Also, für NRW gab es mal eine Übersicht des Ministeriums, was man annehmen darf, so dass keine Vorteilsannahme vorliegt.
AFAIR war danach die Annahme von Freiplätzen erlaubt. Das eigenständige Umlegen von Lehrerinnenfahrtkosten auf die Schülerinnen nicht. Letztendlich sind die Freiplätze aber auch nur eine Umlage. Damit tragen die Schülerinnen die Kosten, die das Land übernehmen muss. Deshalb nähme ich einen solchen Platz auch nur ungern an.
Google?
Zum vorliegenden Fall? Wie ist denn die Fahrt genehmigt worden? Da muss doch im Antrag auch etwas zu den Kosten gestanden haben.
Mit vorstrecken und wiederholen wäre ich jedenfalls nicht einverstanden. Entweder das Land geht in Vorleistung oder ich fahre nicht.
„Steht in der BASS“ ist genau so eine brauchbare Quellenangabe wie „Steht im Internet“.