Das mache ich auch. Eine Rechtsauskunft ist in Arbeit. Für die zweite würde ich gern noch abwarten bis mein Rechtsschutz gilt. Das müsste ab 16. Juli der Fall sein. Ich habe viel Geduld, aber mir ist das mittlerweile auch zu heftig.
Der Rechtsschutz gilt eigentlich immer nicht rückwirkend für Fälle, die bereits angelaufen sind. Wenn also nach dem Stichtag etwas passiert, kann dafür der Rechtsschutz einer Versicherung gelten. Wenn es um die Abwicklung eines bereits laufenden Falls geht, greift der Rechtsschutz in der Regel nicht. Selbst dann, wenn man nach dem Stichtag neue Aspekte dazu kommen. Da solltest Du dich noch mal genau informieren. Sonst könnte man einfach wenn ein Brief vom Anwalt kommt schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.