich" in einer Konferenz fallen sollte, freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man das auch unter 6 Augen besprechen könnte. Bei Dienstgesprächen sollte man eine Vertrauensperson mitnehmen, egal ob Mama, Personalrat oder Anwalt. Danach sich das Protokoll des Gesprächs geben lassen und ggf. eine Stellungnahme dazu abgeben und daruf bestehen, dass die auch in die Personalakte kommt.


    Aufpassen, dass Schulleiter nicht die Noten dann auch tatsächlich ändern, denn in Hessen darf dies nur vom Schulamt aus gehen!

    Leider hört man immer wieder, dass Vorgesetzte einen mit der Lebenszeitverbeamtung erpessen wollen. Prinzipiell hat man bei Dienstgesprächen eine Anspruch,eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Das kann der Personalrat sein, das kann aber auch ein Rechtsanwalt sein.
    Spontane Dienstgespräche muss man nicht zwangsläufig führen. Man kann bitten, einen Termin zu vereinbaren und im Vorfeld das Gesprächsthema mitgeteilt zu bekommen. Über anderes wird dann nicht gesprochen.
    Vorwürfe sich grundsätzlich schriftlich geben lassen. Der Jurist bei der Schulverwaltung wird sich freuen, wenn er sowas prüfen soll. Erst recht, wenn sich so Nichtigkeiten häufen.


    Der Personalrat hat das Recht, Personalversammlungen einzuberufen, bei der es z.B. um die Umgangsformen und den Umgangston euerer Schulleitung geht und (in Hessen) darf der Schulleiter dabei nicht anwesend sein. Zu der Personalversammlung dürfen auch eine oder mehrere Gewerkschaften und andere Experten dazugeholt werden, um ein weiteres Vorgehen zu beraten.


    Werden Hausmeister und Sekretariat genauso behandelt? Wie sieht es beim Schulelternbeirat aus? Auch von den Eltern der Schüler kann man im Zweifelsfall Unterstützung bekommen.


    Abgelehnte Fortbildungsanträge aufheben und ins Portfolio heften, als Nachweis, dass man fortbildungswillig ist.


    Wenn alles nicht wirkt, sich auf das Kerngeschäft zurückziehen. Klassenfahrten, Projekte, Ausflüge auf ein Minimum reduzieren oder ausfallen lassen. Wenn nahezu alle nur noch das tun, was sie unbedingt müssen, dann fallen Profile weg, die Schülerzahlen sinken.
    Dienst nach Vorschrift ist für eine erfolgreiche Schule tödlich. Man sollte sich nicht durch seine Leidenschaften erpressbar machen lassen.


    Wenn es genug Kollegen gibt, die sich da zusammentun, jeder einen Versetzungsantrag stellen. Dieser müsste nicht mal begründet werden, aber wenn plötzlich sich das gesamte Kollegium versetzen lassen will, wird die Schulverwaltung sich bei der Schulleitung erkundigen. Wenn Gesamtkonferenzanträge der Schulleitung nicht mehr angenommen werden (geheime Abstimmung ist auch da möglich), und die Sachen werden trotzdem gemacht, begeht die Schulleitung eine Dienstpflichtsverletzung.


    Jeder Bürger kann sich mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde über jeden Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschwerden, wenn man unfreundlich behandelt wurde.
    DIenstaufsichtsbeschwerden können auch vom Personalrat oder dem gesamten Kollegium eingereicht werden, und zwar direkt bei der Schulverwaltung, nicht auf dem Dienstweg.

    Ich wette mit einem Kollegen, der die Parallelklasse leitet, jeden morgen, in welcher Klasse heute mehr Schüler sind, aus purem Sarkasmus. Ab und zu pokern wir auch und schätzen oder mehr oder weniger als 10.....


    Gerade in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I (Hauptschule) wird die Anwesenheitspflicht seitens der Schüler zu über 50 % als Wahlangebot mit Gleitzeit interpretiert. Ich unterrichte eine 10. Hauptschulklasse, für die man sich bewerben muss!


