Beiträge von O. Meier

    Hier scheint mir schon die Antwort nicht zur Frage zu passen.

    Wie

    Weil

    Weil der Begriff "Geschwurbel" seit Corona gesellschaftsweit genutzt wird, um bequem Andersdenkende und deren Meinungen bequem zu diskreditieren.

    Sowohl vor, während als auch nach der Pandemie benutze ich den Begriff, um inhaltsleere Wortfolgen und absurden Driss zu deklarieren. Ja, in Zeiten der Pandemie wurde viel geschwurbelt. Davor und danach auch.

    Deine Andeutung, dass die Verwendung des Begriffes „Geschwurbel“ stets unangemessen sei, sehe ich kritisch. Nun gut. Wenn es denn so wäre, dass der Begriff in gesellschaftliche Ungnade gefallen sei, gäbe es dann eine verbale Alternative?

    Aber wenn du das so siehst, warum bezeichnest du den Glauben der anderen einen Satz weiter als

    😉

    ... Geschwurbel?

    Weil er als solcher daherkommt. Da kann ich ja nichts für. Das ist ja auch nicht intolerant oder irgendetwas, wenn ich feststelle, dass viele Worte um Erkenntnislosigkeit gemacht werden. Die Tolerant macht doch aus, dass ich mich davon stören lasse, dass jemand trotzdem etwas absurdes glaubt.

    Etwas genauer. Ich bezeichne den „Glauben“ als gar nichts. Von dem habe ich nämlich keine Kenntnis, weil nichts auch nur annähernd klar formuliert ist. Bisher z. B. konnte mir noch niemand sagen, was denen nun einen Göttin sein soll. Ich äußere mich zu dem, was sie selbst über ihren Glauben sagen. Und das ist eben Geschwurbel von „irgendwelchen Mächten“, „feinstofflichen Zusammenhängen“, „Göttinnen“ und „persönlichen Beziehungen“ zu diesen , „Midi-chlorianern“ oder Dingen, die „sich der Erkenntnis entziehen“.

    Die Existenz einer wie auch immer gearteten Macht kann aktuell weder widerlegt noch bewiesen werden.

    Natürlich nicht. Etwas so unspezifisches wie eine „wie auch immer geartete Macht“ kann überhaupt nicht Gegenstand einer rationalen Beschäftigung sein. In der Wissenschaft be- oder widerlegt man Thesen. Und die müssen schon einigermaßen klar sein. Religiöses Geschwurbel ist das in aller Regel nicht.

    Aber ich sollte auch eine gewissen Respekt für andere Meinungen haben, wenn diese auch möglich sind.

    Zunächst mal halte ich Glaubensfreiheit für ein hohes kulturelles Gut. U. a, das Christentum hat Jahrhunderte dagegen gearbeitet.

    Es darf tatsächlich jede glauben, was sie will. Ganz pragmatisch kann man sie eh nicht davon abhalten. Trotzdem muss es ich nicht erschließen, wie so manche absurde Idee in die Köpfen von Menschen kommt. Das sollte man dann nicht zu persönlich nehmen. A glaubt etwas, B versteht es nicht, trotzdem können sie zusammen arbeiten und kegeln.

    Das macht doch gerade Toleranz aus, dass man jemand anderer den Glauben lässt, ohne ihn zu verstehen. Wenn zwei die gleiche Ansicht haben, ist Toleranz ja gar keine Leistung.

    Es geht hier nicht um irgendwelche Märchen oder irgendwelche Coronaleugner, die wissenschaftliche Fakten ignorieren.

    Nein, es geht um spezielle Märchen, denen man gerne Realität andichten möchte. Mit dem Ignorieren wissenschaftlicher Fakten hat das Christentum auch so ihre Tradition. Galileo Galilei wurde mit der Folter bedroht, damit er seine astronomischen Erkenntnisse leugnete.

    Hier geht es um den Bereich unserer Existenz, der sich (noch) unserem Zugriff entzieht.

    Auch das ist nur Geschwurbel. Wenn sich Dinge „der Erkenntnis entziehen“, kann man über diese eben nichts aussagen. Man kann in einem dunklen Raum nach einer schwarzen Katze, die nicht da ist, suchen, wenn einer das Spaß macht. Wenn man dann ruft „Ich hab' sie.“ darf man sich nicht wundern, dass man schräg angekuckt wird.

    Da finde ich den Beitrag von Schmidt durchaus unangemessen. Im Endeffekt spricht er Gläubigen jegliche Vernunft ab.

    Nein. Er kann halt bestimmte ihrer Gedankengänge nicht nachvollziehen. Wären dass völlig unvernünftige Menschen, könnte man das darauf schieben. Wenn aber Menschen, die in anderen Bereichen völlig vernünftig agieren, an einzelnen Stellen völlig absurde Ideen vorbringen, darf man sich schon darüber wundern. Und das darf man auch sagen.

    Vielleicht hättest Du etwas Religionsunterricht nötig, damit Du verstehst, welche Rolle der Glauben spielen kann.

