Beiträge von Tom123

    Man kann auch mit TZ-Kräften durchaus sprechen.
    "Du MUSST mittwochs und donnerstags früh in die Schwimmhalle. Was wäre eine andere, zuverlässige Entlastung?"
    ...
    Das Problem ist: Wenn sich schlechte Kommunikation verselbstständigt und Leute dazu übergehen, Fakten zu schaffen, weil sie eh kein Vertrauen mehr haben.

    Das trifft es natürlich. Problem ist natürlich, dass es oft auch die Entlastung einfach nicht gibt. Das hatten wir ja schon. Man bräuchte einfach eine Menge X an zusätzlichen Entlastungsstunden im System.

    Und sind wir mal ehrlich, oft liegt es auch einfach daran, was es für eine Persönlichkeit die Lehrkraft ist. Ich habe eine Person, wo ich oder die SL schon immer sagen, dass sie nicht die dritte Springstunde oder den nächsten Ganztag machen soll sondern auch mal an sich denken muss. Auf der anderen Seite ist jemand ausgeflippt, weil die Person an einem Tag vierzehntägig zwei Freistunde hatte. Ansonsten allerdings keine Springstunden.

    Je nachdem wie kompromissbereit die Mehrheit im Kollegium ist, desto einfach wird es. Das hat natürlich auch was mit Kommunikation zu tun, um diese Kompromissbereitschaft zu schaffen.

    Es ist eben ein bisschen heuchlerisch, wenn ein BL als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber wirbt und dann besonders bei TZ-Kräften klar ist, dass das in Schulen eben nicht der Fall ist.

    Das ist aber auch ein wenig absolut, oder? Für Vollzeitkräfte ist er ein besonders familienfreundlicher Arbeitgeber. Und bei Teilzeitkräften würde ich sagen, dass es Licht und Schatten gibt. Es gibt auch genug Familienkonstellationen, wo das super passt. Wir haben eine Kollegin, die um die Ecke wohnt. Oma und Opa haben eine Einliegerwohnung. Die hat überhaupt keine Probleme mit Teilzeit. Wenn ich 50 km weg wohne, alleinerziehend bin und einen schlechten Stundenplan habe, ist es natürlich der Horror.

    Wenn es an einigen Schulen geht, dann sehe ich nicht, warum es an anderen nicht gehen kann. Das hat sehr viel mit der allgemeinen Organisationsstruktur zu tun. Und die ist Sache der SL. Und wenn ich mir die Themen Schulleitungsqualifizierung in NRW ansehe, wundert es mich auch nicht, dass es mal klappt und mal nicht.

    Das ist einfach sachlich zu begründen. Die Situationen an den Schulen ist einfach unterschiedlich. Dazu die Situation der einzelnen Lehrkräfte. Insbesondere bei kleineren Grundschulen geht es einfach nicht anders.

    Wir haben z.B. so eine Minischule mit 4 Klassen und 7 Lehrkräften in der Nähe. Da ist nicht viel mit Gestaltungsspielraum.

    Wir sind größer aber bei uns haben auch fast alle Teilzeit. Wir haben vorgegebene Schwimmzeiten. Es muss in der jeder Stunde eine Klasse in die Turnhallte, sonst kriegen wir unseren Sportunterricht nicht hin. Einige Lehrkraft haben aufgrund ihrer Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag. Wir haben Anwärter, die betreut werden müssen und nur zu bestimmten Zeiten unterrichten können. Auch wenn wir keine VZ-Kräfte haben, muss der Nachbar abgedeckt werden. Dann ist die große Frage, was die Lehrkraft unterrichtet. Wir haben eine Kollegin mit wenig Stunden, die den DaZ-Unterricht macht. Die kann sich ihren Stundenplan fast aussuchen. Ebenso unsere Förderschullehrkraft. Andere machen mit Teilzeit 3 Hauptfächer. Da wird es schwierig. An der einen Schule gibt es vielleicht mehrere Lehrkräfte mit Kindern oder noch andere Aspekte wie Schwerbehinderungen. Ein anderes Kollegium hat ganz viele Lehrkräfte um 50 Jahre und eine junge Lehrkraft mit Kind. Die können dann ganz anders reagieren.

    Deine Argument ist genau das, was die Sache schwierig macht. Das muss irgendwie gehen. Das muss die SL hinbekommen. Das ist das gleiche wie die Person, die hier groß über Ausgleich von unteilbaren Aufgaben spricht aber selbst keine Lösung hat. Das sind alles legitime Forderungen. Aber man muss in der Praxis gucken, was möglich ist und was nicht. Und wenn sich jemand in seinen Grundrechten verletzt sieht, sollte er klagen.

    Ich würde noch bei der Abmeldung im Sekretariat / bei der SL (am besten per Mail) gleich angeben, dass ich aus gesundheitlich nicht erreichbar bin. Dann ist das auch gleich klar. Muss formal nicht, erzeugt aber Klarheit.

    Nett gemeint, aber nicht realisierbar. Wer soll mich krank schreiben und wovon sollen wir in der Zwischenzeit leben? Das kann mit meinem Sohn noch 4 Jahre so sein. Ich gehe eher den Weg der Verlängerung und des Schulwechsels.

    Wenn Du krank bist, wirst Du krankgeschrieben. Wenn nicht dann nicht. Die Frage ist immer, was sind die Alternativen. Und da kannst Du nur entscheiden. Wenn Du glaubst, dass ein Schulwechsel deine Probleme löst und das Seminar mitspielt, ist es doch eine gute Lösung.

    Es ist für mich auch einfach unprofessionell. Ich konzipiere Arbeit nach den Vorgaben der Richtlinien und so, dass ich sinnvolle Noten erhalte. Dann erhalten die Schüler nach ihrer Leistung eine Note. In einem Kurs fällt die Arbeit vielleicht gut aus, in einem anderen schlecht. Abhängig von der Leistung der Schüler.

    Natürlich kann es mal vorkommen, dass ich einen Fehler mache und eine Aufgabe rausgenommen werden muss. Aber das ist der absolute Ausnahmefall. Vielleicht einmal in 2 Jahren.

    Bei dir hört es sich so an, dass Du erstmal korrigierst und dann guckst, ob das mit deinen Noten passt und sonst ggf. die Bewertung anpasst.

    Der Präsident muss einfach nur abgelenkt werden! Dann vergisst er die NATO.8)

    Ich verstehe da auch die deutsche Politik nicht. Lasst uns einfach einen Friedrich-Merz-Friedenspreis erschaffen und ihm Trump verleihen. Der Mann wird uns lieben.

    In vielen Berufen gibt es gleitende Arbeitszeit. Da kann man auch mal eine halbe Stunde später anfangen, wenn die Kita noch zu hat. Ich bin froh, dass heutzutage in der Schule versucht wird, jungen Eltern zu helfen, so dass sie z.B. erst zur 2. Stunde Unterricht haben.

    Genau. Und das ist auch gut so. Das entscheidende Wort ist "versucht". WillG schrieb, dass die verbleibende Arbeitszeit so gestalten werden muss, dass sie familienfreundlich ist. Und das muss geht nicht und es leitet sich auch nicht aus dem GG ab. Die Erlasse geben vor, was beachtet werden muss. Bei uns z.B. gibt es einen Rechtsanspruch auf einen freien Tag ab einer bestimmten Reduzierung. Wenn die Lehrkraft das möchte, bekommt sie diesen. Egal ob das schulisch passt oder nicht. Aber alles andere versuchen wir aber oft sind es Kompromisse.

