Ich habe mal im Gesetz nachgelesen. Ich denke, dass die Gemeinde sich darauf beruft:
ZitatAlles anzeigen(2) Zum Sachaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für
1. die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage und der Räume für Schulen für Kranke in Kliniken einschließlich der Sportstätten, Erholungsflächen und, soweit erforderlich, Hausmeisterwohnungen,
2. die Lehrmittel, die Lernmittel, soweit für sie nach Art. 21 Lernmittelfreiheit gewährt wird, Büchereien, Zeitschriften und Urheberrechtsvergütungen,
3. die fachpraktische Ausbildung im Rahmen des Unterrichts (Art. 50 Abs. 3 BayEUG),
4. Schulveranstaltungen,
5. Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
6. Geschäftsbedürfnisse der Schule,
7. Schülerheime für berufliche Schulen – bei Berufsschulen einschließlich der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung –, soweit sie für den Schulbetrieb erforderlich sind,
8. die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtswegen.
Link dazu: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG-3
Es ist halt die Frage, was Lernmittel sind. Unsere Gemeinde als Sachaufwandsträger kommt dem ja nach. Sie finanziert uns die industriell gefertigten Lernmittel.