    Wohl kaum. Welche Rolle Religionenn für die Gesellschaft oder für die Einzelne spielen, kann man woanders besser lernen. Geschichte, Soziologie, Züchologie. Da kann man mal anfangen.

    Wer etwas über Religion verstehen will, sollte sich mit Religion beschäftigen, am besten auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Reproduktion der religiösen Innensicht hält dabei eher auf. Eine hübsche Blume ist selten eine gute Gärtnerin.

    Drei Christen/Theologen, vier Meinungen, würde ich sagen.

    sieht mir nach einer richtig guten Grundlage aus.

    Die Auferstehung wird von der überwiegenden Mehrheit der universitären Theologie im deutschsprachigen Raum ebenfalls nicht als historische Tatsache betrachtet.

    Was wird denn Kindern in Reliegions-„Unterricht“ dazu erzählt? Ist das klar, dass das eine Metapher sein soll?

    Als Eugen Drewermann die z. B. jungfräuliche Geburt als Symbol deuten wollte, hat er von der katholischen Kirche schwer eines auf den Deckel bekommen. Wurde er nicht gar seines Lehrstuhles enthoben? In wissenschaftliche Kreisen wäre das anders abgelaufen. Die katholische Kirche darf aber mit dem Fuß aufstampfen und missliebigen Kindern das Mitspielen verbieten.

    Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Das finde ich auch in Ordnung.

    Hättest du die Schlumpfienen, von denen du berichtest, ohne Entschuldigung nachschreiben lassen, hättest du jetzt womöglich Fünfen stehen, mit denen du eine Note gut begründen könntest.

    jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

    So viele habe ich nicht. Es versuchen sich nicht so viele bei uns zu drücken.

    In der Regel muss ich denen auch nicht hinterherlaufen. Die jeweilige Kollegin schickt sie. Nachgeschriebenen wird im Zweifelsfall auf dem Flur.

    Wenn ich selbst in einer Klasse mit säumigen Unterricht habe, stehen da schon mal Tisch und Stuhl vorbereitet draußen. Ich muss nur noch die Aufgaben drauf legen.

    Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Ja, kenne ich, mache ich nicht mehr so. Wenn ich in der ersten Stunde auf die Schülerinnen treffe, schreiben sie dann nach.

    Immer direkt abgreifen. Die, die vorbereitet und echt krank waren, können dann ohne weitere Verzögerung ihre Leistung zeigen. Die Schlumpfienen kannste damit kalt erwischen.

    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Also, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder kannst du die Leistung auch ohne die letzte Klausur beurteilen. Oft geht das. Dann machst du das.

    Oder das geht in der jeweiligen Konstellation nicht, weil z. B. noch andere Teilleistungen fehlen. Dann dokumentierst du eben das.

    Catch 21 — so oder so, die werden nicht versetzt. Autsch.

    Die Forderung nach einer 1 wegen der fehlenden Nachschreibearbeit, hätte mich dazu veranlasst, mal mit den Damen bei der Schulleiterin vorbeizuschauen. In dem Gespräch hätte sie dann meinen Verdacht widerlegen können, dass sie mit dem Ziel das Nachschreiben absichtlich verschlaubüdelt haben.

    Oder sie könnten den Verdacht nicht ausräumen, dann müssten wir Ordnungsmaßnahmen prüfen.

    Ich lasse mir übrigens weder Entschuldigung noch Attest zeigen, wenn ich nachschreiben lasse. Wozu? Attest kann man eh nicht verlangen und die Entschuldigung schreiben sie halt dann noch. Oder später oder irgendetwas. Auf jeden Fall mit Diskussion. ’Abe isch keine Zeit für. Wenn ich ’ne Note habe, habe ich die.

    Lieber ’ne volle Windel wegwerfen als eine frische.

    Ich habe heute zwei Schülerinnen zum Nachschreiben abgeholt. Während die schon ihre Sachen zusammenkramten, fragt eine Mitschülerin, ob man jetzt noch nachschreiben könne. Es sei doch Notenschluss. Das hätten die anderem Lehrerinnen gesagt.

    Naja, bis heute sollen wir unsere Noten eingetragen haben, damit die nächste Woche auf den Konferenzen vorliegen. „Notenschluss“ ist so ein Unsinns-Begriff, der seit ein paar Jahren durch die Reihen geistert.

    Wenn ich morgen eintrage, reicht es auch noch. Und Freitag ginge noch, und Montag ....

    Für andere ist es aber ein Problem, wie bereits ausgeführt.

    Sie machen es zu ihrem Problem bzw. sie schaffen erst eines.

    In meiner Eigenschaft als Lehrkraft, finde ich es schon schade, wenn bestimmte Dinge nicht gehen, die möglich wären. Der geringere Wirkungsgrad verschlechtert meinen Output.

    Aber das ist dienstlich. Und wenn ich dienstlich nichts regeln kann, bleibt es eben ungeregelt. Da werden weder private Ressourcen noch private Zeit investiert.

    Als Privatperson habe ich kein Problem. Da amüsiere ich mich darüber, wie schlecht vieles an Schulen läuft, das total einfach sein könnte. Und

    Nochmal: es gibt kein Problem, auch ohne Schulkonto nicht. Also braucht man auch keine Lösung.

