Genau. Seph hat es verstanden.
Die Länder stellen gerne Beamte ein, weil sie jetzt billiger sind und die Kosten in die Zukunft verschoben werden...
Genau. Seph hat es verstanden.
Die Länder stellen gerne Beamte ein, weil sie jetzt billiger sind und die Kosten in die Zukunft verschoben werden...
Letztlich ist dann einfach eine Definitionssache. Ich definiere es aus Sicht des Landes. Du aus deiner Sicht. Ich mache momentan ganz viele Dinge nicht. Trotzdem gehören sie zu meinen Dienstaufgaben.
In Nds. könnte das Land z.B. jederzeit den Erlass ändern und mich auf Klassenfahrt schicken. Meine SL kann mich auch jetzt beauftragen eine Klassenfahrt zu planen. Ich muss nur nicht übernachten. Das Land könnte aber außerhalb besondere Situation mich nicht einfach so für andere Aufgaben einsetzen wie z.B. zum Finanzamt schicken.
Das eine gehört in Nds. zu den Dienstgeschäften einer Lehrkraft. Das andere nicht. Nur weil etwas freiwillig ist, kann es trotzdem zu den Aufgaben gehören.
in deinem Verständnis schon, aber nicht in dem Sinne, dass es angeordnet werden kann (wie in NRW).
Nicht nur in meinem Verständnis sondern im Verständnis unseres Dienstherrn:
"Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen.
Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. "
Richtig ist aber auch, dass bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtungen für Lehrkräften und Schülern die Teilnahme freiwillig ist. Finde ich persönlich auch gut. Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Schulfahrten nicht Dienstgeschäft der Lehrkräfte gehören. Palims Schule könnte durchaus statt einer mehrtägigen Klassenfahrt mehrere eintägige verpflichtend durchführen. Oder Palim könnte mit der Planung der Klassenfahrt beauftragt werden und jemand anderes fährt als Aufsicht mit.
Alles anzeigenDoch, aber es gibt Grenzen, dich ich nicht ändern kann:
I-Hilfe - Antrag der Eltern, Diagnostik vorab, Entscheidung des Jugendamtes oder Sozialamtes und ja, sie entscheiden unterschiedlich, das hängt nämlich am Geld,
Soz-Päd- geht nach Größe der Schule, wir warten,
Ganztag - Schulträger, wir warten,
BuFDi - ohne Ganztag schwierig, Ganztag siehe oben
PM-Verträge - reichen nicht als Ersatz für eine Vollzeitstelle, können auch nicht mit auf Klassenfahrt,
Das stimmt in dieser Form einfach nicht. Auf I-Hilfe hat man ein Rechtsanspruch. Das hängt nicht vom Geld ab. Bei einem Kind, dass einen Anspruch hat, kann dieser nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden. Genauso wenig wie eine Kommune sagen kann, dass sie keine Sozialhilfe zahlen, weil das Geld alle ist. Für viele Diagnosen und Krankheitsbilder gibt es inzwischen auch gerichtliche Entscheidungen und entsprechende Handlungsanweisungen. Natürlich gibt es auch mal den einen oder anderen Fall, der grenzwertig ist und vielleicht vom Sachbearbeiter A anders als vom Sachbearbeiter B entschieden wird. Und natürlich müssen sich Eltern mit den Kommunen auseinandersetzen, was nicht immer einfach ist. Aber nach deiner Beschreibung habt ihr eine Vielzahl solcher Kinder, da wird es sicherlich auch Eltern geben, die ihre Rechte durchsetzen würden.
Kommunen freuen sich oft, wenn Schulen Ganztagsschulen werden wollen. Die Kommunen müssen zwar oft eine Mensa anbauen oder ähnliches. Allerdings wird dann der Ganztag vom Land finanziert. Horte und andere Ganztagsangebote, Jugendzentren, Sozialarbeit, das kostet eine Kommune alles richtig Geld. Es gibt auch da sicherlich Fälle, wo Schulträger keinen Ganztag wollen. In der Regel ist aber eher die Frage, was hole ich für Schule als Boni raus.
