Beiträge von O. Meier

    Ach, Leute, ehrlich? Wollen wir jetzt einen Erfahrungswettstreit machen? Was nützt es mir, wenn jemand anders mal gutes Essen bekommen hat? Ich habe ganz unterschiedliche Erfahrungen mit Gemeinschaftsverpflegung gemacht. Meist weiß man erst hinterher, was man kriegt. Nö, keine Lust etwas so Essentielles eis Essen "auszuprobieren".

    Ja, ich habe auch schon erfolgreich Klassenfahrten in kurzer Entfernung gemacht. Deswegen war das Essen auch nicht gut (wenn auch erträglich). In dem Bildungsgang, in dem ich derzeit Klassenlehrer bin, fahren immer zwei Klassen zusammen. Wenn dann Planungen auf den Tisch kommen, die 18 Stunden einfache Fahrt erforden, dann kann man Alternativen planen. Oder man lässt die fahren, die das als irren Spaß empfinden und empfiehlt sich. Ich sorge dann in meinem Sprengel dafür, dass alle die Zettel unterschreiben und rechtzeitig bezahlen.

    Unserm SL ist es ganz recht, wenn nur drei Lehrer mit zwei Klassen fahren, dann muss einer weniger vertreten werden.

    Zum anderen: die Schüler bzw. die Eltern zahlen für die Fahrt. Warum sollte ich denen etwas anbieten, wo sie nicht hinwollen? Von uns aus ist man z.B. recht schnell und unkompliziert in den NIederlanden. Da wollen aber viele nicht hin. Dann doch lieber Spanien oder so. Sollen Sie doch das Geld für dafür in den Ferien investieren.

    Hatte ich die Zeltwiese schon erwähnt? Wollen auch viele nicht. Meine Erfahrung ist, dass es hinterher immer allen gefallen hat. Aber was soll ich mir denn den Mund fuselig reden, wenn vorher keiner Lust hat?

    Habe ich schon mal erwähnt, dass Kollegen, die weite Fahrten anbieten, damit die Maßstäbe verschieben?

    Schon komisch, dass man sich hier für Spaß am und im Job rechtfertigen muss.

    Nein, dafür nicht. Nur für die Belastungen, die er anderen für seinen Spaß aufbürdet. Dazu gehört dann auch die Verschiebung von Maßstäben, die hier im Thread schon erwähnt wurde, den Angesprochenen aber trotz Hinweis nicht auffällt. Klassenfahrten übers Wochende, Flugreisen nach Barcelona oder Malta dürfen es schon sein. Das weckt Begehrlichkeiten. Da hat man im Zweifelsfall zu tun, um abzuwehren, dass die Ausnahme zur Selbstverständlichkiet wird. Ich mahne zur Vorsicht.

    Zwei Übernachtungen auf einer Zeltwiese mit Trocketoilette und Zähneputzen an der Quelle, spielt dann keine Rolle mehr. Das bringt zwar etwas für die Klassengemeinschaft und für die Persönlichkeitsentwicklung, riecht aber nicht genug nach dem Urlaub, in den die Parallelklasse in der Schulzeit fliegt. Da muss es schon eine große Stadt im Ausland oder irgendetwas mit Strand sein.

    Ich habe es erläutert: Ich fahre auch zu meinem Privatvergnügen, denn ich habe bisher Städte für lau gesehen, die ich noch nie besucht habe.

    Mir ist Zeit ein höheres Gut als Geld. Wenn ich in eine Stadt fahren wollte, machte ich das, aber dann so, dass ich etwas davon habe. Allerdings interessieren mich (große) Städte, in die Klassenfahrten wohl gerne gehen, nicht sonderlich. Da finde ich doch weniger urbanisierte Landschaften schöner. Da möchte ich dann aber auch nicht mit Gruppen reintrampeln. In einem Dorf mit sieben Einwohnern, von denen einem einer ein Stück Wiese tum Zelten anbietet, wäre 25 Schüler escht fehl am Platz.

    Jetzt wird es dann doch etwas lächerlich, oder?

    Nein, es sind eben diese Unannehmlichkeiten, die dafür sorgen, dass Klassenfahrten zu einer solchen Belastung werden. Wie soll ich denn tagsüber ernstzunehmend eine Gruppe Jugendlicher beaufsichtigen, wenn ich die Nacht vorher im Bus verbracht habe, statt zu schlafen? Unterbringung im einem Zimmer mit Klimaanlage, die einem die Schleimhäute austrocknet. Komisches Zeug, dass verwirrte Köche für Nahrung halten. Solche Selbstverständlichkeiten häufen sich im Umfeld von Klassenfahrten. Wie gesagt, nach meiner letzten Fahrt war ich krank. Da ging nichts mehr. Muss das sein? Muss mir jemand das zumuten?

