Religionsunterricht wird inhaltlich von der dahinterstehenden Religionsgemeinschaft verantwortet. Das ist die römisch-katholische Kirche für den katholischen Religionsunterricht, die evangelischen Landeskirchrn für den evangelischen Religionsunterricht, ... Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.
Es gibt in Niedersachsen einen Aufsatz zum Projekt "Islamischer Religionsunterricht.
https://www.mk.niedersachsen.de/download/4632
Da wird geschrieben, dass man für bestimmte Konfessionen Religionsunterrichten anbieten kann, da alle anderen die Voraussetzungen nicht erfüllen.
"Diese Voraussetzungen sind in Niedersachsen für den evangelischen, katholischen, jüdischen und orthodoxen Religionsunterricht gegeben. "
"Die Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht als einem ordentlichen Unterrichtsfach im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind bisher in keinem Land gegeben, auch in Niedersachsen nicht. Hieran ändern auch nichts die zurzeit in mehreren Ländern vorgehaltenen
Angebote oder Schulversuche, weil sie alle noch nicht den verfassungsgemäßen Erfordernissen entsprechen."
und zu Berlin
"Ich will mich im Rahmen dieses Themas nicht ausdrücklich zu der Situation in Berlin äußern, zumal der Religionsunterricht in Berlin nicht nach Art. 7 Abs. 3 GG, sondern nach Art. 141 GG als „nicht ordentliches Unterrichtsfach“ zugelassen ist."
Ich kenne mich da nicht wirklich aus. Aber dass hört sich für mich so an, dass es doch nicht alles so einfach möglich ist. Ich kann natürlich nicht sagen, ob das heute noch aktuell oder Aufsatz richtig ist.