Beiträge von Tom123

    Tom arbeitet, so wie ich es einordne, in einer Stadt, die viel Geld in die Grundschulen gibt.

    Es gibt Pool-Lösungen für I-Hilfen, Sozialpädagog:innen, Bufdis, die im Alltag wie auch bei Klassenfahrten zur Verfügung stehen. Für ihn scheint es ein Leichtes zu sein, ein Team für eine Klassenfahrt zusammenzustellen.

    ...

    Ach ja, der Nachsatz:

    Verwirrend ist, wenn man äußert, dass man Verständnis hätte, dies dann aber doch nicht hat, wenn andere sich abgrenzen. Grundschulen in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf I-Hilfen, auf Bufdis, auf Schulbegleitungen, das wird alles von anderen Trägern gestellt und von anderen entschieden. Sie haben auch keinen Anspruch auf 100% Unterrichtsversorgung. Ich finde verwirrend, dass man das in relativer regionaler Nähe nicht wahrnimmt.

    Wir sind finanziell Mittelmaß. Nicht mehr und nicht weniger. Ich kenne mehrere Gemeinde, die deutlich mehr für ihre Schulen ausgeben. Es gibt aber auch Gemeinden, denen es deutlich schlechter gibt. Am Ende sind wir sicherlich alles andere als gut versorgt.

    Eine Pool-Lösung für I-Hilfen ist schlecht. Da gibt es kein Pro. Statt 3 Helfer für drei Kinder, bekomme ich eine und jedes Kind nur 1/3-Anspruch. Dass aber alle drei Kinder in der ersten Stunde Bedarf haben, ist Pech. Dafür habe ich dann in der 5. Stunde eine I-Helferin, wo 2 Kinder bereits zu Hause sind und Kind 3 Sport hat. Davon abgesehen wird permanent versucht irgendwelche Ausfälle durch Hin- und Herschieben von Helfern zu kompensieren. Wenn Eltern Stress machen, bekommen Sie mehr Stunden dafür bekommen Kinder mit höheren Bedarf weniger Stunden, wenn die Eltern sich nicht so wehren (können). Ich habe einmal ein Kind mit einem Richter als Vater gehabt. Die Versorgung war ein Traum. Wenn ich könnte, würde ich sofort aus der Pool-Lösung aussteigen. Aber sie spart Geld.

    Sozialpädagogen werden über das Land finanziert. Ich kenne die genauen Vorgaben nicht. Soweit ich weiß gibt es da aber auch das Kriterium Schulen mit schwierigen Klientel bevorzugt zu versorgen. Zu mindestens wurde uns das so gesagt. Sie werden jedenfalls landesweit eingesetzt. Solltet ihr hier einen besonderen Bedarf haben, ist es sicherlich sinnvoll sich an euren Dezernenten zu wenden.

    Ein Bufdi kostet rund 4.500 € im Jahr. Das kann man aus dem Schuletat finanzieren. Ist halt die Frage, ob man ein paar PM-Stunden oder einen Bufdi nimmt. Statt zwei Betreuungsgruppen mit jeweils einer PM, mache ich dann eine riesige Gruppe mit einer PM und einem Bufdi. Wenn ihr einen Ganztag habt, könnt ihr Lehrerstunden kapitalisieren. Davon kann man auch einen Bufdi bezahlen. Wir bezahlen zwei Bufdis aus Landesmitteln. Die erhält jede Schule. Dazu gab es auch noch verschiedene Förderprogramme in den letzten Jahren. Es gibt auch kostenlose Praktikanten. Wir hatten schon Jahrespraktikanten, Sozialpädagogenpraktikanten, Da muss man natürlich sagen, dass man sie nur schwer bekommt. Auch bei den Bufdis gibt es bei uns einen Wettbewerb zwischen den Einsatzstellen. Entsprechend muss man sich natürlich bemühen. Werbung machen, Leute ansprechen, offen sein, ... Wir arbeiten z.B. auch intensiv mit den weiterführenden Schulen zusammen. Wir sprechen auch gezielt Leute an. Für Klassenfahrten finden wir aber immer Leute. Wir haben auch schon Schüler vom Gymnasium als Helfer zur einer Schulfahrt mitgenommen. Die dortige Schulleitung hat es sehr unterstützt, dass sich ihre Schüler an der Grundschule engagiert. Da ging es natürlich nicht um Aufsicht sondern sie sind als Schiedsrichter bei einer Sportfahrt mitgefahren.

