Beiträge von Tom123

    Das BVG hat sich da schon mehr Mühe gegeben als auf bildzeitungsniveau irgendwelche Zahlen rauszuhauen. Nicht das du hier provokativ ein weiteres Mal deine Unwissenheit zur Schau stellst und das unwidersprochen bleibt.

    Leider sind deine Beitrage sachlich nicht so treffend was Du anscheinend mit Beleidigungen zu kompensieren versuchst. Das BVG hat mit seiner Rechtsprechung die untere Grenze festgelegt. Wenn Du meinen Beitrag sinnentnehmend gelesen hättest, wirst Du merken, dass meine Aussage war, dass der Betrag noch ein ganzes Stück über den von dir genannten 15% liegen.

    Warum das so ist? Ein wenig Nachhilfe für dich:
    Das BVG geht erstmal von den untersten Besoldungsstufen aus. Diese müssen am Ende mindestens 15% über der Grundsicherung liegen. Nun gilt aber auch das Gebot des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen. Nun ist aber der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen niedriger. Gleichzeitig bekommt man für das 5. Kind mehr als für das 1. Kind. Das ganze passt auch nicht zu deiner Aussage, da im Sozialrecht nur das Alter des Kindes zählt und jeder Kind gleich viel bekommt. Die Lösung ist relativ einfach, da das Land die gesamten Bezüge betrachtet. Also insgesamt muss eine Familie mit 4 Kindern mind. 15% über den entsprechenden Sätzen liegen.

    Dann wie ich schon mal anmerkte, ist es keineswegs so, dass es zwingend höhere Familienzuschläge geben muss. Der Dienstherr könnte auch (teilweise) die Grundgehaltssätze erhöhen, um insgesamt auf eine verfassungsgemäße Besoldung zu kommen.

    Das magst du inhaltlich nicht gut finden, ist aber eindeutig vom Urteil des BVG gedeckt.

    Leider macht es auch keinen Spaß mit dir darüber zu diskutieren, da du nur beleidigend bist und deine Beiträge leider nicht ganz der Rechtsprechung entsprechen. Es gibt aber in der Rechtsprechung durchaus feine Unterschiede. Aber da du nur beleidigst, möchte die Diskussion an dieser Stelle mit dir nicht weiterführen.

    Nein, werden sie nicht!

    Es wird ganz simpel geguckt wieviel Geld- und Sachleistungen ein Kind im Bürgergeldbezug erhält und dann 15% draufgeschlagen.

    Bedarf Kinder rund 400€ ggf. noch rund 100 € für eine größere Wohnung an Miete. Vielleicht noch 50 € für irgendwelche Sachleistungen. Dann bin ich bei rund 550 €. 15% wären rund 650 €. Da fehlt noch was zu den 800+ €. Und da kommt natürlich noch Kindergeld oben drauf.

    Tom123

    Von dem von dir Geschriebenen ist manches einfach ummöglich (Kindergeld für bestimmte Leistungen), ...

    Es geht darum, was sinnvoll sein kann. Nicht um konkrete Gesetzesvorhaben. In den meisten Fällen gibt es auch unter Staatsrechtlern dazu unterschiedliche Meinungen. Beim Kindergeld könnte man nur als Beispiel den Steuerfreibetrag höher ansetzen. Dadurch würden Besserverdienende mehr profitieren. Oder man könnte nur einen Freibetrag machen.

    "Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen."

    Es steht frei bedeutet für mich, dass er es machen kann aber nicht machen muss. Aber da scheinen wir eine andere Interpretation zu haben.

    Kleiner Nachtrag:
    Es ist also keineswegs so, dass der Dienstherr die verfassungsmäßige Besoldung nur über höhere Kinderzuschläge und Ortszuschläge lösen kann. NRW macht das, weil es am preiswertesten ist. Du magst das gut finden. Das ist auch dein gutes Recht. Aber für mich sorgt es für die falschen Anreize und ich würde mir Alternativen wünschen.

    Wäre ich voll mit einverstanden. Dann müsste man aber die Grundbeträge bzw. dann die Besoldung deutlich anheben. Wenn man mal alle Familien- und Ortszuschläge abzieht, bleibt nicht mehr so viel übrig, dass man dann von einer amtsangemessenen Besoldung sprechen kann.

