Das ist ein völliger Strohmann. Es ist aktuell vom Gesetzgeber gewollt, dass jeder mit einer Coronainfektion arbeiten gehen darf. Das wurde so explizit kommuniziert. Wenn eine geltende Verordnung gegen den Diensteid verstoßen würde, wäre diese Verordnung so nicht gekommen.
Das ist so nicht richtig. Korrigiere mich bitte, aber mir ist keine Verordnung oder Gesetz bekannt, das sagt, dass man mit einer Coronainfektion arbeiten gehen darf. Genau genommen wurde es andersrum gemacht: Es ist nicht mehr explizit verboten mit einer Coronainfektion arbeiten zu gehen. Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass es immer erlaubt ist. Es gibt noch eine Reihe weitere Gesetze zu beachten und dann kommt es auf die konkrete Situation an. Wenn ich mich mit meiner bekannten Coronainfektion (oder auch bei vielen anderen Krankheiten) in mein Einzelbüro setze, wird sich keiner beschweren. Wenn ich aber wissentlich infiziert bin und meinen immungeschwächten Freund(in) besuche im Wissen, dass das für sie eine tödliche Gefahr ist, er erkrankt darauf hin und verstirbt. Dann wird das sicherlich für mich immense strafrechtliche Konsequenzen haben (natürlich vorausgesetzt, dass man es mir nachweisen kann).
Für die Schulen wird man abwarten müssen, was man als in Ordnung und was man als kritisch definiert. Mit einer ffp2-Maske zu unterrichten ist sicherlich etwas anderes als ohne Maske. Kontakt zu gefährdeten Kollegen oder Schülern wird sicherlich anders beurteilt werden als zu gesunden Kindern.
Am Ende wird die Frage sein, ob ich durch mein Handeln grob fahrlässig den anderen gefährdet habe. Da wird es dann auf die konkrete Situation ankommen. Man kann weder pauschal sagen, ich bleibe zu Hause noch wenn ich andere infiziere ist das nicht mein Problem, da es erlaubt ist.
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