Dann bist du aus der Brandbekämpfung schon mal raus. Ist doch ok.
Beiträge von O. Meier
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Feuerlöscher müssen in einer Höhe von max. 1.20 Metern angebracht sein!
Wie wird da gemessen? Ober- oder Unterkante des Gerätes?
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Wie oft sind denn in letzter Zeit bei Lesenächten Schulen in NRW abgefackelt?
Gute Frage. Vorbeugen klappt bekanntlich hinterher am besten.
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Vom Brandschutzaspekt her hat sich hier noch niemand über solche Aktionen beschwert. Weder die Feuerwehr, noch Eltern, die selbst in der frewilligen Feuerwehr sind noch andere Eltern.
Wenn ihr die Feuerwehr einschaltet, ist der Brandschutz ja geklärt.
Ansonsten muss ich aber such etwas den Kopf schütteln. Brandschutz war in diesem Thread kein Thema. Und sicherlich bei vielen in der Planung solcher Aktivitäten auch nicht. Wenn dann jemand auf diesen Aspekt hinweist, wird nach der Rechtslage gefragt, für die sich vorher niemand interessierte.
Die Rechtslage ist immer, dass ihr für euer Handeln verantwortlich seid. Und wenn ihr entscheidet, dass Kinder in nicht dafür vorgesehenen Räumen übernachten, müsst ihr sicherstellen, dass das auch geht.
Es ist ja schön, wenn die Kinder ein tolles Erlebnis haben. Noch schöner ist es, wenn alle wieder lebend nach Hause kommen.
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Ihr erwartet doch nicht ernsthaft, dass religiöse Regeln in sich oder gar im Abgleich mit der Realität Sinn ergeben? Man beruft sich ja gerade auf Religion, um absurde Ideen nicht sachlichen Kriterien unterwerfen zu müssen.
Ich ließe mich da auf keine Diskussion ein, welches denn nun die „richtige“ Interpretation irgendeines dicken Buches ist. Es sei denn, ich wollte einen Krieg anzetteln. Dafür sind Diskussionen um Details der Dogmen in der Geschichte immer gut gewesen.
Auf eine innerreligiöse Diskussion ließe ich mich nicht ein.
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Diese Aussage ist erkennbar falsch. Zum Einen gilt die Rauchwarnmelderpflicht laut BauO ausschließlich für Wohnungen, zum Anderen lassen sich mögliche Auflagen rund um den Brandschutz in Schule bei Übernachtung auch anderweitig heilen als durch Nachrüstung entsprechender Melder.
Eben. Deswegen „grundsätzlich erstmal“.
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Also. Ich fasse mal zusammen: Man kann mit Restalkohol eine Naturwissenschaft lernen, also ist ein Informatik-Studium für die TE kein Problem.
Objektivierbare Kriterien waren wohl mal wieder ausverkauft.
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dass man diesen Beruf nur 40 Jahre+ durchhält, wenn man für die Fächer und für das pädagogische Arbeiten mit Kindern/Jugendlichen brennt.
Nein, wenn du brennst, hältst du nicht so lange durch. Du wirst vorher verbrannt sein.
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ich meine, dass das Kopftuch immer auch ein öffentliches politisches Symbol ist und nicht nur ein privates religiöses - das ist untrennbar
Wenn auch andere Kopfbedeckungen erlaubt sind, ist das Kopftuch keine Ausnahme mehr und damit ein Bisschen weniger ein Symbol. Dann hat jemand einfach eines auf und fertig.
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Frauenkleidung
Was ist das?
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Es gibt hier noch einiges zu sagen, ich schau mal, wie viel ich schaffe. Zunächst mal finde ich die Diskussion Inklusion vs. Förderschule hier nicht optimal angesiedelt. Das ist doch ein komplexes Thema. Und wenn einem dann jemand „deutlich“ einfachere Lösungen verspricht, na, dann ist die Wurst eigentlich schon geplatzt.
Aber. Um doch noch einen Bezug zum Theman herzustellen. Wer weniger Inklusion will, muss mehr Förderschule bejahen. Und dafür braucht's halt Leute, die Konsequenz sind Abordnungen wie die diskutierten.
Etwas platt könnte man formulieren, dass entweder die Menschen mit Behinderung zu euch kommen oder ihr zu ihnen. Wir können sie nicht im Schuppen einsperren und mit Essensresten versorgen.
