Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Es ist doch aber so, dass ich beim Antrag auf Elternzeit direkt für die ersten 2 Jahre angeben muss, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte und ob ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, oder? Das heißt ich gebe z.B. 12 Monate Elternzeit an, gib aber gleichzeitig an, dass ich z.B. im 8.-12. Monat der Elternzeit Teilzeit in einem Umfang von z.B. 10 Stunden wieder arbeiten gehe. Richtig? Sofern der Antrag so genehmigt wird, würde ich dann nach dem Mutterschutz 7 Monate zu Hause bleiben (Elternzeit ohne Teilzeit) und dann 5 Monate im Umfang von 10 Wochenstunden wieder arbeiten gehen.
Die Großeltern würden in dem Fall übernehmen, nachdem ich 7 Monate zu Hause war und mein Mann noch einmal 2. Somit würde das Betreuungsproblem entfallen, wobei ich ja auch nur 2-3 und nicht 5 Tage in der Schule wäre bei 10 Stunden. Aber danke für den Hinweis ![]()