    Ich widerspreche Schülern nicht, wenn sie behaupten, sie wären in der Schule gewesen. Ich entgegne, kann sein, aber nicht in meinem Unterricht.


    Mittlerweile lasse Schüler, egal zu welcher Zeit in den Unterricht. Sie erhalten für diese Stunde eine 6, sofern sie keine schriftliche Entschuldigung vorlegen können. Bei unentschuldigtem Fehlen verfahre ich genauso.
    Wenn man akribisch Buch führt, kommt des öfteren auch mal eine 5 oder 6 als Gesamtleistung heraus.
    Ich scheue mich nicht mehr, diese Noten Schülern in das Abschlusszeugnis als Fachnote einzutragen.
    Das Verfahren gebe ich zu Beginn des Schuljahres bekannt.


    Wer sich nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses beschwert, dass man sich mit so vielen unentschultigten Fehlzeiten nirgendwo bewerben kann, wird regungslos angeschaut und gefragt, wo das Problem sei, denn es war ja von Anfang an bekannt.


    Bei Absentismus ist das Vorgehen so aufwendig und langwierig, dass es sich nicht lohnt es anzugehen.
    Was bringen Bußgelder oder Sozialstunden, die sich auf Zeiten beziehen, die über 12 Monate her sind und der Schüler gar nicht mehr in der betreffenden Schule ist?
    Es gibt auch Schüler, die sammeln (durch Schule schwnänzen) so viele Sozialstunden, dass sie sie niemals abarbeiten können (oder wollen).


    Da uns Lehrern so gut wie jede Möglichkeit genommen wurde, wirksam zu agieren, kann man nur für sich effizient die Möglichkeiten ausschöpfen.
    Welcher Lehrer wurde denn an der Uni oder im Studienseminar ausgebildet mit unwilligen, unpünktlichen, den Unterricht boykottierenden Kindern umzugehen, so wie es mittlerweile die Gesellschaft erwartet?
    Wie soll man agieren können, wenn einem durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen, Anweisungen oder durch butterweiche Schulleitungen nahezu alle Möglichkeiten genommen werden. Achja, Gerichtsurteile habe ich vergessen!


    Mittlerweile reicht es schon, wenn ein Anwalt bei der Schulverwaltung die Notengebung eines Lehrer kritisiert, dass man angewiesen wird die Note zu verbessern. Wer sich dann nicht nackig macht, oder die Note nicht glasklar (also im Vorfoeld zu 100% transparent) begründen kann, hat verloren.

    Meistens wird die Mindestanzahl an Klausuren geregelt. Wenn Französisch ein Hauptfach ist, egal ob drei- oder vierstündig, müssten z. B. in Hessen pro Halbjahr 2 Klausuren geschrieben werden, als Nebenfach nur eine pro Halbjahr.
    In der Gymnasialen Oberstufe grundsätzlich 2 pro Halbjahr, wobei eine durch eine Klausurersatzleistung eingebracht werden kann.


    Zusätzlich kann die Schulkonferenz die Anzahl genau regeln, solange die geregelte Anzahl nicht unterschritten wird.


    Aber Vorsicht! Das gilt in Hessen. Andere Länder, andere Sitten und Regelungen....

    Ein Wahlamt ist grundsätzlich freiwillig. Wenn man diese "Wahl" aufgrund der Dienstpflichten nicht ablehnen könnte, müsste es eindeutig formuliert sein.
    Wenn sich keine Lehrer für die Schulkonferenz aufstellen, dann werden die Posten einfach nicht besetzt.
    1. Ich würde den Schulleiter Fragen, wo steht es explizit, dass man das Amt nicht ablehnen darf.
    2. Sich schrifltich geben lassen, um es rechtlich überprüfen zu lassen.


    Wofür gibt es Juristen in der Schulverwaltung bzw. eine Rechtsberatung bei den Gewerkschaften?

Werbung