Beiträge von Tom123

    Das Problem an der ganzen Sache ist doch, dass schuleigene Plattformen, Server etc. an der Mehrheit der (Grund)schulen nicht existieren. Die gibt es in der Praxis nur an den weiterführen Schulen. (Ja, es gibt auch Grundschulen mit iserv etc.. Das ist aber deutlich die Minderheit).

    Laut Medienberater des Landes bedeutet "soll", dass in Einzelfällen personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, wenn es keine Alternative gibt das Gerät sonst zu nutzen. Er hat beispielsweise auf die Anmeldung beim App-Store hingewiesen. Die Speicherung von Schülerdaten ist aus ihrer Sicht eigentlich immer unzulässig, da es immer andere Alternativen gibt.

    Dazu kommt, dass wenn du personenbezogene Daten auf deinem Endgerät speichern möchtest, es als privates Endgerät gilt und der entsprechende Erlass wieder gilt. Dort steht dann:

    Die Speicherung personenbezogener Daten auf dem Festspeicher privater mobiler Endgeräte (Smartphones und Tablets) ist nicht zulässig. Das Speichern und Anzeigen personenbezogener Daten in Clouds oder über Applikationen von Fremdanbietern ist zulässig, wenn zuvor mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag i. S. von Artikel 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen wurde. Für den Fall, dass im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt, sind die Artikel 44 bis 49 DSGVO
    einzuhalten.

    D.h. die fast überall gekauften iPads sind dann raus. Aber selbst wenn ich einen Laptop habe, müsste ich noch einiges in Sachen Datensicherheit etc. beachten. Warum muss ich das als Lehrkraft einem dienstlich zur Verfügung gestellten Gerät? Das haben andere Bundesländer auch besser gelöst. Nur letztlich ist auch die Bund-Länder Vereinbarung für uns vollkommen irrelevant, weil nur die Vorgaben des Landes zählen ...

    @state of trace: Da Du ja nur mit einem Smiley antwortest. Ich kann ja verstehen, wenn Menschen bewusst eine Infektion in Kauf nehmen. Das ist dann halt eine andere Meinung. Aber wir können doch nicht denken, nur weil wir es ignorieren ist Corona weg?

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole... Das stimmt so nicht. Die Leihgeräte sollen nicht ausschließlich für die Durchführung von digitalem Unterricht genutzt werden.

    Siehe dazu mein Post von gestern:

    Liebe Humblebee,

    du bist Beamtin des Landes Niedersachsens. Das Land hat per Erlass sehr deutlich gemacht, wofür die Geräte eingesetzt werden dürfen. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes. Es wird aber auch eindeutig gesagt, dass die Speicherung Personenbezogener Daten auf diesen Geräten nicht vorgesehen ist. Das habe ich die auch schon mehrfach verlinkt. Das hat auch nichts mit iPad zu tun, sondern es ist generell für die Geräte nicht vorgesehen. Es ist ja super, wenn euer Schulträger/Schulleitung das anders handhabt. Es ist aber nicht mit den Vorgaben des Landes konform. Und genau darum ging es hier: Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

    Ich kann mich dem nur anschließen.

    Gefühlt hatten wirklich mittlerweile total viele Leute mittlerweile Corona und alle recht mild.

    Mag anekdotisch sein, ist aber in meiner Lebenswelt nun mal so.

    Es gibt doch inzwischen auch zahlreiche prominente Menschen, die keine milden Verlauf hatten. Sorry, aber die Aussage, dass Corona nur mild verläuft, ist inzwischen doch eindeutig widerlegt. Vielleicht muss man einfach mal außerhalb der eigenen Blase gucken...

    Wenn man natürlich Geräte anschafft, bei denen dann zum Beispiel die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, dann nutzen sie nichts. Das ist die einzige Anwendung, bei der ich mich weigere, mein privates Gerät zu verwenden.

    Das ist nicht vom Gerät abhängig. Das Land gibt das für die Geräte aus dem Programm vor. Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden. Auch auf einem Windows-Laptop darf ich offiziell keine Zeugnisse schreiben. Dafür müsste der Schulträger zusätzliche Geräte anschaffen...