    Was mich an deiner Aussage echt stört, ist der letzte Satz. Schulhelfer und I-Kräfte sind bei uns das gleiche. Und selbstverständlich haben Schüler mit entsprechenden Einschränkungen darauf einen Anspruch. So etwas muss eine Schule wissen. Das sind Bundesgesetzes. Das gilt deutschlandweit. Sicherlich gibt es regional kleinere Unterschiede. Grenzfällen werden vielleicht von einem Sozialamt anders entschieden als von einem anderen. Zu vielen Fragen gibt es aber inzwischen Urteile. Betroffene Kinder haben einen Rechtsanspruch. Ohne wenn und aber. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Kommunen gibt, die das anders sehen. Und wenn es Probleme gibt, gibt es auch Sozialverbände und notfalls können Eltern klagen. Auch die Ansprechpartner der Schulbehörde helfen dort. Es gibt doch regionale Beratungszentren für die Inklusion. Die unterstützen einen auch bei solchen Fragen. Es ist auch eine Aufgabe von Schulsozialarbeit Eltern dort zu unterstützen.

    Wir haben übrigens auch wie wahrscheinlich alle Schulen in Niedersachsen keine 100% Unterrichtsversorgung. Uns fehlen auch fast 10%. Aber es hilft nichts. Und wenn man sich deswegen entscheidet keine Klassenfahrten zu machen, kann ich es verstehen. Aber Du/ihr solltet euch da wirklich einmal beraten lassen, was es für Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Vielleicht liegt es auch an euerer Schulleitung. Aber dir scheint gar nicht bewusst zu sein, wie Schule aktuell unterstützt wird. Vieles läuft falsch, vieles ist schlecht. Aber gerade deswegen ist es so wichtig, dass wir wissen, wo wir Hilfe bekommen und welche Möglichkeiten wir haben. Und dann kann man sich überlegen, wie man mit den Ressourcen umgeht.

    P.S.

    In Niedersachsen sind Schulfahrten keine zusätzlichen Aufgaben. Sie gehören zum normalen Schulalltag. Einzelne Lehrkräfte mögen das als Urlaub oder Bonus wahrnehmen. Für das Land gehören sie aber zu den normalen Dienstgeschäften.

    Aha.

    Dann mach doch mal von deinem Verständnis Gebrauch und unterlasse es, anderen Lehrkräften zu unterstellen, sie würden sich nicht mit Problemen befassen und keine Lösungen suchen.

    Das habe ich auch nie behauptet. Du hast mir vorgeworfen in einer Traumwelt zu arbeiten, obwohl ich nur die in deinem Bundesland Rahmenbedingungen dargestellt habe. Deine Kosten zahlt das Land. Wenn Du keine Gelder vorstrecken möchtest, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Und niemand muss alleine mit 30 Kinder auf Klassenfahrt fahren. Es ist durchaus möglich mit 5 Erwachsenen und zwei Klassen zu fahren.

    Auf die Gefahr hin, das ich ich mich wiederhole.

    - Bildung und Teilhabe

    - Wohngeld

    - Kinderzuschlag

    und das sind die Unterstützungen, die mir mal eben so einfallen, ohne das ich mich mit dem System auskenne. Ich denke, da gibt es noch mehr. Sie alle zusammenzufassen und auf einmal auszuzahlen, ist in der Ampel gescheitert.

    Das sind alles Sozialleistungen für sozialschwache Familien. Das ist wohl eher nicht vergleichbar, oder?

