Beiträge von MagDaLena

    Danke für die interessanten Einblicke.Wie sah es eigentlich mit dem Beginn des Sabbatjahres aus? War der fest, oder hätte man auch sagen können "Ich habe jetzt dafür gespart, will aber erst in einem Jahr damit beginnen"?


    Der Beginn war festgelegt, ja.
    Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, aber nach meinen bisherigen Informationen denke ich aber, das müsste gehen, dass man das Sabbatjahr auch aus anderen Gründen verschiebt. Denn es kann ja immer mal etwas dazwischen kommen, nicht nur eine Schwangerschaft, weswegen man das Sabbatjahr nicht gleich antreten kann. Im Zweifelsfall kommt es vielleicht auf eine gute Begründung an.

    Hallo allerseits,
    wollte schon längst vom neusten Stand berichtet haben, falls es Lehrerinnen gibt, die einmal in einer ähnlichen Situation sind:
    Es ist (zumindest in Hamburg) überhaupt kein Problem, das Sabbatjahr vorzeitig zu beenden. Ich kann mir nach dem Mutterschutz die bisher angesparten Bezüge auszahlen lassen. Dann kann ich ganz normal in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.
    Ich habe letzte Woche einen Antrag gestellt, das Sabbatjahr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden (aus persönlichen Gründen schon bevor das Baby da ist). Im Moment wird der Antrag vom Personalreferneten geprüft. Ich warte auf Antwort. Ich berichte dann, was rausgekommen ist.
    Liebe Grüße,
    Magdalena


    PS.: Ich könnte übrigens auch das Sabbatjahr unterbrechen und nach der Elternzeit weiterführen. Das ginge auch laut Sachbearbeiter! Scheidet nur leider für mich aus finanziellen Gründen aus. Aber wäre natürlich optimal, wenn man es sich leisten kann.

    Elterngeld wird aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, danach gibt es zwar die Verlängerung durch ElterngeldPlus (Basiselterngeld gibt es dann eh nicht mehr), aber da erst anfangen wird vermutlich nichts und geht dann auch nur, wenn es durchgängig ist.


    Man kann also nicht vom 2.-3. Geburtstag Elterngeld beziehen.


    Warum sollte der Vater kein Elterngeld erhalten, hat er mehr als 250.000 Euro Gewinn im Jahr?


    Achso! Das wusste ich nicht! Das ist ja echt blöd, dass man das Elterngeld nicht erst später beziehen kann.
    Nee, hat er leider nicht..
    Ich merke gerade, dass ich mich noch viel mehr mit dem ganzen Kram beschäftigen muss..wollte zumindest mal den ersten Arzttermin abwarten.

    Der Vater ist selbstständig und wird kein Elterngeld kriegen.
    Ich verstehe trotzdem irgendwie nicht, warum ich nach dem Sabbatjahr nicht Elternzeit mit Elterngeld bekommen kann. Ich will ja nix geschenkt, hab ja die ganzen Jahre voll gearbeitet und mir würde dann (meiner Meinung nach) von meinem dreiviertel Gehalt, das ich während Ansparphase und Sabbatjahr beziehe, Elterngeld zustehen. Fände das schon ganz schön seltsam, wenn das nicht ginge.

    Das klingt gar nicht gut! Würde es auch andersherum machen, erst Elternzeit und dann Sabbatjahr. Das geht ja aber leider nicht, wenn ich das Schreiben, das ich zitiert habe, richtig verstehe.

    @Kalle29: Hab deinen Beitrag gerade nochmal gelesen, ich glaube, das ist dann wohl in Hamburg auch so! So möchte ich das jedenfalls interpretieren. ;)

    Ich bin nun aus meinem Urlaub zurück und erreiche in der Behörde niemanden, es läuft immer nur ein Band, dass sie gerade umziehen.
    Aber ich habe den Schrieb gefunden, den mir mein Sachbearbeiter zur Genehmigung des Sabbatjahrs geschrieben hat. Darin steht, ich zitiere:


    "Die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung entfällt rückwirkend, wenn während des Genehmigungszeitraumes das Beamtanverhältnis endet, eine langsfristige Beurlaubung bewilligt wird oder das Sabbatjahrmodell im Falle der Gewährung einer Elternzeit oder sonst einvernehmlich beendet wird.


