Beiträge von Tom123

    Jede Lehrkraft ein persönlich zugeordnetes Dienstgerät + weitere Geräteklassen vorhalten". Und in diesem Konzept ist es durchaus sinnvoll, die Lehrkräfte mit sehr mobilen Geräten auszustatten und die anderen allgemein vorzuhalten als andersherum.

    Das Problem ist anscheinend, dass wir von ganz verschiedenen Schulen reden. Einige Schulen habe eine hervorragende technische Ausstattung. Diese bekommen nun als Bonus noch das Tablet (oder was anderes oben drauf).

    Dann gibt es Bundesländer wie Nds. da dürfen die Geräte gar nicht für Unterrichtsvorbereitung oder Gutachten genutzt werden.

    Und Schulen, die haben kein WLAN oder keine Beamer, Bildschirme etc.. Diese sind natürlich extrem unzufrieden.

    Wir sind vor der Auswahl der Geräte gefragt worden, was der Bedarf ist. Danach wurde mit dem Schulträger verhandelt und mehrere Geräte ausgesucht, aus denen jeder einzelne Kollege wählen konnte.

    Das Problem ist doch, dass die finanziellen Mittel nicht dafür ausreichend sind, den Bedarf zu erfüllen. In Nds. ist vorgegeben, dass die Geräte zur Durchführung digitalen Unterrichts sind. Unterrichtsvorbereitung etc. sind in der Regel nicht vorgesehen. Speicherung personenbezogener Daten ist verboten ...

    Nicht dass ich wüsste. Da wir aber die einzige BBS im Landkreis sind, werden wir evtl. deshalb gut ausgestattet. Wir wollen ja nicht, dass die Betriebe ihre Azubis an die Berufsschulen in benachbarten Landkreisen schicken.

    Das ist sicherlich ein Argument. Bei uns sind die weiterführenden Schulen auch deutlich besser ausgestattet. Vielleicht hätte man sagen müssen, dass man sich die Digitalisierung nur für den Sekundarbereich leisten kann ...

    Ich bin der Ansicht, dass "das Land" bzw. die Schulträger - zumindest in vielen Städten und Landkreisen - sehr wohl versucht haben, auf die Ansprüche und Wünsche der Lehrkräfte einzugehen und keine "kopflose" Digitalisierung betreiben. Denn bei uns hat bisher augenscheinlich alles recht gut geklappt.

    Kann es sein, dass ihr einen sehr reichen Schulträger habt? Ich kennen auch einen Nachbarlandkreis, wo es gut geklappt hat. Das Probleme ist aber, dass rein mit den Mitteln des Landes eine sinnvolle Ausstattung nur begrenzt möglich war. Da reichten die 500-600 € pro rechnerischer Lehrkraft einfach nicht.

    Bei uns haben von den Grundschulen die Mehrheit noch kein WLAN. Ausreichende digitale Tafeln/Beamer hat keine. 2 sollen dieses Jahr ausgestattet werden. Die letzten Grundschulen, werden nach Plan 2025 ausgestattet sein.

    Ob die heutigen Regierungen in gleicher Art und Weise im Falle eines Überfalls Finnlands durch die Russen füreinander einstehen würden?

    Die deutsche Regierung ist egal. Wir hätten noch nicht mal die Möglichkeit uns selber zu verteidigen. Aber in Finnland stehen britische und amerikanische Truppen. Denken wir mal zurück an den Beginn des Konfliktes. Die Amerikaner haben ihre Truppen aus der Ukraine abgezogen mit der Begrüdung: Wenn russische und amerikanische Truppen aufeinander schießen, haben wir den dritten Weltkrieg. Das wäre in Finnland der Fall.

    Aber Russland ist momentan doch anscheinend gar nicht in der Lage eine weitere Front aufzumachen. Die kommen ja schon in der Ukraine an ihre Grenzen. Dazu müssten sie ja auch noch die Grenzen zu den baltischen Staaten verstärken und auch im Süden auf die Türkei aufpassen.

    Es geht darum, dass es solche "Einschränkungen" woanders außer im öffentlichen Dienst nicht gibt.

