Beiträge von Kiggie
-
-
Ein Tequila auf euch

Völlig o.t. hier im Zitronenthread!
-
-
Ist bekannt.
Gottseidank kannst du kein Kollege von mir werden.
-
Gilt hier nicht. Auf Nachfrage bei der Landesschulbehörde wird die fachpraktische Tätigkeit - zumal im Studium dezidiert als "Fachpraxis" bezeichnet - selbstverständlich anerkannt.
Die fachpraktische Tätigkeit in NRW hat nichts mit dem Studium zu tun.
-
An der Fachpraxis soll es nicht scheitern.
Fachpraktische Tätigkeit ist nicht Fachpraxis. Anerkannt werden Berufsausbildungen oder eben Vollzeit-Arbeit.
Ich weiß auch nicht, ob es das für Nds. auch als Auflage gilt. Sollte man sich aber entsprechend drüber informieren.
-
Ich möchte aber noch einmal betonen, dass ich in den 20 Jahren, die ich an einer BBS in Niedersachsen tätig bin, es noch nie erlebt habe, dass Refis, die das Lehramt Gymnasium studiert hatten, ihr Ref an einer BBS absolviert haben.
In NRW wüsste ich das auch nicht. Für das BK-Ref braucht man auch 52 Wochen fachpraktische Tätigkeit.
Wie sieht das in Nds aus?Kenne aber viele, die nach dem Ref am Gym ans BK sind und überaus glücklich nun sind.
Ich kann nur wiederholen, dass unsere Referendare alle sowohl in Vollzeitschulformen als auch in Teilzeit-, also Berufsschulklassen, und in den verschiedensten Bildungsgängen (vom BG über Berufsfachschulen bis zu den Berufseinstiegsklassen) eingesetzt werden. Dass sie diese unterschiedlichen Bildungsgänge kennenlernen sollen, wird insbesondere von den Studienseminaren vorgegeben. Wenn irgend möglich, sollen sie sogar jeweils eine ihrer Prüfungsunterrichtsstunden in einer Vollzeit- und einen in einer Teilzeitklasse durchführen.
Sollte auch in den Prüfungsordnungen zu finden sein.
In NRW ist es Pflicht, verschiedene Bereiche zu zeigen, Vollzeit und Teilzeit. Ist dies nicht der Fall, muss dies gut begründet sein. Gibt Fälle, wo Schulen nur eingeschränktes Profil bei bestimmten Fächern haben.
Nur in einem Bereich ist es daher nicht möglich. Würde mich auch wundern, wenn das woanders so sehr anders ist.
Mit dieser Einstellung wärest du daher meiner Meinung nach an einer BBS komplett verkehrt
Der Meinung bin ich auch nach den Aussagen in den Posts.
Es klingt auch ein wenig Überheblichkeit raus.
-
Die FDP machte für mich während der Coronapandemie einen sehr positiven Eindruck,
Kannst du das konkretisieren?
-
Aber die Berufstätigkeit muss nach dem Master ausgeführt werden, oder nicht mehr?
Mal eben etwas neben dem Master-Studium jobben, dürfte nicht reichen.
Jap.
Zitat
eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=407575
Die Fachpraktische Tätigkeit hingegen zur Aufnahme des regulären BK-Refs wird vorher entsprechend erarbeitet. Meist durch eine Ausbildung, aber nicht jeder hat eine, daher habe ich da interessante Dinge gehört, zu dem was so anerkannt wurde.
-
Habe es dann mit der Fachpraktischen Tätigkeit verwechselt.
Da kann ich aus Erfahrung von Mit-Refis sagen - da wurde jeder Mist anerkannt. (Finde ich nicht so richtig gut, verpflichtende Ausbildung fände ich für BK-Lehramt durchaus angemessen, bzw. sogar fast für alle Leute, aber das ist ne andere Geschichte)
-
Ich tu mir nur so unglaublich schwer damit, da ja alle Sozialformen verboten sind.
Alle Sozialformen sind verboten? Bei uns nicht.
Da wäre wohl das Bundesland wichtig.
-
Ja, es gilt für Vollzeit.
Habe gerade selbst nachgelesen, da steht nur 2-jährige Berufstätigkeit. Nichts von Vollzeit.
-
Halt mit Auflagen verbunden.
Jup klar. Ich habe den bachelor auch rein fachwissenschaftlich gemacht und dann im Master erst die ganzen fachididaktischen Inhalte.