    Die Traum-Bedingungen, von denen du immer wieder schreibst, haben wir nicht, nicht im Alltag, nicht für Klassenfahrten.

    Es sind keine Traumbedingungen sondern der rechtliche Rahmen den dein Dienstherr dir bietet. Es geht auch nicht um Gewinn machen sondern darum, dass man nicht draufzahlen muss. Das Land macht vieles falsch, aber hier gibt es zu mindestens finanziell sicherlich nur wenig Grund zu meckern.

    Dazu ist m.E. vieles nicht klar geregelt, Medikamentengabe, Aufsicht bei I-Kindern etc., das alles kann ich mir bei den derzeitigen Klassen nicht vorstellen. Bei mehr als der Hälfte der Kinder hätte ich zusätzlichen Aufwand, den ich auch jeden Tag im Unterricht habe.

    Wie wäre es so:

    Es gibt Reiseanbieter, die alles organisieren, ich melde die Klasse an, alles andere übernimmt das Land und der Reiseanbieter.

    Ich fahre als Bezugsperson mit, ich kann mir sogar vorstellen, einzelne Programmpunkte zu übernehmen,

    die Aufsicht 24/7 stellt aber der Anbieter, der u.a. die Reisekosten mit dem Land abrechnet.

    Dir sollten vielleicht bewusst sein, dass dein Dienstherr dich auch für diese Aufgabe doch recht gut besoldet. Deine Aufgaben sind es nicht nur den Unterricht in der Schule durchzuführen. Fahrten sollen pädagogisch in das Konzept der Schule und der Klasse passen. Ich fahre da und da hin, weil ich das und das erreichen möchte. Natürlich ist mir bewusst, dass das bei Abschlussfahren nicht unbedingt der Fall ist.

    Urlaubsfahrten könnte das Land deutlich günstiger anbieten. Dafür braucht es uns nicht mit A13 bezahlen.

    Für die Probleme, die Du ansprichst gibt es durchaus Vorgaben. Außerdem können sie auch im Schulalltag auftreten. Was machst Du bei Exkursionen, Wandertagen, Sportfest, etc.? Natürlich gibt es da Probleme. Aber damit muss sich beschäftigen und Lösungen suchen.

    Ich habe Verständnis für jeden, der nicht fahren möchte. Es gibt auch durchaus Klassen oder Situationen, wo ich auch nicht fahren würde. Das Land ist auch so nett und stellst es jeder Lehrkraft frei. Also alles gut. Aber man sollte trotzdem bei den Fakten bleiben. Deine Kosten werden pi mal Daumen bezahlt, Du musst nicht privat Geld zahlen oder vorstrecken, Du wirst im Rahmen deines Amtes auch für die Organisation für Schulfahren bezahlt, ...

    Trotzdem kannst Du mit deinen anderen Aufgaben bereits überlastet sein oder schlicht und einfach keinen Bock haben. Ist doch alles erlaubt. Mich stört es nur, wenn da irgendwelche Gründe vorgeschoben werden.

    By the way stört es mich vielmehr Hunderte von Euros bei der Beilhilfe vorzustrecken als mal 300 € für eine Klassenfahrt.

    Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Ok, da bin ich auf die Argumentation gespannt. Wenn ich dem Beamten 300 € Kindergeld und 200 € Kinderzuschlag zahle, habe ich den Beamten ausreichend versorgt. Wenn ich ihm aber direkt 500 € Kindergeld zahle, ist das nicht mehr den Fall? Da fehlt mir der sachliche Grund für den Kinderzuschlag. Dieser Argumentation scheint auch das BVerfg. zu folgen. Zu mindestens berücksichtigt es das Kindergeld bei der Frage nach der Alimentation. Entsprechend für ein entsprechend hohes Kindergeld auch zu einem Wegfall des Kinderzuschlages.