    Mein Freund ist Informatiker im nur Homeoffice und der Laptop kann SELBSTVERSTÄNDLICH auch privat genutzt werden, solange die Arbeit erledigt wird. Er besitzt überhaupt keinen anderen.

    Das ist so nicht richtig. Ich habe vorher auch jahrelang in der Privatwirschaft gearbeitet und bei keinem Arbeitgeber durften die Dienstgeräte privat genutzt werden. Das mag bei Informatikern anders sein aber die meisten AG verbieten noch die private Nutzung von Dienstgeräten.

    pepe wie du meinem Profil entnehmen kannst…

    Und unser IT Team. Netflix kann ja genauso gut für den Unterricht genutzt werden (Fremdsprachen und co)- somit widerspricht die App Netflix nicht dem dienstlichen Nutzen.

    Deswegen kannst du auch Netflix nutzen. Aber du darfst es halt nicht privat nutzen. Der Kopierer ist auch für die dienstliche Nutzung. Trotzdem darf ich ihn nicht einfach privat nutzen.

    Zu Finnland hat man ja eine lange Grenze - zu Schweden hingegen gar nicht. Das ginge nur über den Norden Finnlands, der ja auch nicht gerade der wegsamste ist. Dann müsste sich der Konflikt außerdem über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Irgendwann gehen Russland dann die Ressourcen zur Fortsetzung eines Mehrfrontenkonflikts aus. Hier greift womöglich auch dann das Prinzip der inneren Linie, was es dem Angreifer zusätzlich schwermachen dürfte.

    GB und die USA haben Finnland bereits Unterstützung vor einem Beitritt zugesagt. Ebenso ist Finnland durch die gemeinsame Verteidigungspolitik mit den anderen EU-Staaten verbunden. Letztlich wird die NATO auch einen Angriff auf Finnland nicht so akzeptieren wie in der Ukraine. Zumal sich dort jetzt schon amerikanische und britische Truppen befinden sollen.

    Ich nutze mein Ipad nicht privat. Trotzdem möchte ich nicht, dass jemand meinen Verlauf ausliest. Auch wie ich dienstlich surfe, z.B. um Klausurtexte zu finden, gehört zu meiner Privatsphäre.

    Das ist doch ein Widerspruch in sich. Selbstverständlich darf der AG dir vorgaben machen, wie du dienstlich zu surfen hast. Er könnte auch eine Whitelist erstellen und nur bestimmten Seiten freigeben.

    Es geht auch erstmal nicht um das Auslesen sondern um das Speichern der Daten. Die Vorgabe, dass der SL jederzeit auf die Geräte zugreifen und die Arbeit überwachen kann, ist sicherlich nicht haltbar. Aber die Vorgabe, dass die Seitenverläufe 30 Tage gespeichert werden und bei Verdacht eines Missbrauchs geprüft werden, ist sicherlich statthaft. Insbesondere, wenn der AG die private Nutzung untersagt hat.

    Mir liegt außerdem ein Schreiben unseres Gesundheitsamts zu diesen Änderungen vor, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein verpflichtendes ABIT seit dem 02.05.22 nicht mehr stattfindet. Lediglich bei größeren Ausbrüchen wird das Gesundheitsamt vorübergehend den Präsenzunterricht untersagen.

    Ergänzend noch der Hinweis, dass das GA auch eine Maskenpflicht oder Testpflicht erlassen kann um den Präsenzunterricht weiterhin möglich zu machen.

    Ich denke, auch viele, die die Waffenlieferungen befürworten, haben die Variante zu Ende gedacht und sind sich der möglichen Konseqzenzen bewusst. Das würde ich nicht als einseitig bezeichnen. In beiden strategischen Varianten, liefern oder nicht liefern von schweren Waffen, ist der schlechteste Ausgang für uns, dass Russland einen Krieg mit der NATO anfängt, entweder weil wir Waffen liefern oder weil er uns für schwach hält und sich ein Land nach dem nächsten holt, wie es ihm gerade in seinem Machtwahn passt.