Bufdi: Warum ohne Ganztag schwierig? Ihr habt doch ein Budget? Spart ein paar PM-Stunden ein und zahlt dafür ein Bufdi. Haben wir auch gemacht Wenn das zu teuer ist, teilt ihn euch mit einer anderen Schulen oder einem Sportverein. Sportvereine haben oft Bufdis, die vor allem Nachmittags und in den Ferien eingesetzt werden. Schulen haben vormittags Bedarf. Oder ihr habt doch sicherlich einen Förderverein. Fragt den. Wenn nicht, gründet einen Verein. Macht einen Sponsorenlauf, eine Tombola, was auch immer.
In den letzten Jahren gab es auch etliche Förderprogramme. Die ganzen Corona-Programme vom Land. Da konnten auch Mitarbeiter finanziert werden.
Für Schulen mit besonders vielen ES-Kinder oder Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es auch extra Stunden. Wenn ihr die nicht bekommt, weil die Unterrichtsversorgung zu schlecht ist, kann man Gelder für mehr PMs bekommen. Oder Feuerwehrlehrkräfte.
Warum können PMs grundsätzlich nicht mit auf Klassenfahrt? Soweit ich weiß sollen sie aus Budgetgründen lieber nicht mitfahren. Allerdings gibt es kein Verbot.
Was ist mit den ganzen anderen Optionen? Habt ihr keine Praktikanten? Anwärter? Ehrenamtlich Tätige? Wir haben z.B. mehrere ehemalige Lehrkräfte, die noch ehrenamtlich bei uns tätig sind. Man kann auch mit Sportvereinen, Kirche oder anderen Schulen etc. Kooperationen bilden.
Ich habe das Gefühl, dass egal um welches Thema es geht, bei euch alles schlechter ist. Mag sein, dass euer Schulträger kein Geld hat. Aber die Landesmittel gibt es für alle. Und es gibt für alle Möglichkeiten sich besser aufzustellen. Du schreibst extrem negativ, was die Situation an eurer Schule betrifft. Aber dann liegt das wahrscheinlich eher an SL oder Kollegium. Das geht auch anders. Was ich schreibe, ist kein besonderer Luxus. Wir sind eine normale Schule in einer normalen Kommune. Letztes Jahr waren auch schon 69% alle Grundschulen Ganztagsschulen. Tendenz steigend. Auch das ist inzwischen normal. Hat aber auch nichts mit dem Thema zu tun.
Der Staat macht das für seine Beamten sehr wohl. Das siehst du nur nicht. Es werden für jeden Beamten Versorgungsrückstellungen gebildet.
Hauptsache gepoltert 😉 naja macht ja auch Spaß, ist aber falsch.
Bitte liefere Fakten. Die Versorgungsrückstellungen sind in den meisten Bundesländern deutlich geringer als notwendig. Besonders spannend wird es, wenn der Dienstherr versuchen würde das Nettogehalt gleich hoch zu gestalten. Wenn wir jetzt einfach sagen würden, dass Lehrer in XY nicht mehr verbeamtet würden, habe ich keine Bewerber. Ich müsste also folgendes überlegen: Ein Lehrkraft verdient verbeamtet 4.000 € netto. Davon gehen 300 € PKV ab. Es bleiben 3.700 € netto. Was müsste ich also der angestellten Lehrkraft zahlen, damit sie ebenfalls auf 3.700 € netto kommt. Theoretisch müsste ich so gar 3.900 € netto bezahlen, damit ich 200 € für die private Altersversorgung zurücklegen kann.
Natürlich kann man auch sagen, dass man einfach weniger zahlt. Aber dann hinkt natürlich der Vergleich.
Ansonsten kommen natürlich auch noch solche Sachen dazu, dass man keine Arbeitslosenversicherung zahlt. Bei Angestellten zahlt man sie, obwohl die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering ist.
