Mir ist nicht ganz klar, was du "erklären" willst. Ja, natürlich muss man versuchen, Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Das ist auch keine Interessenabwägung.
Doch genau das ist eine Interesseabwägung. Wenn ein Termin notwendig ist und in der Unterrichtszeit liegen muss, ist das Interesse des Arbeitnehmers höher zu bewerten. Deswegen hat er ein Recht auf Freistellung. Kann der Termin aber auch außerhalb der Arbeitszeit liegen, ist das Interesse des Arbeitgebers höher zu bewerten. Dann ist er auf das Goodwill angewiesen.
Die Kinderwunschbehandlung mag für dich persönlich sehr wichtig sein. Es ist aber formal vollkommen egal, worum es geht. Du musst den Arbeitgeber noch nicht mal eine Diagnose mitteilen. Es mag für dich persönlich einen Unterschied machen, ob ich wegen einen Kinderwunschbehandlung oder einer Geschlechtskrankheit zum Arzt gehe, für die Beurteilung, ob ich dafür freigestellt werde, ist es vollkommen irrelevant. Und darum geht es doch die ganze Zeit, oder? Habe ich einen Anspruch meine Termine in der Arbeitszeit zu legen oder nicht.