    Die eine Lehrkraft hat kleine Kinder, die andere eine Schwerbehinderung und der Schulträger gibt mir bestimmte Zeiten vor, wo der Schwimmunterricht stattfinden muss. Und wenn wir halt Mittwochs um 9:00 Uhr die Bahnen im Hallenbad haben, kann die einzige Schwimmlehrkraft an dem Tag nicht später kommen.

    Da muss man gucken und Kompromisse eingehen. Dieser Absolutismus "Ich habe einen Anspruch." klappt weder in der Praxis noch leitet er sich aus dem GG ab.

    Grundrechte beschränken sich im Alltag oft auch gegenseitig, woraus sich die Frage ableitet, welches Grundrecht in konkreten Situationen schwerer wiegt.

    Danke, genau das meine ich.

    Der Schutz von Familie und Ehe kontra Recht auf Bildung kontra Treueverhältnis der Beamten kontra Fürsorgepflicht kontra Rechte von (Schwer)behinderten Lehrkräften kontra ...

    Und um genau das auszugestalten, gibt es Gesetze, Erlasse, Verfügungen etc.

    Tom123 Warum machst Du Dich lustig? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Errungenschaft unserer Gesellschaft. Da gehts doch nicht ums gemütliche Frühstücken, aber vielleicht um die Rücksichtnahme, dass man eben nicht täglich zur ersten Stunde hat, weil die KiTa da noch gar nicht auf hat.

    Das unterstütze auch. Die Frage war, wie das umgesetzt wird. Dazu gibt es Erlasse, Verordnungen, ggf. Gesetze und hoffentlich ein gutes Teilzeitkonzept. Das muss die Basis unserer Arbeit sein.

    Ich kann doch dann nicht sagen aber im Grundgesetz steht etwas von Schutz der Ehe und Familie daher muss ich nun einen zweiten freien Tag haben.

    Die Erlasse, Verordnungen etc. beschreiben mir als Lehrkraft wie der Dienstherr sich die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorstellt. Das ist erstmal der Deal. Wenn ich das nicht richtig finde, kann ich daher klagen.
    Aber WillG schreibt ja schon direkt, dass die Erlasse das nicht so berücksichtigen. Aber deswegen habe ich da keine Rechte. Das ist seine persönliche Auslegung. Dann muss er klagen. Aus Artikel 6 ergibt sich sicherlich nicht, dass die restliche Arbeitszeit familienfreundlich gestaltet werden muss. Das hat WillG geschrieben, aber dieses muss ergibt sich überhaupt nicht.
    Wie sollte das auch in der Praxis gehen? Alle Familien und Ehepaare haben das Recht das ihre Arbeitszeiten familienfreundlich sind? Wie klappt so was im Krankenhaus bei Ärzten? Oder bei Feuerwehrleuten oder Polizisten? Genau um diese Grenzen festzulegen gibt es Gesetze, Erlasse und Verfügungen. Ich kann nicht aus einer abstrakten Forderungen des Grundgesetzes einen konkreten Anspruch ableiten.

    Wenn sich jemand in einer Diskussion über das Grundgesetz lustig macht, ist eigentlich alles gesagt. Danke, mehr ist eigentlich nicht nötig, um deine Aussagen einzuordnen.

    Ich mache mich nicht über das Grundgesetz lustig. Das Grundgesetz liefert die Werte und Normen auf denen unser Rechtssystem basiert. Es ist wichtig.

    Allerdings kannst Du schlecht aus den allgemeinen und abstrakten Formulierungen des Grundgesetzes Forderungen ableiten. Und dann darauf verweisen, dass Erlasse und Verordnungen nicht in Ordnung sind, weil sie diese nicht berücksichtigen. Das ist ein Rechtsverständnis, dass nie so klappen kann. Grundsätzlich gehe ich als Lehrkraft erstmal davon, dass Erlasse und Verordnungen den Gesetzen und der Verfassung entsprechen. Das sicherzustellen ist nämlich die Aufgabe der Juristen, die diese formuliert haben. Denn du bist sicherlich kein Volljurist. Und wenn ich rechtliche Bedenken habe, gibt es den Dienstweg. Bei uns gibt es z.B. auch die Möglichkeit sich direkt an die Rechtsabteilung der Schulbehörde zu wenden, wenn Gesetzesvorgaben unklar sind. Die beraten dann die Schulen.

