Beiträge von Tom123

    Und ich wünsche der TE wirklich viel Erfolg bei der Verfassungsklage, auch wenn es möglich wäre, die Gynäkologin am kommenden Montag ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, das konkrete Arbeitszeiten vorschreibt.

    Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns noch mal schreibst, was Du nun machen würdest. Also Dienstaufsichtsbeschwere und Personalrat würdest Du wohl nicht machen. Ist dein Rat nun wirklich eine Verfassungsklage und eine Krankschreibung?

    Schmidt: Was verwirrt dich daran? Ich würde gerne wissen, was Quittengelee raten würde? Außer dem Weg zum Frauenarzt und einem BV habe ich bisher dazu nichts von ihr gefunden. Losgelöst davon, ob ein BV rechtens ist, wäre das auch nur eine zeitlich begrenzte Lösung. Wenn das Kind geboren ist, wird die TE das gleiche Problem mit dem Stundenplan haben.

    Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares. ...

    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

    Selbstverständlich könnten der Dezernent oder die SL bei eigenverantwortlichen Schulen rechtsverbindliche Aussagen machen. Dass ist doch gerade das Problem hier: Die TE hatte den Eindruck, dass die Aussage der SL verbindlich ist. Deswegen hat sie ihre Stunden erhöht. Die SL hat es wohl eher als "wir versuchen unser Bestes" verstanden oder macht sogar mit Absicht einen schlechten Stundenplan für die TE.

    Aber was schlägst Du denn nun vor?

    Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.

    Ok, ich versuche es noch mal.

    1. Im Beitrag von Schmidt schreibt er/sie, dass die Schulleitung versucht hat, einen extra schlechten Stundenplan für die TE zu machen.

    2. Ich habe geschrieben, dass ich das nicht glaube aber man die Fälle unterscheiden muss:

    a) Schulleitung handelt mit der Absicht Kollegin XY einen schlechten Stundenplan zu machen.

    b) Schulleitung handelt aufgrund fehlender Kompetenz / Prioritäten etc. und nimmt einen schlechten Stundenplan einfach in Kauf.

    Sollte nun wirklich Fall a) auftreten (was ich nicht glaube und was aus meiner Sicht auch nicht aus der Schilderung hervorgeht), wäre es ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt.

    Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?

    Im Ausgangspost fragt die Userin welche Möglichkeiten sie hat. Außerdem hat anscheinend ihr Bekannte sie darauf hingewiesen, dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Wie Du liest, geht Schmidt davon aus, dass die SL hier vorsätzlich handelt zum Nachteil von TE handelt. Wenn die SL vorsätzlich einer Lehrkraft einen schlechten Stundenplan erstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist das sicherlich ein Fall für die Dienstaufsicht.

    Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat. Bei grundsätzlichen Problemen finde ich es sinnvoll sich erstmal gemeinsam zu besprechen statt als Einzelkämpfer vorzugehen. Aber da mag jeder anders sein.

    P.S.

    Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.

    Ich weiß nicht, wer "Odijjj" ist.

    Wenn du den TE meinst: da steht nichts von (Rechts)verbindlichkeit.

    Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich nicht mal versucht wurde, Absprachen einzuhalten, sondern stattdessen eine unzumutbare Stundenplanung vorgenommen wurde. Das eine persönliche Absprache mit der Schulleitung nicht rechtsverbindlich sein kann, sollte dir klar sein.

    Ich habe tatsächlich beim TE statt Odji Odijj geschrieben. Da ist es natürlich schwierig, den Zusammenhang zu erkennen.

    Wenn Du den Ausgangspost liest, fragt die TE, was sie für rechtliche Möglichkeiten hat. Da hilft es ihr wenig, wenn wir wissen, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Denn genau das möchte sie wissen. Dabei ist es auch durchaus denkbar, dass die SL unter bestimmten Voraussetzungen rechtsverbindliche Zusagen macht. Daher ist die Frage von Odij durchaus nachvollziehbar.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat. Sollte das der Fall sein, müsste die SL sich daran halten.

    Zweitens geht es um den aktuellen Stundenplan. Dass man mit Absicht einen schlechten Stundenplan erstellt hat, habe ich bisher so nicht gelesen. Das ist höchstens eine Vermutung. Aber hier ist die Frage, wie gehe ich damit um. Wenn es Absicht ist, wäre sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Umstände auch weitere Maßnahmen erforderlich.