    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

    Gemäß §79 fallen aber nur Artikel 1-20 unter die Ewigkeitsklausel. Es steht daher dem Gesetzgeber offen § 33 entsprechend anzupassen. Außerdem fällt Paragraf 33 unter die grundrechtsgleichen Rechte aufgrund der "staatsbürgerlichen Gleichheitsrechte". Davon mal abgesehen steht in dort auch rein gar nichts über die Art und Weise wie die Alimentation zu erfolgen hat. Im Gegenteil:

    (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

    Es ist also Aufgabe des Staates das Berufsbeamtentum zu regeln und jetzt wird es spannend fortzuentwickeln. Es sollte dem Staat also frei stehen die Alimentation in ihren Einzelheiten in einer anderen Art und Weise zu regeln. Insbesondere beim Ehegattenzuschlag für Doppelverdiener fällt mir kein sachliches Argument ein, warum das so sein muss.

    Die ganze aktuelle Diskussion um die amtsangemessene Besoldung sollte man sicherlich auch mit einer kräftigen Gehaltserhöhung für alle und einen Ausbau von Sozialleistungen für alle Kinder lösen können. Wenn das denn politisch möchte.

    Woran willst du alimentation dann festmachen? Die Anzahl der Katzen?

    Ich sagte doch, du hast die Prinzip immer noch nicht verstanden.

    Siehe oben.

    Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Dann reden wir mal über den Familienzuschlag. Was spricht dagegen ihn zu streichen? Zu mindestens dann, wenn beide Partner arbeiten?

    Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht. Der Staat kann und muss diese regeln. Das sieht man auch in den unterschiedlichen Umgang der Länder mit der Problematik. Theoretisch könnte man auch Lehrkräfte nur noch als Angestellte einstellen und ein entsprechendes Grundeinkommen bietet, dass Netto das gleiche raus kommt. Das war es dann mit Familienzuschlag, Kindergeld oder ähnlichen.

    Warum wird bei Lehrkräften nicht zuerst gezahlt und erst, wenn das Geld auf das Unterkonto eingegangen ist, kann die Fahrt starten?

    Bei uns ist es so, dass wir erst nach Eingang der Reisekosten den Eigenanteil überweisen. Ich sehe nicht, was dagegen spricht. Hast Du bei deiner SL das mal angesprochen?

    Dein Vorschlag ist sicherlich verwaltungstechnisch schwierig. Du weißt vorher nicht zwingend, was für Kosten Du hast. Es kann auch sein, dass Du zwei Tage vorher krank wirst. Soweit ich weiß kann aber auch in Niedersachsen einen Abschlag beantragen.

    Ok, also sollten wir viel mehr Partnerschaften ohne Kinder fördern 👌

    Ich weiß, dass alles versucht wird um möglichst beide Partner in Vollzeit arbeiten zu lassen. Das Stigma für Hausfrauen und Hausmänner wird größer und größer.

    Darum geht es doch gar nicht. Wir sollten die Besoldung nur nicht mehr daran festmachen, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Und wie viele Kinder jemand hat.

    Wir fördern die Ehe nicht unbedingt Partnerschaften. Und warum sollten wir das bei Beamten besonders machen? Durch das Ehegattensplitting machen wir es bereit.

    Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass jemand die Entscheidung, ob er heiraten oder Kinder haben möchte, vom Ehegatten oder Kinderzuschlag abhängig macht.

    Und mal wieder wird das Prinzip der alimentation nicht verstanden. 👌

    Wem das nicht passt, sollte sich anstellen lassen.

    Mal wieder nicht sinnentnehmend gelesen. Ich habe bereits im Vorbeitrag geschrieben, dass mir vollkommen bewusst ist, warum die Besoldung so gestaltet wird. Aber nur weil die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell so sind, bedeutet es nicht, dass es gut ist und das es auf Dauer so bleiben muss. Wir leben nicht mehr in den 1950er. Die Frage ist, ob die Werte und rechtliche Vorgaben heute noch aktuell sind. Ich sehe keinen verfassungsmäßigen Grund, warum die Alimentation nicht anders gestaltet werden könnte. Der Schutz der Familie gemäß §6 bedeutet sicherlich nicht, dass die Besoldung so wie heute gestaltet werden muss.