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Apropos Werkstatt: unsere Bäckermeisterin verlangt kurzärmlige Oberbekleidung in der Backstube, damit man nicht mit dem Ärmel im Teig rummanscht. Hygiene, quasi „Vernunft vor Zunft“. Einige Mädels tragen zum „Verdecken der Reize“ aber lieber langärmelig. Gibt immer wieder Diskussionen.
Letztendlich kann man bestimmte Berufe halt nicht ausüben, wenn man sich für eine Religion entscheidet, die das nicht zulässt.
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Man muss Kopftücher durchaus kritisch sehen. So wie alle religiösen Symbole in staatlichen Schulen.
Ja, müsste man. Trotzdem lässt die Rechtslage es uns erdulden.
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dir eine ausführliche Begründung der Absichten in Schriftform zukommen zu lassen
„In meiner Religionsgemeinschaft ist das Tragen einer Schirmmütze vorgeschrieben. Weitere Regeln verbieten mir, im Detail darüber zu sprechen. Die Inhalte der heiligen Schriften sind nur Glaubensschwestern zugänglich. Sie kommen in die Hölle, weil Sie danach gefargt haben. Viel Glück.“
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Es kamen schon die ersten Einwände, dass man auch das Tragen einer anderen Kopfbedeckung letztlich mit der "persönlichen Überzeugung" oder "religiösen Ansichten" begründen könnte.
Die Schülerinnen, die das sagen, wissen, dass das vorgeschoben ist. Das kann man ihnen auch so zurückmelden. Man könnte dann ein Gespräch über Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz anschließen.
Ich verlange übrigens nicht, dass die Schülerinnen die Kopfbedeckungen abnehmen. Ich erkläre ihnen, dass das Ablegen der Kopfbedeckung (und auch das Ablegen der Jacke) bedeutet, dass man irgendwo angekommen sei, sich womöglich sogar dort wohl fühlt. Insofern bedeute das Aufbehalten der Kopfbedeckung, dass man eben (noch) nicht angekommen sei. Und wenn sie in Klassen genau so sitzen möchten, wie an der Bushaltestelle, dann sollten sie das tun.
Für etwas zwei Drittel reicht das. Mit dem Rest verschwende ich meine Zeit nicht. Sie dürfen so auf mich wirken, wie sie möchten. Allein. Von mir bekommen sie (einmalig) eine Rückmeldung über ihre Wirkung nach außen. So bekommen sie einen klitzekleine Übung darin, etwas für sich zu entscheiden und auch die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Manchmal lassen sie die Mützen auch auf und die Jacken an, weil ihnen kalt ist. Soll ich da noch über diskutieren? Manche haben sogar Fleece- oder Wolldecken dabei.
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ÖPNV oder privaten Fahrzeugen fahren möchte
Gerade beim ÖPNV ist das keine Frage von möchten. Und dass in diesem Lande auch die öffentliche Verwaltung davon ausgeht, dass „eh jede ein Auto“ habe, wundert auch.
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Oder sollst du am Ende berufsbegleitend für den Einsatz an einer Förderschule pädagogisch, didaktisch oder auch (entwicklungs-)psychologisch nachqualifiziert werden?
Vorher wäre besser als begleitend. Aber beides nützte nichts, wenn derjenige keinen Bock hat.
Hier werden ja schon Pläne geschmiedet oder Andeutungen gemacht, wie man mit dem Wagenheber in die Vitrine hauen kann.
Letztendlich müsste man die Verweigerinnen gewähren lassen, um die vulnerable Schülerinnen-Gruppe zu schützen. Jemanden mit einer, räusper, zweifelhaften Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung ist an einer Förderschule nicht richtig.
Auch wenn man es nicht richtig findet, sich mit Bockigkeit einer Abordnung zu entziehen, geht doch der Schutz der Betroffenen vor.
Für die TE mit ihren Fächern und „Qualifikationen“ findet man gewiss eine Verwendung.
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In den (außerstädtischen) Höhenlagen war es hier empfindlich glatt. Ich war froh, dass ich nicht 'raus musste. Die Situation ist lokal unterschiedlich, so müssen wohl auch lokale Entscheidungen getroffen werden. Ist ja auch passiert.
Ok, halt nicht immer die richtigen ...
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müsste man dir eine entsprechende Koordinationsstelle schaffen
Das wurde bereits getan, AFAIR. Insofern.
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