    Ich glaube unsere einzige Möglichkeit ist, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass Russland eigene Interesse verfolgt. Ein Krieg gegen die Nato kann nie im russischen Interesse sein. Die Situation hat sich seit den 1990 grundlegend zu Lasten Russlands verändert. Russland ist nicht mehr in der Lage die Nato in einem konventionellen Krieg zu schlagen. Die NATO hat 4 mal so viele Truppen, ein 10 mal so großes Militärbudget und das 5fache an Flugzeugen. Selbst ohne die USA und die Türkei wären in Europa deutlich mehr Truppen stationiert als Russland zur Verfügung hat. In der Ukraine sehen wir gerade wie "schwach" die russischen Truppen tatsächlich sind. Militärisch ist der Feldzug ein Fiasko. Alleine das der Angriff auf Kiew gescheitert ist.

    Bleibt dann natürlich die atomare Option. Allerdings würde das mit Sicherheit die Zerstörung aller beteiligten Staaten zur Folge haben.

    Selbst wenn Putin nun durchdreht wird die Mehrheit der Menschen in Russland ihre Kinder noch aufwachsen oder ihre Familie in Sicherheit wissen wollen. Ein Angriff auf die Ukraine, wo angeblich Russen unterdrückt werden ist sicherlich eine ganz andere Nummer als direkter Konflikt mit der militärisch weit überlegenen Nato. Nach allem was wir wissen ist Putin davon ausgegangen, dass er in die Ukraine einmarschiert und nach wenigen Tagen Kiew erobert hat. Diesen aktuellen Konflikt hatte Putin sicherlich nicht erwartet. Am Ende wird er so oder so als Verlierer hervorgehen. Wirtschaftliche Konsequenzen, militärische Verluste und wahrscheinlich wird Finnland und Schweden noch in die Nato gedrängt.

    Am Ende geht es darum eine rote Linie zu ziehen. Wir haben viele Konflikte bis zur Besetzung der Krim akzeptiert. Wo ist unsere Grenze? Die Besetzung der Ukraine ist ok? Auch die Besetzung von Finnland oder Schweden? Ein Angriff auf die baltischen Staaten oder Polen? Natürlich wollen wir keinen Krieg. Natürlich wollen wir keine Waffen liefern. Aber was sind die Optionen? Putin möchte am liebsten Europa besetzen. Ich finde es jetzt sinnvoll eine Grenze zu ziehen. Es muss ihm klar sein, dass er in Europa kein Land angreifen kann. Das wir geeint zusammenstehen, um unsere Freiheit zu verteidigen.

    Am Ende wird er wahrscheinlich den Donbass besetzen und sich hoffentlich eine blutige Nase geholt haben, damit er dass nicht noch mal versucht.

    Der Schüler wird als kaum beschulbar beschrieben.

    4 Stunden Unterricht sind zu viel. Die Wohngruppe kann die Betreuung nicht gewährleisten, diese liegt aber deshalb nicht in der Verantwortung der Schule.

    Da bin ich bei dir. Aber nicht über eine Ordnungsmaßnahme. Das Kind kann nicht ohne Schulbegleitung sein. Es ist keine Schulbegleitung da. Also muss das Kind zu Hause bleiben. Formal das gleiche wie bei Unterrichtsentfall durch Krankheit der Lehrkraft. Die Ursache, dass das Kind nicht zur Schule geht, liegt aber daran, dass Schulträger/Kommune/Jugendamt ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Nicht am Kind. Das hat rechtlich eine ganz andere Bedeutung. Wir hatten mal ein solches Pflegekind, wo der Pflegevater ehemaliger Richter am Landgericht war. Da lief es alles super. Wenn das JA beispielsweise über einen Zeitraum keine Schulhelferin zur Verfügung stellen kann, können die Eltern die Kommune in Regress nehmen. Das wird sehr schnell sehr teuer. Wenn das Kind aufgrund einer Ordnungsmaßnahme nicht zur Schule darf, ist das alles raus.

    Nein. Davon muss ich nicht ausgehen. Wie kommst du darauf?

    Die Integrationshilfe ist unabhängig von der Landesschulbehörde.