    Dass hier manche den Aufwand, ein Kind großzuziehen, mit der Hundehaltung gleichsetzen, ist für mich absurd. Ich hatte beides und man kann es zeitlich und von der Belastung her nicht vergleichen.

    Da hast Du vollkommen Recht. Aber es ist auch eine persönliche Entscheidung, ob ich mir Kinder anschaffe oder nicht. Böse gesagt, bekomme ich auch nicht mehr Geld wenn ich 5 mal im Jahr in die USA fliegen möchte, weil z.B. meine Familie dort lebt. Oder: Person A benötigt aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Ernährung / Kleidung / Fahrzeuge ..., sie erhält aber keinen Zuschlag zur Besoldung. Am Ende muss jeder mit seiner Besoldung auskommen.

    Ich finde Kindergeld, kostenfreie Kitas, ... alles super. Geben wir Geld aus um Familien mit Kindern zu fördern. Auch Möglichkeiten sich im Job freistellen zu lassen und später ohne Nachteil zurückzukommen sind super. Aber bitte für alle.

    Warum verdient der Beamte mit 3 Kinder einfach so viel mehr als der ohne Kinder? Da passt die Relation nicht. In Nds. mit A13 Stufe 10 bekommst du für die ersten beiden Kinder brutto 130 € extra. Ist viel aber kann ich noch gerade als nette Bonusleistung des AG betrachten. Aber ab dem dritten Kind bekomme ich für jedes weitere 450 € mehr.

    Und was ich überhaupt nicht verstehe: 150 € Ehezuschlag. Wir leben noch nicht mehr in den 1970er, wo der eine Partner zu Hause bleibt und der andere Partner die Familie versorgt. Mal davon abgesehen, dass dann die Höhe auch zu niedrig ist. Wenn ich heirate bleibt mein Partner entweder zu Hause und wir schränken uns entsprechend etwas ein oder verdient selbst etwas. Warum pauschal dafür zahlen?

    Grundsätzlich haben sogar verheirate Doppelverdiener ohne Kinder am meisten freies Einkommen. Durch den gemeinsamen Haushalt bei zwei Einkommen gibt es zahlreiche Synergieeffekte. Also müsste man nach der Argumentation also eigentliche einen Singlezuschlag haben und einen Zuschlag für verheiratete ohne zweites Einkommen.

    Kinder werden in 20 Jahren den Laden am Laufen halten, Aufgaben in der Gesellschaft übernehmen usw. .

    Hunde kacken in 20 Jahren weiter in irgendeine Ecke.

    Deshalb dürfen Eltern von Kleinkindern gerne eine Extrawurst gebraten bekommen.

    Das Land am Laufen halten müssen aber auch die Kinder, die wir in der Schule unterrichten und ggf. unter Lehrermangel und Extrawürste leiden.

    Man sollte dabei auch bedenken, dass viele dieser Regelungen aus einer ganz anderen Zeit stammen.

    Aus meiner Sicht könnte man den Familienzuschlag und den Kinderzuschlag abschaffen. Das Land sollte den Beamten versorgen und nicht seine Familie. Wenn Kinder "zu teuer" sind, muss man das Kindergeld für alle erhöhen.

    Ebenso sollte es Ortszuschläge für alle gleich geben.

    Bei Dingen wie Versetzungen/Abordnungen/Stundenplan gibt es so viele Dinge zu berücksichtigen. Es gibt ältere Kollegen. Es gibt Kollegen, die gesundheitlich angeschlagen sind. Es gibt finanzielle Aspekte. Es gibt Kollegen, die Verwandte oder Freunde unterstützen. Eine Kollegin von uns hatte sich im Kinderschutzbund als Lesemutter engagiert. Sollte nicht auch so etwas bei so einer Entscheidung stärker berücksichtigt werden? Mein Favorit war eine ehemalige Kollegin. Der Mann war zu Hause aber sie wollte Sonderwünsche beim Stundenplan, da sie ihre Kinder selbst zur Schule bringen wollte. Wobei Sonderwünsche untertrieben ist. Eigentlich hat sie ihren Stundenplan selbst gemacht und ihre Forderungen mit ihrem zehnjährigen begründet.