    Ja, das wäre dann so. Ich sage auch nicht, dass das passieren wird. Ich würde es aber sinnvoller finden. Und einen geringerer Kinderzuschlag wäre für mich auch in Ordnung. Aber die Relationen passen (in NRW) einfach nicht mehr.

    Das heißt, du bist für die Anrechnung des Partnereinkommens?

    Beamte, deren Partner gut verdient, - also die meisten Lehrerinnen - sollen weniger bekommen?

    :/

    Ich halte die Vorstellung, dass ein Beamter mit seinem Einkommen seine Ehefrau finanzieren muss für überaltert. Das entspricht dem Familienbild der 50er-Jahre. Einerseits sind heute oft beide Partner berufstätig, andererseits leben wir in einer Zeit, wo die formale Eheschließung nicht mehr den gleichen Stellenwert hat.

    Daher wäre ich komplett gegen eine Zuschlag für verheiratete Beamte. Der verheiratete Beamte sollte das gleich verdienen, was ein unverheirateter Beamte verdient. Eben weil die Argumentation, dass der verheiratete Beamte die Pflicht hat seinen Ehegatten zu versorgen nicht mehr zu unseren heutigen Zeit passt. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens ist man sogar besser versorgt, weil dann der verheiratete Partner, der nicht selbst berufstätig ist, tatsächlich einen Zuschuss bekommt. Aber wenn ich die klassische Grundschullehrerin sehe, deren Mann in der freien Wirtschaft gutes Geld verdient, warum soll diese Person mehr Geld bekommen als ihre unverheiratete Kollegin, die vielleicht in einer lockeren Partnerschaft lebt und sogar noch mehr Kosten hat, wenn ihr Freund eine eigene Wohnung hat.

    Wobei diese beiden Dinge nicht aufeinander drauf kommen, sondern nur verodert (XOR) werden und eben nicht die Aufwendungen abdecken, sondern diese grob gerechnet steuerfrei stellen. Die Anrechnung auf die Rente/Pension ist aber ein schlechter Witz. Finanziell sind Kinder ein Minusgeschäft (außer in Köln ab 3 Kindern :flieh:) emotional aber ein Gewinn.

    Bildung/Betreuung sind nicht generell kostenlos: Kitas in RLP sind es, in anderen BL kosten sie. Betreuung kostet in der Regel auch.

    Dass grundsätzlich aber (hoch)schulische Bildung in Deutschland weitestgehend kostenlos ist, halte ich für eine große Errungenschaft.

    Das ist alles richtig. Und man kann auch über jeden Punkt diskutieren. Meine Aussage war nur, dass u.a. durch solche Maßnahmen das gesellschaftliche Interesse an Kindern berücksichtigt wird. Man kann sicherlich deutlich mehr machen. Aber es ist sicherlich nicht sinnvoll aus gesellschaftliche Sicht nur die Alimentation der Beamten zu erhöhen, um den demografischen Wandel zu bekämpfen.

    Du bist nicht nur was die Alimentation angeht ziemlich ahnungslos.
    Auch in allem anderen Dingen hast du zwar ein starke Meinung aber wenig Ahnung.
    Allein das hier Geschriebene im Rahmen unserer verschiedenen Systeme Steuerrecht, Rentensystem, Bildungssystem, Grundgesetz, Sozialrecht ins rechte Licht zu rücken, wird irgendwen hier eine Menge Arbeit kosten.

    Aha, dann wären vielleicht ein paar Fakten von dir besser als einfach nur beleidigend zu werden.

    Die Aussage war, dass Kinder eine gesellschaftliche Aufgabe sind. Und um es kurz zu machen: Wenn es eine gesellschaftliche Aufgabe ist, muss es auch eine gesellschaftliche Würdigung und nicht nur mehr Geld für Beamte geben.

    Die Alimentation ist für die Lebenshaltungskosten des Beamten. Nicht um eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Daher ist das Argument einfach fehl am Platz.

    Das wird von ziemlichen fielen Leuten so genannt. Vorallem auf den Fluren von Beamtenrechtsanwälten, Verwaltungsgerichten und nicht zuletzt dem BVG. Gerne kann ich auf das Wording verzichten.


    Ein kleiner Exkurs im Alimentationsprinzip (der Begriff Recht ist mir zu heikel geworden) und seiner Verankerung im gesamten Sozialstaatsgefüge!