Ich würde auch vermuten, dass die Beihilfekosten niedriger sind als die durchschnittlichen Kosten in der gesetzlichen KV. Mehrleistungen sind oft durch die PKV abgedeckt und die Beihilfe hat nur gesunde Beamte. Chronisch Kranke, Arbeitslose, etc. kommen erst gar nicht ins System.
Auf der anderen werden Beamte deutlich Älter. Dadurch verlagert man wieder Kosten in die Zukunft.
Laut Tante google wären die Versorgungsrückstellungen bei Bundesbeamten bei 30%. Bei Angestellten haben wir 14,6%, 18,6 % Rente, 2,6% Arbeitslosenversicherung. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Beamte älter werden und es zur Rente noch einen Bundeszuschuss gibt.
Tom arbeitet, so wie ich es einordne, in einer Stadt, die viel Geld in die Grundschulen gibt.
Es gibt Pool-Lösungen für I-Hilfen, Sozialpädagog:innen, Bufdis, die im Alltag wie auch bei Klassenfahrten zur Verfügung stehen. Für ihn scheint es ein Leichtes zu sein, ein Team für eine Klassenfahrt zusammenzustellen.
...
Ach ja, der Nachsatz:
Verwirrend ist, wenn man äußert, dass man Verständnis hätte, dies dann aber doch nicht hat, wenn andere sich abgrenzen. Grundschulen in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf I-Hilfen, auf Bufdis, auf Schulbegleitungen, das wird alles von anderen Trägern gestellt und von anderen entschieden. Sie haben auch keinen Anspruch auf 100% Unterrichtsversorgung. Ich finde verwirrend, dass man das in relativer regionaler Nähe nicht wahrnimmt.
Wir sind finanziell Mittelmaß. Nicht mehr und nicht weniger. Ich kenne mehrere Gemeinde, die deutlich mehr für ihre Schulen ausgeben. Es gibt aber auch Gemeinden, denen es deutlich schlechter gibt. Am Ende sind wir sicherlich alles andere als gut versorgt.
Eine Pool-Lösung für I-Hilfen ist schlecht. Da gibt es kein Pro. Statt 3 Helfer für drei Kinder, bekomme ich eine und jedes Kind nur 1/3-Anspruch. Dass aber alle drei Kinder in der ersten Stunde Bedarf haben, ist Pech. Dafür habe ich dann in der 5. Stunde eine I-Helferin, wo 2 Kinder bereits zu Hause sind und Kind 3 Sport hat. Davon abgesehen wird permanent versucht irgendwelche Ausfälle durch Hin- und Herschieben von Helfern zu kompensieren. Wenn Eltern Stress machen, bekommen Sie mehr Stunden dafür bekommen Kinder mit höheren Bedarf weniger Stunden, wenn die Eltern sich nicht so wehren (können). Ich habe einmal ein Kind mit einem Richter als Vater gehabt. Die Versorgung war ein Traum. Wenn ich könnte, würde ich sofort aus der Pool-Lösung aussteigen. Aber sie spart Geld.
Sozialpädagogen werden über das Land finanziert. Ich kenne die genauen Vorgaben nicht. Soweit ich weiß gibt es da aber auch das Kriterium Schulen mit schwierigen Klientel bevorzugt zu versorgen. Zu mindestens wurde uns das so gesagt. Sie werden jedenfalls landesweit eingesetzt. Solltet ihr hier einen besonderen Bedarf haben, ist es sicherlich sinnvoll sich an euren Dezernenten zu wenden.
