auf welcher Grundlage gehst du davon aus?
Zum Ersten kenne ich es aus so (aus eigener Erfahrung) aus der freien Wirtschaft. Außerdem stellst du ja Arbeitskraft in der Arbeitszeit deinem Arbeitergeber zur Verfügung. Frage wäre ja, wie es sich bei Beamten verhält und inwiefern der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben muss. Dann wäre die Frage, ob Aspekte wie die Durchsetzung der Schulordnung oder pädagogische Interesse als Vorbild dort gelten.
Aber wie gesagt. Ich halte es nicht für sinnvoll. Ich denke nur, dass man nicht so einfach davon ausgehen darf, dass man ein Recht hat, sein Handy während der Arbeitszeit zu nutzen. Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.