    Ok, also hast Du Recht, verwendest aber trotzdem den Begriff nicht weiter. Wie dir als Jurist und Experte sicherlich inzwischen bewusst ist, gibt es keine Alimentationsrecht sondern Alimentationsprinzipien, die sich im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben aber durchaus auch Änderungen unterworfen sind. Deswegen spricht das BVG auch Prinzipien der Alimentation und nicht von einem Alimentationsrecht so wie du. Aber das hast Du ja anscheinend inzwischen auch gemerkt. Der Begriff Alimentationsrecht suggeriert nämlich ein kodifiziertes Gesestz/Gesetzbuch, dass es in dieser Form nicht gibt. Stattdessen haben sich die Prinzipien der Alimentation jahrzehntelang entwickelt und werden auch durch die Rechtsprechung gestaltet. Das BVG hat beispielsweise keineswegs einen Ortszuschlag oder Kinderzuschlag verlangt. Es hat die Grundsätze klar gemacht und das Land NRW in diesem Fall hat im Rahmen dessen überlegt, wie es die Alimentation regelt. Das wäre auch beispielsweise dadurch möglich gewesen, die Grundbesoldung für alle um X Euro zu erhöhen. Aber du bist natürlich vollkommen im Recht. Wie kann man dich nur kritisieren, wenn Du ein Begriff falsch verwendest.

    Tom123 : Die "normale Lehrkraft mit 4 Kindern" hat zwei Jobs: Einmal die Lehrtätigkeit, einmal die Versorgung und Erziehung von 4 Kindern. Beides ist für unsere Gesellschaft von hohem Wert und sollte entsprechend alimentiert werden.

    Der Wert für die Gesellschaft hat aber nichts mit Alimentation zu tun. Der Wert für die Gesellschaft zeigt sich im Kindergeld, im Steuerfreibetrag, kostenlose Bildung, ggf. kostenlose Betreuung, Anrechnung auf die Rente, etc.

    Wir können gerne diskutieren, ob wir das Kindergeld für alle erhöhen wollen. Persönlich wäre ich z.B. für eine Regelung, wo das Kindergeld nach bestimmten Vorgaben erhöht wird.

    Aber Kinder sind auch eine Lebensentscheidung und ein gewisser Luxus. Warum hat ein Beamter den Anspruch, dass egal wie viele Kinder er zeugt, der Staat dafür zahlen soll? Und dann noch so fürstlich. 800 € plus Kindergeld. Damit sollten alle Kosten locker gedeckt sein.

    Wenn meine Kollegin dank 3 Kindern in Teilzeit mehr verdient als ich (geht das? Müsste ich nachrechnen.), würde ich mich für sie freuen und sagen: Passt. Du hast Kinder. ich Katzen.

    Das mag in deinem Fall auch so sein. Aber viele andere werden sich fragen, warum sie sich einen Job wie eine Schulleitung antuen sollen, wenn man die Mehrarbeit und das mehr an Verantwortung nicht zu einem entsprechenden mehr an Gehalt führt. Grundsätzlich könnte ich durchaus mit einem kleinen Kinderzuschlag leben, aber die Verhältnismäßigkeit passt nicht mehr. Aus meiner Sicht müsste man heutzutage sagen, dass der Partner sich selbst finanziert und 50% der Ausgaben der Kinder trägt. Wenn es für jedes Kind 150 € extra gibt. Ok. Aber doch nicht 800 € für das dritte Kind. Oder verstehe ich da was falsch?

    Der nächste Schritt dieser Modernisierung ist übrigens, dass in allen nördlichen BL das Partnereinkommen eingeführt wurde und damit die Besoldung aktuell jeden Monat mehr als 500€ zu niedrig ist. Aber hey, dass ist es was alle wollen! Ein modernes Besoldungsrecht, dass dem Blödsinn der nicht arbeitenden Partnern ein Ende setzt. Wieso hat man dann weniger Geld in der Tasche?

    Das von dir sogenannte Alimentationsrecht beruht in weiten Teilen auf einer Vorstellung von Familie und Zusammenleben, die heute nicht mehr so wie früher ist. In den 50er war die Frau Zuhause und hat den Haushalt erledigt, während er Mann der Alleinverdiener ist. In unserer heutigen Zeit ist es vollkommen normal, dass beide Partner arbeiten und dieses sollte auch berücksichtigt werden.