Ein Bufdi kostet rund 4.500 € im Jahr. Das kann man aus dem Schuletat finanzieren. Ist halt die Frage, ob man ein paar PM-Stunden oder einen Bufdi nimmt. Statt zwei Betreuungsgruppen mit jeweils einer PM, mache ich dann eine riesige Gruppe mit einer PM und einem Bufdi. Wenn ihr einen Ganztag habt, könnt ihr Lehrerstunden kapitalisieren. Davon kann man auch einen Bufdi bezahlen. Wir bezahlen zwei Bufdis aus Landesmitteln. Die erhält jede Schule. Dazu gab es auch noch verschiedene Förderprogramme in den letzten Jahren. Es gibt auch kostenlose Praktikanten. Wir hatten schon Jahrespraktikanten, Sozialpädagogenpraktikanten, Da muss man natürlich sagen, dass man sie nur schwer bekommt. Auch bei den Bufdis gibt es bei uns einen Wettbewerb zwischen den Einsatzstellen. Entsprechend muss man sich natürlich bemühen. Werbung machen, Leute ansprechen, offen sein, ... Wir arbeiten z.B. auch intensiv mit den weiterführenden Schulen zusammen. Wir sprechen auch gezielt Leute an. Für Klassenfahrten finden wir aber immer Leute. Wir haben auch schon Schüler vom Gymnasium als Helfer zur einer Schulfahrt mitgenommen. Die dortige Schulleitung hat es sehr unterstützt, dass sich ihre Schüler an der Grundschule engagiert. Da ging es natürlich nicht um Aufsicht sondern sie sind als Schiedsrichter bei einer Sportfahrt mitgefahren.
Was mich an deiner Aussage echt stört, ist der letzte Satz. Schulhelfer und I-Kräfte sind bei uns das gleiche. Und selbstverständlich haben Schüler mit entsprechenden Einschränkungen darauf einen Anspruch. So etwas muss eine Schule wissen. Das sind Bundesgesetzes. Das gilt deutschlandweit. Sicherlich gibt es regional kleinere Unterschiede. Grenzfällen werden vielleicht von einem Sozialamt anders entschieden als von einem anderen. Zu vielen Fragen gibt es aber inzwischen Urteile. Betroffene Kinder haben einen Rechtsanspruch. Ohne wenn und aber. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Kommunen gibt, die das anders sehen. Und wenn es Probleme gibt, gibt es auch Sozialverbände und notfalls können Eltern klagen. Auch die Ansprechpartner der Schulbehörde helfen dort. Es gibt doch regionale Beratungszentren für die Inklusion. Die unterstützen einen auch bei solchen Fragen. Es ist auch eine Aufgabe von Schulsozialarbeit Eltern dort zu unterstützen.
Wir haben übrigens auch wie wahrscheinlich alle Schulen in Niedersachsen keine 100% Unterrichtsversorgung. Uns fehlen auch fast 10%. Aber es hilft nichts. Und wenn man sich deswegen entscheidet keine Klassenfahrten zu machen, kann ich es verstehen. Aber Du/ihr solltet euch da wirklich einmal beraten lassen, was es für Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Vielleicht liegt es auch an euerer Schulleitung. Aber dir scheint gar nicht bewusst zu sein, wie Schule aktuell unterstützt wird. Vieles läuft falsch, vieles ist schlecht. Aber gerade deswegen ist es so wichtig, dass wir wissen, wo wir Hilfe bekommen und welche Möglichkeiten wir haben. Und dann kann man sich überlegen, wie man mit den Ressourcen umgeht.
P.S.
In Niedersachsen sind Schulfahrten keine zusätzlichen Aufgaben. Sie gehören zum normalen Schulalltag. Einzelne Lehrkräfte mögen das als Urlaub oder Bonus wahrnehmen. Für das Land gehören sie aber zu den normalen Dienstgeschäften.
Mit Beamten verschiebt man die Kosten in die Zukunft. Das freut die aktuelle Regierung...
Aha.
Dann mach doch mal von deinem Verständnis Gebrauch und unterlasse es, anderen Lehrkräften zu unterstellen, sie würden sich nicht mit Problemen befassen und keine Lösungen suchen.
Das habe ich auch nie behauptet. Du hast mir vorgeworfen in einer Traumwelt zu arbeiten, obwohl ich nur die in deinem Bundesland Rahmenbedingungen dargestellt habe. Deine Kosten zahlt das Land. Wenn Du keine Gelder vorstrecken möchtest, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Und niemand muss alleine mit 30 Kinder auf Klassenfahrt fahren. Es ist durchaus möglich mit 5 Erwachsenen und zwei Klassen zu fahren.
