Beiträge von MagistraArtium

    Hallo Henrik,


    sehr schade, dass es an so etwas scheitert. Es gibt allerdings den Weg des direkten Quereinstiegs in Niedersachsen. Dafür musst du dich in die Datenbank von Eis-online eintragen. Dort werden Stellen veröffentlicht, auf die man sich bewerben kann. In der 2. Bewerbungsrunde darfst du mitmachen und wenn du eine Stelle bekommen solltest, musst du nur 95 Credits für dein erstes und idealerweise 30-95 für dein zweites Fach vorweisen. Dann kannst du nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch an der Schule direkt einsteigen.
    Wenn du dazu genauere Fragen hast, schreib mir gern eine private Nachricht. Ich würde sagen, dass ich mich ziemlich gut mit der Thematik auskenne. ;)


    Viele Grüße
    MaInf

    @MaInf: Dürfte ich Sie dazu auch etwas fragen, ob Sie eventuell Quellenangaben zu Ihren Ausführungen haben, da ich wie in dem Beitrag hierüber leider immer höhere Anforderungen durch die NLSchb mitgeteilt bekomme, bzw. alle meine Leistungen und Angebote zum Nachholen als nicht ausreichend abgelehnt worden sind (bisher)...

    Bei uns an der Schule gibt es einen Referendar MA/PH, der hatte sich innerhalb eines Jahres die restlichen Scheine an der Uni geholt und wurde anschließend zum Vorbereitungsdienst zugelassen (er hatte einen Master Mathe). Der Weg durchs Ref. ist halt der sicherste.
    Direkter Quereinstieg wäre evtl. möglich, ist aber hart und es hilft dafür sicherlich Berufserfahrung, um alles auf die Reihe zu kriegen.
    Wichtig sind entweder genügend CPs (angelehnt an die Vorgaben des Studiums Lehramt) oder (fachbezogene) Abschlüsse/Zwischenprüfungen irgendeiner Art.
    Bei mir wurde z.B. ein Vordiplom Informatik als Zweitfach anerkannt.

    @loswo: Hätte Sie dazu eventuell auch Quellen bzw. einen Bezug zu einem Merkblatt? Bei mir ist es leider so, dass mein Aufbaustudium Englisch(zu welchem die Zugangsvoraussetzung ein M.A. in Linguistik war) gar nicht anerkannt wird und nun auf Nachfrage auch verschiedene Masterabschlüsse in Anglistik laut NLSchb nicht ausreichen sein solle, sondern lediglich ein Lehramtsstudium...was mich wiederum sehr wundert, da mir mein Hauptfach Deutsch auch anerkannt wurde, obwohl ich dies nur als Nebenfach studiert habe...sehr verwirrend!

    Liebe Leute,
    hat hier jemand schon eine nachträgliche Anerkennung eines Zweitfachs durch Nachholen von Studienleistungen erlangt?
    Ich überlege momentan, noch einen Bachelor für das Zweitfach nachzuholen, da mir das Aufbaustudium mit Zertifikat nicht als "Teilprüfung" (siehe Merkblatt direkter Quereinstieg) anerkannt wird.
    Geht es jemandem ähnlich?
    Vielen Dank für Anregungen und Erfahrungen!

    Danke @lestat1306. Könnten Sie mir bitte noch kurz erläutern, ob/wie Ihre spätere Verbeamtung mit der Laufbahnbefähigung zusammenhängt?
    Mir wurde gesagt, dass man dann möglicherweise E13 bekommen würde, während Beamten in derselben Rolle eben A14 bekommen.


    @calmac, das sehe ich genauso, hatte nur im April ein Schreiben der Landesschulbehörde erhalten, dass ich vorläufig E12 und bei Anerkennung des zweiten Faches, das sich zu dem Zeitpunkt noch in der Prüfung befand,
    auch rückwirkend E13 bekommen würde - ist also nicht meine Einschätzung sondern die der Behörde gewesen.

    guten Abend noch einmal - ich habe nun die Information erhalten, dass ich ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium als 'Nichterfüller' gelte und somit nicht über E12 hinaus eingestuft werden kann...wie war das bei Ihnen, lestat1306?


