Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.
So ähnlich ist es auch in Bayern. Man darf in der Grundschule nur Schwimmen unterrichten, wenn man die entsprechende Qualifikation hat. Zu dem Rettungsschwimmschein gehört eben auch noch die didaktische inklusive sicherheitsrelevante Fortbildung. Die Schulleitungen sind immer froh, wenn welche die Qualifikationen machen, denn so viele finden sich nicht, die die Zusatzqualifikation machen wollen.