Auf die Gefahr hin, das ich ich mich wiederhole.
- Bildung und Teilhabe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
und das sind die Unterstützungen, die mir mal eben so einfallen, ohne das ich mich mit dem System auskenne. Ich denke, da gibt es noch mehr. Sie alle zusammenzufassen und auf einmal auszuzahlen, ist in der Ampel gescheitert.
Das sind alles Sozialleistungen für sozialschwache Familien. Das ist wohl eher nicht vergleichbar, oder?
So sieht deine Forderung in der Realität aus.
Meine Forderung ist a) Unterstützung für Familien mit Kindern allgemein zu steigern und b) die Besoldung allgemein attraktiver zu gestalten statt nur am Familienzuschlag etc. rumzudoktern.
Die Traum-Bedingungen, von denen du immer wieder schreibst, haben wir nicht, nicht im Alltag, nicht für Klassenfahrten.
Es sind keine Traumbedingungen sondern der rechtliche Rahmen den dein Dienstherr dir bietet. Es geht auch nicht um Gewinn machen sondern darum, dass man nicht draufzahlen muss. Das Land macht vieles falsch, aber hier gibt es zu mindestens finanziell sicherlich nur wenig Grund zu meckern.
Dazu ist m.E. vieles nicht klar geregelt, Medikamentengabe, Aufsicht bei I-Kindern etc., das alles kann ich mir bei den derzeitigen Klassen nicht vorstellen. Bei mehr als der Hälfte der Kinder hätte ich zusätzlichen Aufwand, den ich auch jeden Tag im Unterricht habe.
Wie wäre es so:
Es gibt Reiseanbieter, die alles organisieren, ich melde die Klasse an, alles andere übernimmt das Land und der Reiseanbieter.
Ich fahre als Bezugsperson mit, ich kann mir sogar vorstellen, einzelne Programmpunkte zu übernehmen,
die Aufsicht 24/7 stellt aber der Anbieter, der u.a. die Reisekosten mit dem Land abrechnet.
Dir sollten vielleicht bewusst sein, dass dein Dienstherr dich auch für diese Aufgabe doch recht gut besoldet. Deine Aufgaben sind es nicht nur den Unterricht in der Schule durchzuführen. Fahrten sollen pädagogisch in das Konzept der Schule und der Klasse passen. Ich fahre da und da hin, weil ich das und das erreichen möchte. Natürlich ist mir bewusst, dass das bei Abschlussfahren nicht unbedingt der Fall ist.
Urlaubsfahrten könnte das Land deutlich günstiger anbieten. Dafür braucht es uns nicht mit A13 bezahlen.
Für die Probleme, die Du ansprichst gibt es durchaus Vorgaben. Außerdem können sie auch im Schulalltag auftreten. Was machst Du bei Exkursionen, Wandertagen, Sportfest, etc.? Natürlich gibt es da Probleme. Aber damit muss sich beschäftigen und Lösungen suchen.
Ich habe Verständnis für jeden, der nicht fahren möchte. Es gibt auch durchaus Klassen oder Situationen, wo ich auch nicht fahren würde. Das Land ist auch so nett und stellst es jeder Lehrkraft frei. Also alles gut. Aber man sollte trotzdem bei den Fakten bleiben. Deine Kosten werden pi mal Daumen bezahlt, Du musst nicht privat Geld zahlen oder vorstrecken, Du wirst im Rahmen deines Amtes auch für die Organisation für Schulfahren bezahlt, ...
Trotzdem kannst Du mit deinen anderen Aufgaben bereits überlastet sein oder schlicht und einfach keinen Bock haben. Ist doch alles erlaubt. Mich stört es nur, wenn da irgendwelche Gründe vorgeschoben werden.
By the way stört es mich vielmehr Hunderte von Euros bei der Beilhilfe vorzustrecken als mal 300 € für eine Klassenfahrt.
Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.