    Es kommt natürlich auch immer das Argument, dass man viel weniger Lehrkräfte hätte, wenn man nicht so familienfreundlich wäre. Ich bin mir nicht sicher, ob es den Schulen nicht mit ein wenig mehr Leistungsorientierung besser gehen würde. Letztlich vergrault man dadurch auch Leute. Der Spruch, dass sich das Lehramt vor allem für Leute lohnt, die viele Kinder wollen, gab es schon zu meiner Zeit. Klar sollte man als begehrtes Unternehmen familienfreundlich sein. Und gerne auch mehr als in der freien Wirtschaft. Aber man muss es auch nicht übertreiben. Letztlich muss sich jeder bewusst sein, dass wenn er in die Schuldienst (zurück)geht, die Schule und vor allem die Schüler auch Ansprüche haben. Die schulischen Ansprüche sollten deutlich über der familiären Situation stehen. (Eine Ausnahme würde ich natürlich bei kleinen Kindern machen.)

    Tatsächlich? Abrechnung bei uns Anfang diesen Jahres für die Klassenfahrten des vergangenen Kalenderjahres: es gab 20 Euro pro Lehrkraft und Tag. Das deckt nicht mal die Übernachtungskosten in der DJH. Bundesland Niedersachsen

    Das ist wahrscheinlich nicht rechtens, was hast Du denn in deiner Reisekostenabrechnung angegeben? Natürlich kann man freiwillig auf etwas verzichten. Aber das darf weder gefordert noch vorausgesetzt werden. Solange Du dich an die Vorgaben hältst, bekommst Du deine Übernachtungskosten und ggf. die Vollverpflegung in der JH voll wieder. Bis 20 € sollten Übernachtungskosten ohne Nachweis erstattet werden. Bis 40 € brauchst Du dann einen Beleg. Dazu gibt es noch Verpflegungskosten. Es werden aber auch höhere Sätze bei bestimmten Fahrten erstattet. Ich war letztes Jahr mit einer Schülergruppe im Hotel und habe auch alles wiederbekommen. Da war die Grenze 80 € und darüber brauchte man eine besondere Begründung.

    Dann bekommst Du noch die Fahrtkosten (i.R. anteilige Buskosten).

    Letztlich gibt es dann noch pauschal 10 € pro Tag max. 30 € pro Woche sonstige Kosten. Das ist dann der Punkt, wo sich entscheidet, ob Du am Geld drauf zahlst oder über hast. Wir haben halt in der Regel kaum kostenpflichtiges Rahmenprogramm. Wenn ich jetzt mit 20 € dafür rechne, würden am Ende noch 10 € übrig bleiben.

    Das könnte man als nicht erlaubte Vorteilsnahme auslegen, oder?

    Also das Land Niedersachsen zahlt mir auf Basis seiner Gesetze und Verordnungen Reisekosten. Du möchtest jetzt ernsthaft daraus eine Vorteilsnahme machen? Wie soll das gehen? Also nein. Die normale Abrechnung von Reisekosten gemäß den gültigen Verordnungen kann nicht als Vorteilsnahme ausgelegt werden.

    Das hatte ich gemeint

    und habe überlegt, ob es reglementiert ist (z.B. alle 2 Jahre wird finanziert) und ob ich das gut oder schlecht finde.

    Wenn BuT bundesweit gilt, müssten dann nich allen diesen Kindern gleich viele Fahrten finanziert werden?

    Normal müssen alle Fahrten gemäß BuT übernommen werden. Aber wahrscheinlich sieht jedes Amt das wieder etwas anders. Von früher kenne ich auch noch die Regelung, dass nur alle 2 Jahre eine Fahrt übernommen wird. Das gibt es aber auch nicht mehr. Laut Bundesregierung ist doch auch eindeutig. Tagesausflüge und mehrtägige Schulfahrten werden bezahlt. In Niedersachsen ist die Teilnahme für die Schüler freiwillig. Trotzdem wird gezahlt.

