Klar, geht das. Und letztlich machst du es ja auch.
Wenn du eine Werkstatt kaufst, zahlst du jemanden (den Verlag) für die Erstellung der Arbeitsmittel.
Wenn ein Maler dein Arbeitszimmer streicht.
Wenn ein Computermann deinen Arbeits-PC repariert, einrichtet, wartet ....
Die Frage ist halt, was darfst du "outsourcen" und was erkennt das FA an.
Die meisten schulischen Aufgaben darfst du wahrscheinlich diensrechtlich gar nicht abgeben.
Eine Festangestellte Person wird das FA wohl nicht anerkennen.
Was ich mir aber vorstellen kann, ist zum Beispiel die regelmäßige Putzfrau, die nur dein Arbeitszimmer reinigt oder auch jemand der die berufsbezogenen Unterricht gibt. Die Musiklehrerin, die noch ein Instrument lernt. Du musst halt den FA klar machen, dass diese Ausgabe in Bezug auf deinen Beruf nötig ist bzw. zu mindestens sinnvoll ist. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt...