Als ich seinerzeit Vorsitzende eines Vereins war, habe ich der Sparkasse mindestens das Protokoll meiner Wahl vorlegen müssen. Ich glaube, wir hatten auch einen Auszug vom Amtsgericht mit.
Damit war klar, dass ich den Verein vertrete.
Also wenn Du einen Auszug des Amtsgerichtes hast, dann sicher als eingetragener Verein. Dann bist Du eine juristische Person und das Konto wird direkt auf den Namen des Vereins eröffnet.
Es wird immer absurder. Ob Klassenfahrten stattfinden oder wie wir sonst unsere Dienstgeschäfte erledigen, kann doch nicht der Willkür, „was die Bank mitmacht“, ausgesetzt sein.
Darum geht es nicht. In Nds haben wir Schulkonten und das ist gut so. Aber trotzdem ist es in Deutschland möglich ein privates Konto "auf fremde Rechnung" zu eröffnen und damit sind die ganzen Argumente a la Was ist mit Pfändung? Was ist wenn die Person stirbt? unproblematisch. Trotzdem sage ich natürlich nicht, dass man es machen sollte. Ich bin immer dafür, dass der Dienstherr seine Hausaufgaben macht... Es ist aber auch nicht so ein Weltuntergang wie einige hier tun. Und Gelder unterschlagen könnte ein Lehrer auch anders.