Beiträge von binas

    Der Sinn dahinter ist, dass mein Mann und ich beide Lehrer sind und den Wechsel "ich beende Elternzeit, mein Mann beginnt Elternzeit" in die Osterferien 2019 legen möchten (eigentlich geht das aus verschiedenen Gründen nicht, wir haben es aber mit unserer Bezirksregierung schon geklärt, dass unser Fall eine Ausnahme ist und der Wechsel so möglich ist). Daher ist uns der taggenaue Wechsel wichtig, je nachdem wann der tatsächliche Geburtstermin ist.


    Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.


    Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht? Das habe ich ja nicht vor. Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.

    Ah okay, also theoretisch wäre folgendes möglich:


    Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.
    Das Elterngeld könnte ich dann für 7 Monate beantragen (auch, wenn ich gar nicht VOLLE 7 Monate in Elternzeit bin, sondern ein paar Tage weniger?) und mein Mann beantragt entsprechend Elterngeld für die restlichen 5 Monate, die uns Elterngeld zustehen würde.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Hallo zusammen,


    ich verstehe eine Sache beim Elterzeit- bzw. Elterngeld-Antrag noch nicht und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Ich kann die Elternzeit ja taggenau beantragen. Im Elterngeld-Antrag kann ich aber nur ankreuzen, für wie viele Lebensmonate des Kindes ich Elterngeld beantragen möchte. Wie passt das denn zusammen? Wenn ich z.B. taggenau für die ersten 7 Lebensmonate und 13 Lebenstage meines Kindes Elternzeit beantrage, müsste ich dann nicht auch das Eltergeld für genau diesen Zeitraum (und nicht für 7 oder 8 Monate) beantragen?


    Ich hoffe ihr versteht, was ich meine..


    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl. des Teilzeitantrags (NRW, BezReg MS): http://www.bezreg-muenster.nrw…_Teilzeit_Beurlaubung.pdf


    Ich habe momentan eine volle Stelle, nach meiner Elternzeit möchte ich aber in Teilzeit wieder einsteigen (NICHT Teilzeit während der Elternzeit). Kreuze ich also auf dem Teilzeitantrag beim Beginn "nach Beendigung einer Beurlaubung" an? Gilt die Elternzeit als Beurlaubung? Das ist meines Erachtens nämlich die einzige Auswahlmöglichkeit, die Sinn ergibt?


    Vielen Dank!

    Hallo zusammen!


    In NRW ist es ja so, dass Beginn und Ende der Elternzeit (außer der Zeitrahmen, in dem es Elterngeld gibt, ist ausgereizt bzw. Elternzeit wird direkt nach Geburt beantragt) nicht in den Ferien liegen dürfen bzw. man die Länge der Ferien als Abstand einhalten muss (d.h. Elternzeitbeginn/-ende) ist 2 Wochen vor bzw. nach den Osterferien möglich. AUßER es gibt eine sachgerechte Begründung. Nun meine Frage: Was wird darunter verstanden?


    Das konkrete Beispiel: Mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW (beide A13). Wir möchten uns mit der Elternzeit abwechseln. Was wäre nun, wenn meine Elternzeit mitten in den Osterferien endet und die meines Mannes zeitgleich beginnt? Es geht ja eigentlich darum, dass man während der Ferien keine vollen Bezüge einstreichen soll um danach dann Elternzeit zu nehmen. Wir würden uns ja aber genau abwechseln, was ja dazu führt, dass wir keinerlei mehr Geld zur Verfügung hätten. Ob mein Mann seine Bezüge in den Ferien bekommt und ich Elterngeld oder ich meine Bezüge und mein Mann Elterngeld ist ja de facto völlig egal oder?


    Viele Grüße!

    Ich bräuchte noch einmal euer Schwarmwissen und hoffe, dass jemand eine Antwort hat.
    Bei einer Kollegin besteht Verdacht auf Keuchhusten, die bekommt Donnerstag das Ergebnis vom Arzt. Nun bin ich schwanger und nicht gegen Keuchhusten immun. Heißt, ich müsste nach Hause, falls es tatsächlich Keuchhusten ist. Laut BAD ist die Wiederzulassung 21 Tage nach der letzten Erkrankung.
    Nun waren ja Ferien und die Kollegin war seit 2 1/2 Wochen gar nicht in der Schule. Gilt die Regel dann trotzdem? Ich kann mich ja gar nicht bei ihr anstecken, wenn sie nicht da ist/war. Also würde es ja auch keinen Sinn machen, wenn ich zu Hause bleiben müsste oder?