    Wo doch gerade die Fürsorgepflicht ins Renne gegangen ist.

    Du magst das lächerlich finden, ich kümmere mich um meine Gesundheit.

    Kennt Ihr persönlich Fälle, in denen jmd. zum Amtsarzt musste, weil Zweifel daran bestand, ob die Person wirklich krank war?

    Ich frage mich, wei das im Falle von Klassenfahrten laufen soll. Montag früh, 08:00, Bus kommt. Schüler sind afst schon da (wurden für 07:30 einbestellt). Anruf eines Mitreisenden, Er habe die Grippe, Attest sei unterwegs. Und dann, ruft der Schulleiter beim Amtsarzt an und schickt den zum Kollegen nach Hause? Ich befürchte, so flexibel sind Amtsärzte gar nicht.

    Die Chance, einen akuten Krankheitsbetrüger dran zu kriegen, ist vielleicht niedriger, als es den Ehrlichen lieb ist.

    O. Meier: Dann zitiere doch bitte deine so profunden Gerichtsurteile zu dem Thema.

    Ich kenne keines. Ich behaupte übrigens auch nicht zu wissen, wie so ein Verfahren ausgehen wird. Ich sagte ja, ich ließe es drauf ankommen.

    Die gibt es für Beamte nicht und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Dienst- und Treuepflichten.

    Das wäre ein Begründung in einem Urteil. Dass es kein Urteil gibt, liegt wohl daran, dass noch niemand geklagt hat. Schön, wenn sich etwas ausßergerichtlich klären lässt.

    Du wirst vom Dienstherrn vollumfänglich alimentiert und dafür darf er per Gesetz und Verordnung festlegen was du zu tun und zu lassen hast. Dabei darf er nicht gegen die Verfassung verstoßen, aber auf die Begründung warum die Teilnahme einer Lehrkraft (Vollzeit) an einer Klassenfahrt ohne zusätzliche Vergütung verfassungswidrig sein sollte, bin ich gespannt.

    Da wäre schon mal meine körperlliche Unversehrheit, die durch die langen Dienst- und unverhältnismäßig kurzen Pausenzeiten gefährdet ist. Oder durch unsinnig lange Busfahrten. Nachdem ich das letzte Mal gefahren war, wurde ich krank geschrieben. Auch nicht sinnig, wenn man erst eine Woche keinen Unterricht hält, weil man in der Weltgeschichte 'rumgurken muss, und dann in der Folgewoche ebenfalls vertreten werden muss, weil man körperlich durch ist.

    Es gibt aber auch noch Rechtsgüter unterhalb der Verfassung, die abzuwägen sind.

    du kannst ja meinetwegen remonstrieren, dann sagt die Schulleitung nein und du kannst dir das Ganze nochmal von der Schulaufsichtsbehörde bestätigen lassen und meinetwegen auch klagen. Das hat keine aufschiebende Wirkung, du fährst trotzdem und verlierst Geld im Klageverfahren.

    Ich meine nicht zu wissen, wie es ausgeht. Die Bestimmtheit, mit der du es zu wissen meinst, kann ich nicht nachvollziehen. Deine Einschätzung ist mir auch nicht besonders wichtig. Und, wie gesagt, ich ließe es drauf ankomme, auch finanziell.

    Das ist aber keinesfalls das Verhalten, was juristisch sauber ist, weil damit einzelne Kollegen (wenn auch freiwillig) über Gebühr belastet werden, ebenfalls einfacher Grund: Fürsorgepflicht.

    Auch den Kollegen steht der Rechtsweg offen, um sich gegen übergebührliche Belastung zu wehren. Der Schulleiter muss durchaus auch abschätzen, was er dem Einzelnen zumuten kann. Dass er z.B. meine Sichtweise akzeptiert, rechtfertigt noch lange nicht, dass andere mehr fahren. Er muss mit dem Personal klar kommen, dass er hat. Und danach kann er Fahrten anordnen.

    Überhaupt weiß ich nicht, welches Interesse ein Schulleiter daran ahben sollte, einen Lehrer anzuweisen, eine Woche lang keinen Unterricht zu halten. Haben die jetzt neuerdings alle so dicke Personaldecken?

    Und die "Eier in der Hose" heißen einfach nur, dass man sich als Schulleitung nicht nur von Eltern und Schülern, sondern auch von Lehrern nichts gefallen lassen sollte.

    Die Formulierung ist hinreichend eindeutig. Ich nehme zur Kenntnis, dass du aber etwas anderes gemeint hast.

    dass sich eine Schulleitung die mehr Verstand als Herz hat,

    Das wär's, gelle, eine Schulleitung mit Verstand.