    Es durchaus denkbar, dass ein Erlass gegen ein Gesetz oder ein Grundrecht verstößt. Dann wird irgendwann jemand klagen und ein Gericht wird das beurteilen. Aber diese Vorstellung, dass ich aus den Grundrechten konkrete Rechte ableite, ist einfach abstrus.

    Ich hab das Zitat mal für dich repariert. Wenn du pauschal nur "Erlasse und Vorgaben" benennst, ignorierst du, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Artikel 6 des Grundgesetzes ergibt und u.a. auch in §8 des SGB III festgeschrieben ist. ...

    Das ist in der Theorie eine sehr gute Argumentation, die aber wenig Einfluss auf die Praxis hat. Wie ist es mit dem Recht auf Bildung? Was ist wenn mehrere Kollegen die gleichen Rechte haben? Artikel 6 spricht ja explizit von Ehe und Familie. Das heißt nach deiner Argumentation habe ich auch als verheiratete Lehrkraft einen Anspruch auf besonderen Schutz? Ich möchte also immer erst zur zweiten Stunden kommen, damit ich mit meiner Frau zusammen frühstücken und damit unsere Ehe schützen kann. Ich danke dir. Das wusste ich noch gar nicht.

    Jetzt mal im Ernst: Aus dem Grundgesetz leitet sich ein ganz allgemeiner Anspruch ab. Wie dieser zu gestalten ist, wo die Grenzen liegen, etc. das ist alles vollkommen offen. Irgendwann kommst Du dann an den Punkt der konkurrierenden Grundrechte etc.. Die Aufgabe das zu definieren ist Aufgabe des Dienstherrn und der Gerichte. Dafür erlässt er konkrete Rechtsnormen an denen ich mich als Schule zu orientieren habe. Wenn Du dann der Meinung bist, dass der Teilzeiterlass deine Grundrechte unangemessen einschränkt, musst Du dagegen klagen und dann wird ein Gericht entscheiden.

    Leider gibt es immer wieder einzelne Lehrkräfte, die meinen dass sie mit einem Stichwort alle ihre Wünsche durchsetzen können. Dann heißt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und ich will das und das. Das ist weder realistisch noch sinnvoll.

    Wir haben dafür konkrete Gesetzesvorgaben, Erlasse, Verfügen und ein Teilzeitkonzept und danach handeln wir. Und wenn irgendjemand seine Rechte beschnitten sieht, gibt es konkrete Vorgaben, was man machen kann.

    Ich habe es noch nie gehabt, dass jemand einen Stundenplanwunsch mit dem GG begründet hat. Ich glaube, dass ich einen Lachanfall bekommen würde. Aber vielleicht schreibe ich das Frühstück mit der liebsten wirklich als Rechtsanspruch auf meinen nächsten Wunschzettel? Gilt das auch schon vor der Heirat? Ist die Anbahnung der Ehe auch gesetzlich geschützt?
    Achja und meine Würde ist auch verletzt, wenn die Klasse sich nicht gut benimmt. Kann das bitte auch berücksichtigt werden? Ich möchte nicht in Klassen unterrichten, die ein negatives Bild von Lehrkräften haben. Immerhin Artikel 1.

    Sollte ich nochmal ausfallen, dann verfahre ich wie folgt.

    Ich knalle einfach meine Abwesenheitsnotiz in die automatische Antwort und schaue ab da nicht mehr ins Postfach.

    Bitte nicht vergessen vorher Seminar und/oder Schulleitung informieren.

    Den Grund deiner Krankheit muss Du nicht kommunizieren. Du musst auch nicht, wenn Du nur einen gebrochenes Bein hast, was für die Schule tun. Wenn Du was machst, ist es immer aus Nettigkeit und freiwillig

    geht aus meiner Sicht schon gegen den "Deal". Und wenn es dann auch noch familienbedingte Teilzeit ist, greift natürlich das Primat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Der Deal ist relativ klar. Er wird durch die Erlasse und Vorgaben genau beschrieben. Das eine ist, dass der Deal nicht fair ist. Das andere ist, dass viele Regelungen schwammig sind. Nach dem Motto: Was möglich ist, machen wir. Und das hängt dann wieder von den Fächern etc. ab ...

    Was die spannende Frage aufwirft: Was tun, wenn der eine Nachschreiber mit seiner 5 dafür sorgt, dass nun doch die Grenze überschritten ist? Muss dann die ganze Klasse die Klausur neu schreiben?

    Das ist tatsächlich eine spannende Frage. Wie Humblebee schrieb, gib es für berufsbildende Schulen andere Verordnungen als für allgemeinbildende Schulen. Bei uns (allgemeinbildend) ist wohl rechtsauffassung, dass die Noten des Nachschreibers berücksichtigt werden muss, solange die Person die gleiche Klausur bekommt. An der Grundschule ist es durchaus so, dass ein Kind die gleiche Arbeit einfach ein paar Tage später nachschreibt. Wenn der Nachschreiber eine andere Arbeit bekommt, ist die Frage spannend. Ich habe dazu keine eindeutig Antwort bekommen als ich an der Sek 1 war. Vielleicht kann einer von den Sek 1 Kollegen berichten, wie sie es handhaben.

    Auch wenn ich die Komplexität des Stundenplans überhaupt nicht anzweifeln möchte und wenn es gerade auch unser ständiges Thema als Personalrat ist, dafür zu sorgen, dass TZ Kräfte die Reduktion auch wirklic bekommen, die sie mit Gehaltseinbußen und geringerer Pension teuer erkaufen, ...

    Da drehen wir uns im Kreis. Sie unterrichten weniger Stunden und haben dadurch auf dem Papier auch weniger Arbeitszeit. Es ist ja nicht so, dass eine Stundenreduktion gleichzeitig einen freien Tag etc. bedeutet. Unsere Reinigungskräfte kommen auch jeden Tag für 2h. D.h. sie haben einen 10 h Vertrag und arbeiten an 5 Tagen.

    Das Problem sind aus meiner Sicht die unteilbaren Aufgaben und die zusätzliche Arbeitsbelastung. Einen Anspruch auf einen freien Tag finde ich auch in Ordnung. Aber mehr ist aus meiner Sicht nicht Teil des Deals.

    Bist Du sicher? Warum ist das nicht erlaubt?

    Ja, bin ich mir.

    Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

    Das wäre in dieser Form bei uns gar nicht erlaubt.

    Bei uns müssen auch Arbeiten neu geschrieben oder genehmigt werden, wenn zu viele Arbeiten mit 5 oder 6 benotet werden. Entsprechend macht es durchaus Sinn gefährdete Arbeiten schnell zu korrigieren, damit ich weiß woran ich bin.

    Verstehe ich aus organisatorischen Gründen, aber grundsätzlich bin ich voll dagegen. Normalerweise bedeutet gesenkter Arbeitsanteil auch entsprechend weniger Zeit auf der Arbeit. Also wenn ich nur 80 % arbeite, dann sind das 4 Vollzeittage, 60 % sind 3 Vollzeittage usw etc.

    Wir reden hier aber nicht von Arbeitszeit sondern von Präsenszeiten. I.R. arbeitet man 1/3 der Arbeitszeit zuhause. Dazu haben wir natürlich einen Beruf, wo die Präsenzzeiten durch alle Mitarbeiter abgedeckt werden müssen. Dann sind wir wieder bei dem Problem mit den Fächern etc. ...