    Allgemein:

    In Nds. erhalten wir pro Tag eine Überstunde. Ist natürlich deutlich zu wenig.

    Bei normalen Klassenfahrten bekomme ich eigentlich immer mehr Geld zurück als es kostet. Liegt daran, dass es bestimmte Pauschalen gibt. Das kann natürlich anders sein, wenn man eine teures Rahmenprogramm wählt. Aber im Bereich der Grundschulen sollte man in der Regel Gewinn machen.

    In Nds. können die Lehrer (i.R.) weder in Regress genommen werden, wenn Eltern nicht zahlen noch dürfen Gelder über Privatkonten verbucht werden. Ich muss als Lehrkraft auf das "richtige" Formular für die Anmeldung achten und die Eltern entsprechen informieren. Das Geld geht dann aber über das Schulkonto und die Schulleitung schließt im Namen des Landes die Verträge ab. Wenn ein Elternteil trotz Unterschrift nicht bezahlt, mahne wir an. Wenn am Ende wirklich ein Elternteil nicht bezahlt, ist es nicht unser Problem. Letztlich hat das Land auch durchaus gute Möglichkeiten das Geld zu bekommen. Bisher hatten wir das Problem nicht. Einmal habe ich angedroht, dass wir es abgeben und das Land es dann eintreiben würde. Da kam das Geld.

    Ich kann es durchaus verstehen, wenn man nicht auf Klassenfahrt fahren möchte. Sicherlich gibt es auch an vielen Schulen Situationen, wo Klassenfahrt nicht leistbar sind. Beispielsweise bei Personalmangel. Andererseits werden wir gut bezahlt und Klassenfahrten gehören auch zum Job.

    Auch muss man nicht mit einem schlechten Personalschlüssel fahren. Wir fahren mit 2 Klassen und 5-6 Erwachsenen. Die Lehrkräfte werden aus dem Reisebudget bezahlt. Obwohl wir viel fahren, haben wir da nie Budgetprobleme. Schulhelfer werden vom Träger bezahlt und kommen mit, wenn Kinder mit entsprechenden Unterstützungsbedarf mitkommen. Auch das ist rechtlich relativ eindeutig, dass der Träger das bezahlen muss. Dann gibt es in Niedersachsen noch die Möglichkeit die Freiplätze für Personen zu nutzen, die nicht im Landesdienst stehen. Dadurch können wir z.B. noch Bufdis, Praktikanten oder andere Leute mitnehmen. Am Ende sind es 2-3 Lehrkräfte und 2-3 andere Personen. Notfalls hätte man auch noch einen Förderverein, der auch jemanden bezahlen würde. In 20 Jahren habe ich auch schon 3 oder 4 mal ein Elternteil mitgenommen. Das ist natürlich sehr mit Vorsicht zu genießen. Aber es gab da jeweils sehr gute Gründe und die Personen waren bekannt. Letztlich habe wir dann immer genug Personal, dass man sich auch mal einen Vormittag rausziehen kann oder mal eine Nachmittag Kaffee trinken geht. Ich denke, dass das auch ganz wichtig ist. Ich will damit aber auch sagen, dass das (in Nds.) durchaus möglich ist.

    Humblebee, bitte kein Fakten. Das verwirrt hier einige Leute. Ich finde, dass die Ärzten aus dem zweiten Artikel die Situation gut auf den Punkt bringt:

    "Politisch sei zwar das Ende der Pandemie verkündet worden, doch habe man die Menschen nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass Corona weiterhin überall präsent ist und man zu jeder Jahreszeit daran erkranken kann. Auch jetzt im Sommer: "Wir haben eine Covid-Welle, das ist eindeutig", so Apelt-Glitz.

    ...