    Wenn du das nicht kannst, O.Meier dann musst du eben mit dem Fuß aufstampfen

    Nein. Genau das muss ich eben nicht. Ich pflege mein Vorbingen sachlich zu formulieren. Außerdem bin ich erwachsen.

    und müsstest an MEINER Schule hier ziemlichen Ärger und Aufruhr in Kauf nehmen, selbst wenn du im Endeffekt Recht bekommen würdest. Aber ob dir das anschließende Klima das dann Wert ist.......

    In einer Schule, in der solche Drohungen ausgesprochen werden (können), ist das Klima eh schon feuchtkalt bis frostig. Beeindruckender Führungsstil und beeindruckende Kollegialität.

    Wie gesagt, wer die Stechuhr möchte, soll danach rufen. Aber ich fürchte, das wird ganz schnell zum Bumerang.
    Dein Beispiel ist nur eins für den Umstand, dass wir alle je nach Unterrichtsverteilung, Fächerkombi, außerunterrichtlichem Engagement etc. unterschiedliche zeitliche Belastungsspitzen haben können. Der Klassenlehrer einer Klasse würde Dir jetzt zig Elterngespräche entgegenhalten, der Doppelkorrekturfachlehrer seine Klasuren, der Musiklehrer die Ensemblearbeit und die Sonderproben...

    Genau, unterm Strich machen alle mehr als genug. Insbesondere sind da aber keine 80 Stunden für 'ne Klassenfahrt mehr über, die ich sonst zu wenig arbeiten würde. Sollte aber solche Kapazitäten frei sien, fallen mir 3 bis 4 Millionen Sachen ein, die in der Zeit auch erledigen könnte.

    Es ist aber nicht nur die Zeit, es ist auch die Abwesenheit von zu Hause, die eventuell bescheide Unterbringung in einer Kammer mit zu weichem Bett, Busmarathons als An- und Abreise und die eingeschränkten Verpflegungsmöglichkeiten. Auch für diesen Unanehmlichkeiten muss es eine Rechtfertgung geben.

    Die Stechuhr hat im höheren Dienst wenig Platz. Trotzdem muss es eine Grenze geben dessen, was man uns oben aufpackt. Der Dienstherr würde ich übrigens mit einer Stechuhrregelung nur deshalb nicht ins Knie schießen, weil es immer noch genug Kollegen gäbe, die ihre Überstunden verschenken würden.

    Wie stellst du dir das dann vor? Das ich als Teilzeitkraft nur jede 2. Klasse begleite? D.h. wenn ich nach den Sommerferien in 5 starte, werde ich die Klasse weder in 7 noch in 10 begleiten, weil ich das ja schon bei meiner jetzigen Klasse gemacht habe?

    Ganzheitlich gedacht, müsste da derjenige eine Idee haben, der sich ausgedacht hat, dass in dem von dir beschriebenen Rhythmus gefahren wird, wenn er doch weiß dass die Klassenlehrerschaft durchgängig vergeben wird. Dass bei euch anscheinend die Teilzeitler mit Klassenführungen im gleichen Maß betraut werden wie die Vollzeitler, finde ich auch schon nicht OK.


    Bei diesem System muss halt jeder ran, weil wir sonst nicht genügend Kollegen haben.

    Wenn's Personal nicht reicht, wäre eine Reduzierung der Fahrten eine Lösung.

    Er würde kein Recht bekommen.

    Aha, dann wissen wir's ja ganz genau. Beeindruckende Begründung. Gut, dass wir keine Gerichte mehr brauchen.

    Jeder Schulleiter mit Eiern in der Hose würde ihn anweisen zu fahren

    Die Eier allein reichen nicht, der SL muss es auch nötig haben, sich die öffentlich prall zu reiben. Neben dicken Genitalien sollen Schulleiter aber in seltenen Fällen auch mit Verstand gesegnet sein.

    hm bei Weigerung ein Disziplinarverfahren anhängen

    Es geht nicht um Weigerung sondern lediglichbum Darlegung der Gründe, nicht zu fahren. Ist vielleicht für die Eier-Hosen-Fraktion schon zu kompliziert. Und ein Disziplinarverfahren gibt es ihm Rechtsstaat auch nciht dafür, dass man sein Rechte wahrnimmt, gegen eien Weisung vorzugehen.

    seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für ein Klageverfahren mangels Erfolgsaussicht ablehnt.

    Wenn ich sage, dass ich bereit bin, es darauf ankommen zu lassen, dann auch finanziell. Das ist's mir doch wert, dass ich am Ende rechtliche Klarheit habe.

    sind dann einfach krank.

    Uiuiui, schlechter Stil, gaaaanz schlechter Stil.

    Da braucht es Schulleiter mit Ar*** in der Hose.

    Eier. Arsch. Was so'n Schulleiter alles in der Hose haben muss. Könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass ein Schulleiter was im Kopf hat?

    da viele JH bzw. Reiseveranstalter von Klassenfahrten eine juristische Person als Vertragspartner ausschlössen und auf eine natürliche Person bestünden.

    Kann ja sein, dass diese Veranstalter genug sonstige Kunden haben und auf Gruppen nicht angewiesen sind. Deren Problem, das muss ich nicht klären.

    Für mich kein Grund einen privaten Vertrag für eine dienstliche Fahrt abzuschließen. Auch nicht im Auftrag der Eltern oder nach irgendeine andere windigen Konstrukt. Nö, wenn ich dienstlich fahre kann ja njr mein Dienstherr bzw. eine im angehörige Stelle mich beauftragen, den Vertrag zu schließen. Also schließe ich den eben im Auftrag der Schule oder des Landes. Alles andere halte ich rechtlich nich für haltbar. Das würde ich auch eine gerichtliche Prüfung nicht ausschließen, wenn jemand komische Handlungen anweist.

    Du hast nicht 40 Jahre lang einen Säugling zu Hause haben. Dein ganzes Lehrerleben Klassenfahrten zu verweigern stelle ich mir sinnlos und schwierig vor.

    Es gibt noch andere Gründe, nicht zu fahren. Und die sollte man darlegen. Das hat nichts mit einer Weigerung zu tun, sondern lediglich eien Abwägugn von Interessen und Rechtsgütern.

    Wenn allerdings ohnehin das Geld fehlt, erübrigt sich die Frage.

    Vielleicht sollte man dann von pauschalen Aussagen wie "niemand kann Dich zwingen" Abstand nehmen, weil sie einmal in die Tat umgesetzt in NRW einen Vertoß gegen die Dienstordnung darstellen würden.

    Nunja, es sollen ja alle Beteiligten kollegial und vertrauensvoll miteienander umgehen. Mal abgesehen davon, dass man doch bezweifeln kann, ob man Kollegialität und Vertrauen wirklich per Anordnung in die Köpfe und Herzen der Menschen kriegen kann, muss eben auch der Schulleiter entsprechend agieren.

    Es geht übrigens nicht darum, einfach mit dem Fuß aufzustampfen und nicht fahren zu wollen. Sondern vielmehr darum, im Falle einer Anordnung einer Fahrt sachlich, kollegial und vertrauensvoll darzulegen, was individuell dagegen spricht. Da steht dann die einseitige Festlegung des Dienstherren gegen z.B. die exorbitanten Dienst- und Bereitschaftszeiten während der Fahrt, über deren Ausgleich und Vergütung orignal und nachdrücklich nichts geregelt ist, die eventuell nicht amtsangemessene Unterbringung, die Widrigkeiten bei der Anreise, und eben die Abwesenheit von zu Hause. Ehe und Familie sind nämlich mit Verfassungsrang besonders geschützt. Und wenn man sich im Vertrauen und bei aller Kollegialität nicht einig wird, muss eben eine höhere Stelle diese Abwägung vornehmen und eine Entscheidung treffen.

    Ich sehe da keinen Verstoß gegen die Dienstordnung, auch wenn "niemand kann dich zwingen" eine verkürzte Darstellung ist. "Du musst fahren, weil es in der ADO steht" (solches und ähnliches liest man immer wieder) trifft die Sachlage auch nicht vollständig.

    Stimmt leider so nicht. Bei uns sind die Fahrten im Schulprogramm verankert.

    Jetzt würde mich am interessieren inwiefern ein Schulprogramm eine rechtliche Bindung entfaltet. Ich würd's daruf ankommen lassen, dass gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn mich jemand auf eine Klassenfahrt schicken. Und ja, die Überstunden und ihr Ausgleich wären da auch ein Thema. Warum soll man denn nicht auch obiges Urteil zitieren? Da muss man doch erst mal begründen, warum das auf Beamte nicht anwendbar ist etc.

    Die lange Abwesenheit von zu Hause ist durchaus ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, die durch ein höheres Gut gerechtfertigt sein muss.

    Aber zurück zum Schulprogramm: Ist in dem auch geregelt, wo das Geld für die Lehrerfahrtkosten herkommt? Das wäre mal praktisch und ganzheitlich gedacht. In MarlenHs Anmerkung ging es darum, dass eben kein Geld für die Fahrten da ist und man es deshalb den Lehrern abnötigt. Da kann im Schulprogramm stehen, was will, wenn kein Geld da ist, kann nicht gefahren werden.

    Natürlich kann man hobbymäßig auch mit Schülern in den Urlaub fahren. Im meinem Fall ist allerdings meien Tätigkiet als Lehrer mein Hauotberuf und ich betrachte die Sache deshalb aus dieser Sichtweise.

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