Beiträge von Josie19

    Guten Tag liebe Kollegen,


    ich arbeite an einer Berufsschule in Schleswig Holstein. Einige Dinge geschehen, die insgesamt zu einer Erhöhung unserer Arbeitszeit führen. Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dieser extra Termine, sondern darum, ob meine Kollegen und ich dazu verpflichtet sind, diese Dinge zu tun, oder ob eine Anordnungso nicht möglich ist, weil z.B. der Personalrat mitbestimmungspflichtig ist oder eine gesetzliche Grundlage je Anordnung verbietet.
    Könnt ihr weiter helfen?



    Folgende Fragen im Zusammenhang mit Azubiklassen stehen im Raum:

    • Sind Elternabende abzuhalten?
    • Für wen besteht Anwesenheitspflicht?
    • Müssen wie im Vollzeitbereich (BFS, FOS, BOS) Präsens-Klassenkonferenzen und -Zeugniskonferenzen abgehalten werden?
    • Muss der Personalrat bei diesen Dingen zustimmen?

    Auf einer Lehrerkonferenz wurde vor Ewigkeiten mal abgestimmt, dass wir Nachschreibtermine haben, die abwechselnd von uns Lehrkräften beaufsichtigt werden. Allerdings hat sich seinerzeit keiner Gedanken darüber gemacht, dass wir dann zwar extra arbeiten, aber dafür kein extra Geld bekommen. Reicht der Konferenzbeschluss schon aus, dass jemand verpflichtet ist, diese Aufsicht, und dann auch noch unentgeltlich, durchzuführen? Würde ein weiterer Konferenzbeschluss reichen, das Ganze wieder abzuschaffen? Muss der Personalrat zustimmen?


    Das Schulleitungsteam will Treffen für Ausbilder einführen. Lehrkräfte sollen verpflichtend daran teilnehmen müssen. Kann die Schulleitung das einfach verpflichtend anordnen? Muss der Personalrat zustimmen?


    Abrechnungszettel für Ad Hoc Vertretungen sollen lt. Hauptpersonalrat in den Schulen liegen. Bei uns liegt nichts. Wie sieht dieser Bogen aus? Wer kann einen solche Bogen zur Verfügung stellen?


    Es wird offensichtlich genau darauf geachtet, dass Vollzeitkräfte nicht mehr als 3 Vertretungen pro Monat machen, die sie dann ja auch nicht abrechnen dürfen. Wie kann man effektiv gegen eine derartige verdeckte Arbeitszeiterhöhung vorgehen?


    Es gibt kein Konzept zur Durchführung des Teilzeiterlasses. Wie kann man dies einfordern? Wie sieht eures aus?


    Stichwort Aufsicht für Teilzeitkräfte: Beaufsichtigen Vollzeitkräfte eine Schulveranstaltung für 8 Stunden statt 8 Stunden zu unterrichten, so fallen ihre 8 Stunden aus, aber sie werden für 8 Stunden bezahlt. Beaufsichtigen Lehrkräfte,die z.B. 3 Unterrichtstunden oder sogar einen freien Tag hätten, dieselbe Veranstaltung, so werden sie nur für 3 Stunden bezahlt, obwohl sie 8 Stunden Zeitaufwand haben bzw. bei einem freien Tag bekommen Sie kein extra Geld für diesen Einsatz. Das ist unfair. Wie geht man dagegen wirkungsvoll vor?



    Ich weiß, das sind viele Punkte. Dennoch möchte ich euch bitten, zu schildern, wie das an eurer Berufsschule gehandhabt wird. Ich danke euch für eure Antworten und Tipps und freue mich, wenn ihr vielleicht auch die eine oder andere rechtliche Grundlage nannten könnt.


    Beste Grüße und ein schönes Wochenende

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