    Kann man eigentlich nur ganze Monate Elternzeit beantragen oder beantrage ich bis zu einem bestimmten Datum? Wenn bspw. die Geburt am 20.06. wäre hört ja der Mutterschutz 8 Wochen später, also am 15.08. auf. Da würde ja dann theoretisch die Elternzeit beginnen, wenn man die direkt im Anschluss nehmen will (da MuSchu ja noch nicht zur EZ gehört, richtig?). Muss ich dann z.B. 6 Monate nehmen, also bis zum 15.02. oder könnte ich auch sagen, dass ich bis zum 08.02. Elternzeit beantragen möchte?


    Danke schon einmal :)

    eine Sache ist mir gerade noch eingefallen:


    Ich dachte immer, dass Schwangere keinen Vertretungsunterricht mehr geben dürfen. Finde diesen Passus aber nicht, nur dass nicht mehr als 8.5 Stunden Mehrarbeit geleistet werden darf? Darf ich also weiterhin für Vertretungsstunden normal eingesetzt werden?

    Guten Abend zusammen,


    vielleicht kann mir ja eine Kollegin von euch weiterhelfen.. Ich habe meinem Schulleiter heute mitgeteilt, dass ich schwanger bin (arbeite in NRW). Daraufhin haben wir sofort die Gefährdungsbeurteilung für den BAD gemacht, die er heute noch dorthin faxen wollte. Ich selbst habe mir Kopien der Unterlagen gemacht und soll mir nun einen Termin beim BAD zur Überprüfung des Immunschutzes machen. Soweit, so gut. Nun habe ich aber vergessen, mir von einem Dokument eine Kopie zu machen und aufgrund der anstehenden Feiertage erreiche ich natürlich auch erstmal keinen in der Schule. Es handelt sich um dieses Blatt (ich glaube es waren 2 Seiten), auf dem so eine Art Checkliste drauf ist, wer wann was zu tun hat. Es beginnt damit, dass ich den Schulleiter über die Schwangerschaft informieren muss und geht dann weiter über Gefährdungsbeurteilung zur Meldung beim BAD etc. Weiß jemand zufällig welches Dokument ich meine und hat dieses parat? Falls ja, wäre ich über einen Scan bzw. ein Foto sehr dankbar, da ich es leider online nirgends finde.


    Vielen Dank und schon einmal schöne Feiertage :)

    Könnt ihr mir sagen bzgl. welcher Krankheiten der BAD in NRW den Immunstatus überprüft? Ich bin nämlich nicht gegen Grippe geimpft, aber das kann doch nicht dazu führen, dass der BAD mich nicht mehr in die Schule (Sek1) lässt oder?? :ohh:

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.


    Es ist doch aber so, dass ich beim Antrag auf Elternzeit direkt für die ersten 2 Jahre angeben muss, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte und ob ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, oder? Das heißt ich gebe z.B. 12 Monate Elternzeit an, gib aber gleichzeitig an, dass ich z.B. im 8.-12. Monat der Elternzeit Teilzeit in einem Umfang von z.B. 10 Stunden wieder arbeiten gehe. Richtig? Sofern der Antrag so genehmigt wird, würde ich dann nach dem Mutterschutz 7 Monate zu Hause bleiben (Elternzeit ohne Teilzeit) und dann 5 Monate im Umfang von 10 Wochenstunden wieder arbeiten gehen.


    Die Großeltern würden in dem Fall übernehmen, nachdem ich 7 Monate zu Hause war und mein Mann noch einmal 2. Somit würde das Betreuungsproblem entfallen, wobei ich ja auch nur 2-3 und nicht 5 Tage in der Schule wäre bei 10 Stunden. Aber danke für den Hinweis ;)

    Hallo zusammen!


    Ich habe schon viel gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.


    Es geht um Folgendes: Ist es möglich, dass ich nach dem Mutterschutz als Frau z.B. 7 Monate Elternzeit nehme, mein Mann direkt im Anschluss an die 7 Monate ebenfalls 2 Monate Elternzeit nimmt und ich dann entsprechend wieder Teilzeit arbeiten gehe? Oder beantrage ich besser direkt 1 Jahr Elternzeit und arbeite während meiner Elternzeit Teilzeit? Ich habe die Vor- und Nachteile noch nicht so recht verstanden. Kann mein Mann dann ebenfalls parallel Elternzeit beantragen und dann z.B. für 2 Monate komplett zuhause bleiben?


    Ein Recht wieder an meiner jetzigen Schule zu arbeiten habe ich doch, sofern die Elternzeit max. 1 Jahr beträgt oder?


    Ich bin verbeamtet, in NRW.


    Viele Grüße!

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