Ok, da bin ich auf die Argumentation gespannt. Wenn ich dem Beamten 300 € Kindergeld und 200 € Kinderzuschlag zahle, habe ich den Beamten ausreichend versorgt. Wenn ich ihm aber direkt 500 € Kindergeld zahle, ist das nicht mehr den Fall? Da fehlt mir der sachliche Grund für den Kinderzuschlag. Dieser Argumentation scheint auch das BVerfg. zu folgen. Zu mindestens berücksichtigt es das Kindergeld bei der Frage nach der Alimentation. Entsprechend für ein entsprechend hohes Kindergeld auch zu einem Wegfall des Kinderzuschlages.
Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.
Gemäß §79 fallen aber nur Artikel 1-20 unter die Ewigkeitsklausel. Es steht daher dem Gesetzgeber offen § 33 entsprechend anzupassen. Außerdem fällt Paragraf 33 unter die grundrechtsgleichen Rechte aufgrund der "staatsbürgerlichen Gleichheitsrechte". Davon mal abgesehen steht in dort auch rein gar nichts über die Art und Weise wie die Alimentation zu erfolgen hat. Im Gegenteil:
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Es ist also Aufgabe des Staates das Berufsbeamtentum zu regeln und jetzt wird es spannend fortzuentwickeln. Es sollte dem Staat also frei stehen die Alimentation in ihren Einzelheiten in einer anderen Art und Weise zu regeln. Insbesondere beim Ehegattenzuschlag für Doppelverdiener fällt mir kein sachliches Argument ein, warum das so sein muss.
Die ganze aktuelle Diskussion um die amtsangemessene Besoldung sollte man sicherlich auch mit einer kräftigen Gehaltserhöhung für alle und einen Ausbau von Sozialleistungen für alle Kinder lösen können. Wenn das denn politisch möchte.
Woran willst du alimentation dann festmachen? Die Anzahl der Katzen?
Ich sagte doch, du hast die Prinzip immer noch nicht verstanden.
Siehe oben.
Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?
Dann reden wir mal über den Familienzuschlag. Was spricht dagegen ihn zu streichen? Zu mindestens dann, wenn beide Partner arbeiten?
Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht. Der Staat kann und muss diese regeln. Das sieht man auch in den unterschiedlichen Umgang der Länder mit der Problematik. Theoretisch könnte man auch Lehrkräfte nur noch als Angestellte einstellen und ein entsprechendes Grundeinkommen bietet, dass Netto das gleiche raus kommt. Das war es dann mit Familienzuschlag, Kindergeld oder ähnlichen.
Warum wird bei Lehrkräften nicht zuerst gezahlt und erst, wenn das Geld auf das Unterkonto eingegangen ist, kann die Fahrt starten?
Bei uns ist es so, dass wir erst nach Eingang der Reisekosten den Eigenanteil überweisen. Ich sehe nicht, was dagegen spricht. Hast Du bei deiner SL das mal angesprochen?
Dein Vorschlag ist sicherlich verwaltungstechnisch schwierig. Du weißt vorher nicht zwingend, was für Kosten Du hast. Es kann auch sein, dass Du zwei Tage vorher krank wirst. Soweit ich weiß kann aber auch in Niedersachsen einen Abschlag beantragen.
Ok, also sollten wir viel mehr Partnerschaften ohne Kinder fördern 👌
Ich weiß, dass alles versucht wird um möglichst beide Partner in Vollzeit arbeiten zu lassen. Das Stigma für Hausfrauen und Hausmänner wird größer und größer.
Darum geht es doch gar nicht. Wir sollten die Besoldung nur nicht mehr daran festmachen, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Und wie viele Kinder jemand hat.
Wir fördern die Ehe nicht unbedingt Partnerschaften. Und warum sollten wir das bei Beamten besonders machen? Durch das Ehegattensplitting machen wir es bereit.
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass jemand die Entscheidung, ob er heiraten oder Kinder haben möchte, vom Ehegatten oder Kinderzuschlag abhängig macht.
Und mal wieder wird das Prinzip der alimentation nicht verstanden. 👌
Wem das nicht passt, sollte sich anstellen lassen.