    Von Tabletts? Ja natürlich, das sind halt Mobiltelefone mit großem Display und ohne Telefonfunktion (meistens). Spielzeuge eben. Apple verkauft die Dinger aber als Arbeitsgeräte.

    Man kann tatsächlich mit diesen "Dingern" auch arbeiten. Genauso wie mit einem Surface, einem Android, usw..

    Ich benutze ein iPad pro mit Keyboard und einen Windowsrechner. Es gibt bei beiden Dinge, die sich nicht hinbekommen. Und es gibt bei beiden Dingen, die sie besser machen als andere Systeme. Letztlich ist mir egal, ob da Apple, Samsung oder Dell drauf steht. Mir ist wichtig, wie gut ich damit arbeiten kann. Für mich ist momentan ein Laptop mit Monitor etc. zu Hause und ein iPad für die Schule die beste Option.

    Jede Lehrkraft ein persönlich zugeordnetes Dienstgerät + weitere Geräteklassen vorhalten". Und in diesem Konzept ist es durchaus sinnvoll, die Lehrkräfte mit sehr mobilen Geräten auszustatten und die anderen allgemein vorzuhalten als andersherum.

    Das Problem ist anscheinend, dass wir von ganz verschiedenen Schulen reden. Einige Schulen habe eine hervorragende technische Ausstattung. Diese bekommen nun als Bonus noch das Tablet (oder was anderes oben drauf).

    Dann gibt es Bundesländer wie Nds. da dürfen die Geräte gar nicht für Unterrichtsvorbereitung oder Gutachten genutzt werden.

    Und Schulen, die haben kein WLAN oder keine Beamer, Bildschirme etc.. Diese sind natürlich extrem unzufrieden.

    Wir sind vor der Auswahl der Geräte gefragt worden, was der Bedarf ist. Danach wurde mit dem Schulträger verhandelt und mehrere Geräte ausgesucht, aus denen jeder einzelne Kollege wählen konnte.

    Das Problem ist doch, dass die finanziellen Mittel nicht dafür ausreichend sind, den Bedarf zu erfüllen. In Nds. ist vorgegeben, dass die Geräte zur Durchführung digitalen Unterrichts sind. Unterrichtsvorbereitung etc. sind in der Regel nicht vorgesehen. Speicherung personenbezogener Daten ist verboten ...

    Nicht dass ich wüsste. Da wir aber die einzige BBS im Landkreis sind, werden wir evtl. deshalb gut ausgestattet. Wir wollen ja nicht, dass die Betriebe ihre Azubis an die Berufsschulen in benachbarten Landkreisen schicken.

    Das ist sicherlich ein Argument. Bei uns sind die weiterführenden Schulen auch deutlich besser ausgestattet. Vielleicht hätte man sagen müssen, dass man sich die Digitalisierung nur für den Sekundarbereich leisten kann ...

    Ich bin der Ansicht, dass "das Land" bzw. die Schulträger - zumindest in vielen Städten und Landkreisen - sehr wohl versucht haben, auf die Ansprüche und Wünsche der Lehrkräfte einzugehen und keine "kopflose" Digitalisierung betreiben. Denn bei uns hat bisher augenscheinlich alles recht gut geklappt.

    Kann es sein, dass ihr einen sehr reichen Schulträger habt? Ich kennen auch einen Nachbarlandkreis, wo es gut geklappt hat. Das Probleme ist aber, dass rein mit den Mitteln des Landes eine sinnvolle Ausstattung nur begrenzt möglich war. Da reichten die 500-600 € pro rechnerischer Lehrkraft einfach nicht.

    Bei uns haben von den Grundschulen die Mehrheit noch kein WLAN. Ausreichende digitale Tafeln/Beamer hat keine. 2 sollen dieses Jahr ausgestattet werden. Die letzten Grundschulen, werden nach Plan 2025 ausgestattet sein.

    Ob die heutigen Regierungen in gleicher Art und Weise im Falle eines Überfalls Finnlands durch die Russen füreinander einstehen würden?

