Soweit. Die Theorie ist klar. In der Anwendung sehe ich noch nicht ganz klar.
Das gleiche gilt, wenn dein Passwort gehackt wurde - ohne Handy bringt das nichts, aber natürlich musst du dein Kennwort ändern
Was mir immer noch nicht klar ist. Wo kommt denn nach der Erstanmeldung das Telefon als zweiter Faktor ins Spiel. Wann wird also nochmal eine Kontroll-Kurznachricht an das Mobiltelefon verschickt? Dass jemand nach seinem Handy nifftelt, weil sie ihr iPad benutzen möchte, habe ich noch nicht beobachtet.
Wann also braucht man das Telefon als zweiten Faktor. Das konnte mir bisher weder die Kollegin, die bei uns die Geräte administriert, noch die "Spezialisten" von Apple, die einem solcherlei Geräte verkaufen möchten, sagen.
Damit sind Handynummer und AppleID verbunden und eine Einheit.
Eine solche Einheit aus dienstlichem Gerät und privater Telefonnummer finde ich schon etwas schräg. Aber das muss an mir liegen, sonst fällt da je keinem etwas auf. Man muss ja als Telefonbesitzer sicher stellen, dass man auch zukünftig über diese Nummer verfügt. Interessante explizite Erwartungen, die da unsere Schulträgerin an uns hat.
Und was passiert denn, wenn jemand tatsächlich sein Handy verliert und seine Nummer sperren muss?
iPads haben noch eine interessante Besonderheit. Die einmal registriere AppleID auf dem Gerät kann nicht wieder entfernt werden, ohne dass der bisherige Besitzer der AppleID dies explizit freischaltet.
Da war gerade ein Artikel im c't, der sich mit diesem Problem bei Gebrauchtgeräten beschäftigte. Aufhänger war jemand, der ein geerbtes iPad nicht benutzen kann. Könnte natürlich auch für Schulen eine Bedeutung kriegen, wenn man nicht daran denkt, dass die, die die Schule verlassen, ihr iPad "freigeben" müssen.