Denke, wenn es mit der PE nicht klappt, muss ich wohl den Master anpeilen, oder auch einfach 2-Jahre Berufserfahrung sammeln. Dies würde ich aber gerne in der Schule….
Ich persönlich sehe keinen Vorteil für dich oder für die Schule mit der PE.
Wie muss denn die Berufserfahrung nachgewiesen werden? Also gilt das für Vollzeit?
Dies würde ich aber gerne in der Schule….
Ich denke ich würde an deiner Stelle den Master of Education studieren und parallel als Vertretungslehrer arbeiten.
Oder sogar doch noch eine Tätigkeit in der Industrie aufnehmen, gerade solche Berufserfahrung ist durchaus hilfreich später am BK.
Ich denke, ich bin noch gut formbar, auch wenn ich schon 2 Jahre mir was unerwünschtes angeeignet habe..
Das musst du auch selbst entscheiden. Ich kann auch nur aus meiner Beobachtung sprechen, dass dies die größte Hürde bei vielen OBASlern ist.
-
Theoretisch wäre ja auch eine Klassenarbeit in zwei unterschiedlichen Räumen möglich - man braucht dann nur eine weitere (Fach)Aufsicht.
Bei uns steht zum Glück ne große Aula zur Verfügung, selbst mit Abstand sind da über 30 Plätze drin.
Aber ansonsten würde ich es genauso machen. Zwei Räume, zwei Aufsichten, aber dadurch gleiche Zeit / gleiche Klassenarbeit.Oder habe ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?
Ausgangspunkt war die Pressemeldung, dass Wechselunterricht bis zum Sommer vorherrschen soll.
-
Wäre der duale Master of Education nichts für dich? Bzw. kämst du dafür in Frage?
Schaden tut das wohl nicht.
Dann hätte ich schonmal ein bisschen Stallgeruch.
Birgt auch die Gefahr, dass man sich Dinge aneignet, die später völlig über den Haufen geworfen werden müssen.
-
Ich habe zwei sechste Klassen, da müsste ich ja dann vier Vorschläge erstellen 🤔
In solchen Fällen würde ich schauen, dass man Klassen für eine Klassenarbeit komplett einbestellt. Zumindest dann für wichtige Fächer, wo verschiedene Vorschläge nicht leicht sind.
Bei uns ist so zumindest der Plan aktuell.
Mathematisch tausche ich eine Zahl und man sieht, wer selbst rechnet und wer auswendig gelernt hat.
-
Das stimmt, angenehmer klingt das erstmal nicht, besonders, wenn man so lange noch so viele Beurteilungen über sich ergehen lassen muss. Aber wäre das auch so viel mehr als während der Probezeit der Verbeamtung in D?
NRW: Nach dem Ref drei Jahre Beamter auf Probe (wenn verbeamtet) mit zwei Unterrichtsbesuchen nach einem Jahr und die Revision mit zwei Besuchen nach 3 Jahren. Zudem schon feste Anstellung Bei Planstelleninhabung. Also für mich klingt Österreich da nicht sehr entspannt.
-
Was immer sinnvoll ist:
Grundlagen Mathematik wiederholen. Kopfrechnen.
Bruchrechnung, Formel umstellen.Präfixe, umrechnen von Einheiten.
Da bietet sich ein Quiz an, aber blöd, wenn man keinen Beamer hat.
Das würde ich in dem Fall machen. kahoot kommt meistens gut an.
-
elCaputo Deine Ausdrucksweise finde ich doch sehr anstoßend.
Grundsätzlich ist aber die Problematik da. Wir als BK in einem Kreis mit niedriger Inzidenz haben nicht wenige Schüler aus den Kreisen/Städten mit den höchsten Inzidenzen.
Auch wenn ich bei manchen Schülern die Dringlichkeit sehe, bin ich nicht glücklich über volle Schulen.
Hoffe bei uns läuft es mit Augenmaß!
-
Habe mitbekommen, dass sogar ein Fachschüler wegen der angeordneten Prüfungsterminverschiebung mit seinem Arbeitgeber klagen möchte, da er unmittelbar nach den ursprünglich angesetzten Terminen auf Auslandsmontage ist.
Empfinde ich als fahrlässig vom Arbeitgeber. Was wäre, wenn der Prüfling am Tag krank ist.
Oder durchfällt und in die Nachprüfung muss. Das zieht sich ja eh noch auf die Zeit danach.
Werbung