@O.Meier
Dürfte ich darum bitten, die Namensverballhornung zu unterlassen?
@O.Meier
Dürfte ich darum bitten, die Namensverballhornung zu unterlassen?
dass die Speicherung personenbezogener Daten auf den ausgehändigten Dienstgeräten "nicht vorgesehen" ist,
„Nicht vorgesehen“ heißt, dass ich das nicht mache. Konkret wird es so sein, das bei Auswahl und Einrichtung der Spielzeuge eben nicht auf Datenschutzkonformität geachtet wurde.
Wenn man doch personenbezogene Daten auf diesen Geräten speichert, macht man das wider besseren Wissens.
Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.
Alternativ kannst Rechtsmittel einlegen. Widerspruch gegen die Nichtzulassung, Klage gegen die Regelung, whatever.
Zu große Hoffnungen machte ich mir allerdings nicht. Womöglich ist es effizienter, die Zeit nutzen, um am eigenen Gesundheitszustand etwas zu verbessern. In manchen Fällen geht da was.
Referendariat geht aufgrund der Altersgrenze in meinem Bundesland nicht mehr.
Vielleicht sind die Regeln in einem anderen Bundesland anders. Falls die Verbeamtungsaltersgrenze das Problem sein sollte, den „Quereinstieg“ (OBAS) in NRW macht man als Angestellte und kann auch anschließend als solche beschäftigt werden.
Ich behaupte mal, dass das in fast allen Grundschulen nicht der Fall ist.
Und dann? Lässt man das so? Oder beantragt msn ordentliche Arbeitsplätze mit anständiger Ausstattung?
Eine Regelung, dass man den Datenschutz unter solchen Bedingungen ignorieren könne, kenne ich jedenfalls nicht. Habe ich etwas übersehen?
Deren Schulen verfügen aber für diese und ähnliche Zwecke aber auch über genügend Lehrerrechner, wo man in Ruhe arbeiten kann.
Und wenn das irgendwo tatsächlich nicht der Fall ist, muss man dafür sorgen. Man kann aber nicht einfach so wesentliche Daten auf irgend einer Kiste speichern, die zu Hause gerade so ’rumsteht.
Zeugnisse schreibe ich zuhause
So lange du keine Unterlagen offen herum liegen lässt, sondern diese brav wegschließt, sollte das gehen. Du hast zu Hause einen Dienstrechner? Oder habt ihr Laptops?
Oder wolltest du nur ein Dienstvergehen in Form eines Datenschutzverstoßes anzeigen? Ich glaube nicht, das hier die zuständige Stelle ist.
Aber wir kriegen Probleme, wenn wir unsere Zeugnisse auf den privaten PC schreiben (müssen), da keine Dienstrechner zur Verfügung stehen.
Das Problem ist, dass keine Dienstrechner zur Verfügung stehen. Das ist einfach zu lösen.
Zeugnisdaten haben auf Privatrechnern nun wirklich nichts verloren. Wer solcherlei tut, kriegt mit Recht Probleme.
Nach zwei Diktaturen mehr als gerechtfertigt, darüber nachzudenken, was wo gespeichert wird.
Die Merkel-Diktatur und die Corona-Diktatur?
Ja, Datenschutz ist wichtig. De facto haben wir aber keinen. Die großen Online-Datensammler scheren sich ’ne Dreck darum, während kleine Handwerksbetriebe und Sportvereine ihre Seiten vom Netz nehmen, weil die Schissbezüglich der Cookies haben.
Der Datenschutz in diesem Land dient halt leider nicht dem Schutz der Daten, sondern als Pauschalausrede, etwas nicht zu machen.
Wenn eine Bundesbehörde z. B. ein Impfregister unterhält, gehe ich davon aus, dass die technischen Möglichkeiten, die Daten sicher und missbrauchsfest zu speichern, auch genutzt werden. Von der Datenschutzbeauftragten erwarte ich, dass sie nicht dahersäuselt, dass das vielleicht nicht geht. Sondern, dass sie sich konkret darum kümmert, wie es umgesetzt wird, damit wir den erhofften Nutzen unter Einhaltung des Datenschutzes bekommen.
Irgendwie stellen sich einige immer nur die Frage, was man dürfe. Wie kriegt man es hin, dass man doch den privaten Rechner nutzen darf? Welchen Aufwand betreibe ich, um dem fehlangeschafften Dienstgerät doch noch einen Nutzen abzugewinnen?
Ich frage oft auch mal, was ich tun müsse. Muss ich den Akku vom dienstlichen iPad leer spielen oder darf es weiter in der Ecke liegen? Muss ich Unterrichtszeit damit verplempern, mich mit den Zicken und Tücken technischer Ausstattung herumzuschlagen?
Muss ich nicht? Dann lass‘ ich es lieber.
Verwaltung/Einrichtung/Administration der LeihGeräte in der Hand der einzelnen Lehrkraft.
Damit entfällt der wesentliche Grund, die Daten auf dienstlichen Geräten zu verarbeiten. Die einzelne Lehrkraft ist in aller Regel nicht in der Lage, technische Datenschutzkonformität sicher zu stellen. Sie sollte es gar nicht erst versuchen.
Wer sich auf einen solchen Driss einlässt, gehört doch geprügelt.
Nicht zu einem Amtsarzt möchte?
Dann musst du das nicht. Öffentlicher Dienst im Allgemeinen und Schule im Speziellen sind so organisiert, dass jede nur macht, was sie möchte.
Mein jüngeres Kind hat jüngst beim Wichteln ein Buch bekommen, was es schon hat.
Ein gutes Buch kann man auch zweimal lesen.
Fülleicht haste auch Glück und dein Flug wird gestrichen.
soll. Offenbar hat das was mit Datenschutz zu tun, dass dies noch nicht erfolgt ist, man korrigiere mich, wenn das nicht stimmt.
Dieser hirnverbrannte Stuss, dass der Datenschutz immer dann aktiviert wird, wenn er sich gegen die Menschen richtet, geht mir schon lange auf den Keks.
Aber wer das so nicht feiern möchte, kann ja darüber traurig sein, dass er durch Quarantäne daran gehindert wird.
Wenn sie sonst keine Probleme hat, gönne ich ihr den selbstinduzierten Frust. Wenn’s hilft.
Werbung