    Es ist auch keineswegs so, dass Ortszuschläge wie NRW notwendig sind.

    Grundsätzlich ist es auch in unseren Interesse, dass man eine Alimentation hat, die auf der einen Seite finanzierbar ist, auf der anderen Seite angemessen ist und drittens von der Gesellschaft auch akzeptiert wird.

    Teilweise haben wir inzwischen Situationen, die für den Einzelnen zwar schön sind aber für die meisten nicht nachvollziehbar sind. Wenn die normale Lehrkraft Dank 4 Kindern mehr Geld verdient als die Schulleitung eines Gymnasiums, dann ist das sicherlich für die Lehrkraft eine tolle Sache aber für die meisten anderen nicht nachvollziehbar. Gleiches gilt auch für den Lohnunterschied zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften.

    Es sollte auch in unserem Interesse sein, dass es hier einen gesellschaftlichen Konsens gibt.

    Schwanger ist in der Regel alleine keine gesundheitliche Einschränkung.

    Das sollte die betroffene Person dann mit ihrem Arzt besprechen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch individuell ist. Die Person sollte sich aber absolut sicher sein, dass sie in eine Gefahrensituation nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft anders reagieren wird.

    Es sind doch zwei verschiedene Dinge:

    Wenn ich schwanger bin und meine, dass ich Handball oder was auch immer machen möchte, ist das meine private Sache. Vielleicht dumm aber letztlich meine Entscheidung.

    Wenn mein Dienstherr sagt, dass ich voll rettungsfähig sein muss, weil ich im Zweifel am Ende die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben meiner Schüler habe, ist es nicht meine private Sache. Und dann ist es egal, ob ich mir den Fuß verstaucht habe, schwanger bin oder sonst irgendeine Einschränkung habe.

    Sorry, aber ich muss auch bei Laufen aufpassen, dass mich kein Fahrrad umfährt, wenn man das so sieht.


    Natürlich ist deine Aussage Unsinn und Niedersachsen sieht es genauso, wie ich gesagt habe.

    Ob dich ein Fahrrad anfährt, ist dein privates Problem.

    Niedersachsen sieht es genauso wie es im Sporterlass steht. Deswegen gibt es den Erlass.

    Rettungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt => keine Rettungsfähigkeit und keine verantwortliche Person beim Schwimmen.

    keinen gesundheitlichen Einschränkungen => alles gut.

    Ob nun eine Schwangerschaft eine gesundheitliche Einschränkung ist oder nicht mag ich nicht beurteilen.

    Das ist so nicht richtig. Du betrachtest die Sache aus der falschen Richtung. Nds. sagt, dass Du die Schwangerschaft nicht melden musst. Aber Du darfst den Schwimmunterricht nicht mehr beaufsichtigen, wenn Du irgendeiner Form körperlich beeinträchtigt bist und dieses deine Rettungsfähigkeit gefährdet.

    https://www.schure.de/22410/24-52100-1.htm

    • Ausschluss möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die die Rettungsfähigkeit gefährden.

    Sobald dir also eine Arzt sagt, dass Du aufgrund deiner Schwangerschaft keine Rettung mehr durchführen kannst oder nur sagt, dass deine Rettungsfähigkeit beeinträchtigt ist, bist Du raus. Solange deine Schwangerschaft natürlich deine Rettungsfähigkeit nicht einschränkt, darfst Du weitermachen. Da Du aber bei jeder Rettung aufpassen müsstest, dass die Person dir nicht in Panik in den Bauch tritt, sollte das nicht gegeben sein.

    Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen als Maylin85 . Wenn von einem Schüler (m/w/d) nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential gegen die körperliche Unversehrtheit der Mitschüler und des Schulpersonals bestand, sondern es bereits konkret zu körperlichen Übergriffen kam, ist besagter Schüler (m/w/d) zuerst räumlich zu isolieren, sodass für die Mitmenschen keine Gefahr mehr ausgeht, und zu therapieren. Während der Therapie ruht die Schulpflicht. Nach Ende der Therapie erfolgt die engmaschige (!) Rehabilitation in Kleingruppen, z.B. im Rahmen einer Förderschule mit Profil ESE.

    Die Kosten übernehmen bei minderjährigen Schülern (m/w/d) die Eltern.