    Wenn es "nur" darum geht, dass die SL aus Unfähigkeit heraus einen schlechten Stundenplan macht, würde ich zuerst um Stellungsnahme/Begründung bitten und dann wären Personalrat und/oder Personalversammlung sicherlich die ersten Ansprechpartner.

    Klar kann die SL das ermöglichen. Warum sollte das nicht gehen? Die SL hat eine Fürsorgepflicht

    Weil die SL eine ganze Reihe von Pflichten und Vorgaben hat. Eine SL kann sagen: Ich versuche dich so einzusetzen, dass Du nur bis 13:00 Uhr Unterricht hast. Aber es rechtsverbindlich zuzusagen ist schwierig. Was ist wenn Kollegen ausfallen genau diese Person Montags von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Loch stopfen könnte? Also keine (guten) Gründe hat, warum das nicht geht.

    Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.

    Du hast mich nicht verstanden. Ein solcher Stundenplan ist nicht ok und wir sind uns einig, dass es Aufgabe der SL ist, dass zu ändern. Aber darum ging es mir nicht.

    Es geht um Zusagen wie Sie werden nur Vormittags oder nur ab 13:00 Uhr eingesetzt. An der Stelle ist die Frage, ob das eine rechtsverbindliche Zusage ist oder ob es nur den Wunsch der SL das zu ermöglichen ausdrückt. Natürlich sollte die SL auch alles dafür versuchen. Ich würde Kollegen aber auch immer sagen, dass wir das versuchen und die Chancen sehr gut stehen. Aber manchmal gibt es einfach keine Möglichkeiten. Daher ging meine Aussage lediglich um die Frage ob man sich rechtsverbindlich auf eine solche Aussage verlassen kann und vor allem ob die SL es auch als verbindliche Zusage oder eher als "wir versuche unser bestes" verstanden hat.

    In Nds. kann die SL solche Aussagen nur bedingt machen. Letztlich sie auch an Erlasse und Vorgaben gebunden. Dazu kommt auch, dass sie nie weiß was passiert. Plötzlich werden Lehrkräfte krank oder oder oder

    Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.

    Egal, wie das sonstwo ist. Die TE kann die Stunden nur unter den genannten Bedingungen ableisten. Die Schulleiterin hat das zugesichert. Wenn es nicht geht, darf sie solche Zusagen nicht machen.

    Die Frage ist, ob die Zusagen rechtsverbindlich gemacht wurden. Vielleicht hat die Schulleitung das als "Wir versuchen ihre Wünsche umzusetzen." verstanden.

    Es ist doch eher ungewöhnlich, dass eine SL solche Aussagen verbindlich macht. Am Ende kann doch auch die SL nicht sagen, was passiert und muss am Ende den Unterricht sicherstellen.

    Die russische Armee hat in zwei Wochen keine Muntion, keine Panzer und kein Wasser mehr.

    Die russische Armee kann und will Europa erobern.

    Formuliere es doch um:

    Es ist Russlands Anspruch eine Vorherrschaft in Europa zu erringen / zu festigen. Russland sieht Europa als seinen Einflussbereich. Das wird auch von Russland deutlich kommuniziert.

    Die russische Armee scheint allerdings momentan nicht in der Lage, diesen Anspruch durchzusetzen.

    Wenn der Russe den Deutschland angreift, ist die Wahrscheinlichkeit Recht hoch, dass der Krieg nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen wird. Erstmal müsste er durch Polen marschieren. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass Donald amerikanischer Präsident ist und nichts macht, würden sicherlich die restlichen Natomächte deutlich massiver auf einen Angriff auf Nato-Territorium reagieren. Der Krieg würde eher mit Raketen, Flugzeugen und Drohnen geführt. Wahrscheinlich wäre also eher ein massiver kurzer Konflikt als ein langjähriger Stellungskrieg. Auch bei Trump müsste man fragen, ob er sich wirklich raushalten könnte, wenn der Russe US-Soldaten im Baltikum und Polen überrennt.