    "Die Eingruppierung ist in § 3 Abs. 1 Eingruppierungstarifvertrag geregelt. Die Eingruppierung der Lehrkraft richtet sich danach nach dem Eingruppierungsregelung der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TVEntgO-L). In der Anlage wird zwischen sog. Erfüllern und Nichterfüllern unterschieden. „Erfüller“ sind Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind. Das sind also Lehrkräfte, die über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und über ein abgeschlossenes Referendariat verfügen, aber z. B. aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können. Hierzu zählen sie nicht, das sie kein Lehramtsstudium haben.
    „Nichterfüller“ die „nur“ eine wissenschaftliche Hochschulbildung abgeschlossen haben, und die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach haben, werden in die Entgeltgruppe 12 eingruppiert (Anlage zum Eingruppierungstarifvertrag, Abschnitt 2, Nr. 2). Hierzu zählen Sie. "

    Ok, viele Dank - bei mir ist es auch ein Missverständnis bzw. mehrere bezüglich der Umrechnung von Credit Points (habe Englisch im Ausland studiert) und hinzu kommt die Unfähigkeit (?), Kurse der Linguistik dem Bereich der Sprachwissenschaft zuzuordnen...Wie dem auch sei, ich darf so lange nur die Seminare für mein Erstfach Deutsch und zu Pädagogik im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme besuchen, für Englisch nich, obwohl ich dies seit Januar und auch in der Oberstufe unterrichte.
    Haben Sie denn mit der Landesschulbehörde vor allem durch einen Sachbearbeiter, der wohlgesonnen war oder durch die breite Masse an Telefonaten punkten können?

    Hallo und Danke für die Rückmeldung. Bei mir ist es nur an der Schule dringend sowie im Landkreis, jedoch kein offizielles Mangelfach...
    Dann werde ich wohl einfach mehr nachhaken müssen.
    Es ist sehr frustrierend, dass viele elementar wichtige Entscheidungen wie Eingruppierung und Anerkennung von Fächern so willkürlich entschieden werden.
    Haben Sie denn einfach eine zweite Entscheidung mitgeteilt bekommen oder noch Leistungen nachgereicht bzw. nachgeholt?
    Haben Sie auch eine Qualifizierungsmaßnahme gemacht und konnten für das zweite Fach dann unkompliziert die Qualifizierungsmaßnahme nachholen bzw. unmittelbar einsteigen?
    Konnten Sie mittlerweile verbeamtet werden?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung aufgrund der Erfahrungen mit der Schulbehörde und dem Kultusministerium!

    Guten Abend in die Runde,
    da mir mein zweites Fach unter Angaben von nicht gerechtfertigten Gründen (u.a. Angaben der Uni und der Fakultäten zu den Kursen, deren Umfang und Ausrichtung wurden schlichtweg missachtet, Credit Points fehlerhaft umgerechnet) abgelehnt wurde,
    versuche ich nun Transparenz in den Entscheidungsprozess in Hannover zu bringen...hat hier jemand ähnliche Probleme und ist auf einem Lösungsweg oder sogar schon am Ziel, der steinigen Anerkennung des zweiten Fachs, angelangt?
    Dann würde ich gerne mal die Erfahrungen und Ansatzpunkte dazu hören. Eine Akteneinsicht in meine Personalakte hat in diesem Fall leider gar nichts gebracht, da dort keine Entscheidungsprozesse vermerkt sind.
    Wer hat noch Ideen für Ansatzpunkte? Mir ist die Person der Sachbearbeitung in Hannover nicht bekannt, Osnabrück erteilte da leider auch keine Auskunft bzw. hat diese selber nicht...
    Vielen Dank und Gruß!

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