    Nein, bei uns läuft es leider auch nicht super, weil da Leute sind, die wie du einfach leider keine Möglichkeiten sehen.

    Wieso sollte irgendwer die Unterrichtsvorbereitung von jemand anderem machen, das ist Quatsch.

    Wenn an deiner Schule fast alle Teilzeit machen, dann können nicht alle Aktivitäten stattfinden, die in Schulen mit 3x so vielen Stunden stattfinden können.

    Also wenn ich weniger Teilzeitkräfte habe, habe ich trotzdem in der Summe nicht mehr Stunden. Sie sind nur anders aufgeteilt. Um eine echte Lösung zu finden, müsste man also die Anzahl der Stunden erhöhen. Beispielsweise 1 Anrechnungsstunden für jede Klassenlehrkraft, 0,5 Anrechnungsstunde für jedes I-Kind in der Klasse, ... Dann würde sich was ändern. Dass das passiert, ist aber wohl eher unwahrscheinlich.

    Vielleicht liegt es nicht an den Menschen, vielleicht liegen die Probleme am System.

    Dann würde ich jeder deiner Kolleginnen raten, sich Vollzeit bezahlen lassen und dann in dein Büro zu kommen, um von ihren privaten Problemen zu erzählen, um Sonderrechte einzufordern.

    Genau das ist nämlich bei uns auch das Problem: im kleinen Kollegium holt sich jeder, der mag, seine Sonderrechte ab egal ob es fair ist oder nicht. Und jeder, der nicht mag, verzichtet auf Rechte. In diesem Fall: Anspruch auf Ausgleich.

    Ich weiß nicht, was für Probleme du mit mir hast. Die müssten nicht zu mir kommen. Sie müssten zur Schulleitung kommen, die aber auch nichts machen kann. Sie müssten also zur Schulbehörde oder letzter Konsequenz den Dienstherr verklagen.

    Ich habe das Gefühl, dass Du mit deiner Situation sehr unzufrieden bist. Das ist natürlich schade und vielleicht läuft es bei dir auch wirklich schlecht, aber es hilft wenig wenn deswegen gegen andere schießt.

    Das Problem ist aber auch, dass von dir nichts inhaltliches kommt. Du stellst Forderungen, die auch durchaus berechtigt sind. Wie Du das umsetzen willst, steht aber auch in den Sternen.

    Aktivitäten streichen? Klar, kann man in einem bestimmten Maße machen. Aber wir haben auch nicht wirklich viele Aktivitäten. Ok, alle 2-3 Jahre machen wir ein Schulfest. Wie feiern Karneval und es gibt auch mehr oder minder große Weihnachtsfeier. Achja, und eigentlich müssen wir auch jedes Jahr ein Sportfest machen. Fällt manchmal aus aber meistens machen wir es in Kurzform. Karneval ist nur wenig Mehrarbeit. Weihnachtsfeier vorzubereiten schon deutlich mehr. Aber ich glaube kaum, dass jemand die ausfallen lassen will. Wenn eine Schule die Teilzeitkräfte entlasten möchte, brauche ich aber auch nicht 2-3 Stunden sondern eher 100+. Also wie machen wir es?

    Die Vorgabe deines Bundeslandes solltest Du selbst wissen. Notfalls googeln.

    Während der Arbeitsunfähigkeit machst Du gar nichts.

    Wie Seph schon schrieb, ist es in der Regel eine "Soll"-Regelung. Da es ja Konflikte mit deiner Schule gibt, wäre es ggf. sinnvoll, es der Schule mitzuteilen, dass Du die Korrektur aufgrund deiner Krankheit nicht fristgerecht schaffst. Entweder akzeptiert es die SL und du kannst es beispielsweise in den Osterferien machen oder sie gibt die Klausuren an eine andere Lehrkraft zur Korrektur. Sie könnten beispielsweise dein Fachlehrkraft mit der Korrektur beauftragen.

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