Mal wieder nicht sinnentnehmend gelesen. Ich habe bereits im Vorbeitrag geschrieben, dass mir vollkommen bewusst ist, warum die Besoldung so gestaltet wird. Aber nur weil die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell so sind, bedeutet es nicht, dass es gut ist und das es auf Dauer so bleiben muss. Wir leben nicht mehr in den 1950er. Die Frage ist, ob die Werte und rechtliche Vorgaben heute noch aktuell sind. Ich sehe keinen verfassungsmäßigen Grund, warum die Alimentation nicht anders gestaltet werden könnte. Der Schutz der Familie gemäß §6 bedeutet sicherlich nicht, dass die Besoldung so wie heute gestaltet werden muss.
Dass hier manche den Aufwand, ein Kind großzuziehen, mit der Hundehaltung gleichsetzen, ist für mich absurd. Ich hatte beides und man kann es zeitlich und von der Belastung her nicht vergleichen.
Da hast Du vollkommen Recht. Aber es ist auch eine persönliche Entscheidung, ob ich mir Kinder anschaffe oder nicht. Böse gesagt, bekomme ich auch nicht mehr Geld wenn ich 5 mal im Jahr in die USA fliegen möchte, weil z.B. meine Familie dort lebt. Oder: Person A benötigt aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Ernährung / Kleidung / Fahrzeuge ..., sie erhält aber keinen Zuschlag zur Besoldung. Am Ende muss jeder mit seiner Besoldung auskommen.
Ich finde Kindergeld, kostenfreie Kitas, ... alles super. Geben wir Geld aus um Familien mit Kindern zu fördern. Auch Möglichkeiten sich im Job freistellen zu lassen und später ohne Nachteil zurückzukommen sind super. Aber bitte für alle.
Warum verdient der Beamte mit 3 Kinder einfach so viel mehr als der ohne Kinder? Da passt die Relation nicht. In Nds. mit A13 Stufe 10 bekommst du für die ersten beiden Kinder brutto 130 € extra. Ist viel aber kann ich noch gerade als nette Bonusleistung des AG betrachten. Aber ab dem dritten Kind bekomme ich für jedes weitere 450 € mehr.
Und was ich überhaupt nicht verstehe: 150 € Ehezuschlag. Wir leben noch nicht mehr in den 1970er, wo der eine Partner zu Hause bleibt und der andere Partner die Familie versorgt. Mal davon abgesehen, dass dann die Höhe auch zu niedrig ist. Wenn ich heirate bleibt mein Partner entweder zu Hause und wir schränken uns entsprechend etwas ein oder verdient selbst etwas. Warum pauschal dafür zahlen?
Grundsätzlich haben sogar verheirate Doppelverdiener ohne Kinder am meisten freies Einkommen. Durch den gemeinsamen Haushalt bei zwei Einkommen gibt es zahlreiche Synergieeffekte. Also müsste man nach der Argumentation also eigentliche einen Singlezuschlag haben und einen Zuschlag für verheiratete ohne zweites Einkommen.
Kinder werden in 20 Jahren den Laden am Laufen halten, Aufgaben in der Gesellschaft übernehmen usw. .
Hunde kacken in 20 Jahren weiter in irgendeine Ecke.
Deshalb dürfen Eltern von Kleinkindern gerne eine Extrawurst gebraten bekommen.
Das Land am Laufen halten müssen aber auch die Kinder, die wir in der Schule unterrichten und ggf. unter Lehrermangel und Extrawürste leiden.
Man sollte dabei auch bedenken, dass viele dieser Regelungen aus einer ganz anderen Zeit stammen.
Aus meiner Sicht könnte man den Familienzuschlag und den Kinderzuschlag abschaffen. Das Land sollte den Beamten versorgen und nicht seine Familie. Wenn Kinder "zu teuer" sind, muss man das Kindergeld für alle erhöhen.
Ebenso sollte es Ortszuschläge für alle gleich geben.
