wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?
Eine. Wofür ist das relevant?
Ich ergänze mal noch die Antwort auf die Frage, bei wie vielen Fahrten ich mein privates Konto eingesetzt habe: keine, (in Worten: 0).
Das ist ein Einknicken vor dem Recht zugunsten der Fahrten.
Deren Entscheidung. Nehme ich ihnen nicht ab. Ich habe aber auch kein Mitleid.
Sie knicken übrigens nicht vor dem Recht ein, sondern vor dem Unrecht.
Im Endeffekt meinte unsere Schulleitung:
das Geld an einem Stichtag bar [...]
Turbo-Quatsch. Gibt deine Schulleitung dir das schriftlich?
Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!
Als Teil der Exekutive sollte man die Gesetze, die man umzusetzen hat, schon kennen. Ja.
(anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit
seiner juristischen Fakultas zu belehren).
Danke schön. Gleichfalls.
Ich denke auch, dass wir besser nicht darüber reden, sondern einfach weiter machen wie bisher.
Trotzdem habe gerade letzte Woche eine Kollegin, die eine Frage zum Klassenfahrtsantrag hatte, darauf hingewiesen, den Schulfahrten-Erlass und die Reisekostenverordnung zu lesen. Von der Existenz diese beiden Schriftstücke hatte sie keine Kenntnis. Ich habe ihr auch die Problematik mit den Privatkonten erläutert.
Ja, ich kümmere mich erstmal um mich. Die Interessen sind zu unterschiedlich, als das ich mich mit den Kolleginnen in der Breite verbünden könnte. Trotzdem können alle an meinen Erfahrungen und meinem Wissen teilhaben.
Euch viel Erfolg bei eurem „Kampf“.