    Die Schulträgerin entscheidet. Wenn die Schulträgerin keine Tafel in die Klassen hängt, kann ich nichts anschreiben. Wenn es keine Sporthalle gibt, kann kein Sport unterrichtet werden. Und wenn es kein Schulkonto gibt, kann kein Geld verwaltet werden.

    Was davon sollte für mich ein Problem darstellen? Was davon betrifft mich als Privatperson? Und was davon sollte ich privat ändern wollen?

    Wenn das Land möchte, das Klassenfahrten stattfinden, sorgt es bitte für die nötigen Voraussetzungen. Wenn es ohne klarkommt, können sie alles so lassen.

    Ich weiß nicht, warum da noch „Verbände“ irgendetwas „politisch“ regeln sollten.

    Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt

    Ja, mit dem eigenen Geld kann auch eine Lehrerin machen, was sie will. Das darf sie auch in einer Plastiktüte am Bahnhof liegen lassen.

    Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.

    Nein. Nach wie vor bin ich keine Juristin, ich sehe es aber anders

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 266 Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

    Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.

    Jeder kleine Verein hat ein Konto, damit das Vereinsgeld nicht mit dem Privatvermögen der Vorstandsmitglieder vermischt wird. Genau wegen so etwas. Genau wegen so etwas.

    Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.

    Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.


    Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.)

    Wir werden hier keine Einigkeit erzielen. Wir sind allesamt keine Juristen. Und man weiß nicht, ob die sich einig würden. Am Ende entscheiden Gerichte, aber damit möchte ich nichts zu tun bekommen.

    Trotzdem möchte ich meine Sichtweise der Dinge noch einmal darleben. Die Idee, was nicht vrboten sei, sei erlaubt, halte ich für naiv. So funktioniert unser Reechtssystem nicht. Ich frage umgekehrt, wo denn im Gesetz steht, dass dieses Vorgehen erlaubt sei? Bestenfalls also befinden wir uns in einem ungeregelten Graubereich. Auch den möchte ich nicht betreten. Und ich rate auch den Kolleginnen davon ab, das zu tun.

    Vorher sagen alle "Was kann den schon schief gehen?", "Das haben wir schon immer so gemacht." oder "Es geht nicht anders.". Hinterher, wenn was schief gelaufen ist, reißen alle die Arme hoch und wissen von nichts. Dann ist man nur selbst die Idiotin, die darufzahlt. Warum?

    Ich meine einfach, dass das Geld der Eltern oder Schülerinnen nichts auf einem privaten Konto einer Lehrerin zu suchen hat. Diese dienstlich aufzufordern, einer privat Geld zu überweisen, ist zumindest schräg. Wie das rechtens sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

    Das nordrhein-westfälische Schulgesetz erlaubt explizit, die Verwendung von Konten der Schulträgerin für derlei. Und das sind Konten, die für so etwas vorgesehen sind. Und die Verwendung von Privatkonten soll dafür ohne eine solche Regelung erlaubt sein, nur, weil das nirgends als Verbot kodifiziert ist? Macht, was ihr wollt, aber mit so wenig möchte ich weder gegenüber der Schulaufsicht noch vor einem Gericht auftreten müssen.

    Aber ich meine es gibt kein Problem ohne schulisches Konto. So wie kein Internetzugang an der Schule kein Problem ist. man kann dann halt kein Internet nutzen. Besteimmte Unterrichtsmodelle und -inhalte fallen dann weg. Und ohne Konto kann man eben kein Geld bewegen. Das man an der einen oder anderen Stelle schade sein, es ist aber kein Problem.

    Ein Problem verschafft sich, wer sich in diesen, sagen wir, rechtlichen Graubereich begibt.

    Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen.

    Höchtens? Da kann ganz schön 'was zusammenkommen.

    Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. [...] Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.

    Ich empfehle doch mal den einschlägigen Paragraphen zu lesen. Untreue liegt schon dann vor, wenn man den Vermögensinteressen der anderen entgegen läuft. Es reicht, dass ein Schaden eingetreten ist. Dazu muss die Täterin keinen Nutzen aus der Sache schlagen.

    Die ehemalige Bundesklanzlerin Dr. Helmut Kohl wurde im Nachgang der Parteispendenaffäre wegen Untreue mit einem Strafbefehl belegt. Sie galt seit dem als vorbestraft. Durch die Annahme der Spenden hatte sie sogar vor, der Partei zu nützen. Allerdings musste diese nicht unerheblich Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen, weil infolge der inkorrekt angegebenen Spenden der Rechenschaftsbericht der Partei nicht mehr stimmte. So kann's kommen.

    Was ist denn z. B., wenn die Bank die Überweisung zur Veranstalterin nicht ausführt, weil sie sich darauf beruft, dass man ein privates Gehaltskonto betreibe, jedoch für derlei ein Geschäftskonto notwendig wäre, und man dadurch Fristen versäumt? Gab es bisher nocht nicht? Möchtet ihr die erste sein, der das widerfährt? Habt ihr sonst keinen Spaß in eurem Leben?

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