    Corona werde nie einfach nur eine Atemwegserkrankung sein wie zum Beispiel ein grippaler Infekt. "Es ist eine Multi-Organ-Erkrankung, eine Gefäßentzündung mit einem Risiko für kardio-vaskuläre Komplikationen und einer anhaltenden Immunveränderung, die dazu führt, dass man auch andere Infektionen leichter bekommt", so die Hausärztin. Daher die Devise: möglichst jede Infektion vermeiden.

    ...

    Das Risiko für Long-Covid liege bei Ungeimpften bei bis zu zehn Prozent, bei Geimpften sinkt es auf unter fünf Prozent. "Trotzdem ist das natürlich immer noch hoch", sagt Apelt-Glitz. Zudem bringe jede erneute Corona-Infektion ein Risiko für Long-Covid mit und schwäche zudem das Immunsystem. Und das unabhängig davon, ob gerade Winter oder Sommer ist."

    Was man daraus macht, ist dann die nächste Frage. Ich denke, dass niemand ernsthaft Einschränkungen des öffentlichen Lebens fordert. Auf der anderen Seite muss man aber auch kein unnötiges Risiko eingehen. Dazu gehört für mich auch, dass man bei Symptomen einen Test macht und Zuhause bleibt. Zu mindestens nicht in Schulen, Krankenhäusern oder anderen Orten rumläuft, wo man viele Menschen anstecken kann.

    Die ganze Diskussion über Russlanddeutsche ist doch sekundär. Wichtig ist doch, wie offen sich Orban gegen Nato, EU und Demokratie stellt. Und das es tatsächlich Menschen wie z.B. Fachinformatiker aus welche Gründen auch immer auf diesen Propagandazug aufspringen.

    Bei alten AKWs stimme ich dir durchaus zu. Ich hätte auch keine Probleme damit, wenn wir diese noch ein paar Jahre länger erhalten hätten. Ich denke, aber dass das Kostenargument bei Neubauten nicht mehr zählt. Wenn ich die Berichterstattung richtig wahrnehme sind die Kosten bei neuen Atomkraftwerken deutlich höher als bei allen anderen Arten.

    Wenn man die Prämie nicht so genau berechnen kann, muß man eben entsprechende Sicherheitsmargen bei der Prämienkalkulation miteinbeziehen. Dann wird die Prämie eben noch höher.

    Leider ist der Beitrag schon alt und in schlechter Qualität, aber hier der Beitrag, den ich angesprochen habe:

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    Der Beitrag ist aber leider zu oberflächlich. Letztlich hat die Politik Recht. Selbst wenn sich ein AKW über 200 Milliarden versichert, stellt sich die Frage, ob der Versicherer im Schadensfall, dass überhaupt übernehmen kann. Welcher Versicherer könnte ein Unglück wie Tschernobyl versichern? Im Schadensfall geht der kurz gegen Null, alle Kunden laufen weg. Dann hätte man noch irgendwelche Rücklagen aber das wäre es. Selbst bei der Münchener Rück haben wir nur rund 50 Mrd Umsatz und 4 Mrd Gewinnn. Die müssten also rechnerisch 50 Jahre keinen Gewinn machen, um so einen Schaden auszugleichen.

    Daher ist es vollkommen richtig, dass der Staat sich bewusst ist, dass er im WorstCase die Verantwortung übernehmen muss. Bei den 2,5 Mrd. Versicherungssumme der AKW-Betreiber sind die kleinen Schäden abgedeckt. Aber im Falle des Super-Gau muss der Staat ran. Ob man dafür nun von Anfang an Geld von den Betreibern nimmt, kann man sich überlegen. Andererseits leidet die Wirtschaft auch unter hohen Strompreisen. Ob es nun sinnvoll ist? Am Ende zahlen wir so oder so. Entweder direkt oder indirekt über höhere Strompreise. Wir sollten Bedenken, dass zum Zeitpunkt des Baus und der Genehmigung der AKWs regenerative Energien wenn überhaupt in den Kinderschuhen steckten. Heutzutage müsste man bei neuen AKWs natürlich anders rechnen.

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