Beiträge von O. Meier

    Ruhig schläft, wer keine Fahrten macht - ist bei mir keine Option, bin immer Klassenlehrerin oder Tutorin.

    Wenn die geltende Rechtslage keine Option ist, worin besteht dann euer „Kampf“?

    Und wenn du nicht mindestens Kaiserin bist, hielte ich den Ball flach. Klassenlehrerin reicht nicht, um über dem Gesetz zu stehen.

    werden. Nicht auszudenken, was passiert, wenn ein

    Konto geknackt wird oder das Geld z. B. bei dem Weg zur Bank bei einem Überfall gestohlen wird oder sonstwie verloren geht.

    Doch. Das kann man sich leicht überlegen, was dann passiert.

    Wenn ihr die Probleme und Schwierigkeiten kennt und es trotzdem macht, braucht man sich keine Mühe geben, euch die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

    Regeln vereinbaren (und unterschreiben lassen)

    Regeln benennen. Es gibt nichts zu vereinbaren. Rauchen etc. ist gesetzlich geregelt. Berufe dich auf die Gesetze. Regeln die du explizierst, bekommen den Zusatz „insbesondere“ und du erklärst deinen Schäfchen, dass das bedeutet, dass alles andere in den Gesetzen trotzdem auch noch gilt.

    Von Eltern und Kundinnen unterschreiben lassen.

    Schwimmen/baden verbieten.

    hth

    Stell dich also darauf ein, dass dein Account zeitnah gesperrt werden wird. Du kannst aber natürlich weiterhin mitlesen, welche Antworten kommen.

    Ich schlage vor den gesamtem Thread zu löschen. Unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen hätte es ihn nicht gegeben. Hier weiterhin Antworten zu liefern, ist eine Einladung an andere, ebenfalls die Nutzungsbedingungen zu brechen.

    Ist aber ein legitimes Anliegen

    Trotzdem hat die TE Nutzungsbedingungen akzeptiert in dem festen Vorhaben, sie nicht anwenden zu wollen.

    Ich finde das Anliegen hier auch nicht legitim. Hier können sich Lehrerinnen miteinander austauschen. Familientherapien möchte ich nicht durchführen.

    wie ein Nicht-Lehrer-Partner die Arbeit eines Lehrers wahrnimmt.

    Tauscht E-Mail-Adressen aus und dann tschüss!

    In der Theorie klingt die Verweigerung gut - habe ich in meinen 14 Jahren Praxis aber an keinem meiner

    Einsatzorte gesehen.

    Irgendjemand muss halt anfangen. Wenn keine die erste sein möchte, bleibt alles beim Alten.

    Der OB unserer Stadt als Schulträger hat auf einen persönlichen Brief nicht mal geantwortet -

    Warum sollte sie auch? Sie hat kein Problem, ihr nehmt es ihr ab.

    Da der Brief vielleicht nicht so erfolgreich war, könnte man über einen Strategiewechsel beim aktiven „Kampf“ nachdenken. Mein Tipp, nach wie vor: Kein Privatkonto verwenden, abwarten.

    wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?

    Eine. Wofür ist das relevant?

    Ich ergänze mal noch die Antwort auf die Frage, bei wie vielen Fahrten ich mein privates Konto eingesetzt habe: keine, (in Worten: 0).

    Das ist ein Einknicken vor dem Recht zugunsten der Fahrten.

    Deren Entscheidung. Nehme ich ihnen nicht ab. Ich habe aber auch kein Mitleid.

    Sie knicken übrigens nicht vor dem Recht ein, sondern vor dem Unrecht.

    Im Endeffekt meinte unsere Schulleitung:


    das Geld an einem Stichtag bar [...]

    Turbo-Quatsch. Gibt deine Schulleitung dir das schriftlich?

    Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!

    Als Teil der Exekutive sollte man die Gesetze, die man umzusetzen hat, schon kennen. Ja.

    (anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit

    seiner juristischen Fakultas zu belehren).

    Danke schön. Gleichfalls.

    Ich denke auch, dass wir besser nicht darüber reden, sondern einfach weiter machen wie bisher.

    Trotzdem habe gerade letzte Woche eine Kollegin, die eine Frage zum Klassenfahrtsantrag hatte, darauf hingewiesen, den Schulfahrten-Erlass und die Reisekostenverordnung zu lesen. Von der Existenz diese beiden Schriftstücke hatte sie keine Kenntnis. Ich habe ihr auch die Problematik mit den Privatkonten erläutert.

    Ja, ich kümmere mich erstmal um mich. Die Interessen sind zu unterschiedlich, als das ich mich mit den Kolleginnen in der Breite verbünden könnte. Trotzdem können alle an meinen Erfahrungen und meinem Wissen teilhaben.

    Euch viel Erfolg bei eurem „Kampf“.

    Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte.

    Eben. Deshalb macht die Reisekostenabrechnung jemand anderes. S. o. Hatte ich ausgeführt. Von irgendeinem Konto muss die Erstattung ja kommen. Von dem Konto aus, kann auch vorher gezahlt werden.

    Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP.

    Eben. S. o.

    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.

    Mag sein. Ist mir aber auch wurscht. Ich bin für die verwaltungstechnischen Abläufe nicht zuständig. Die sich damit auskennen, werden die schon den Anforderungen anpassen.

    Ich gehe jedenfalls nicht in Vorleistung. Das Land bekommt von mir kein zinsloses Darlehen. Ich lasse mich nicht mit „aber, das haben wir schon immer so gemacht“, „aber, das geht nicht anders“ und „aber, aber, aber, aber“ übern Leisten ziehen.

    @Ingeborg1980 Nein, niemand muss etwas übers Privatkonto laufen lassen. Eine solche Verpflichtung gibt es nur in den Köpfen mancher Unverbesserlicher.

    Aber in gewisser Weise herrscht hier Waffengleichheit. So wie die Damen „da oben“ das aussitzen können, können wir das auch. Verwende kein Privatkonto und warte, was passiert.

    Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen?

    Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.

    Ob sie nun vorher oder hinterher überweisen, dürfte keinen Unterschied bzgl. des Aufwands machen.

    Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.

    Meistens, ja. Oft genug ist das auch OK. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, der Dienstherrin einen Kredit zu gewähren.

    Nachdem du dich vehement gegen Fahrten wendest, gehe ich davon aus, dass du noch nie in der Verlegenheit warst, Kosten abrechnen zu müssen

    Du irrst. Ich habe durchaus schon Fahrtkosten abgerechnet. Allerdings gefällt mir das Verfahren nicht wirklich. Deshalb gehe ich nur noch bei Bagatellbeträgen in Vorleistung.

    sonst kämen keine weltfremden "Ratschläge".

    Mag sein, dass in deinem „Universum“ die Rechtslage weltfremd ist. In meinem gelten die Gesetze.

    Wenn man allerdings noch nie einen Vorschuss eingefordert hat, weiß man vielleicht nicht, wie das abläuft.

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