Höre ich auf wie vorgegeben zu Lüften, widersetze ich mich der Dienstanweisung. Daher ziemlich verzwickt...
Wenn ich das als Elternteil mitbekommen würde, würde ich die Lehrkraft einmal nett darauf hinweisen, dass das nicht geht. Wenn Sie sich weiterhin weigert, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wenn es dadurch zu Infektionen kommt, Strafanzeige stellen.
Das hört sich vielleicht hart an, aber aus meiner Sicht geht es gar nicht auf das Lüften zu verzichten. Wir haben eine Pandemie und das vorgeschriebene Maßnahmen. Ich kann privat sagen, dass ich das Risiko einer Infektion eingehe und mich entsprechend verhalte. Aber für die Kinder gibt es da aus meiner Sicht keine Alternativen. Die Lüftungen müssen eingehalten werden. Wenn es zu kalt wird, muss die Schule reagieren. Wenn sie nicht reagiert, Eltern nett darauf hinweisen das sie Situation mit der Schulleitung besprechen sollten. Sollte die Schulleitung auf die Idee kommen, eine Lehrkraft aufzufordern nicht regelmäßig zu lüften, darum bitten diese Anweisung schriftlich zu bekommen und die SL darauf hinweisen, dass man davon ausgeht, dass die Anweisung nicht rechtens ist. Ich würde sogar vermuten, dass hier eine Remonstrationspflicht herrscht, da durch fehlende Lüftung die Gesundheit der Kinder gefährdet wird.
Und ja, auch durch Kälte wird sie gefährdet. Aber keineswegs so, wie durch eine Infektion.