    Daher ist ein solcher Konflikt sicherlich nicht mit dem Ukrainekrieg vergleichbar. Die Ukraine hatte vor dem Krieg eine relativ kleine Armee und war sicherlich technisch und materiell nicht auf dem neuesten Stand. Trotzdem schafft es Russland kaum das Land zu besiegen. Ein großer Vorteil Russland besteht gerade darin, dass die Ukraine über kaum Luftstreitkräfte verfügt. Aber gerade in diesen Bereich sind die westlichen Ländern trotz ihrer Sparmaßnahmen Russland weit überlegen sowohl qualitativ als auch technisch.

    Ich weiß zwar nicht, wen Du meinst aber grundsätzlich ist die Frage nach der einzelnen Person relativ sinnlos. Keiner kennt die genaue Krankengeschichte und kann sagen, ob im Einzelfall eine Impfung sinnvoll ist. Allgemein empfiehlt das RKI doch, dass für Corona die Grundimmunisierung für alle und bei Keuchhusten sogar eine Auffrischimpfung. Ob nun jemand besonders gefährdet ist und bei Corona auch die Auffrischimpfungen sinnvoll sind oder ob jemand aus medizinischen Gründen sich gar nicht impfen lassen sollte, ist eine andere Frage.

    Problematisch sind doch aber die Leute, die eine Impfung generell ablehnen. Die wenigsten davon sind auch nur annähernd qualifiziert, um das zu beurteilen. Dazu kommen dann meist Fake-Argumente aus dem Netz, die selbst ein Laie einfach widerlegen kann.

    Zwischen ich bekomme mehr Geld wieder als es kostet und ich bereichere mich an einer dienstlichen Tätigkeit ist ein großer Unterschied. Es ist auch nicht wirklich weiterführend, wenn Du dich selbst als Quelle zitierst. Ich habe diese Aussage in dieser Form nicht getätigt. Daher fordere ich dich noch mal auf, deine Aussage entsprechend zu ändern.

    O.Meier bezieht sich auf einen anderen User. Es ist nicht wirklich nett gerade bei solchen Sachen Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen. O. Meier hat übrigens darauf hingewiesen, dass die gemachten Aussagen zu dein Reisekosten nicht richtig sind. Seph hat dich ebenfalls darauf hingewiesen, dass es bereits die von dir von geforderten Reisekostenvorauszahlungen gibt.

    Du kannst mich übrigens einfach auf deine Ignore-Liste setzen oder auch einfach nicht mehr antworten. Du hast Dinge aufgeführt, die inhaltlich falsch sind. Du musst damit leben, dass das andere kritisieren. Das hat auch überhaupt nichts mit Klassenfahrten zu tun. Darüber kann man diskutieren. Aber es gibt eine Rechtslage und die ist in vielen Bereichen eindeutig und gilt in vielen Bereichen für alle Schulen in Niedersachsen gleichermaßen.

    P.S. Hessen hat übrigens 40.000 € an Rücklagen pro aktiven Beamten gebildet. Stand 2020. In deinem Beispiel dürfte der Beamte nach 2 Jahren erreicht haben. Rechnen wir mal andersrum 40.000 € durch 40 Dienstjahre und durch 12 Monate hat der Hessischer Staat in der Vergangenheit im Schnitt rund 83 € pro Monat für Pensionsrückstellungen ausgeben.

    Also Du musst schon gleiche Rahmenbedingungen und Gehälter vergleichen. Ein Angestellter mit E13 Stufe 3 verdient rund 2.900 € netto. Ein Beamter mit A13 Stunde 4 verheiratet 2 Kinder verdient rund 3.700 €. Unverheiratet ohne Kind kannst Du immer noch mit 3.500 € rechnen. Dafür müsste der Angestellte schon rund 6.000 € Brutto verdienen. Dazu kommen noch 500 € Arbeitnehmeranteil an den Sozialausgaben. Dann haben wir aber in der Rentenphase immer noch massive Unterschiede zum Beamten. Dazu wird auch die Mehrheit der Beamten verheiratet sein und viele auch Kinder bekommen. Wir können natürlich die Besoldung einfach um 500 € kürzen. Dann sparen wir auch viel Geld.

    Wer ist nun teurer im Monat für die Altersvorsorge?

