Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?
Im Ausgangspost fragt die Userin welche Möglichkeiten sie hat. Außerdem hat anscheinend ihr Bekannte sie darauf hingewiesen, dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.
Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.
Wie Du liest, geht Schmidt davon aus, dass die SL hier vorsätzlich handelt zum Nachteil von TE handelt. Wenn die SL vorsätzlich einer Lehrkraft einen schlechten Stundenplan erstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist das sicherlich ein Fall für die Dienstaufsicht.
Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat. Bei grundsätzlichen Problemen finde ich es sinnvoll sich erstmal gemeinsam zu besprechen statt als Einzelkämpfer vorzugehen. Aber da mag jeder anders sein.
P.S.
Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.