Beiträge von newimprovedversion

    Danke für eure Antworten.


    Wäre es nicht eigentlich logisch, wenn auf meiner Jahresendabrechnung zwar der korrekte Bruttobetrag, den ich 2017 verdient habe, stehen würde, aber zusätzlich zu der darauf erhobenen (korrekten) Lohnsteuer auch noch die 2000€, die ich als zusätzliche Rückzahlung überwiesen habe? So dass dann dort stünde, dass ich zB statt 1000€ Steuern 1000+2000€ Steuern bezahlt habe, was zu viel für mein Bruttogehalt wäre, so dass ich die 2000€ auf jeden Fall zurückkriegen müsste?
    Stattdessen haben sie das Bruttogehalt um den zurückgeforderten Betrag verringert, die Lohnsteuer aber gleich gelassen. Ich kann aber ja vom Finanzamt nicht mehr Lohnsteuer zurückbekommen, als ich laut Jahresendabrechnung gezahlt habe??



    Susannea, nein, die höhere Summe Steuern ist nirgendwo angegeben. Das Finanzamt kann das also meiner Meinung nach gar nicht sehen.
    Elterngeld habe ich ja schon 2016 bezogen, 2017 habe ich komplett gearbeitet. Nur die Nachzahlung musste ich 2017 noch leisten, weil das LBV so lange gebraucht hat, um das zu bemerken bzw. zu reagieren.
    Keine Krankenkasse, keine Sozialversicherung. Es geht rein um die Steuern.
    Das mit dem Brutto-Netto-Rechner versuche ich gleich mal.
    Edit: Dabei kommt genau die Summe raus, die ich auch tatsächlich an Lohnsteuer gezahlt habe. Ich dachte schon, dass sie mir evtl. jeden Monat mehr Netto vom Brutto gelassen haben oder sowas. Aber ich habe auf mein Gehalt ganz normal Lohnsteuer gezahlt.


    Nitram, danke, gute Tipps. Ich lese gleich mal nach.


    Bolzbold, das ist natürlich auch eine Idee. Ich habe mich schon gefragt, wer jetzt eigentlich zu viel Geld in der Kasse hat. ;) Das Finanzamt? Bei irgendwem muss ja jetzt die Bilanz nicht stimmen.

    Hallo,
    ich habe ein recht spezielles Anliegen. Vielleicht hatte ja schon mal jemand hier einen ähnlichen Fall oder hat Ahnung von dem Thema.


    Ab Februar 2016 befand ich mich in Elternzeit und bezog Elterngeld. Das LBV hat mir im Februar, März und April 2016 mein Vollzeitgehalt überwiesen, fälschlicherweise. Ich habe das jeden Monat per Mail angemerkt, ohne Reaktion des LBV. Habe das Geld beiseite gelegt und mir gedacht, irgendwann werden sie es halt zurückfordern. Haben sie dann auch, Mitte 2017. Allerdings mein Bruttogehalt. Überwiesen bekommen habe ich aber ja nur das Nettogehalt. Die Differenz beträgt ca. 2000€. Meinen Recherchen nach ist diese Forderung tatsächlich korrekt (der Bruttobetrag darf zurückgefordert werden), obwohl ich dem LBV jetzt 2000€ zusätzlich überwiesen habe, die ich nie erhalten habe. Der Ausgleich soll angeblich über die Steuer am Jahresende erfolgen. Die habe ich jetzt versucht zu machen, laut meinem Steuerrechner bekomme ich etwas über 400€ zurück, aber nicht 2000€. Jetzt frage ich mich, wie ich wieder an mein Geld komme. Es ist ja nicht meine Schuld, dass das LBV mir zu viel Gehalt überweist und ewig nicht reagiert, oder? Bin ich in dem Fall die Doofe, die draufzahlt?
    Wie kontaktiert man das LBV am besten? Am Telefon hatte ich bisher nur Menschen, die wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung hatten, bzw. gar nicht erst verstanden haben, was ich von ihnen möchte. Per Mail erfolgt keine Reaktion. Per Brief? Liest das wohl jemand?
    Ach ja, was sie gemacht haben, ist, auf der Jahresendabrechnung (fiktiv) mein Bruttogehalt um den Betrag verringert, den ich zurückgezahlt habe (brutto). Da steht also jetzt für 2017 ein geringeres Bruttogehalt, als ich tatsächlich bezogen habe. Die gezahlten Steuern sind die, die ich tatsächlich 2017 gezahlt habe. Ich dachte, dass sich daraus dann die 2000€ Rückzahlung ergeben, aber scheinbar nicht.

    Hallo,
    ich versuche seit 2 Jahren, mich von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bezirksregierung Köln (wohnortnah) versetzen zu lassen, da ich eine kleine Tochter habe und meine Fahrzeit zur/von der Arbeit mit ihren Kindergartenzeiten schlecht zu vereinbaren ist. Bin Förderschullehrerin im Gemeinsamen Lernen. Bisher wurden meine Anträge immer abgelehnt, da ja Lehrermangel herrscht und ich in "zumutbarer Entfernung" (33km) von der Schule wohne. Ich habe noch die Hoffnung, dass nach x Versetzungsanträgen das Ganze genehmigt werden "muss", so war es zumindest früher mal, berichteten mir Kolleginnen. "Nachdem man 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt hat" war der Wortlaut einer Kollegin.
    Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist im Mai 2018. Muss bzw. kann ich denn jetzt überhaupt einen weiteren Versetzungsantrag für das Verfahren zum 1.8.2018 stellen? Da werde ich ja in Elternzeit sein, und in der Elternzeit wird man ja nicht versetzt. Eigentlich dachte ich, ich muss/kann deshalb keinen stellen, aber nun kam mir der Gedanke, dass ich vielleicht die Kette meiner Anträge unterbreche, wenn ich keinen stelle? So, dass es hinterher heißt: "Sie haben ja gar nicht 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt, Pech gehabt."
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema, ich wäre sehr dankbar. :)

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