    Das ist aber ein selbst gemachtes Problem von NDS

    Leider nicht nur in Niedersachsen. Die Mehrheit der Bundesländer scheint damit ein Problem zu haben. Gibt es überhaupt Bundesländer, die die 30% einzahlen?

    Wenn Du das mal recherchierst, haben viele Länder die bestehenden Rücklagen sogar aufgelöst oder nutzen sie um Haushaltslöcher zu stopfen.

    Wenn ich das richtig lese, hat auch Hessen Stand 2020 gerade mal 4 Mrd Rücklage für 100 Mrd Zahlungsverpflichtungen aufgebaut. Da scheint es auch nicht so geklappt zu haben.

    Aber genau das war doch die Aussage. Die Länder stellen jetzt Beamte ein und sparen Geld weil die Pensionen später von anderen gezahlt werden müssen.

    Du, Tom123 , kommst zu dem Schluss, dass du dich an Klassenfahrten bereichern kannst, ich komme zu dem Schluss, dass sie eine zusätzliche Belastung darstellen, die im ohnehin viel zu überfrachteten Alltag nicht ausgeglichen werden kann.

    Ich möchte dich ganz dringend bitten hier im Netz falsche Unterstellungen zu unterlassen. Das habe ich weder so behauptet noch lassen sich meine Aussagen so interpretieren. Du erhältst in der Regel/oft/an Grundschulen etwas mehr Reisekostenerstattung als Du an Ausgaben hast. Hier reden wir über 0 - 20 €. Das hat auch angesichts des Aufwandes auch nichts mit Bereicherung zu tun. Wenn Du solche Unterstellungen hier tätigst, könnte das durchaus strafrechtlich relevant. Ich möchte dich auffordern, dass zeitnah zu löschen oder wahrheitsgemäß abzuändern. Immerhin unterstellst Du mir hier eine Straftat.

    Ich entscheide mich dagegen, einem Förderverein einen Bufdi zu übertragen, für den die Vereinsvorsitzenden persönlich haften muss (die GEW rät davon eindringlich ab).

    Ich entscheide mich dagegen, eine PM mit auf Klassenfahrt zu nehmen und damit das Jahresbudget an Vertretungsstunden drastisch zu dezimieren, sodass die ohnehin schon heikle Situation über das Jahr noch schwieriger wird, zumal

    ...

    Es geht nicht nur um Klassenfahrten. Du hast eine Reihe von Argumenten gebracht, die nicht der Rechtslage in Niedersachsen entsprechen. Das bezieht sich nicht nur auf Klassenfahrten. Für den normalen Schulalltag sind solche Personen wichtiger als für Klassenfahrten.

    Ich war bisher davon ausgegangen, dass Du Lehrkraft bist und einfach nicht Bescheid wusste. Wenn Du schreibst, dass das deine Entscheidungen sind, bist Du anscheinend die Schulleitung. Dann kann ich natürlich verstehen, dass meine Kritik dich doppelt triffst. Ich dachte, dass Du einfach eine Schulleitung hast, die nicht auf dem aktuellen Stand ist. Aber gerade wenn Du selbst Schulleitung bist, dann solltest das vielleicht auch einfach als Aspekte sehen, über die man sich noch mal informieren sollte. Das geht gar nicht um Schulfahrten. Solche Sachen wie Schulhelfer spielen im Alltag heutzutage eine so große Rolle. Du schriebst mal, dass ihr sehr viele problematische Kinder habt auch mit ES usw.. Da habt ihr unter Umständen einfach einen Anspruch auf Schulhelfer. Da ist es egal, ob die Kommune Geld oder das gut findet. Ich habe bei deinen Beiträgen oft den Eindruck, dass bei den ganzen Problemen an deiner Schule die Sicht darauf verloren hast, was es noch an Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Sicherlich haben Schulen unterschiedliche Rahmenbedingungen. Und wenn ich z.B. nach Oldenburg schaue, dann wünsche ich mir auch diese Möglichkeiten. Aber es gibt eine Grundversorgung, die alle Schulen nutzen können. Ich habe selbst mein Referendariat an einer Brennpunktschule an einer der ärmsten Kommunen Niedersachsens gemacht. Ich weiß durchaus, dass es schwierige Rahmenbedingungen gibt. Aber trotzdem gibt es auch immer Möglichkeiten etwas zu erreichen und Hilfe zu mobilisieren.

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