    Die deutsche Regierung ist egal. Wir hätten noch nicht mal die Möglichkeit uns selber zu verteidigen. Aber in Finnland stehen britische und amerikanische Truppen. Denken wir mal zurück an den Beginn des Konfliktes. Die Amerikaner haben ihre Truppen aus der Ukraine abgezogen mit der Begrüdung: Wenn russische und amerikanische Truppen aufeinander schießen, haben wir den dritten Weltkrieg. Das wäre in Finnland der Fall.

    Aber Russland ist momentan doch anscheinend gar nicht in der Lage eine weitere Front aufzumachen. Die kommen ja schon in der Ukraine an ihre Grenzen. Dazu müssten sie ja auch noch die Grenzen zu den baltischen Staaten verstärken und auch im Süden auf die Türkei aufpassen.

    Es geht darum, dass es solche "Einschränkungen" woanders außer im öffentlichen Dienst nicht gibt.

    Mein Freund ist Informatiker im nur Homeoffice und der Laptop kann SELBSTVERSTÄNDLICH auch privat genutzt werden, solange die Arbeit erledigt wird. Er besitzt überhaupt keinen anderen.

    Das ist so nicht richtig. Ich habe vorher auch jahrelang in der Privatwirschaft gearbeitet und bei keinem Arbeitgeber durften die Dienstgeräte privat genutzt werden. Das mag bei Informatikern anders sein aber die meisten AG verbieten noch die private Nutzung von Dienstgeräten.

    pepe wie du meinem Profil entnehmen kannst…

    Und unser IT Team. Netflix kann ja genauso gut für den Unterricht genutzt werden (Fremdsprachen und co)- somit widerspricht die App Netflix nicht dem dienstlichen Nutzen.

    Deswegen kannst du auch Netflix nutzen. Aber du darfst es halt nicht privat nutzen. Der Kopierer ist auch für die dienstliche Nutzung. Trotzdem darf ich ihn nicht einfach privat nutzen.

    Zu Finnland hat man ja eine lange Grenze - zu Schweden hingegen gar nicht. Das ginge nur über den Norden Finnlands, der ja auch nicht gerade der wegsamste ist. Dann müsste sich der Konflikt außerdem über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Irgendwann gehen Russland dann die Ressourcen zur Fortsetzung eines Mehrfrontenkonflikts aus. Hier greift womöglich auch dann das Prinzip der inneren Linie, was es dem Angreifer zusätzlich schwermachen dürfte.

    GB und die USA haben Finnland bereits Unterstützung vor einem Beitritt zugesagt. Ebenso ist Finnland durch die gemeinsame Verteidigungspolitik mit den anderen EU-Staaten verbunden. Letztlich wird die NATO auch einen Angriff auf Finnland nicht so akzeptieren wie in der Ukraine. Zumal sich dort jetzt schon amerikanische und britische Truppen befinden sollen.

    Ich nutze mein Ipad nicht privat. Trotzdem möchte ich nicht, dass jemand meinen Verlauf ausliest. Auch wie ich dienstlich surfe, z.B. um Klausurtexte zu finden, gehört zu meiner Privatsphäre.

    Das ist doch ein Widerspruch in sich. Selbstverständlich darf der AG dir vorgaben machen, wie du dienstlich zu surfen hast. Er könnte auch eine Whitelist erstellen und nur bestimmten Seiten freigeben.

    Es geht auch erstmal nicht um das Auslesen sondern um das Speichern der Daten. Die Vorgabe, dass der SL jederzeit auf die Geräte zugreifen und die Arbeit überwachen kann, ist sicherlich nicht haltbar. Aber die Vorgabe, dass die Seitenverläufe 30 Tage gespeichert werden und bei Verdacht eines Missbrauchs geprüft werden, ist sicherlich statthaft. Insbesondere, wenn der AG die private Nutzung untersagt hat.

    Mir liegt außerdem ein Schreiben unseres Gesundheitsamts zu diesen Änderungen vor, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein verpflichtendes ABIT seit dem 02.05.22 nicht mehr stattfindet. Lediglich bei größeren Ausbrüchen wird das Gesundheitsamt vorübergehend den Präsenzunterricht untersagen.

    Ergänzend noch der Hinweis, dass das GA auch eine Maskenpflicht oder Testpflicht erlassen kann um den Präsenzunterricht weiterhin möglich zu machen.

Werbung