    Man darf sie in Gutachen nicht benennen, sie darf nich einmal erwähnt werden. Von Seiten der Landesschulbehörde ist sie quasi nicht existent und die Lehrkraft trägt die volle Verantwortung für jedes Kind in der Lerngruppe.

    Ja, die Lehrkraft trägt die Verantwortung. Aber eine Integrationshilfe soll dem Kind den Schulbesuch ermöglichen. Wenn diese wegfällt, kann es (in der Regel) nicht zu Lasten des Kindes ausgelegt werden. Das ergibt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." In den meisten Fällen wird die Begründung einer Integrationshilfe eine Behinderung sein.

    Frage ist ja auch was du machst, wenn ein Kind trotz Integrationshilfe nicht am Unterricht teilnehmen kann. Über eine Ordnungsmaßnahme kannst Du es auch nur zeitlich begrenzt ausschließen. Am Ende kannst du ihm nicht dauerhaft ausschließen. Dem steht das Recht auf Bildung gegenüber. Im Zweifel muss eine geeignete Schule, Internat, ... gefunden werden.

    Ansonsten habe ich mich auf §61 bezogen:

    "Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat."


    Am Ende sind wir uns ja einig. Das Kind muss zu Hause bleiben, bis eine Hilfe wieder da ist. Nur beim Weg unterscheiden wir uns.

    Woher nimmst du diese Annahmen?

    ...

    Das Rolli-Kind, das mit der Begleitung zur Toilette geht und nur mit Hilfe der Begleitung den Klassenraum erreicht, könnte ohne Begleitung womöglich nicht teilhaben.

    Wenn man Inklusion will, muss man sie mit Ressourcen ausstatten und nicht nur eine Plakette am Haus anbringen.

    Du mischt hier zwei verschiedene Sachen. Auch ein Kind mit einem Schulhelfer hat einen Unterstützungsbedarf. Das Kind bekommt den Schulhelfer ja nicht ohne Grund. Das ist aber formal nicht das gleiche wie eine sonderpädagogische Unterstützungsbedarf, der von der LSchB festgestellt wird.

    Ich habe nicht geschrieben, dass das Kind alles darf. Aber du kannst doch nicht als Reaktion darauf, dass die Schulhelferin ausfällt gegenüber dem Kind eine Ordnungsmaßnahme verhängen. Vielleicht liest Du dir die Ausgangsfrage noch mal durch. Da geht es nicht um Fehlverhalten des Kindes sondern um den Ausfall der Schulhelferin. Und wenn das Kind in einer Situation, in der trotz Rechtsanspruch keine Schulbegleitung vorhanden ist, ausfällt, wirst du immense Schwierigkeiten haben, mit einer Ordnungsmaßnahme durchzukommen. Es müsste nämlich klar sein, dass das Fehlverhalten nicht dem Fehlen der Schulbegleitung sondern dem Verhalten des Kindes zuzuschreiben ist.

    Inklusion ist ein Recht, dass du nicht abschaffen kannst, nur weil dir die Bedingungen nicht passen. Was machst du denn mit dem ES-Kind ohne Schulbegleitung? Darf das dann nicht mehr Schule kommen?

    Die LSchB hat dazu auch eine sehr eindeutige Meinung. Der Ausschluss aus dem Unterricht ist eine der härtesten Maßnahmen. Hier muss eine ernsthafte Gefährdung anderer Kinder oder eine nachhaltige Störung des Unterrichtes vorliegen. Du musst also davon ausgehen, dass eine solche Tat auch durch den Einsatz eines Schulhelfers sich nicht verhindern lässt.

    Ich empfehle zur Lektüre mal Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Damit erübrigt sich auch die Frage, welche Rechtsauffassung die LSchB hat.

    Etwas anderes ist mein Vorschlag. Wenn Du das Kind zu Hause lässt, weil Personal fehlt. Im ersten Fall liegt der Grund im Verhalten des Kindes. Im meinem Fall im Verhalten von Schulträger/Land. Im ersten Fall können sich die Eltern nur gegen die Schule wehren und für die Aufhebung der Ordnungsmaßnahme kämpfen. Im zweiten Fall können Sie Kommune oder Land in Regress nehmen.