    Erst wenn auch die Rehabilitationsmaßnahme dem Schüler oder der Schülerin attestiert, dass keine Gefahr mehr von ihm oder ihr ausgeht, kann er or sie wieder regulär vollumfänglich an allen Aktivitäten des Alltags teilnehmen.

    Und das ist bei euch so? Oder deine Wunschvorstellung?

    Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

    Nein, das ist keine Logik. Es ist Blödsinn. Es geht nicht darum die Schwangerschaft zu melden. Es geht darum, ob du schwanger weiterhin formal die Rettungsfähigkeit hast. Und Du musst als Schwimmlehrkraft die Vorgaben kennen. Wenn dort steht, Schwangere dürfen keinen Schwimmunterricht geben, gilt es für dich. Auch wenn Du die Schwangerschaft nicht melden möchtest. Aber es macht auch keinen Sinn das weiter zu diskutieren.

    Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

    Ich habe auch schon an der Hauptschule im Brennpunkt gearbeitet. Und ich bin froh, dass ich nicht mehr dort bin. Aber mir ist auch bewusst, dass der Dienstherr mich jederzeit versetzen kann.

    Das Problem ist, dass wegschicken das Problem nicht löst. Es läuft in den Familien viel falsch. Der Dienstherr baut viel Mist etc.. Aber trotzdem werden wir irgendwie überlegen müssen, wie wir damit klar kommen. Ohne nur wegschicken ist mir da zu wenig.

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Sorry, aber das ist einfach falsch. Alle rechtlichen Vorgaben, Erlasse und Gesetze gelten automatisch auch für die (verbeamtete) Lehrkraft. Du bist i.R. sogar verpflichtet dich selbstverantwortlich auf den aktuellen Stand zu halten. Formal musst Du alle für dich relevanten Vorgaben des Dienstherrn kennen und diese befolgen. Egal ob die SL es dir explizit sagt oder nicht. Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Natürlich kannst Du privat noch machen was du willst. Und natürlich geht die Begründung deinem Dienstherr nichts an.

    Unsere Reinigungskräfte dürfen z.B. generell nicht auf Leitern steigen. Wenn sie es machen und etwas passiert, haben sie ein Problem. Sie dürfen auch nicht die Beamer reinigen.

    Beim Schwimmen ist aber das Problem, dass Du nicht nur dich selbst sondern ggf. noch ein anderes Leben gefährdest. Was ist wenn ein Kind untergeht und die Lehrkraft nicht oder zu spät reinspringt, weil sie Angst um ihr ungeborenes Kind hat? Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Tom123 Ist mir offen gestanden komplett egal. Meinetwegen können diese Leute von Sicherheitspersonal bewacht mit KI lernen, don't care. Wichtig ist, dass die große, durch diese Schüler beeinträchtigte Mehrheit normal lernen kann.

    Vermutlich gibt es aber auch für solche Klientel Lehrkräfte, die unter den richtigen Bedingungen gerne mit den Schülern arbeiten würde. Eine meiner Freundinnen ist beispielsweise Sonderpädagogin mit Schwerpunkt ESE, hat erst sehr glücklich an einer entsprechenden Förderschule gearbeitet und ist nun seit einigen Jahren sehr unglücklich in der Inklusion unterwegs. Könnte mir vorstellen, dass sie gar nicht so abgeneigt wäre.

    Und genau das ist das Problem.

    Es gibt viel zu wenig solcher Schulen und vor allem gibt es viel zu wenig Personal. Jeder kennt natürlich den einen Vollblutsonderpädagogen, der mit viel Engagement, Fachwissen und Empathie die schweren Fälle knackt. Aber wir haben weder räumlich noch finanziell die Möglichkeiten das für alle anzubieten. Und vor allem haben wir nicht genug Personal. Sonderpädagogen und andere entsprechende Fachkräfte fehlen in Maßen. Und das liegt nicht nur an der Inklusion. Die Anzahl der Schüler mit Probleme steigt massiv an und das Personal wird weniger.

    Ob wir es nun gut finden oder nicht. Aber es gehört inzwischen zu den Aufgaben einer Lehrkraft sich auch damit zu beschäftigen. Wir werden wenn es gut läuft ein paar Extremfälle an Förderschulen oder Schulen für Erziehungshilfe etc. abgeben. Aber wir behalten ein schwieriges Klientel.

    Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

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