    Eine Nebentätigkeit darf nur in dem Umfang ausgeübt werden, wie sie dem Zweck der Teilzeitbeschäftigung bzw. Beurlaubung nicht entgegensteht.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung ihrer Bezüge unter dem Vorbehalt steht, dass Sie Ihre Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Sabbatjahrmodells nicht vorzeitig beenden. Soweit durch eine vorzeitige Beendigung Überzahlungen eintreten, sind die zuviel gezahlten Bezüge nach § 16 HmbBesG zurückzuzahlen."


    Ich versteh das so, dass die halt nicht wollen, dass man sich irgendwelche Vorteile verschafft, sprich beides in Anspruch nehmen will, Elternzeit UND Sabbatjahr gleichzeitig. Oder, wie versteht ihr das?
    In meinem Falll hab ich ja gar nicht vor, die Teilzeitbeschäftigung vorzeitig zu beenden! Und die Elternzeit würde ich ja erst NACH dem Sabbatjahr nehmen wollen. Wenn da nicht das mit dem Mutterschutz wäre!! Den ich ja nehmen muss. Aber Mutterschutz ist ja keine Elternzeit!


    Ach Mann, es ist aber echt wieder so seltsam ausgedrückt, dass man es so oder so interpretieren kann. :(
    Ich probiere es weiter am Telefon...

    Kannst du das Sabbatjahr nicht einfach noch um ein Jahr schieben? Ich fände das einfacher.

    Wäre auch ok für mich. Das Problem ist nur, dass ich noch ziemlich genau zwei Monate vorarbeiten muss zwischen Elternzeit und Sabbatjahr. Und ich mir gerade nicht vorstellen kann wie das alles geregelt wird. Morgen ist endlich Montag und dann erreiche ich hoffentlich meinen Sachbearbeiter.
    Hauptsache, er teilt mir nicht mit, dass das was ich bisher angespart habe, verfällt. Das wäre das einzige, was echt schlimm wäre.

    Vielen lieben Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast! Genau solche Infos hab ich gesucht.
    Das beruhigt mich schonmal ungemein! Wenn das alles jetzt verfallen würde, wäre es ja auch wirklich sehr ungerecht. Aber man weiß ja nie...
    Mein Mutterschutz würde am 5. Mai beginnen. Die Ferien fangen am 5. Juli an.
    Deine Interpretation klingt für mich logisch. Dass ich weniger Geld bekomme später in der Elternzeit durch die Teilzeit, ist logisch und finde ich auch nicht schlimm. Ich hatte nur irgendwie Sorge, dass die zwei vergangenen Jahre der Vollzeitarbeit mit einem dreiviertel Gehalt " verfallen".
    Also: Vielen Dank, Kalle, ich glaube, heute Nacht kann ich besser schlafen. :)

    Vielen Dank! Ja, das mach ich.
    Hatte nur gehofft, dass mir jemand zwei weitere schlaflose Nächte ersparen könnte...
    Ich freue mich total, bin aber auch ganz schön verwirrt und fände es total krass, wenn das Geld der letzten zwei Jahre nun futsch wäre.

    Hallo in die Runde!
    Ich habe heute schon ganz viel gegoogelt, aber leider nirgendwo eine entsprechende Info gefunden, darum probiere ich hier mal mein Glück. Ich befinde mich gerade in der Ansparphase für mein Sabbatjahr. Das dritte Jahr des Sparens hat gerade begonnen und im nächsten Schuljahr habe ich dann das Sabbatjahr. Nun ist es so, dass ich wahrscheinlich kurz vor Ende des Schuljahres in Mutterschutz gehe, sofern die Schwangerschaft bestehen bleibt ( bin noch ganz am Anfang). Nun zu meiner Frage: Habe ich nun zwei Jahre umsonst angespart oder gibt es irgendeine Möglichkeit, die zwei Monate, die ich noch ansparen müsste, später nachzuholen? Vielleicht hat ja jemand von euch schon mal von einem ähnlichen Fall gehört und kann etwas dazu sagen? Da würde ich mich freuen.
    (Wenn ihr jetzt sagt, selbst schuld, schlechtes Timing, da habt ihr recht! Aber es ist nun mal jetzt so und ich hätte aus medizinischen Gründen und nach acht Jahren unerfülltem Kinderwunsch einfach nicht mehr daran geglaubt, Mutter zu werden.)
    Viele Grüße, M.

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