Bei Dingen wie Versetzungen/Abordnungen/Stundenplan gibt es so viele Dinge zu berücksichtigen. Es gibt ältere Kollegen. Es gibt Kollegen, die gesundheitlich angeschlagen sind. Es gibt finanzielle Aspekte. Es gibt Kollegen, die Verwandte oder Freunde unterstützen. Eine Kollegin von uns hatte sich im Kinderschutzbund als Lesemutter engagiert. Sollte nicht auch so etwas bei so einer Entscheidung stärker berücksichtigt werden? Mein Favorit war eine ehemalige Kollegin. Der Mann war zu Hause aber sie wollte Sonderwünsche beim Stundenplan, da sie ihre Kinder selbst zur Schule bringen wollte. Wobei Sonderwünsche untertrieben ist. Eigentlich hat sie ihren Stundenplan selbst gemacht und ihre Forderungen mit ihrem zehnjährigen begründet.
Es kommt natürlich auch immer das Argument, dass man viel weniger Lehrkräfte hätte, wenn man nicht so familienfreundlich wäre. Ich bin mir nicht sicher, ob es den Schulen nicht mit ein wenig mehr Leistungsorientierung besser gehen würde. Letztlich vergrault man dadurch auch Leute. Der Spruch, dass sich das Lehramt vor allem für Leute lohnt, die viele Kinder wollen, gab es schon zu meiner Zeit. Klar sollte man als begehrtes Unternehmen familienfreundlich sein. Und gerne auch mehr als in der freien Wirtschaft. Aber man muss es auch nicht übertreiben. Letztlich muss sich jeder bewusst sein, dass wenn er in die Schuldienst (zurück)geht, die Schule und vor allem die Schüler auch Ansprüche haben. Die schulischen Ansprüche sollten deutlich über der familiären Situation stehen. (Eine Ausnahme würde ich natürlich bei kleinen Kindern machen.)
Tatsächlich? Abrechnung bei uns Anfang diesen Jahres für die Klassenfahrten des vergangenen Kalenderjahres: es gab 20 Euro pro Lehrkraft und Tag. Das deckt nicht mal die Übernachtungskosten in der DJH. Bundesland Niedersachsen
Das ist wahrscheinlich nicht rechtens, was hast Du denn in deiner Reisekostenabrechnung angegeben? Natürlich kann man freiwillig auf etwas verzichten. Aber das darf weder gefordert noch vorausgesetzt werden. Solange Du dich an die Vorgaben hältst, bekommst Du deine Übernachtungskosten und ggf. die Vollverpflegung in der JH voll wieder. Bis 20 € sollten Übernachtungskosten ohne Nachweis erstattet werden. Bis 40 € brauchst Du dann einen Beleg. Dazu gibt es noch Verpflegungskosten. Es werden aber auch höhere Sätze bei bestimmten Fahrten erstattet. Ich war letztes Jahr mit einer Schülergruppe im Hotel und habe auch alles wiederbekommen. Da war die Grenze 80 € und darüber brauchte man eine besondere Begründung.
Dann bekommst Du noch die Fahrtkosten (i.R. anteilige Buskosten).
Letztlich gibt es dann noch pauschal 10 € pro Tag max. 30 € pro Woche sonstige Kosten. Das ist dann der Punkt, wo sich entscheidet, ob Du am Geld drauf zahlst oder über hast. Wir haben halt in der Regel kaum kostenpflichtiges Rahmenprogramm. Wenn ich jetzt mit 20 € dafür rechne, würden am Ende noch 10 € übrig bleiben.
Das könnte man als nicht erlaubte Vorteilsnahme auslegen, oder?
Also das Land Niedersachsen zahlt mir auf Basis seiner Gesetze und Verordnungen Reisekosten. Du möchtest jetzt ernsthaft daraus eine Vorteilsnahme machen? Wie soll das gehen? Also nein. Die normale Abrechnung von Reisekosten gemäß den gültigen Verordnungen kann nicht als Vorteilsnahme ausgelegt werden.
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