    In der Realität weigert sich dann der Kollege, das Kind ohne SB zu nehmen und der nächste springt ein, weil man das dem Kind ja nicht zumuten könne etc.

    Würd ich tatsächlich vermutlich auch so machen, blöd ist das allemal.

    Mir geht es um die Betreuung außerhalb der Schulzeiten. Ich würde denen halt mitteilen, dass man leider ab XY den Unterricht nicht mehr/ nur noch XY Stunden sicherstellen kann, da kein Personal da ist. Dann muss das JA die Betreuung außerhalb der Schule sicherstellen. Im Zweifel müssen Sie Mitarbeiter woanders abziehen.

    Die Schulbegleitung ist vom DRK und wird finanziert durch das Jugendamt.

    Das ist vielleicht gar nicht so schlecht. Dann ist das JA so oder so dran. Dann kann man durchaus darauf hinweisen, dass entweder eine Schulbegleitung da sein muss oder man verkürzt. Dagegen kann sich das JA nicht wehren. Eine Betreuung müssen sie sicher stellen.

    Außerdem muss man leider die Register der Ordnungsmaßnahmen ziehen. Auch da haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich erst etwas bewegt, wenn das Kind wirklich schon Maßnahmen hatte. Es reicht also nicht, wenn man die Schwierigkeiten sieht, sondern das Amt erwartet, dass es eskaliert, bevor es Handlungsbedarf sieht.

    Wenn ein Kind eine Schulbegleitung hat, hat es bereits einen festgestellten Bedarf an Unterstützung und wenn dieser durch Schule/Schulträger nicht gedeckt wird, kannst du oft nicht (mehr) darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. Du kannst auch nicht ein Kind im Rollstuhl nach Hause schicken, weil es keine Treppe steigen kann. Ein ES-Kind hat letztlich auch eine Behinderung und reagiert deswegen auf eine bestimmte Art und Weise. Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Frage, wenn es sich anders verhalten könnte, es aber nicht tut. Beispielsweise hat es eine Schulbegleitung, akzeptiert diese aber nicht. Aber wenn die Lehrkraft überlastet ist, weil Personal fehlt, und das Kind nicht die notwendige Unterstützung erhält. Da würde ich als Elternteil direkt auf die fehlende Begleitung verweisen. Das wird sowohl die LSchB als auch die Gerichte genauso sehen.

    Sicherlich kann man das Kind erstmal zu Hause lassen, wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, um Druck auf den Schulträger/Schulbehörde auszuüben. Dann ist das formal wie ein normaler Unterrichtsausfall: "Sehr geehrte Frau Müller, der Unterricht für Kind kann diese Woche aufgrund von fehlendem Personal nicht stattfinden. Ich habe bereits XY informiert und hoffe, dass wir zeitnah eine Möglichkeit finden den Ausfall zu kompensieren."

    Letztlich ist das auch der richtige Weg Druck zu machen. Außerdem empfehle ich immer den Weg über die Politik.

    Aber bei uns z.B. fällt doch schon alles aus. Schwangere und coronaerkrankte KuK haben unsere "Ressourcen" sozusagen aufgebraucht. Das ist bei euch sicher ähnlich.

    Bei uns ist das sehr unterschiedlich. Wir haben schlechte und gute Zeiten ... Wir mussten vor kurzem abordnen. Vorher hatten wir tatsächlich sogar minimal mehr als wir brauchten ...

    Wenn es bei euch Alltag ist, würde mich ja gerade der Umgang damit interessieren. Aushalten und ertragen? Ich finde, keine gute Lösung. Für die SuS nicht und auch nicht für mich.

    Aushalten und ertragen. Wir versuchen durch die Umschichtung unserer Ressourcen das Problem zu mindern aber letztlich kann niemand Personal herbeizaubern. Das Problem wird regelmäßig thematisiert aber irgendwie verbessert sich nichts. Angeblich ist der Markt auch leer....

    Das einzige, was tatsächlich geht, ist das wir bei Extremfällen die Beschulung reduzieren. Aber das auch immer schwierig, insbesondere wenn die Eltern sich darüber beschweren. Im Zweifel muss dann eher DaZ und andere Angebote ausfallen.

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